WHKT-REPORT – AUSGABE 02/2024

Liebe Leserinnen und Leser,

noch etwas mehr als 100 Tage, dann findet die 10. Wahl zum Europäischen Parlament (EP) statt. Vom 6. bis 9. Juni 2024 werden europaweit insgesamt 720 Europaabgeordnete gewählt. Deutschland ist der Mitgliedstaat, der die meisten Abgeordneten ins EP entsendet: 96 an der Zahl. Zum Vergleich: Malta, Luxemburg und Zypern entsenden je sechs Abgeordnete, Polen 53 und Frankreich 81. Deutschland hat eine starke Stimme im Europäischen Parlament. Die Wahl ist wichtig. Sie kleinzureden ist falsch. Das Europäische Parlament ist als Mitgesetzgeber – neben den Mitgliedstaaten – an den meisten Gesetzgebungsverfahren beteiligt.

Dass auf europäischer Ebene Entscheidungen getroffen werden, die den betrieblichen Alltag von Handwerksbetrieben maßgeblich beeinflussen, zeigt sich beispielhaft an der Aktualisierung der Führerscheinregeln, über die das Parlament am 28. Februar 2024 abstimmt. Zudem haben sich Rat und Parlament in der vergangenen Woche über neue Grenzwerte zur Luftqualität geeinigt, eine Entscheidung zum europäischen Lieferkettengesetz steht noch aus.

Ende April tagt das Europäische Parlament zum letzten Mal in dieser Legislatur. Dann ist es an uns mitzuentscheiden, wie es weitergeht. Der WHKT wird die Europawahl aus Handwerkssicht begleiten. Fragen, Anregungen oder Hinweise sind herzlich willkommen (an jeanine.bucherer[ ät ]whkt.de).

Und nun wünschen wir Ihnen eine gute Lektüre mit unserem WHKT-Report!

Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Florian Hartmann, Dr. Jeanine Bucherer

WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann in Baukostensenkungskommission NRW berufen

WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Hartmann (2. v. l.) im Rahmen der Sitzung am 16.02.2024 | Foto: MHKBD

WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann wurde von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach in die Baukostensenkungskommission NRW (BKSK) berufen. Am 16.02.2024 standen die neuen Verwaltungsvorschriften zur Bauordnung NRW im Fokus der Diskussion.

Regelmäßig diskutiert NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach MdL mit Vertretern aus Kommunen, Kammern, Verbänden und mit der Feuerwehr im Rahmen der Baukostensenkungskommission NRW (BKSK) darüber, wie Baukosten gesenkt werden können. Wichtig auf diesem Weg: verständliche und praxisgerechte Vorschriften.

Elektronisches Behördenpostfach:

Austausch mit NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach

NRW-Justizminister Dr. Limbach (m.) empfing Dr. Hartmann (r.) und Ulrich Müller (l.) | Foto: Justiz NRW

Gemeinsam mit Ulrich Müller, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Coesfeld und Geschäftsführer des Landesverbandes der Kreishandwerkerschaften NRW, war WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann am 19.02.2024 bei NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach zu Besuch. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen handwerkspolitische Themen und insbesondere die Frage, wie das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) für Kreishandwerkerschaften und Innungen effektiv nutzbar gemacht werden kann.

Neuer PISA-Schock:

Schlechteste Schülerleistungen seit PISA I waren für Deutschland absehbar

Die verantwortlichen Wissenschaftler betonen zu den schlechten Leistungen Deutschlands, dass der Grund nicht in der Corona-Pandemie gesucht werden darf, sondern sich bereits seit 2012 sehr klar abzeichnete. Natürlich hat Corona nahezu weltweit die Schülerleistungen gedämpft.

Dass die Schülergruppe mit den Spitzenleistungen in Deutschland eher gering ist, daran hat man sich seit der ersten PISA-Untersuchung gewöhnt. Auch eine große Abhängigkeit der Schülerleistungen vom sozioökonomischen Hintergrund der Schüler kennt Deutschland bereits nicht nur aus den PISA-Studien.

