WHKT-REPORT – AUSGABE 08/2022

Bürokratieabbau im Lichte von Nachhaltigkeit

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich die Landesregierung zum Bürokratieabbau. In den Zeilen 845 ff. des Zukunftsvertrags für Nordrhein-Westfalen heißt es dazu: »Kleine Unternehmen werden wir von übermäßigen Bürokratieanforderungen und Aufzeichnungspflichten entlasten, indem wir Bagatellgrenzen einführen bzw. nach oben anpassen, Statistikanfragen bündeln und das Prinzip der Änderungsmitteilung ausweiten. Berichtspflichten werden wir, wo möglich, mit einer zeitlichen Beschränkung versehen.«

Viele Handwerksbetriebe beklagen steigende bürokratische Lasten, die ihnen die Zeit für das Kerngeschäft rauben. Das Bekenntnis der Landesregierung zum Bürokratieabbau ist deswegen zu begrüßen. Jenseits des Abbaus bestehender Lasten tut aber vor allem auch Bürokratievermeidung Not. Das gilt zum Beispiel für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeitsberichterstattung hat viele Gesichter. Es gibt freiwillige und verpflichtende Berichte, qualitative und quantitative. Zunehmend sprießen Initiativen, die darauf angelegt sind, die Nachhaltigkeit von Produkten, von betrieblichen Prozessen und übergreifend von unternehmerischem Handeln zu messen und zu dokumentieren. Das Ziel ist, Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung von Klimaneutralität und den »Sustainable Development Goals« sichtbar zu machen, Investitionen zu steuern und »Greenwashing« zu vermeiden. In der Sache ist das konsequent. Zugleich entscheidet sich in der Art der Umsetzung, ob Nachhaltigkeit für Handwerksbetriebe Chance oder zum Hemmschuh wird.

Betrachtet man allein die laufenden europäischen Initiativen, ist die Situation vordergründig entspannt. Die meisten Handwerksbetriebe werden von der Nachhaltigkeitsberichterstattung der »Bilanzrichtlinie« (CSRD), der Taxonomie oder des europäischen Lieferkettengesetzes unmittelbar gar nicht betroffen sein. Sie erreichen den Schwellenwert nicht. Und auch bei der Ökodesign-Verordnung werden nur Teile einen Produktpass und ökologischen Fußabdruck liefern müssen. Aber ist das ein Grund für Entwarnung? Mitnichten. Handwerksbetriebe werden in Lieferbeziehungen, in Beziehungen zu ihrer Bank und bei Förderungen gehalten sein, zu Nachhaltigkeitsberichten Anderer zuzuliefern oder selbst zu berichten. Das heißt konkret, sie müssen nachhaltigkeitsrelevante Daten erheben und weitergeben – und das voraussichtlich in unterschiedlichen Formaten für unterschiedliche Kontexte. Jeder Rechtsakt hat seine eigenen Anforderungen. Wenn es schlecht läuft, müssen Betriebe ihre Daten immer wieder von Neuem zur Verfügung stellen und sind dabei auf externe Unterstützung angewiesen. Das wäre ganz klar übermäßige Bürokratie.

Dasselbe Problem wird zunehmend auch produktbezogen auftreten, zum Beispiel im Bereich Ökodesign, wenn der Anwendungsbereich erweitert wird und für die »green claims«, also Umweltaussagen, die voraussichtlich mit einer Ökobilanz hinterlegt werden sollen. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission ist für Ende November angekündigt. Weil Handwerksbetriebe typischerweise Kleinserien oder Unikate fertigen und kundenspezifische Dienst- und Werkleistungen erbringen, sind Aufwand und Kosten für die Berichterstattung pro Einheit ungleich höher als bei industrieller Fertigung und standardisierten Dienstleistungen. Das heißt, hier entsteht nicht nur einzelbetrieblich zusätzlicher Aufwand, das Problem ist systemisch. Es hat Potenzial, die Wirtschaftsstruktur zu beeinflussen.

Handwerksbetriebe brauchen passfähige Lösungen, die Bürokratie vermeiden helfen. Das kann die Landesregierung nicht im Alleingang sicherstellen, aber sie kann unterstützen.

