Handwerksunternehmen sind mobil. Sie fahren zu Serviceeinsätzen und zu Baustellen, sie transportieren Arbeitsmaterialien und selbst hergestellte Güter zu Kunden, Werkstätten usw. Handwerksunternehmen verfügen deswegen typischerweise über einen Fuhrpark. Dazu gehören je nach Gewerk Pkw, leichte und schweren Nutzfahrzeuge, mobile Arbeitsmaschinen, zum Teil auch Lasträder.
Die Förderung der Elektromobilität, die Einrichtung von Umweltzonen, Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, die Anforderungen für Handwerkerparkausweise u.v.m. sind für Handwerksbetriebe von Bedeutung. Ebenso sind umweltrechtliche Vorgaben für Handwerksunternehmen von erheblicher Relevanz. Das gilt für Luftqualitätsgrenzwerte ebenso wie für abfallrechtliche und chemikalienrechtliche Vorgaben.
Der WHKT setzt sich dafür ein, dass die besonderen Erfordernisse des Handwerks bei Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene stärker berücksichtigt werden. Verkehrspolitische Themen werden im WHKT-Arbeitskreis Regional- und Stadtentwicklung, Bauleitplanung und Verkehr behandelt.
»MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen«
Im Rahmen des »MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen« unterstützt der WHKT die Etablierung nachhaltiger betrieblicher Mobilität in Handwerksbetrieben. Mit dem Projekt ergänzt der WHKT das bestehende Angebot des Zukunftsnetz Mobilität NRW. Weitere Informationen unter www.mobilityhub-handwerk.de.