Besonders besorgniserregend ist, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler im untersten Kompetenzniveau drastisch angestiegen ist. Diese Schülergruppe, die je nach Kompetenzbereich (Mathematik, Lesen, Naturwissenschaften) zwischen 23 % und 30 % beträgt, hat als 15-Jährige den Anschluss an das Bildungssystem verpasst. Das heißt auch, dass ein solch großer Anteil von Schülerinnen und Schülern es nicht schafft, eine duale Ausbildung zu absolvieren oder ein Hochschulstudium erfolgreich zu durchlaufen.

Deshalb benötigt Deutschland dringend eine Diskussion, wie im föderalen Staat die schulischen Systeme reformiert werden können. Besonders frustrierend: Die Wissenschaft empfiehlt für Deutschland heute im Prinzip das Gleiche wie bei der Vorstellung der ersten PISA-Ergebnisse im Jahr 2001.

WHKT-Stellungnahme:

Solaranlagenverordnung kommt

Mit Einführung des § 42a BauO NRW zum 01.01.2024 besteht eine Pflicht zur Installation und Betrieb von Solaranlagen auf bestimmten Dachflächen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet zurzeit eine Rechtsverordnung, die Solaranlagen-Verordnung NRW, die Details zur Umsetzung der PV-Pflicht wie die Ausnahmen von der Installation und die Nachweis- und Aufbewahrungspflichten regelt.

Der WHKT hat im Rahmen der Verbändeanhörung zu den Einzelheiten Stellung genommen. Insbesondere das Ziel, mittels der Verordnung ein möglichst schlankes Verfahren auszusetzen, wird begrüßt.

Dennoch sieht der WHKT noch Optimierungsbedarf bei der eigenständigen Bewertung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer, ob im konkreten Einzelfall die wirtschaftliche oder technische Unmöglichkeit als Ausnahmegrund vorliegt. Als Folge der europaweiten Einführung der Solardachpflicht ist zudem nicht auszuschließen, dass es zu einer zeitweisen Verknappung von Materialien und Komponenten kommt. Daher wäre es begrüßenswert, wenn Gebäude in solchen Fällen trotzdem in Betrieb genommen werden können.

 

Am 28. Mai 2024 ist Diversity-Tag:

Integrationspreis Handwerk NRW

Mit kreativen Aktionen zeigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Charta-der-Vielfalt im Zeitraum um den bundesweiten Diversity-Tag am 28. Mai 2024, wie wichtig es gerade in diesem Jahr ist, sich für Vielfalt, Miteinander und Demokratie einzusetzen. Die Handwerkskammern in NRW und der WHKT vergeben den Integrationspreis Handwerk. Betriebe und Handwerkerinnen und Handwerker, die sich in besonderem Maße dafür einsetzen, dass Integration gelingt und kulturelle Vielfalt gestärkt wird, werden ausgezeichnet.

Je Handwerkskammer in NRW wird der mit 500 Euro dotierte Integrationspreis Handwerk einmal in diesem Jahr vergeben. Die Identifizierung der insgesamt sieben Preisträgerinnen und Preisträger läuft. Begleitet wird die Vergabe des Integrationspreises Handwerk von NRW-Integrationsministerin Josefine Paul.

Dem Integrationspreis Handwerk kommt gerade in diesem Jahr eine zusätzliche Bedeutung zu, da seine Verleihung unmittelbar vor der Europawahl liegt, die vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfindet. Ein wichtiges Argument, Flagge zu zeigen gegen Rechtsextremismus und für starke Demokratien in Europa und weit darüber hinaus.

Änderung des Berufsbildungsgesetzes:

Validierungsverfahren soll Rechtsgrundlage erhalten

Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) hat das Bundeskabinett beschlossen, das Berufsbildungsgesetz ändern zu wollen und einen Gesetzesentwurf dem Bundestag zwecks weiterer Beratung im Parlamentarischen Raum übermittelt.

32 Kammern führen im Rahmen eines BMBF geförderten Projekts unter Koordination des WHKT seit Jahren Validierungsverfahren durch. Inzwischen knapp 3.000 Verfahren in 46 Berufen. Diese erhalten dann bald eine Rechtsgrundlage.

