WHKT-REPORT – AUSGABE 11/2023

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

»#Nie wieder ist jetzt«, so heißt die aktuelle Kampagne des Landes NRW. Sie stellt klar: In NRW ist kein Platz für Antisemitismus.

»Nie wieder ist jetzt«, das betonte auch WHKT-Präsident Berthold Schröder in seiner Rede vor der Herbst-Vollversammlung des Westdeutschen Handwerkskammertages in Iserlohn. Das Handwerk, so Schröder, steht gemeinsam und solidarisch fest an der Seite Israels und des jüdischen Lebens in NRW.

Kein Platz für Antisemitismus in unserer Gesellschaft! Das ist das Thema, mit dem sich unsere Gesellschaft, mit dem sich das Handwerk aktuell beschäftigt, beschäftigen muss.

Neben diesem herausragenden Thema widmete sich die WHKT-Herbst-Vollversammlung aber auch aktuellen handwerkspolitischen Herausforderungen, über die diese Ausgabe berichten möchte.

So verabschiedeten die Delegierten ein Strategiepapier zur Fachkräftesicherung sowie Überlegungen, wie die Situation von schwangeren Selbstständigen im Handwerk verbessert werden kann. Noch immer ist es für selbstständige Frauen schwierig, Familie und Beruf zu vereinbaren. Hier ist der Gesetzgeber gefragt; konkrete Vorschläge des Handwerks liegen auf dem Tisch!

Und last but not least: Im Rahmen der Herbst-Vollversammlung wurde NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann mit dem Ehrenzeichen des NRW-Handwerks ausgezeichnet. »Die höchste Auszeichnung des NRW-Handwerks für einen echten Freund des Handwerks«, so WHKT-Präsident Schröder in seiner Laudatio.

Ich wünsche Ihnen eine gewinnbringende Lektüre des WHKT-Reports.

Mit den besten Grüßen

Ihr Florian Hartmann

WHKT-Vollversammlung in Iserlohn:

Das zentrale Thema: Die Fachkräftesicherung

NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (vorne, 2. v. l.) im Dialog mit den Mitgliedern der WHKT-Vollversammlung | Foto: WHKT/RG

Die Mitglieder der Vollversammlung des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) haben sich Ende Oktober 2023 in Iserlohn zum Austausch auf Spitzenebene der Handwerkskammern getroffen. Zentrales Thema: die schwierige Situation für Betriebe, dringend benötigte Fachkräfte zu finden. Mit der Verabschiedung eines Strategiepapiers verständigten sich die NRW-Handwerkskammern auf sehr konkrete Ansätze,

  • wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser integriert und damit langfristig gebunden werden können,
  • wie Ausbildungskapazitäten besser auszuschöpfen sind,
  • wie sich über berufliche (Teil-)Qualifizierungen neue Fachkräftepotenziale identifizieren lassen und
  • wie Anwerbung im Ausland auch für Fach- und Ausbildungskräfte im KMU-Sektor des Handwerks weiterzuentwickeln ist.

Unter dem Tagesordnungspunkt »Politikerinnen und Politiker im Dialog« diskutierten die Mitglieder der WHKT-Vollversammlung diese Thematik mit NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Mit Blick auf das Handwerk betonte dieser: »Nur mit gut ausgebildeten Handwerkerinnen und Handwerkern werden wir den Klimaschutz, die Digitalisierung oder die Erneuerung unserer Infrastruktur erfolgreich umsetzen können.« Zudem unterstrich er die Forderung des Handwerks nach der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. »Die berufliche Ausbildung ist genauso viel wert wie die akademische«, so der Minister wörtlich.

Als weiteres Highlight der WHKT-Vollversammlung und gleichfalls zur Stärkung von Unternehmerinnen im Handwerk verabschiedeten die Mitglieder eine Position zur Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Selbstständigkeit. Diese hat zum einen individuelle Unterstützungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Erwerbseinkommens von selbstständigen Handwerkerinnen in und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen die Absicherung der Betriebe und Beschäftigten während der Schwanger- und Mutterschaft von Unternehmerinnen zum Ziel.

Beide WHKT-Positionspapiere sind zu finden unter www.whkt.de/positionen.

