WHKT-REPORT – AUSGABE 11/2024

Liebe Leserinnen und Leser,

im vergangenen Jahr hat sich der WHKT in seiner Vollversammlung intensiv mit dem Thema »Schwangerschaft und Mutterschaft für Unternehmerinnen erleichtern« befasst.

Umso mehr freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der WHKT sich mit dem vor kurzem begonnenen Projekt »Machbarkeitsstudie: Wege der Unterstützung für Selbständige im Handwerk während der Schwanger- und Mutterschaft«, das durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert ist, vertiefter mit den Hemmnissen und Lösungsansätzen zur persönlichen und betrieblichen Absicherung von weiblichen Selbständigen auseinandersetzen kann.

Gemeinsam mit der Projektkoordinierung beim WHKT, Frau Christine Schmelting, und der wissenschaftlichen Begleitung durch das Institut für Mittelstandsforschung, Frau Dr. Rosemarie Kay, werden Lösungsvorschläge systematisch betrachtet und Aussagen zur Machbarkeit getroffen. Der Fokus liegt dabei auf der Untersuchung von Modellen und Möglichkeiten, die im Handwerk umsetzbar sind.

An dieser Stelle danken wir unseren Mitgliedern für die Unterstützung bei der Durchführung des Projekts! Nur gemeinsam schaffen wir es, die Rahmenbedingungen von selbständigen Handwerkerinnen während der Schwanger- und Mutterschaft zu verbessern.
 
Viel Freude bei der Lektüre wünschen Ihnen

Ihre

Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Florian Hartmann | Sophia Shen

Stärkung der Clearingstelle:

Auftaktdiskussion im Mittelstandsbeirat

Im Rahmen der Tagung des Mittelstandsbeirats am 20.11.2024 unter Beteiligung von WHKT-Präsident Berthold Schröder wurden Vorschläge zur Stärkung der Clearingstelle Mittelstand vorgestellt und diskutiert. Die institutionelle Stärkung der Clearingstelle ist als Ziel im Koalitionsvertrag verankert. Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels stehen zur Halbzeit der laufenden Legislaturperiode noch aus.
 
Vor diesem Hintergrund haben die Beteiligten der Clearingstelle, das heißt Vertreterinnen und Vertreter der Dachorganisationen der Kammern, der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, der Kommunalen Spitzenverbände und des DGB NRW, ihrerseits Ideen entwickelt, wie eine institutionelle Stärkung praktisch aussehen sollte. Im Kern geht es dabei um drei Themen:

  1. Die Clearingstelle soll die Möglichkeit erhalten, aus eigener Initiative Clearingverfahren zur Mittelstandsverträglichkeit bestehenden Rechts durchführen zu können und gegebenenfalls Empfehlungen für Anpassungen auszusprechen.
  2. Werkstattgespräche als Instrument, welches die Beteiligten in Eigeninitiative entwickelt und erprobt haben, soll vom Pilotverfahren in ein Regelverfahren überführt werden.
  3. Die Clearingstelle soll weitergehend in Initiativen des Bürokratieabbaus und der Bürokratievermeidung einbezogen werden.

Für WHKT und Handwerk.NRW gehört die Stärkung der Clearingstelle zu den Dossiers, die in der zweiten Halbzeit der Legislatur dringend voranzutreiben sind.

Ein weiteres Thema der Beiratssitzung war das von der Landesregierung am 11.12.2024 im Kabinett verabschiedete KMU-Entlastungspaket.

192. WHKT-Herbst-Vollversammlung:

Nachwuchs- und Fachkräftesicherung im Fokus

WHKT-Präsident Berthold Schröder (r.) und WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann (l.) konnten Anja Weber, Vorsitzende des DGB Bezirk NRW, als Gast der WHKT-Vollversammlung begrüßen | Foto: WHKT

Am 25. Oktober 2024 kamen die Spitzen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern zur diesjährigen WHKT-Herbst-Vollversammlung zusammen.

Im Rahmen des Formats »Politik im Dialog« begrüßten die Mitglieder der Vollversammlung unter der Leitung des WHKT-Präsidenten Berthold Schröder Frau Anja Weber, Vorsitzende des DGB Bezirk NRW. Mit ihr tauschten sie sich über die Fachkräfteoffensive des Landes, das duale Ausbildungssystem und aktuelle handwerkspolitische Themen aus.

»Gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind das Fundament für die Nachwuchs- und Fachkräftesicherung im Handwerk. Damit zukünftig weiterhin genügend Handwerkerinnen und Handwerker für die anstehenden Aufgaben vorhanden sind, müssen wir bereits früh ansetzen. Auf das gute Miteinander zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist Verlass«, so WHKT-Präsident Berthold Schröder.

»Das Handwerk ist die einzige Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in der die Arbeitnehmerbeteiligung verbindlich festgeschrieben ist«, sagte Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW. »Das macht uns gemeinsam wirksam. In vielen Feldern ziehen wir an einem Strang, allen voran in der beruflichen Bildung. Hier stehen wir vor der Herausforderung, das Übergangssystem weiterzuentwickeln, damit alle jungen Menschen eine echte Chance auf einen Ausbildungsplatz und einen Berufsabschluss bekommen. Wenn 250.000 Gesellen fehlen, wird deutlich, dass wir die Ausbildung und Arbeit im Handwerk noch attraktiver gestalten müssen. Ein Schlüssel dafür ist, Tarifverträgen wieder mehr Geltung zu verschaffen«, so Anja Weber weiter.

Das Thema der Fachkräfteeinwanderung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels beschäftigt die Handwerksorganisationen. So führte WHKT-Geschäftsführer Andreas Oehme während der Vollversammlung aus, inwieweit Betriebe mit den jüngsten Novellierungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Möglichkeit bekommen, Fachkräfte oder Auszubildende aus dem Ausland zu gewinnen.

WHKT-Positionspapier verabschiedet:

Sicherung und Weiterentwicklung der Urbanen Produktion

Im Rahmen der WHKT-Vollversammlung haben die Mitglieder ein WHKT-Positionspapier zur Sicherung und Weiterentwicklung der Urbanen Produktion verabschiedet.

Besonders in den Städten und Ballungsräumen ist eine Verdrängung insbesondere von produzierendem Handwerk zu verzeichnen, die zur Abwanderung in die Randbezirke oder die Schließung von alteingesessenen Betrieben führt. Die Position beschäftigt sich mit Vorteilen einer nutzungsgemischten Stadt und den notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Urbanen Produktion.

WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann: »Nur das nutzungsgemischte Quartier ist ein lebenswertes und zukunftsfähiges Quartier. Dazu gehört für uns auch das produzierende Handwerk, das im Bestand gesichert werden muss, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten braucht. Dafür treten die Handwerkskammern vor Ort ein, dafür wirbt der WHKT auf Landes- wie Bundesebene, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.«

Das WHKT-Positionspapier ist zu finden unter www.whkt.de/positionen.

Parlamentarisches Frühstück:

Austausch mit der FDP-Landtagsfraktion

Berthold Schröder (Präsident WHKT), Dietmar Brockes (Sprecher für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie), Franziska Müller-Rech (Sprecherin für Schule, Gleichstellung und Queerpolitik), Ralf Witzel (stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Haushalt und Finanzen sowie Personal), Dr. Florian Hartmann (HGF WHKT), Sophia Shen (Referentin beim WHKT) (v. l. n. r.) | Foto: WHKT

Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks hat sich der WHKT Ende Oktober gemeinsam mit der FDP-Landtagsfraktion NRW zu aktuellen handwerkspolitischen Themen ausgetauscht.

Besonders das Thema Bürokratie und die Möglichkeiten zur Bürokratievermeidung und zum Bürokratieabbau beschäftigen sowohl Politik als auch Handwerk. Auf der Agenda standen auch die Verankerung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in der Landesverfassung, die aktuelle Konjunkturlage im Handwerk sowie der Einsatz von KI zur weiteren Digitalisierung des Staates.

Gestartet:

Wettbewerb für Kunst & Design im Handwerk – MANUFACTUM

Seit Anfang November haben Interessierte die Möglichkeit, sich mit ihren handwerklich selbst gestalteten Objekten unter www.staatspreis-manufactum.de digital am Wettbewerb MANUFACTUM zu beteiligen. Voraussetzung ist, dass Teilnehmende das 25. Lebensjahr vollendet haben und in NRW arbeiten oder wohnen. Zudem muss das jeweils eingereichte Objekt einem der sechs Themenbereiche im Wettbewerb zugeordnet werden. Da es sich um einen Staatspreis NRW handelt, ist die Teilnahme selbstverständlich kostenfrei.