Die aktuelle Meinungsbildung zu dem Gesetz ist gerade sehr wichtig, da eine entscheidende Weichenstellung am Gesetzesentwurf unbedingt noch geändert werden muss. Das Verfahren soll nach Auffassung des WHKT für Personen ab 25 Jahren gelten. Wer jünger ist, kommt für eine duale Ausbildung infrage. Die Validierung ist für Menschen gedacht, die langjährig ohne Ausbildung oder nach einer Ausbildung in einem ganz anderen Beruf Erfahrung gesammelt haben. Damit die Validierung in das deutsche Berufsbildungssystem passt und nicht die duale Erstausbildung schwächt, muss entweder die Altersgrenze von 25 Jahren eingeführt oder die Dauer der Berufserfahrung auf das 2,5- oder 3-fache der Ausbildungsdauer erhöht werden.

Validierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen:

Win-Win-Situation für Beschäftigte und Arbeitgeber

Ein Ansatz, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, ist es, das (verborgene) Potential in der Gruppe der sog. An- und Ungelernten zu heben. Für diejenigen Personen aus dieser Gruppe, die bereits über einschlägige Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld verfügen, stellt die abschlussbezogene Validierung eine neue Möglichkeit dar, ihre beruflich erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf einen Referenzberuf zertifizieren zu lassen und sie dadurch – für sich selbst und für andere – sichtbar zu machen. Im BMBF-geförderten Projekt ValiKom (Transfer) wurde ein solches Validierungsverfahren entwickelt und erprobt.
 
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung durch das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) an der Universität zu Köln wurde deutlich, dass das erfolgreiche Durchlaufen des Validierungsverfahrens für die Teilnehmenden eine selbstwertsteigernde Erfahrung darstellt, aus der sie persönlich gestärkt und zukunftsoptimistisch herausgehen. Für einen Teil der Teilnehmenden werden dadurch weitere berufliche Entwicklungsschritte vorstellbar und v. a. dann umsetzbar, wenn sie von ihren Arbeitgebern oder anderen begleitenden Akteuren Zuspruch und Unterstützung erhalten.
 
Im verlinkten Artikel werden die Schritte der beruflichen Entwicklung, die bislang auf Basis der umfassenden Analysen identifiziert werden konnten, dargelegt. Mit Bezugnahme auf die Erkenntnisse aus den Befragungen der beteiligten Unternehmen wird darauf aufbauend das Win-Win-Wirkungspotential der Validierung aufgezeigt. So wird abschließend hergeleitet, wie die berufsabschlussbezogene Validierung einen quantitativen und – wenn die Teilnehmenden ihre Chance zur beruflichen Weiterentwicklung nutzen (können) – einen qualitativen Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet.

Lesenswert: www.bwpat.de/ht2023/wirtherle_etal_ht2023.pdf

Bürokratie am Bau? Ciao!:

Initiative des MHKBD zum Bürokratieabbau in der Praxis gestartet

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat mit »Bürokratie am Bau? Ciao!« eine Initiative gestartet, um die bürokratischen Belastungen durch Bauvorschriften in NRW zu identifizieren und im nächsten Schritt zu reduzieren. So sollen Bauvorhaben langfristig schneller, einfacher und günstiger umgesetzt werden.

Über www.mhkbd.nrw/buerokratie-am-bau-ciao/mitmachen können alle an Bauvorhaben beteiligten Personen und Organisationen ihre persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse mitgeben.

Die Eingänge werden unter anderem der Baukostensenkungskommission NRW zur Verfügung gestellt, die auf der Grundlage konkrete Büroentlastungen formuliert, um die Rechtsetzung zu verbessern, Dienstleistungen zu optimieren und Verwaltungsabläufe effektiver zu gestalten. Der Baukostensenkungskommission, welche zuletzt Mitte Februar getagt hat, gehört WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann an.

Geflüchtete Menschen schneller in Ausbildung und Arbeit vermitteln:

Der Job-Turbo

Mit dem Job-Turbo setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen um, die insbesondere geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit absolviertem Integrationskurs schnell in Arbeit vermitteln sollen. Damit hierbei dringend benötigte Fachkräftepotentiale nicht verloren gehen, sollen vorhandene Qualifikationen gleichfalls sicht- und nutzbar gemacht werden. Die Verfahren der Berufsanerkennung bieten sich in diesem Zusammenhang an, wenn eine formale Qualifikation vorliegt. Eine weitere wesentliche Voraussetzung besteht erfahrungsgemäß darin, dass ein passgenaues Matching erfolgt. Ansonsten werden berufliche Anerkennungsverfahren inklusive anschließender (Anpassungs-)Qualifikationen selten angestrebt. Und dies gilt nicht nur für den Bereich der reglementierten Berufe wie der Pflege, sondern mindestens gleichermaßen für die dualen, nicht-reglementierten Berufsfelder des Handwerks. Die Folge ist, dass wertvolle Potentiale ungenutzt bleiben.
 