Ausgezeichnet:

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erhält Ehrenzeichen des Handwerks in NRW

WHKT-Präsident Berthold Schröder (l.) und NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann | Foto: WHKT/RG

Mit dem Ehrenzeichen würdigt der WHKT Persönlichkeiten, die sich mit herausragenden Leistungen für die Belange der Betriebe und der Handwerkerinnen und Handwerker in NRW einsetzen. Im Rahmen der diesjährigen Herbst-Vollversammlung Ende Oktober in Iserlohn überreichte WHKT-Präsident Berthold Schröder diese seltene und höchste Auszeichnung des NRW-Handwerks an Minister Karl-Josef Laumann.

»Deutlich und direkt, pragmatisch und konstruktiv«, so Präsident Schröder in seiner Laudatio über den gelernten Maschinenschlosser Laumann aus dem münsterländischen Riesenbeck. »Ein Politiker mit einer klaren Haltung: Karl-Josef Laumann. Nicht ohne Grund sagen viele, gerade im Handwerk: Einer von uns«, hieß es in der Rede des Präsidenten.

Herausgehoben wurde zudem der beständige Einsatz des Ministers für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademische Bildung, die von ihm eingeführte Meisterprämie sowie die Unterstützung bei der Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge und die Kofinanzierung zur Modernisierung der Bildungszentren.

Spitzengespräch am 15.11.2023:

Bedeutsame Ziele für 2024 – Ausbildungskonsens NRW

Foto: MAGS / Ralph Sondermann

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der 20- bis 34-Jährigen ohne Berufsabschluss in NRW deutlich erhöht. Diesen Trend will man auch mithilfe des Ausbildungskonsenses gemeinsam in NRW umkehren. Alle Akteure sind sich einig, dass mehr Menschen eine Ausbildung absolvieren müssen, denn die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen nimmt seit Jahren kontinuierlich ab. Der Ausbildungskonsens NRW hat einen Beschluss gefasst und die wichtigsten Themen für das Jahr 2024 aufgelistet. Der Beschluss ist hier als PDF zu finden.
 
Für das Handwerk hat der WHKT an der Vorbereitung des Beschlusstextes aktiv mitgewirkt. Folgende Inhalte sind dem WHKT besonders wichtig:

  1. Um die berufliche Bildung zu stärken, müssen wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung weiter voranbringen, rechtlich verankern und damit dafür sorgen, dass die Wertschätzung von beruflicher und akademischer Bildung durch Multiplikatoren und die Gesellschaft in NRW gleich hoch ist.
  2. Das schulische Übergangssystem an den Berufskollegs soll verkleinert werden. Dazu wurde bereits im Sommer die Praktikumsinitiative NRW vereinbart. Diese will man gemeinsam vorantreiben und weiter unterstützen, um diejenigen, die alsbald ausbildungsreif und beruflich orientiert sind, möglichst umgehend in eine betriebliche Ausbildung vermitteln zu können. Diese Zielgruppe soll nicht ohne weitere Perspektive mehrere Jahre im Berufskolleg verweilen.
  3. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit sieht der WHKT ein großes Potenzial in Studienzweiflern, die eine Alternative zu ihrem Hochschulstudium benötigen. Hier muss es den Partnern im Ausbildungskonsens gemeinsam mit den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium gelingen, die jungen Frauen und Männer dieser Zielgruppe besser zu erreichen, die Beratungsangebote stärker zu vernetzen und noch intensiver darauf hinzuwirken, dass ein Studienabbruch kein persönlicher Makel ist.
  4. Zur weiteren Verbesserung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler sollen die Standardelemente der beruflichen Orientierung weiterentwickelt werden.
  5. Auch die Angebote im Übergang zwischen Schule und Beruf, im sog. Übergangssystem, müssen überdacht und weiter angepasst werden. Zudem wird der Ausbildungskonsens NRW die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sinnvoll mit den NRW-Angeboten verzahnen, um Parallelangebote zu vermeiden. Hier wird es interessant sein, wie viele und welche Arbeitsagenturen sich als »unterversorgte Regionen« definieren, um die Angebote überhaupt nutzen zu können.