  • In laufenden Gesetzgebungsverfahren sind die Folgen für kleine Betriebe konsequent »mitzudenken«. Wenn – wie im Falle der Ökodesign-Verordnung – Belastungen geschaffen werden, muss auf dieser Ebene – im betroffenen Rechtsakt – zugleich eine adäquate Lösung geschaffen werden. Das bedeutet, die Ökodesign-Verordnung muss – zeitgleich mit dem Inkrafttreten einer möglichen Ökodesign-Verordnung – Regelungen treffen und Instrumente zur Verfügung stellen, die es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, die Erfassung und Weitergabe von Informationen sowie die Erstellung eines Produktpasses, von Etiketten etc. weitgehend aufwandsfrei durchzuführen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Lösung, die Unterstützung der Betriebe einfach auf die Mitgliedstaaten abzuwälzen, ist unzureichend.
  • Silolösungen, also Lösungen für jeden einzelnen Rechtsakt reichen nicht. Für Betriebe zählt, dass sie ein Datum nur einmal erheben müssen. Wichtig ist deswegen, Anforderungen übergreifend und aus betrieblicher Ebene zu betrachten und entsprechend auf ihre Schnittstellenfähigkeit hin auszurichten. Ziel der Lösungen muss der Grundsatz »only once« sein.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung hat mit Kommunikationsstrukturen zu tun. Dafür sind auch neue Netzwerke erforderlich, die gemeinsam ergründen, an welchen Stellen Prozesse vereinfacht werden können, wo Handlungsbedarf besteht.
  • Es braucht technische Lösungen, die Unternehmen helfen, Informationen – quasi auf Knopfdruck – für unterschiedliche Zwecke nutzbar zu machen.

All das könnte helfen, Bürokratie im Ansatz zu vermeiden, damit sie später nicht abgebaut werden muss.

Bedeutung der energie- und klimatechnischen Handwerke:

Handwerk in NRW und Landesregierung vereinbaren Maßnahmen zur Energieeffizienz

Rüdiger Otto, Vizepräsident des Unternehmerverbands Handwerk, Andreas Peeters, Landesinnungsmeister des Landesfachverbands des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen, Matthias Heidmeier, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Andreas Ehlert, Präsident von HANDWERK.NRW, Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berthold Schröder, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages, Hans-Joachim Hering, Präsident des Unternehmerverbands Handwerk, Martin Böhm, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (v.l.n.r.) | Foto: © MWIKE NRW

Die Preise für Energieträger und Rohstoffe sind in den vergangenen Monaten drastisch gestiegen und weiterhin droht eine Verknappung von Energie, insbesondere von Erdgas. Die Preissteigerungen spüren Betriebe und Haushalte. Ihr Ausmaß zeigt sich zum Teil mit zeitlicher Verzögerung, insbesondere dann, wenn Verträge auslaufen und zu neuen Konditionen geschlossen werden müssen.

Die steigenden Energiepreise treffen viele Handwerksbetriebe hart. Deswegen bitte vormerken: Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) bietet ab Mitte Oktober digitale Energieeffizienz-Workshops für Handwerksbetriebe an. Das Besondere ist, dass die Veranstaltungen gewerkespezifisch Einsparmaßnahmen vorstellen, die Betriebe ergreifen können, um ihre Energiekosten zu senken. Geplant sind folgende Veranstaltungen:

  • 19.10.2022 von 09:00–10:00 Uhr für Kfz-Betriebe
  • 20.10.2022 von 15:00–16:00 Uhr für Betriebe des Metallhandwerks
  • 26.10.2022 von 14:00–15:00 Uhr für Friseurbetriebe
  • 27.10.2022 von 14:00–15:00 Uhr für Tischlereien
  • 02.11.2022 von 14:00–15:00 Uhr für Bäckerbetriebe
  • 03.11.2022 von 10:00–11:00 Uhr für Textilreiniger und
  • 08.11.2022 von 14:00–15:00 Uhr für Fleischerbetriebe.

Energie- und insbesondere Gassparen stand am 04.08.2022 im Mittelpunkt des Gesprächs der Spitzenvertretungen des NRW-Handwerks mit die Landesregierung NRW, vertreten durch Wirtschafts- und Klimaministerin Mona Neubaur sowie Staatssekretär des NRW-Arbeitsministerium Matthias Heidmeier.