Damit dies nicht passiert und die schnelle Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie anderen Geflüchteten mit entsprechendem Arbeitsmarktzugang gelingt, ist daher zuvorderst eine berufliche und qualifikationsadäquate Vermittlung erfolgsentscheidend. Nur daran lassen sich begleitende Sprach- und Teilqualifizierungen – bei vorliegender Teilanerkennung – gut anschließen. Für den Job-Turbo und seine Integrationskraft sind mithin regionale Kooperationen zwischen Arbeitsverwaltung, kommunalem Integrationsmanagement, BAMF-Sprachkursanbietern, Anerkennungsstellen sowie wirtschaftlicher Selbstverwaltung, Qualifizierungsträgern und Arbeitgeberorganisationen erfolgsentscheidend. Nur durch dieses regionale Miteinander und betriebliche Vereinbarungen gelingt die 2. Phase des Job-Turbos »Arbeit und Qualifizierung in Beschäftigung« im Sinne aller Beteiligten.
 
Hinweise zum Job-Turbo aus Perspektive der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind in den entsprechenden Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen (HEGA) zusammengefasst: www.arbeitsagentur.de/datei/anlage-fachliche-empfehlungen-zur-weisung-202401004_ba046547.pdf
 
Infos zum Job-Turbo des BMAS: www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Turbo-zur-Arbeitsmarktintegration-von-Gefluechteten/turbo-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten.html

Für Organisationen, Institutionen und Bildungseinrichtungen:

Medienpaket zum Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW online

Die Kompetenz in Design und Gestaltung ist zugleich Baustein und Markenzeichen des Handwerks. Damit junge Menschen diesen weiterentwickeln, darin Motivation finden und sich dem Handwerk gleichfalls mit dem Wunsch »Gestaltung« zuwenden, richtet der WHKT alle zwei Jahre den Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW« für Handwerkerinnen und Handwerker bis 30 Jahre aus. Einzige Voraussetzung ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Handwerk sowie ein Wohn- oder Arbeitsort innerhalb von NRW.

Unter www.designtalente-handwerk-nrw.de/24 können sich junge Handwerkerinnen und Handwerker mit Bildern ihrer Objekte & Gestaltungsleistungen digital bis zum 2. Juni 2024 bewerben. Organisationen, Institutionen und Bildungseinrichtungen finden unter www.designtalente-handwerk-nrw.de/medienpaket ein Medienpaket, um junge Menschen, Betriebe und Multiplikatoren auf die Möglichkeit zur Wettbewerbsteilnahme über ihre sozialen Medien, Newsletter, Internetseiten oder andere Kommunikationskanäle aufmerksam zu machen. Neben dem Logo als Banner-Link zur Online-Anmeldung stehen u. a. Folder, Plakat, Pressemeldungen sowie Fotoimpressionen vom Wettbewerb 2022 zur Verfügung.

Die Wettbewerbsteilnahme ist in sechs Kategorien möglich. Je mehr junge Handwerkerinnen und Handwerker sich beteiligen, umso besser können wir zeigen, wie viel Gestaltungskompetenz im Handwerk steckt und umso erfolgreicher gelingt die Ansprache eines qualifizierten Nachwuchses. Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Unterstützung und freuen uns auf viele professionell gestaltete Arbeiten, die das moderne Design und damit viel Charakter unseres Handwerks zeigen.

Teilen Sie, informieren Sie und rufen Sie mit dem zur Verfügung stehenden Medienpaket dazu auf, mitzumachen und junge Gestaltungskarrieren nach vorne zu bringen: www.designtalente-handwerk-nrw.de.

Gefördert wird der Wettbewerb vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses prämiert die Wettbewerbssiegerinnen und -sieger in den sechs Kategorien jeweils zusätzlich mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro.