Herbst-Konjunkturbarometer erschienen:

Baukrise drückt Stimmung im Handwerk

Die Ergebnisse der Umfrage bei über 6.500 Betrieben in NRW zeigen die Handwerkskonjunktur in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2023 als vom allgemeinen Abschwung und von der sich zuspitzenden Baukrise geprägt. Zwar werde die Lage noch als überwiegend stabil beschrieben, doch unter dem Eindruck des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs, hoher Energiepreise, des Fachkräftemangels und dem inflationsbedingten Nachfragerückgang seien die Erwartungen an die Entwicklung der nächsten sechs Monate eher pessimistisch, so das Ergebnis.   

Besonders stark sei der Rückgang des Geschäftsklimas im Bauhaupt- und im Ausbaugewerbe, zu dem rund die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Handwerksbetriebe zählen. Zwar seien die Auftragsbücher größtenteils noch gut gefüllt, doch angesichts der einbrechenden Zahl an neuen Baugenehmigungen werde aber ein baldiger Stillstand im Wohnungsneubau befürchtet.

Das aktuelle Herbst-Konjunkturbarometer sowie die Möglichkeit zur Newsletter-Anmeldung ist zu finden unter www.whkt.de/konjunkturbarometer.

Selbstständigkeit als Perspektive für Frauen in ländlichen Räumen:

Wie lässt sich die soziale Absicherung von Unternehmerinnen und Selbstständigen verbessern?

Im gemeinsamen Gespräch mit den LandFrauen, der Landjugend, den Unternehmerfrauen im Handwerk, dem Senior Expert Service und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau haben sich die Beteiligten über den geltenden Rechtsrahmen mit Blick auf persönliche und betriebliche Ausfallrisiken und über mögliche Lösungsansätze ausgetauscht.

Die soziale Absicherung ist für Gründerinnen und Selbstständige von besonderer Bedeutung, denn oftmals liegen Unternehmensgründungen oder -übernahmen in derselben Zeitspanne wie die Familiengründung. Muss infolge von Schwangerschaft, Geburt oder Betreuungsaufgaben die Erwerbstätigkeit ausgesetzt oder stark eingeschränkt werden, kann das gravierende persönliche und betriebliche Folgen haben. Gerade für einen jungen, kleinen Betrieb kann der Ausfall der Geschäftsführerin, der Meisterin oder der Einzelunternehmerin zum Betriebsstillstand führen.

Unter der Überschrift »Selbstständigkeit als Perspektive für Frauen in ländlichen Räumen: Wie lässt sich die soziale Absicherung von Unternehmerinnen und Selbstständigen verbessern?« haben das Zentrum für ländliche Entwicklung im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (ZeLE), die UnternehmerFrauen im Handwerk und der WHKT Ende Oktober 2023 zu einem Fachgespräch mit weiteren Verbänden auf Schloss Raesfeld eingeladen und sich dieser Fragestellung gewidmet.

Wertvolle Impulse zum Thema Betriebshilfe entstammen aus dem bestehenden Haushaltshilfe- und Betriebshilfemodell der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie aus dem branchenübergreifenden Betriebshilfemodell aus Österreich. Dies greift auch eine Empfehlung aus der Landtagsenquete »Zukunft von Handwerk und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen« auf, im Handwerk eine Betriebshilfe nach Vorbild der Landwirtschaft einzuführen.

In einer weiteren Veranstaltung im nächsten Jahr sollen die andiskutierten Themen weiter vertieft und die möglichen Lösungsansätze konkretisiert werden.

Landtagsanhörung zur beruflichen Anerkennung:

Neue Wege der Fachkräfteeinwanderung – FEG 2.0

Anfang November 2023 hat sich der NRW-Landtag im Rahmen einer Anhörung mit der Thematik befasst, die Anerkennung ausländischer Berufs- und Ausbildungsabschlüsse zu beschleunigen. (Stream zur Anhörung >)