In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel #NRWspartEnergie wurden kurz- und mittelfristig wichtige Maßnahmen skizziert. Das Maßnahmenspektrum umfasst den Ausbau der Beratungen durch Betriebe für Energieeinsparung, eine breit angelegte Energiesparinitiative #NRWspartEnergie sowie die Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte im Handwerk für Klimaneutralität und Versorgungssicherung. Nicht zuletzt sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren unter die Lupe genommen und beschleunigt werden. Die dreiseitige Vereinbarung steht online zur Verfügung unter: www.whkt.de/download/22-08-04-Erklaerung-Energiesparen-final.pdf

Sie haben Anregungen, Tipps, Anliegen zum Thema Energiesparen? Schreiben sie uns an jeanine.bucherer[ ät ]whkt.de.

Handwerk fordert Anpassung der StVO:

Parken von Betriebsfahrzeugen in Bewohnerparkgebieten und Einführung von Servicezonen für Handwerkerinnen und Handwerker

Durch die Ausweisung von Bewohnerparkgebieten in den dicht besiedelten Innenstädten stehen viele der in der Innenstadt ansässigen Handwerksbetriebe vor dem Problem, dass sie ihre Betriebsfahrzeuge nicht für einen längeren Zeitraum am Betriebssitz oder in unmittelbarer Nähe dazu parken können. Denn Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis hat nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur derjenige, der in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Gewerbebetriebe werden davon ausdrücklich nicht erfasst. Sie sind daher auf die Ausnahmeregelung angewiesen, die einer Einzelfallprüfung unterliegt. In der Verwaltungsvorschrift zum § 46 StVO werden Gewerbebetriebe jedoch nicht konkret benannt, sodass mancherorts keine Ausnahmegenehmigung erteilt oder die Erteilung erschwert wird.

Aus diesem Anlass fordert der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT), die Verwaltungsvorschrift zum § 46 StVO so zu konkretisieren, dass die Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in Bewohnerparkgebieten auf Antrag von der zuständigen Behörde vor Ort Ausnahmegenehmigungen erhalten. Die konkrete Anzahl der Genehmigungen soll sich an der Zahl der betriebsnotwendigen Fahrzeuge der Gewerbebetriebe orientieren.

Darüber hinaus spricht sich der WHKT dafür aus, ein neues Verkehrszeichen »Lade-/Servicezone« in der StVO einzuführen. Die Lade-/Servicezonen sollen Handwerkerinnen und Handwerkern ermöglichen, für Wartungs- und Servicearbeiten in vertretbarer räumlicher Nähe zum Kunden zu parken, um auf Werkzeuge und Maschinen zuzugreifen, die für den Auftrag erforderlich sind.

MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen gestartet:

Nachhaltige Mobilität macht Handwerksbetriebe fit für die Zukunft!

Handwerk und Mobilität sind seit je her eng miteinander verwoben. Denn nur wer selbst mobil und für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundeninnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner gut erreichbar ist, kann unternehmerisch erfolgreich sein. Im Zuge der Energiewende sind Handwerksbetriebe gefordert ihr bisheriges Mobilitätsverhalten unter Berücksichtigung nachhaltiger Gesichtspunkte zu überdenken.

Das beim Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) angesiedelte Projekt »MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen« unterstützt die Etablierung nachhaltiger Mobilität in Handwerksbetrieben. Mit dem Projekt ergänzt der Westdeutsche Handwerkskammertag das bestehende Angebot des Zukunftsnetz Mobilität NRW.

Ziel des Projektes ist, Handwerksbetriebe unter Einbindung der projektbeteiligten Handwerkskammern dazu zu bewegen, die eigene betriebliche Mobilität zu überdenken und durch die Einführung entsprechender Maßnahmen nachhaltig zu verändern. Der MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen versteht sich dabei als Backoffice bzw. Servicepartner der beteiligten Handwerkskammern. Für sie werden speziell zugeschnittene Informations- und Beratungsinstrumente, die zur Stärkung nachhaltiger betrieblicher Mobilität in Handwerksbetrieben beitragen, entwickelt.

