Die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen

Mit knapp 1,2 Million Beschäftigten und über 159 Milliarden Euro Umsatz im Jahr ist das Handwerk der vielseitigste und leistungsstärkste Wirtschaftsbereich Nordrhein-Westfalens. Um die Interessen des Handwerks in Politik und Gesellschaft wirkungsvoll zu vertreten, bedarf es einer ebenso kraftvollen und leistungsstarken Organisation.
 

Als regionale Dachorganisationen vertreten die Handwerkskammern das Handwerk auf allen Ebenen des wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens. Ziel ihres Handelns ist es, den Mitgliedsbetrieben Spielräume zur wirtschaftlichen Entfaltung zu bieten und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen sie – anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden – darüber hinaus eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen wurden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das »Gesetz zur Ordnung des Handwerks« (Handwerksordnung – HwO).
 

Die Aufgaben im Einzelnen

  • Im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft hat der Staat den Handwerkskammern eine Reihe hoheitlicher Aufgaben übertragen. Hierzu zählen unter anderem das Führen der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes. Sie erlassen die Vorschriften zur Berufsausbildung; ihre Prüfungsausschüsse nehmen regelmäßig Gesellen- und Meisterprüfungen ab. Damit tragen sie dazu bei, dass die Ausbildung im Handwerk ihr international anerkanntes, hohes Niveau behält.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Vertretung der Interessen des Handwerks in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik und Verwaltung. So wirken sie – wann immer möglich – bei Neuerungen der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die das Handwerk betreffen, mit. Die Handwerkskammern unterbreiten ihre Vorschläge, erstellen Gutachten und sprechen regelmäßig mit allen relevanten Behörden, Institutionen und Verbänden.
  • Als modernes Dienstleistungszentrum bieten die Handwerkskammern ihren Mitgliedern ein umfangreiches Beratungs-, Service- und Bildungsangebot. Sie beraten Existenzgründer und Unternehmer in allen betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Fragen. Sie bilden Lehrlinge, Mitarbeiter der Betriebe und Unternehmensleiter aus, fort und weiter. Hierfür unterhalten die Kammern modern ausgestattete Berufsbildungs- und Technologiezentren.
     

Organe der Handwerkskammer

In den Gremien der Handwerkskammern sind Handwerker und Handwerkerinnen aus allen Branchen vertreten, so dass sich ihre Arbeit an den Bedürfnissen der Handwerkspraxis ausrichtet. Um auch tatsächlich die Interessen aller im Handwerk Beschäftigten zu wahren, sind in allen beschlussfähigen Organen jeweils Arbeitgeber zu 2/3 und Arbeitnehmer zu 1/3 vertreten.

Die Organe der Handwerkskammern sind im Einzelnen:

Mitgliederversammlung (Vollversammlung)
Das höchste beschlussfähige Organ der Handwerkskammern ist die Vollversammlung. Die Mitglieder der Vollversammlung werden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl aus Vertretern des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes für fünf Jahre gewählt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Wahl des Vorstandes und des Geschäftsführers, das Einsetzen von Ausschüssen, das Aufstellen des Haushaltsplanes. Sie erlassen Vorschriften über die Berufsausbildung, die Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen.

Vorstand/Geschäftsführung
Der Vorstand wird – ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren – aus den Reihen der Mitgliederversammlung gewählt. Der Präsident sowie seine beiden Vizepräsidenten (je ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter) stehen ihm vor. Zusammen mit der Geschäftsführung ist der Vorstand für die Verwaltung der Handwerkskammer zuständig.

Ausschüsse
Zu den Gremien der Handwerkskammer zählen auch die Ausschüsse der Vollversammlung, die entweder auf Dauer oder für die Erledigung bestimmter Aufgaben gebildet werden.
 

Beiträge

Die Handwerkskammern übernehmen – anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden – eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben. Dies erledigen sie kostengünstiger und unbürokratischer als andere. Sie kennen die Situation in den Betrieben und gehen darauf ein. Auch die Beratungs- und Informationsangebote der Handwerkskammern sind überwiegend kostenlos.

Um diesen Service gewährleisten zu können, erheben die Kammern einen jährlichen Beitrag von ihren Mitgliedsbetrieben. Diese Beiträge und die Leistungsentgelte ihrer Kunden bilden die wirtschaftliche Basis für ihre Arbeit und damit für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Kostenbewusstes Handeln ist daher selbstverständlich für die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern.

Der von der Vollversammlung festgelegte Beitrag wird durch das Wirtschaftsministerium in NRW überprüft und genehmigt.

Und: Durchschnittlich werden lediglich 30 Prozent ihres Haushaltes durch Beiträge finanziert. Mehr als 36 Prozent der Einnahmen stammen aus den Erlösen für Lehrgänge und rund 6 Prozent aus Verwaltungs- und Prüfungsgebühren für hoheitliche Aufgaben.

Die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen bemühen sich hierzu um Transparenz (siehe auch das Transparenzportal des Westdeutschen Handwerkskammertags unter www.handwerkskammern-nrw-transparent.de).