Mit einer abgestimmten Stellungnahme haben die Handwerkskammern zu Köln und Düsseldorf verdeutlicht, dass zum einen die Anerkennungsverfahren beim Handwerk in NRW gut laufen und zum anderen die Hürden der Fachkräfteeinwanderung für Betriebe sehr viel mehr mit einer (über-)komplexen Einwanderungsbürokratie sowie einer überlasteten Verwaltung zu tun haben. So ist etwa die zentrale Ausländerbehörde für NRW, die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE), personell kaum in der Lage, Betriebe ausreichend zu beraten oder die Verfahren einwandernder Fachkräfte maßgebend zu beschleunigen. Ein weiterer Flaschenhals besteht darin, dass vielfach Botschaften überlastet und daher Termine zur Visabeantragung schwierig zu bekommen sind. In diesem Kontext treten nun die neuen Regelungen für das Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in drei Schritten hinzu. Dadurch entstehen weitere neue Einwanderungstitel, die zwar neue Chancen bieten, insgesamt aber die Verfahren nicht vereinfachen. Gleichfalls wird die berufliche Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ihre zentrale Rolle in der Fachkräfteeinwanderung behalten. Zusätzlich werden für Betriebe allerdings Möglichkeiten entstehen, Fachkräfte in Drittstaaten anzuwerben und die Verfahren der Berufsanerkennung erst nach ihrer Einreise in Deutschland zu realisieren. Zudem werden mit den FEG 2.0-Regelungen beispielsweise Aufenthaltsfristen verlängert, Berufserfahrungen in einer eigenen Einwanderungssäule berücksichtigt, Spurwechsel zwischen einzelnen Aufenthaltstiteln ermöglicht und über eine Chancenkarte mit Punktesystem die Einreise zur Suche einer Erwerbstätigkeit ermöglicht. (Stellungnahmen >)

Die ersten Regelungen des FEG 2.0 sind seit dem 18.11.2023 wirksam. Diese betreffen vor allem die »Blaue Karte EU« sowie die damit im Zusammenhang stehende Mobilität innerhalb der EU und die Möglichkeit zur qualifizierten Beschäftigung. Zudem wurde die bis Ende 2023 befristete Westbalkanregelung entfristet. Die nächsten FEG-Änderungen sind ab dem 01.03.2024 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist beispielsweise die Einreise von Fachkräften möglich, ohne dass diese zuvor ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Voraussetzung ist allerdings, dass die hierfür zukünftig zuständige Stelle in Bonn, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bestätigt hat, die im Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Außerdem werden Fachkräfte, die ein Anerkennungsverfahren aus dem Ausland heraus beantragt haben und glaubhaft machen, keinerlei Dokumente beibringen zu können, für die Teilnahme an einer Qualifikationsanalyse für bis zu 6 Monate einen Aufenthaltstitel erhalten. Fachkräfte mit einer mindestens im Ausland erworbenen 2-jährigen Berufserfahrung plus Arbeitsvertrag und dem Erreichen einer festgelegten Gehaltsschwelle erhalten ebenfalls eine Einreisegenehmigung.

Am 01.06.2024 werden die letzten geplanten Änderungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) umgesetzt. Danach wird auf Basis einer »Chancenkarte«, die nach einem Punktesystem vergeben werden soll, unter bestimmten Bedingungen die Einreise zur Suche eines Arbeitgebers für 12 Monate möglich. Zudem wird die Westbalkanregelung, die aktuell maximal 25.000 Personen die Einreise pro Jahr ermöglicht, auf 50.000 Personen ausgeweitet.

Weiterführende Infos und Kontakt zu Berufsanerkennung und den neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung:
IQ Fachstelle Einwanderung und www.unternehmen-berufsanerkennung.de
 
Für Betriebe, die Fachkräfte suchen:
Arbeitsagentur www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland, www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, ZAV),
THAMM Projekt – Unterstützung regulärer Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa: www.giz.de/de/weltweit/92649.html
 
IQ NRW – West Fachkräftenetzwerk & Informationszentrum für Fachkräfteeinwanderung (FIF NRW): www.iq-nrw-west.de
 
Allgemeine Infos zum Thema Berufsanerkennung: www.anerkennung-in-deutschland.de
 
Für Fachkräfte in Drittstaaten zum Thema Berufsanerkennung, Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-living-in-germany/zsba, www.make-it-in-germany.de
 
Für Fachkräfte in Deutschland zum Thema Berufsanerkennung, Förderprogramm IQ:
www.anerkennungsberatung-iq.de

Kurzinterview:

Mehr Fachkräftezuwanderung durch ein novelliertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Stufenweise werden die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angepasst. Anlässlich der Novellierung im November 2023 wurde der WHKT vom WDR um seine Einschätzung gebeten. Da das Thema Fachkräfteeinwanderung ein Schwerpunktthema des WHKT ist, konnte WHKT-Geschäftsführer Andreas Oehme in einem Kurzinterview bei WDR 5 den Fachkräftemangel im Handwerk und den Bedarf von Fachkräften aus Drittstaaten hervorheben, aber die Erwartungen dämpften, dass mit den veränderten Regelungen die Fachkräftezuwanderung einfacher und damit spürbar mehr wird.