Der MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen wird gefördert vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ansprechpartnerinnen: Heike Rosenberger, 0211/3007-741, heike.rosenberger[ ät ]whkt.de; Andrea Muckenheim, 0211/3007-719, andrea.muckenheim[ ät ]whkt.de

Pilotprojekt:

Fachkräfte aus Jordanien und Ägypten für das Elektrohandwerk in NRW

Mit einem Pilotprojekt zur Fachkräfteeinwanderung im Handwerk ist der WHKT mit finanzieller Unterstützung des NRW-Arbeitsministeriums und aus Mitteln des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien in Nordrhein-Westfalen gestartet. In enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit können im Herbst 2022 Fachkräfte aus Jordanien oder Ägypten an interessierte Betriebe im Elektrohandwerk NRW vermittelt werden.

Damit die Einreise als Fachkraft und die Integration in Deutschland gelingt, werden diese in ihren Heimatländern durch das Pilotprojekt und seine Partner sowie durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt. Für erste Bewerber liegen die nötigen Anerkennungsbescheide bereits vor. Aktuell trainieren die Teilnehmer beim Goethe-Institut für ihre Sprachprüfung oder haben diese bereits abgeschlossen, so dass im Oktober dieses Jahres die Visabeantragung gemäß Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) möglich sein soll. Um einen ersten Eindruck der Bewerber aus Jordanien und Ägypten zu gewinnen, erstellten sie selbst Videoporträts in deutscher Sprache: https://www.whkt.de/fachkraefte-bewerberprofile

Zur Anwerbung einer Fachkraft im Bereich Gebäude- und Energietechnik aus einem Drittstaat ist es notwendig, einen Arbeitsvertrag zu schließen. Dieser ist die Grundlage für das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren und sichert Betrieben die weitere Begleitung und Unterstützung durch das Pilotprojekt.

Das Ziel des Projekts ist es, aufzuzeigen, welche fachliche Begleitung und Unterstützung notwendig ist, damit Handwerksbetriebe aus Nordrhein-Westfalen künftig die Chance erhalten, Fachkräfte aus Drittstaaten für sich zu gewinnen.

Aktuell geht es vor allem um die Identifizierung von Betrieben, die sich beteiligen und über das Pilotprojekt erste Fachkräfte aus Jordanien oder Ägypten mit der nötigen Unterstützung für sich anwerben.

Bewerberprofile anfordern: www.whkt.de/fachkraefte

Innovationsdialog Handwerk in NRW:

Experteninterview mit dem DGB NRW – Vorschläge für einen zukunftssicheren Arbeitsmarkt im Handwerk

Um der Frage nachzugehen, wie das Handwerk in Zeiten der Transformation ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und wie Fach- und Führungskräfte in handwerklichen Betrieben nicht nur gehalten, sondern gewonnen werden können, lud der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) im Rahmen des Innovationsdialogs Handwerk in NRW zwei Experten des Deutschen Gewerkschaftsbundes NRW zum Gespräch ein. In einem intensiven Austausch diskutierten Norbert Wichmann, Abteilungsleiter für die Bereiche Bildung, berufliche Bildung und Handwerk und Dr. Jörg Weingarten, Leiter der Abteilung Industrie- und Strukturpolitik, Energie- und Klimapolitik, mit dem Projektteam Lösungsansätze für Zukunftsthemen des Handwerks aus Sicht der Gewerkschaften.

Mit Blick auf die Entwicklung der Arbeitswelt seien kreative Wege gefragt. So würden beispielsweise gemeinschaftliche Betriebsübernahmen an Bedeutung gewinnen. Generell prognostizierten die DGB-Vertreter angesichts des Fachkräftemangels für die nächsten Jahre einen eher arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsmarkt. Umso wichtiger sei daher, dass Handwerksbetriebe als Arbeitgeber attraktiv sein müssen, um Nachwuchs für sich zu gewinnen und offene Ausbildungsplätze zu besetzen. Dabei sei die Tarifbindung ein besonders wichtiges Instrument.

Weitere Themen des Gesprächs waren unter anderem die Forderung einer Ausbildungsgarantie, Innovationstreiber in Handwerksbetrieben und sich verändernde Anforderungen an die Berufsbilder im Handwerk.

