Regional-/Stadtentwicklung und Bauleitplanung

Der WHKT befasst sich im Bereich der Planung mit den verschiedenen Ebenen der Planung auf Landes- und kommunaler Ebene. Dabei spielt die Stadt- und Entwicklungsplanung von der Ausweisung von Flächen über die Verkehrsplanung hin zum Immissionsschutz eine wesentliche Rolle.

Für handwerkliche Betriebe als kleine und mittlere Unternehmen ist insbesondere die Ausweisung von Gewerbeflächen ein Kernanliegen. Dazu gehören die Neuausweisung, der Flächentausch und Nutzung von Flächenreserven. Auch Flächenvorsorge und Nachverdichtungspotential ist wichtig. Diese Belange stehen in Konkurrenz zur Ausweisung von Wohnraum in städtischen als auch ländlichen Regionen.

Die Planung ist ein wesentliches Instrument zur Regulierung der Nutzung der begehrten und begrenzten Flächen, genauso wie das Zusammenspiel der verschiedenen Planungsebenen. Auf NRW-Ebene regelt der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) die grundlegenden überörtlichen und fachübergreifenden Grundsätze der Raumordnung. Diese fußen auf dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für die einzelnen Regionen in NRW werden auf der Grundlage des LEP NRW wiederum gesonderte Regionalpläne aufgestellt. Auf kommunaler Ebene werden mithilfe der Bauleitplanung die bauliche Entwicklung der Kommunen nachhaltig gestaltet.

Belange des Handwerks müssen sich in der Regional- und Stadtentwicklung widerspiegeln. Die Verdrängung von Gewerbe aus Innenstädten und ländlichen Regionen durch Wohnbebauung soll vermieden werden. Regional- und Stadtentwicklung ist in der Gesamtschau zu betrachten. Dazu gehören auch Innenstadtkonzepte und Förderung von strukturschwachen Gebieten. Neben der Flächenpolitik ist auch die Verkehrspolitik wichtig. Dabei sind die Preise, die Erreichbarkeit, die Verkehrsanbindung, die Parkplatzsituation, die Standorttreue und das Preisniveau der Gewerbeimmobilie wesentliche Faktoren.

Die Handwerkskammern helfen mit ihren Standortberaterinnen und -beratern den Betrieben, die sich erstmalig ansiedeln oder erweitern möchten und auf der Suche nach einem neuen Grundstück sind.

Diese Themen werden im WHKT-AK Regional- und Stadtentwicklung, Bauleitplanung und Verkehr behandelt.

LINKS & DOWNLOADS ZUM THEMENBEREICH
WHKT-REPORT 03/2024 | Einleitung der Verbändeanhörung: Rechtsverordnung zur Umsetzung der Kleinen Bauvorlageberechtigung>>
WHKT-REPORT 02/2024 |  Bürokratie am Bau? Ciao! – Initiative des MHKBD zum Bürokratieabbau in der Praxis gestartet>>
WHKT-REPORT 11/2023 | Landesbauordnung NRW: Die »Kleine Bauvorlageberechtigung« kommt zum 1. Januar 2024>>
WHKT-REPORT 07/08-2023 | Expertise des WHKT gefragt: Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung unter Beteiligung des WHKT>>
07.07.2023 | Stellungnahme des WHKT zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für den Ausbau der Erneuerbaren Energien>>
WHKT-REPORT 06/2023 | Landesbauordnung: Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf>>
WHKT-REPORT 01/2023 |    Programm zur Förderung strukturschwacher Gebiete: »Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) benachteiligt das Handwerk>>
06.01.2023 | Stellungnahme des WHKT zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW 2023 (RWP.NRW 2023) – Entwurf der Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des TourismusgewerbesPDF >
WHKT-REPORT 08/2022 | Handwerk fordert Anpassung der StVO: Parken von Betriebsfahrzeugen in Bewohnerparkgebieten und Einführung von Servicezonen für Handwerkerinnen und Handwerker>>
TÜV-Studie Handwerk und Wohnen – bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel; Vergleichende Studie des TÜV Rheinland; 1993 / 2005 [TÜV-Bericht Nr.: 933/21203333/01]PDF >