Das 6-Minuten-Interview ist in der verlinkten Audiodatei der ARD-Mediathek ab Minute 7:18 zu hören.

Landesbauordnung NRW:

Die »Kleine Bauvorlageberechtigung« kommt zum 1. Januar 2024

Der Landtag hat Ende Oktober Änderungen der Bauordnung beschlossen, mit der zum 1. Januar 2024 u.a. die sog. »Kleine Bauvorlageberechtigung« für Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks eingeführt wird. Neben akademisch qualifizierten Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren können künftig auch Meisterinnen und Meister Bauvorlagen für die Gebäudeklassen 1 und 2 erstellen. Ab dem 1. Januar 2024 können Anträge zur Eintragung in das entsprechende Verzeichnis bei der Ingenieurkammer-Bau NRW gestellt werden.

Voraussetzung für die Eintragung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW ist der Erwerb der Meisterqualifikation des Maurer- und Betonbauer- oder des Zimmererhandwerks oder einer dieser nach § 7 Abs. 2, 3, 7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellten Qualifikation, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sowie der Nachweis einer Einstiegsqualifikation (Weiterbildung) und einer jährlichen Fortbildung im Bereich des öffentlichen Baurechts. Seit dem Erwerb des Meistertitels oder der gleichgestellten Qualifikation müssen zudem mindestens fünf Jahre vergangen sein.

Details zu den Antragsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren wird das Bauministerium in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung klären. Der Umfang der Fort- und Weiterbildungsbildungsverpflichtungen wird sich aller Voraussicht nach an den entsprechenden Anforderungen der bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure orientieren.

Die Ingenieurkammer-Bau NRW erhebt einmalige Gebühren für das Anerkennungsverfahren und jährliche Gebühren für die Verzeichnisführung sowie die Überprüfung der Nachweise über die Fortbildungsverpflichtung und Haftpflichtversicherung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW.

Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat zum Thema »Kleine Bauvorlageberechtigung« eine FAQ-Liste erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird: https://ikbaunrw.de/kammer/aktuell/meldungen/FAQ-zur-eingeschraenkten-Bauvorlageberechtigung.php

Europa:

Länderspezifische Empfehlungen

Am 21.11.2023 hat die Europäische Kommission die diesjährigen Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen vorgelegt. Es gab Jahre, da haben die Handwerksorganisationen mit Argusaugen auf diese Empfehlungen geschaut. Damals hatte die Kommission die Meisterpflicht im Visier. Heute gibt es den spezifisch handwerklichen Fokus nicht mehr. Allein beim Fachkräftemangel findet das Handwerk diesmal Erwähnung. Im Mittelpunkt steht – wie im öffentlichen Diskurs in Deutschland – die Haushaltspolitik.

Die länderspezifischen Empfehlungen sind Teil des Europäischen Semesters, dem Mechanismus für die wirtschaftspolitische Steuerung. Das Semester soll insbesondere dazu beitragen, Konvergenz und Stabilität in der EU und solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten, das Wirtschaftswachstum zu fördern und übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte in der EU zu verhindern sowie die Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu koordinieren und zu überwachen. Verabschiedet werden die Empfehlungen vom Rat, also von den Mitgliedstaaten selbst.

Der aktuelle von der Kommission vorgelegte Entwurf der an Deutschland gerichteten Empfehlungen für die Jahre 2023/24 beginnt mit der Forderung, die geltenden Energiehilfen herunterzufahren und freiwerdende Mittel zur Senkung des Staatsdefizits zu verwenden. Umsichtige Finanzpolitik ist das übergeordnete Thema der Empfehlungen. Es geht um die Begrenzung der Netto-Primärausgaben, um Reformen, um steuerliche Anreize zur Steigerung der geleisteten Arbeitsstunden und um die Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems. Die vierte Empfehlung beschäftigt sich mit der Energie- und Klimawende. Auch bergen die Forderungen wenig Neues: Ausbau der erneuerbaren Energien, Verfahrensbeschleunigung, Netzausbau, Steigerung der Energieeffizienz im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie in der Industrie. Die Frage bleibt, wie.

IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung:

Statistik zur digitalen Anerkennungsberatung

Das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« bietet mit insgesamt 60 Anerkennungs- und Beratungsstellen eine bundesweite Anlaufstruktur, die Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt, ihre berufliche Anerkennung zu erhalten und damit adäquat in den Arbeitsmarkt einzumünden. Vor dem Hintergrund dringend benötigter Fachkräfte sowie aktuell erweiterter Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung eine Aufgabe mit zunehmendem Wachstumspotenzial. Gefördert wird das IQ Programm mit Mitteln aus dem ESF+ und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

In NRW stehen Ratsuchenden insgesamt 9 IQ Beratungsstellen zur Verfügung. Die Nachfrage ist insgesamt groß bis sehr groß. Zur Optimierung der Beratungen und um Ratsuchenden den Zugang zu den verschiedenen Beratungsformen zu erleichtern, hat der WHKT im Rahmen seiner Beteiligung am Förderprogramm IQ eine Web-App programmiert und diese als digitale Beratungsplattform unter www.anerkennungsberatung-iq.de ausgebaut. Mittlerweile beteiligen sich bereits 7 Bundesländer mit ihren IQ Beratungsstellen an der Plattform und bieten Ratsuchenden den neuen Zugang an. Von insgesamt 60 IQ Beratungsstellen bundesweit nutzen damit bereits 31 die digitale Plattform.

Um kontinuierlich zeigen zu können, wie viele Ratsuchende sich bereits über die Plattform haben beraten lassen, wie viele aktuell beraten werden und wie viele sich tagesaktuell angemeldet haben, steht seit Mitte November auf der Seite www.iq-nrw-west.de ein Statistik-Monitor zur Verfügung. Dieser aktualisiert sich mit jedem Aufruf der Internetseite per Datenbankabfrage.
 
Das Regionale Integrationsnetzwerk IQ NRW – West wird im Rahmen des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)« durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Handwerk im Hafthaus:

Handwerkskammern besichtigen die JVA Heinsberg – Werkstatt-Tage 2024 in Planung

Die Metallwerkstatt in der JVA Heinsberg ist mit einem umfassenden Maschinenpark ausgestattet, der neben der Vermittlung von Teilqualifizierungen im Metallbereich auch die Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik oder zum Industriemechaniker ermöglicht. | Foto: Peter Dohmen (WHKT)

Hohe Mauern mit einer Krone aus Stacheldraht versperren vom Parkplatz aus den Blick auf das Innere der JVA Heinsberg. Der glatte Beton dient vor allem dem Zweck, eine Flucht aus dem Vollzug zu verhindern. Zugleich bewirkt diese Sicherheitseinrichtung, dass das Leben der Menschen, die sich dauerhaft auf der anderen Seite dieser Barrieren aufhalten, in einem völlig isolierten Umfeld abläuft. Und so verwundert es nicht, dass sich um den Justizvollzug viele Mythen und Legenden ranken, die vielfach nur wenig mit dem Alltag zu tun haben.

Was an diesen Legenden dran ist, wie genau so ein Haftalltag aussieht und welche Angebote inhaftierte Menschen zur Vorbereitung auf die Entlassung in Anspruch nehmen können, davon möchten sich Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der Handwerkskammern Aachen, Köln und Düsseldorf selbst ein Bild machen. Ergänzt wird die Besuchsgruppe um den Vizepräsidenten der Arbeitnehmerseite des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT), Alexander Hengst.

Mit 566 Haftplätzen ist die JVA Heinsberg die zweitgrößte Vollzugsanstalt für den geschlossenen Jugendvollzug in Deutschland. Hier verbüßen jugendliche Straftäter im Alter von 14 bis 24 Jahren ihre Haft. Die jungen Männer kommen überwiegend aus dem Großraum um die Städte Köln, Düsseldorf, Aachen und dem Ruhrgebiet. Der Leiter der JVA Heinsberg, Jochen Käbisch, und einige Bedienstete in Justizuniform erläutern den Gästen zunächst detailliert den Aufbau der Vollzugsanstalt. Neben einem Schulzentrum gibt es verschiedene Werkstätten auf dem Anstaltsgelände, in denen qualifiziertes Ausbildungspersonal – im Regelfall Handwerksmeisterinnen und -meister, die eine ergänzende Vollzugsausbildung absolviert haben – den jugendlichen Inhaftierten einen von 17 unterschiedlichen Berufen überwiegend aus dem Handwerk näherbringen.