Einen ausführlicheren Bericht über das Experteninterview und weitere Infos zum Projekt unter www.innovationsdialog-handwerk.nrw.

Der Innovationsdialog Handwerk in NRW wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

PLW 2022:

Handwerkskammern führen Arbeitsproben im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks in NRW wieder ein

Coronabedingt hatten die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2020 und 2021 die Arbeitsproben in all denjenigen Wettbewerbsberufen ausgesetzt, die üblicherweise Arbeitsproben zur Ermittlung der Landesbesten vorsehen. Daneben gibt es Berufe, in denen die Siegerermittlung generell aufgrund einer Bewertung der Gesellenstücke oder aufgrund von Einzelbewertungen in der Gesellenprüfung erfolgt. Mit der Durchführung der Arbeitsproben in den Wettbewerben auf Landesebene wird die konkrete berufliche Handlungsfähigkeit des Handwerksnachwuchses wieder öffentlich bei den Kammern und Innungen, die sie organisieren, in den Mittelpunkt gerückt. Gleichzeitig trainieren die Teilnehmenden damit direkt auch für die Wettbewerbsausscheidungen auf Bundesebene, die ebenfalls auf Arbeitsproben basieren.

Der WHKT ermutigt den Handwerksnachwuchs, der zuletzt seine Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung mit mindestens der Gesamtnote »gut« (81 Punkte) abgelegt hat und zu dem Zeitpunkt nicht älter als 27 Jahre alt war, am Wettbewerb teilzunehmen. Die Siegerinnen und Sieger werden öffentlich geehrt, erhalten eine Urkunde mit der Unterschrift des Ministerpräsidenten, der Schirmherr eines Wettbewerbs ist, und haben beste Chance auf ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung in Höhe von 8.100 Euro.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

100. Antrag auf Kostenübernahme einer Qualifikationsanalyse gestellt

Das BMBF-geförderte Verbund-Projekt »NetQA – Netzwerk Qualifikationsanalyse« bietet noch bis Ende 2022 eine Kostenübernahme von »sonstigen Verfahren« nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Bund und den entsprechenden Landesgesetzen. Seit Anfang 2019 wurden vom Sonderfonds Kosten für Qualifikationsanalysen (QA) in Höhe von annähernd 80.000 Euro übernommen.

Der Sonderfonds des »Netzwerk Qualifikationsanalyse« schließt eine wichtige Lücke: Mit dem Förderinstrument haben Antragstellende die Chance auf eine berufliche Anerkennung, die selbst keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine Anerkennung bei fehlenden schriftlichen Belegen haben. Bedingung ist, dass die Kosten der Qualifikationsanalyse nicht durch die Arbeitsverwaltung oder andere Institutionen übernommen werden können. Für Kunden der Agenturen für Arbeit oder Jobcenter können in der Regel die Kosten der Berufsanerkennung im Rahmen des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III übernommen werden. Rund 74 Prozent der geförderten Teilnehmenden am »sonstigen Verfahren« gemäß § 14 BQFG sind entsprechend versicherungspflichtig angestellt. Viele der geförderten QA-Teilnehmenden sind Personen mit Helfertätigkeiten und auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Durchschnittlich sind Kosten von rund 1.200 Euro pro geförderter Qualifikationsanalyse entstanden. Den größten Anteil der Antragstellenden hinsichtlich der Staatsangehörigkeit sind Syrerinnen und Syrer. Die Top 3 deutschen Referenzberufe entsprechen auch den Zahlen der amtlichen Statistik für bundesweit seit 2012 durchgeführte Qualifikationsanalysen nach BQFG Bund: Elektroniker/in, KFZ-Mechatroniker/in sowie Friseur/in und Friseurmeister/in.

Handwerkskammern führen bundesweit seit 2012 die meisten Kompetenzfeststellungen im Anerkennungsverfahren durch. Das Instrument zur Beurteilung der beruflichen Handlungsfähigkeit von Antragstellenden hat sich im Handwerk bewährt. Mit 95 Prozent liegen die Handwerkskammern bei den Förderanträgen zum Sonderfonds weit vorn. Antragsstärkste Bundesländer für den Sonderfonds sind Baden-Württemberg und Bayern. Der Norden und Osten Deutschlands ist in dieser Beziehung schwächer vertreten. Die restlichen Förderungen hat der Sonderfonds für Qualifikationsanalysen in der Zuständigkeit der IHK FOSA übernommen. Erstmalig hat zudem eine Landwirtschaftskammer in diesem Jahr Fördergelder für zwei sonstige Verfahren beantragt.