Handwerk im Hafthaus:

Werkstatt-Tage gehen in die zweite Runde

Nach dem großen Interesse im Vorjahr öffnen die beiden Justizvollzugsanstalten Heinsberg und Bochum-Langendreer anlässlich der Werkstatt-Tage 2024 auch in diesem Frühjahr wieder ihre Türen und Tore für Handwerksbetriebe.

Die JVA Heinsberg lädt Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber am Dienstag, den 12.03.2024 und am Mittwoch, den 13.03.2024, zu einer Besichtigung der Werkstätten ein, in denen sich die jugendlichen männlichen Inhaftierten im Alter von 14 bis 24 Jahren mit beruflichen Qualifizierungen und dualen Ausbildungen auf die Haftentlassung vorbereiten können. Die Bandbreite erstreckt sich vom Maurer, Hochbaufacharbeiter, Tischler, Maler und Lackierer, Straßenbauer oder Fliesen-, Platten- und Mosaikleger bis hin zur Fachkraft für Metalltechnik, verschiedenen DVS-Schweißerscheinen, Gebäudereiniger und Bodenleger über insgesamt 17 vorwiegend gewerblich-technische Berufe.

Die Möglichkeit zur Besichtigung der Werkstätten in der JVA Bochum-Langendreer besteht eine Woche später am 19. und 20.03.2024. Den ausschließlich erwachsenen Inhaftierten stehen Qualifizierungen und Umschulungen in 18 Berufen zur Verfügung, unter anderem als Maurer, Hochbaufacharbeiter, Maler und Lackierer, Industriemechaniker, Elektroniker für Betriebstechnik oder Schweißer in verschiedenen Fachrichtungen.

Im Rahmen der Werkstatt-Tage können interessierte Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber zudem zwanglos und unverbindlich mit Inhaftierten und Ausbildungspersonal der Werkstätten ins Gespräch kommen und sich einen persönlichen Eindruck von den beruflichen Qualifizierungsangeboten verschaffen.

Für den Zugang ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, die ab sofort unter www.handwerk-im-hafthaus.de möglich ist.

Die Werkstatt-Tage werden von den Handwerkskammern Aachen, Dortmund, Düsseldorf und Köln begleitet und unterstützt. Das Vorhaben »Handwerk im Hafthaus« ist eine Kooperation zwischen dem Westdeutschen Handwerkskammertag und dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, deren Ziel darin besteht, Inhaftierte der beiden Pilotanstalten Heinsberg und Bochum-Langendreer bei ihrem Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG):

Nächste Stufe der Fachkräfteeinwanderung 2.0 tritt im März in Kraft

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde im Jahr 2023 an entscheidenden Stellen verändert und angepasst. Das Ziel: Ausländischen Fachkräften und anwerbenden Betrieben soll es einfacher gemacht werden, die Einwanderung und den beruflichen Einstieg zu meistern. Konzeptionell steht ein Drei-Säulen-Modell hinter den Änderungen: 1. Potential-, 2. Fachkräfte- und 3. Erfahrungssäule.

Ein Teil der neuen Regelungen ist im November 2023 bereits in Kraft getreten. Die nächste Stufe steht im AufenthG ab März 2024 an. Nachfolgend ein Auszug der Neuerungen:
 
Fachkräftesäule – Berufliche Anerkennung (§ 16d)

  • Einreise zur Anerkennung (§ 16d Abs. 1):  Erteilung bis 3 Jahre möglich, bislang max. 2 Jahre; Beschäftigung neben der Berufsanerkennung jetzt 20 (vorher) 10 Stunden wöchentlich erlaubt
  • NEU Anerkennungspartnerschaft ((§16d Abs. 3): Aufenthalt zur Beschäftigung mit begleitender beruflicher Anerkennung unter bestimmten Voraussetzungen: mind. 2-jährige im Ausland staatl. anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss; Arbeitsvertrag/konkretes Arbeitsangebot in Deutschland; Arbeitgeber ist geeignet und verpflichtet sich zur Qualifizierung; Einstieg im Betrieb auf Fachkraft-Niveau; hinreichende (A2) Sprachkenntnisse
  • Einreise zur Qualifikationsanalyse (QA, § 16d Abs. 6): Anerkennungsstelle (im Handwerk HWK) bestätigt QA-Zusage; mind. hinreichende Sprachkenntnisse (A2); max. 6-Monats-Visum; Möglichkeit des Wechsels nach abgeschlossener QA in § 16d Abs. 1 oder 3 möglich