Auf dem Weg zur Metallwerkstatt macht sich eine gewisse Anspannung unter den Vertreterinnen und Vertretern der Handwerkskammern breit. Sie spekulieren, was sie wohl hinter der schweren Stahltür erwarten wird, die nur die Bediensteten mit ihren großen Schlüsseln öffnen können. In der hell erleuchteten Werkstatt fallen sofort die großen Werkbänke mit massiven Schraubstöcken ins Auge. Weiter hinten finden sich verschiedene Standbohrmaschinen, Abkant-, Dreh- und Fräsbänke und eine computergesteuerte CNC-Fräsmaschine. Junge Männer in olivgrüner Anstaltsbekleidung begrüßen die Gäste freundlich. Nur diese Anstaltsbekleidung erinnert daran, dass sich dieser Raum im Innern einer Vollzugsanstalt befindet.

Nach einigen weiteren Erläuterungen durch den Ausbilder stellt sich ein Gefangener den Fragen der Besuchsgruppe. Er erzählt: »Die Ausbilder sind manchmal sehr streng, weil sie auf jedes Detail meines Werkstücks achten. Aber ich weiß, dass sie es gut meinen, weil ich dadurch sehr viel lerne. Ich mache bald die Abschlussprüfung als Industriemechaniker und möchte nach meiner Entlassung sehr gern in einem metallverarbeitenden Betrieb arbeiten.«

Weitere Eindrücke sammeln die Kammervertreterinnen und -vertreter in den Werkstätten für Kraftfahrzeugtechnik, Maler und Lackierer, Schweißtechnik, Straßenbau, Gärtnerei und Tischlerei, lernen die Außenanlagen mit den Sporteinrichtungen für die Gefangenen kennen und besichtigen ein Hafthaus mit verschiedenen Hafträumen.

Vizepräsident Alexander Hengst schildert nach dem Besuch seine persönlichen Eindrücke und spricht damit wohl vielen aus der Seele, die an diesem Tag die JVA Heinsberg besichtigt haben: »Ich hätte nie gedacht, dass es in einer Vollzugsanstalt diese umfassenden Möglichkeiten für die berufliche Qualifizierung von Inhaftierten gibt. Die Anzahl der Berufe, die Qualifikationen des Ausbildungspersonals und die Ausstattung der Werkstätten haben mich tief beeindruckt. Der Justizvollzug tut wirklich eine Menge dafür, dass die Inhaftierten ihre Zeit in der JVA sinnvoll nutzen und sich mit beruflicher Qualifizierung auf das Leben nach der Haft vorbereiten.«

Einig sind sich die Kammervertreterinnen und -vertreter am Ende ihres Besuchs darin, dass sie gemeinsam die nächsten Werkstatt-Tage in der JVA Heinsberg, die am 12. und 13. März 2024 stattfinden werden, gerne unterstützen werden. Bei den Werkstatt-Tagen, die im Rahmen des Projekts »Handwerk im Hafthaus« stattfinden, haben Betriebe die Möglichkeit, die JVA Heinsberg und die JVA Bochum-Langendreer zu besuchen, dort eigene Erfahrungen und Eindrücke zu sammeln und unverbindliche Gespräche mit Inhaftierten und Ausbildungspersonal zu führen.

Weitere Informationen unter www.handwerk-im-hafthaus.de, telefonisch unter der Durchwahl 0211/3007-707 oder peter.dohmen[ ät ]whkt.de.

Veranstaltungshinweis:

BARCAMP Nachhaltigkeit im Handwerk am 05.12.2023

Was im Handwerk beim Thema »Nachhaltigkeit« unter den Nägeln brennt, soll am 05.12.2023 diskutiert werden. Der Innovationsdialog Handwerk NRW, die Ehrenamtsakademie des NRW-Handwerks und die UnternehmerFrauen im Handwerk NRW laden ein zum »BARCAMP Nachhaltigkeit im Handwerk«.

Diese offene Austauschveranstaltung bietet ein Forum für Fragen, Meinungen, Impulse, Anregungen, gute Beispiele und Vieles mehr rund um das Thema »Nachhaltigkeit«. Kern des Formates sind unterschiedliche, frei gestaltbare Sessions wie Workshops, Vorträge oder Diskussionen, deren Inhalte und Fragestellungen von den Teilnehmenden selbst gestaltet und während der Veranstaltung weiterentwickelt werden.