Eine unabhängige Fachjury bewertet die eingereichten Bilder der Objekte und entscheidet darüber, wer eine Zulassung zur Ausstellung in Dortmund im Museum für Kunst und Kulturgeschichte (MKK) im Jahr 2025 erhält. Aus allen zugelassenen Objekten wählt eine Preisjury die mit insgesamt 60.000 Euro Preisgeld prämierten Staatspreise in den sechs Themenfeldern aus.

Die Möglichkeit zur MANUFACTUM-Teilnahme ist noch bis zum 23. Februar 2025 online möglich. Danach startet die Jury mit ihrer Arbeit.

Anmeldung, Hintergrund und Kontakt: www.staatspreis-manufactum.de

Online steht gleichfalls ein Medienpaket zur Verfügung, damit möglichst viele Gestaltende von der Möglichkeit zur Teilnahme an MANUFACTUM erfahren.

Ausgang ungewiss:

Krimi um die Entwaldungsverordnung geht weiter

Die Oktoberausgabe des WHKT-Reports berichtete über die Entwaldungsverordnung und einen Vorschlag der Europäischen Kommission, die Anwendung der Verordnung um 12 Monate zu verschieben.

Die Zeit drängt, denn planmäßig beginnt die Anwendung am 30.12.2024. Probleme mit der Verordnung gibt es viele. Eines besteht darin, dass die von der Europäischen Kommission zu etablierenden Regeln und Instrumente zur Durchführung des Gesetzes noch nicht fertiggestellt sind. Im Ernstfall könnte das bedeuten, dass Ein- und Ausfuhren stocken, weil gesetzlich vorgesehene Nachweise fehlen. Handwerksbetriebe wären beim Umgang mit betroffenen Rohstoffen und Erzeugnissen ebenfalls eingeschränkt und erheblicher Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Betroffen sind Erzeugnisse aus Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie einige ihrer Folgeprodukte.
 
Das Ende des Prozesses ist noch nicht in Sicht. Ob es gelingt, das Inkrafttreten aufzuhalten, ist keineswegs sicher. Am 14. November hat das Europäische Parlament seine Position festgelegt, die auf Vorschlag der EVP zusätzliche inhaltliche Änderungen beinhaltet. Vertreter der Mitgliedstaaten haben am 20.11.2024 zu erkennen gegeben, dass sie zusätzliche Änderungen ablehnen.

Aus Handwerkssicht wäre wünschenswert, dass die Mitgesetzgeber rechtlich die Verschiebung sichern, verbunden mit einer politischen Selbstverpflichtung von Kommission, Rat und Parlament, weitere Anpassungen im kommenden Jahr zu prüfen und gegebenenfalls in einem neuen Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.

Auszubildende aus Indien:

Pilotprojekt für Handwerk und IHK

Ein Pilotprojekt zur Gewinnung von Azubis und Fachkräften aus Indien unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bis Ende 2027 dabei, ihren Fachkräftebedarf mit Hilfe junger Talente aus Indien zu decken. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) wird mit der AHK Indien junge Menschen in Indien ansprechen und auf anspruchsvolle Berufsmöglichkeiten im Handwerk in NRW aufmerksam machen.

Die jungen Menschen, die sich für das Erlernen eines Handwerksberufs begeistern, erhalten nach abgeschlossener Schulbildung in Indien die Gelegenheit, Deutsch zu lernen. Mittels schriftlicher Kurzprofile werden sie Unternehmen aus NRW vorgestellt. Anschließend können beide Seiten sich online kennenlernen und – im Idealfall – ein Ausbildungsverhältnis vereinbaren. Das Unternehmen unterstützt die indischen Azubis und die NRW-Handwerksunternehmen bei wichtigen Schritten, die für Einreise, Aufenthalt und Integration in NRW erforderlich sind.

Es werden überwiegend Absolventinnen und Absolventen von Schulen mit technischem Profil angesprochen, die so schon ein Grundverständnis von den Tätigkeiten erwerben konnten, die sie hier während ihrer Ausbildung intensiv erlernen werden. Ziel ist die langfristige Integration dieser jungen Talente in den Betrieben in NRW. Insbesondere sollen Interessentinnen und Interessenten für Bau, Elektro, SHK und IT angesprochen werden. Kontakt: aussenwirtschaft[ ät ]lgh.de

Außenwirtschaft:

»Beratungsallianz« sichert Angebot für Betriebe

Die »Koordinierungsstelle Außenwirtschaft« in der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) wird zum Jahresende ihre Arbeit einstellen.