Sprachkursteilnahme (§ 16f)

  • Bislang bestehende Beschränkungen beim Wechsel des Aufenthaltszwecks werden aufgehoben; Nebenbeschäftigung bis 20 Std. pro Woche möglich

 
Erfahrungssäule
Personen mit Berufserfahrung und (Berufs-)Abschluss (§ 19 c Abs. 1 i.V.m. § 6 BeschV)

  • Ausweitung der bislang nur für IT-Fachkräfte geltenden Regelungen auf alle nicht-reglementierten Berufe
  • Voraussetzungen sind: mind. 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren; Erreichung der Gehaltsschwelle (45 % der Beitragsbemessungsgrenze) und mind. 2-jährige im Ausland staatl. anerkannte Ausbildung oder Berufsabschluss einer dt. Auslandshandelskammer
  • NEU Kontingentierte Beschäftigung: kurzzeitige Beschäftigung (bis 8 Mon., mind. 30 Std. pro Woche) von Drittstaatenangehörigen im Rahmen eines von der BA festgelegten Kontingents für bestimmte Berufsgruppen/Wirtschaftszweige; Voraussetzungen des Arbeitgebers: Tarifbindung und Übernahme der Reisekosten sowie Sozialversicherungsfreiheit (70-Tage-Regel) ausgeschlossen

 
Weitere Änderungen betreffen die Einreise von Pflege(hilfs)kräften sowie die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche in der Pflege. Zudem treten Änderungen in Kraft, die bspw. den Familiennachzug zu Fachkräften ermöglichen (§ 29 Abs. 5).

Der vorerst letzte Schritt im FEG ist für Juni 2024 geplant. Die Einführung der Chancenkarte (Punktesystem) sowie die Ausweitung der Westbalkanregelung auf ein Kontingent von jährlich 50.000 Personen (bisher 25.000).

Ein Überblick sämtlicher Neuerungen und sich dadurch ergebenden neuen Chancen der Fachkräfteeinwanderung ist hier zu finden: www.make-it-in-germany.com

Anwendungshinweise zu den neuen Regelungen im FEG: www.bmi.bund.de

Ein wichtiger Baustein der Fachkräfteeinwanderung ist und bleibt die berufliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Im Rahmen seiner Beteiligung am bundesweiten Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der WHKT für Ratsuchende eine digitale Beratungsplattform entwickelt, über die IQ-Expertinnen und -Experten der beruflichen Anerkennung individuell beraten und unterstützen: www.anerkennungsberatung-iq.de

Außenwirtschaft:

NRW-Gemeinschaftsstand BouwBeurs im Februar 2025 in Utrecht

Vom 03.–05.02.2025 bietet das Land NRW Gelegenheit zur Teilnahme am NRW-Gemeinschaftsstand auf der BouwBeurs 2025. Der Gemeinschaftsstand wird von NRW.Global Business organisiert und ermöglicht Unternehmen aus NRW, sich auf einem großen und professionell gestalteten Stand zu präsentieren: www.handwerk-international.net/event-details/nrw-gemeinschaftsstand-auf-der-bouwbeurs-2025

Als eine der größten Baumessen der Niederlande bietet die BouwBeurs alle zwei Jahre einen sehr praxisorientierten Überblick über die Branche und Gelegenheit, sich mit niederländischen Unternehmen zu vernetzen. Energieeffizientes Bauen und Sanieren, Kreislaufwirtschaft im Bau, Digitalisierung und neue Technologien stehen im Zentrum der Messe. Renovieren und Sanieren ist bei dem vielfach aus den 1950er und 1960er Jahren stammenden Gebäudebestand in den Niederlanden ein sehr aktuelles Thema und bietet Unternehmen aus NRW gute Marktchancen.

Beratung für ihre Auslandstätigkeit erhalten Unternehmen bei den Außenwirtschaftsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern und Fachverbände: www.handwerk-international.net/ansprechpartner