Zuständige Stellen können Kosten für Qualifikationsanalysen noch bis 30. November 2022 geltend machen. Den Ablauf und die Formulare finden Sie unter www.whkt.de/netqa.

Ehrenamtsakademie:

Neue Weiterbildungsangebote für das Ehrenamt

Die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld startet ab September 2022 mit neuen Qualifizierungsangeboten für ehrenamtlich Engagierte im Handwerk. Damit sind im Rahmen der Ehrenamtsakademie des NRW-Handwerks (EAH) neue Formate entstanden, die die Bedarfe von Ehrenamtlichen im Handwerk aufgreifen und sowohl in Präsenz als auch digital stattfinden. Als gemeinsame Plattform der nordrhein-westfälischen Handwerksorganisationen hat die EAH das Ziel, Nachwuchs für das Ehrenamt zu interessieren und die Engagierten durch Qualifizierungs-, Informations- und Netzwerkangebote in ihren Funktionen zu unterstützen.


Kommunikationskompetenzen im Prüfungswesen stärken
Nach der Neuordnung vieler Prüfungsordnungen können Prüferinnen und Prüfer im Handwerk nicht mehr auf bisherige Aufgabenkonzepte zurückgreifen. Klassische mündliche Prüfungen sind, mit Ausnahmen mündlicher Ergänzungsprüfungen, kaum mehr vorgesehen. Stattdessen nehmen Fachgespräche im Rahmen moderner, handlungsorientierter Lehrkonzepte eine zentrale Rolle im Prüfungsgeschehen ein. Wie Prüfende auf die wechselnden Anforderungen eingehen und die aktuellen Standards für das Erstellen von Prüfungsaufgaben berücksichtigen können, ist Inhalt der neuen Seminare. Im Fokus stehen handlungs- und kompetenzorientierte Aufgabenstellungen, zielgruppenspezifische Rhetorik sowie die Überwindung sprachlicher Barrieren. Die Seminare können sowohl in Präsenz als auch online besucht werden und werden gefördert von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.


Moderne Beteiligungswege in der Politik
Menschen gezielt anzusprechen, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen sind wesentliche Fähigkeiten, um sich in der politischen Landschaft zu vernetzen. Eine Voraussetzung für effizientes Netzwerken ist die Kenntnis über moderne Beteiligungsmöglichkeiten: Wie funktioniert Kommunalpolitik? Welche Möglichkeiten der Bürgerpartizipation habe ich, insbesondere als Frau, in der Politik? Und wie entwickele ich meine persönliche und mediale Strategie, um meine Interessen zu vertreten? Die Seminare finden als Online-Formate statt und werden gefördert von der Bundeszentrale für politische Bildung.

Anmeldung unter: www.akademie-des-handwerks.de/ehrenamt/ | Weitere Informationen unter: www.ehrenamtsakademie-handwerk.de

 

Ausbildung international:

nrw:exchange – Das UK-Stipendium für Azubis

Das Land Nordrhein-Westfalen ist seit jeher eng mit dem Vereinigten Königreich verbunden. Zu diesem Zweck soll Studierenden, Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern nach dem Brexit die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen eines nordrhein-westfälischen Stipendienprogramms Auslandserfahrungen im Vereinigten Königreich zu sammeln und damit einen Teil zum langfristigen Fortbestand der guten nordrhein-westfälisch-britischen Beziehungen beizutragen. Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr durch ein spezifisches Stipendienprogramm Stipendien für Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler bereit.

Anträge für die UK-Stipendien für Azubis können bei der LGH eingereicht werden. Kontakt: Frau Judith Steffes, E-Mail: steffes[ ät ]lgh.de, Telefon: 0211-30108-108

Jetzt anmelden:

Meistertag NRW 2022 am 16.09.2022 – Ministerin Mona Neubaur im Austausch mit Gründerinnen und Gründern

In diesem Jahr findet der 11. Meistertag NRW am 16.09.2022 um 17:00 Uhr in der Schauburg in Iserlohn statt.