Die Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, mit der Anmeldung einen eigenen Themenwunsch zu schicken. Ob es dabei um Best Practice geht, um Mobilität, Finanzierung, Lernen, Forschung oder Innnovation – jede Einzelne/jeder Einzelne bestimmt dadurch persönlich mit, worüber gesprochen wird. Alle Teilnehmenden können während des Barcamps frei entscheiden, an welcher Session sie teilnehmen möchten. Das Barcamp wird moderiert und von einer Expertin zum Thema Nachhaltigkeit begleitet.

Barcamp Nachhaltigkeit im Handwerk: 05.12.2023 ab 16:00 Uhr in Gebäude E der Handwerkskammer Düsseldorf, Konferenzbereich (Erdgeschoss).

Zur Anmeldung: https://umfrage.handwerk.nrw/s/anmeldung-barcamp-nachhaltigkeit

Rückfragen unter innovationsdialog[ ät ]whkt.de.

Der Beitrag des Innovationsdialog Handwerk NRW wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beitrag der Ehrenamtsakademie des NRW-Handwerks wird gefördert von der Bundeszentrale für politische Bildung.

Kostenloses Angebot für Betriebe aus Bauhaupt- und Ausbaugewerbe:

Innovationsdialog Handwerk in NRW veranstaltet Workshop mit Fraunhofer UMSICHT

Materialknappheit, Preissteigerungen, Nachhaltigkeitsanforderungen in der Wertschöpfungskette: Es gibt zurzeit viele Gründe, Ressourcen im Wirtschaftssystem zu erhalten. Gerade Handwerksbetriebe im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe können vom zirkulären Wirtschaften profitieren.

Im Rahmen des Innovationsdialogs Handwerk in NRW lädt der WHKT daher gemeinsam mit dem Fraunhofer UMSICHT Betriebe der oben genannten Berufsgruppen zum Workshop »Circular Economy im Bauhandwerk« ein.

Der Workshop findet am 18. Dezember 2023 von 10:00 bis 16:00 Uhr statt. Ort: Bildungszentren des Baugewerbes e. V., Bökendonk 15–17, 47809 Krefeld

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, erforderlich ist eine Anmeldung bis zum 08. Dezember 2023 unter https://umfrage.handwerk.nrw/c/anmeldung-workshop-circular-economy-fraunhofer

Die Veranstaltung richtet sich an alle Handwerksbetriebe, die sich für nachhaltiges Bauen und Wiederverwertung von Materialien interessieren. Diese haben die Möglichkeit, sich über Circular Economy auf Betriebsebene zu informieren, Erfahrungen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

Ziel ist, einen Handlungsansatz für den Betrieb zu entwickeln. Dieser könnte auf Wunsch im Nachgang von Fraunhofer UMSICHT weiter begleitet werden.

Das Projekt »Innovationsdialog Handwerk in NRW« wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Außenwirtschaft:

Niederlande: Renovieren im Bestand

Der Markt für Instandhaltung und Renovierung beläuft sich in den Niederlanden auf über 21 Mrd. Euro pro Jahr. Außerdem stehen fast 10 % der Büro- und Einzelhandelsimmobilien leer, von denen sich ein großer Teil aufgrund der Lage und der Lebensqualität hervorragend für den Umbau in Wohnungen eignet. Auch viele der Wohnhäuser, die in den 60er/70er Jahren gebaut wurden, müssen energetisch renoviert werden – durch die aktuellen Besitzer oder im Zuge eines Verkaufs.

Eine Million Wohnungen fehlen in den Niederlanden. Renovierung, Umwidmung und Umwandlung werden also in den kommenden Jahren eine treibende Kraft im niederländischen Bauwesen sein.

Handwerk international NRW organisiert 2024 mehrere Termine, um den niederländischen Baumarkt und potenzielle Partner kennen zu lernen. Bei Interesse gerne Mail an aussenwirtschaft[ ät ]lgh.de.

Beratung für Ihre Auslandstätigkeit erhalten Unternehmen bei den Außenwirtschaftsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern und Fachverbände: www.handwerk-international.net/ansprechpartner