Unter Leitung von Almut Schmitz wurde die Koordinierungsstelle in Form eines vom Wirtschaftsministerium NRW (MWIKE) und dem Handwerk finanzierten Projekts im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Sie hat über die geplante Dauer von vier Jahren zahlreiche Handwerksbetriebe bei ihren Internationalisierungsaktivitäten tatkräftig unterstützt und war gleichermaßen kompetente Ansprechpartnerin und Back Office für die Außenwirtschaftsberaterinnen und -berater in den Handwerksorganisationen. 

Um für Handwerksbetriebe, die internationale Markterschließung gerade auch in Zeiten schwacher Binnenkonjunktur als Potenzial für sich erkennen (oder noch erkennen können), weiterhin ein adäquates Angebot sicherzustellen, wurden gleich mehrere Lösungsansätze auf den Weg gebracht, die zum nächsten Jahr greifen werden. So wurde unter der Federführung der Handwerkskammern Aachen und zu Köln eine »Beratungsallianz« geschmiedet, die bezirksübergreifend auch für jene Kammern mit eingeschränktem Angebot die Unterstützung der Betriebe sicherstellt. Darüber hinaus wird die Kooperation mit den maßgeblichen Institutionen, hier sind vor allem ZENIT und NRW.Global Business zu nennen, intensiviert. Außerdem strebt die LGH an, ab Sommer 2025 als assoziierter Partner im sogenannten European Enterprise Network (EEN) aktiv zu werden, um mit Blick auf Europa die Außenwirtschaft des Handwerks in NRW zu stärken.

Dieses Bündel an Maßnahmen und Aktivitäten ist in hohem Maße geeignet zu gewährleisten, dass in 2025 auch nach Wegfall der zentralen Koordinierungsstelle kein Handwerksbetrieb auf kompetente und passgenau Unterstützung verzichten muss.

Außenwirtschaft – Ausblick 2025:

Chancen für Bau- und Ausbaugewerke auf Nachbarmärkten

NRW Handwerk international – die Handwerkskammern und handwerklichen Fachverbände in NRW – bereiten für das Jahr 2025 ein vielfältiges Angebot an Unternehmerreisen in interessante Nachbarmärkte vor. Gemeinsam mit der Landesgesellschaft NRW.Global Business werden diese Reisen vorbereitet:

Handwerkliche Erfahrung und Können aus Deutschland sind in den Nachbarländern hoch angesehen. Für besondere Projekte und Herausforderungen arbeiten Architekten, Unternehmen und auch Privatpersonen gerne mit Handwerkerinnen und Handwerkern aus NRW zusammen.

Beratung für ihre Auslandstätigkeit erhalten Unternehmen bei den Außenwirtschaftsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern und Fachverbände: www.handwerk-international.net/ansprechpartner

Außenwirtschaft:

Exportpreis Handwerk – NRW Global Business Award 2025

Seit mehr als 20 Jahren zeichnet das Land Nordrhein-Westfalen Unternehmen für besondere Leistungen in der Außenwirtschaft mit dem NRW.Global Business AWARD aus. Mit dem Preis werden bedeutende Investitionen ausländischer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie besonders erfolgreiche internationale Expansionsaktivitäten nordrhein-westfälischer Unternehmen gewürdigt. Im kommenden Jahr wird erstmals auch ein Unternehmen aus dem Handwerk für besondere Erfolge im internationalen Geschäft geehrt.
Für die Beurteilung der Handwerksunternehmen für die internationale Markterschließung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Exportaktivitäten und -erfolge
  • Nachhaltige, innovative Auslandsstrategien
  • Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung   

Der Fragebogen, mit dem Handwerksunternehmen sich bewerben können, kann hier online ausgefüllt werden. Frist für die Einreichung des Fragebogens ist der 15. Dezember 2024. Im Anschluss werden die eingereichten Vorschläge von einer Jury bewertet. Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Juni 2025 in Düsseldorf stattfinden.

Beratung für ihre Auslandstätigkeit erhalten Unternehmen bei den Außenwirtschaftsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern und Fachverbände: www.handwerk-international.net/ansprechpartner