Was bewegt junge Gründerinnen und Gründer im Handwerk? Welchen Herausforderungen sehen sie sich ausgesetzt, welche Lösungsansätze haben sie erfolgreich entwickelt und welche Antworten bieten Politik und Wirtschaft? Diese Fragen wird die Wirtschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, im »Meistertalk« mit Handwerksmeisterinnen und -meistern diskutieren.

Mit der Veranstaltung »Meistertag NRW« stellt das Land NRW gemeinsam mit dem NRW-Handwerk Meisterinnen und Meister als Garant für die Sicherung von Qualität, Nachhaltigkeit, beruflicher Ausbildung, Beschäftigung und Stärkung solide wirtschaftender Unternehmerinnen und Unternehmer in den Vordergrund des öffentlichen Interesses. Der Meistertag dient gleichermaßen dazu, die Leistungen der jungen Menschen zu würdigen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Ein weiteres Highlight der vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Veranstaltung ist der Impulsvortrag des Keynote Speakers Jörg Mosler zum Thema »Chefsache Mensch – Wie Sie als Unternehmer/in zum Mitarbeitermagneten werden« sein. Zudem wird im Rahmen der Veranstaltung auch der »Handwerkspreis der Bürgschaftsbank NRW« verliehen.

Durch das Programm führt die WDR-Moderatorin Gisela Steinhauer. Im Anschluss an das offizielle Programm gibt es für alle Teilnehmenden Gelegenheit zum Netzwerken in lockerer Atmosphäre .

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen unter https://www.meistertag-nrw.de/anmeldung2022.

Auch als Livestream:

Preisverleihung und Ausstellungseröffnung im Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW« am 25.09.2022 in Köln

Am 25. September 2022 werden die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs »DesignTalente Handwerk NRW« bekanntgegeben. NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur wird nach einer Begrüßung durch den Präsidenten der Handwerkskammer zu Köln, Hans Peter Wollseifer, und WHKT-Präsident Berthold Schröder die Ehrung der Preisträgerinnen bzw. Preisträger vornehmen.

Die Preisverleihung findet am Sonntag, den 25. 09.2022 um 11:00 Uhr in der Handwerkskammer zu Köln statt. Da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist und damit dennoch viele Interessenten diese verfolgen können, wird eine Livestream-Übertragung stattfinden. Der Link wird rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der DesignTalente-Website www.designtalente-handwerk-nrw.de bekannt gegeben.

Die Ausstellung mit den Objekten der Preisträgerinnen und Preisträger sowie der Ausstellerinnen und Aussteller kann in der Handwerkskammer zu Köln, Hans-Langemann Saal, vom 25.09.–09.10.2022 besucht werden. Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 10:00–16:00 Uhr, Sa. 10:00–18:00 Uhr, sonn- und feiertags geschlossen. Der Eintritt ist kostenlos.

Der Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW« findet unter der Schirmherrschaft von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst statt und wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Weitere Informationen unter www.designtalente-handwerk-nrw.de

300 Aussteller aus ganz Europa:

Europamarkt Aachen am 03./04.09.2022

Rund 300 Aussteller aus ganz Europa haben sich für den diesjährigen Europamarkt der Handwerkskammer Aachen angemeldet. Rund um Dom und Rathaus werden sie am 03. und 04. September 2022 den Besuchern hochwertiges Design und handwerklich gefertigte Produkte präsentieren.

Seit 1976 organisiert die Handwerkskammer Aachen den beliebten Markt. Die Kammer setzt seit Jahrzehnten auf Qualität im Design für Handwerker als einer der Schwerpunkt ihrer Arbeit. Dazu zählt neben verschiedenen Ausstellungen auf Gut Rosenberg, Designschmiede der Handwerkskammer, auch die Möglichkeit für Handwerker, sich umfassend auf dem Gebiet »Design und Unternehmensführung« weiterzubilden.

Ort: Aachener Innenstadt rund um Dom und Rathaus | Öffnungszeiten: Sa. 10:00–19:00 Uhr | So. 11:00–18:00 Uhr | Eintritt frei

Weitere Informationen unter: www.europamarkt-aachen.de