»Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten«

Parallel zum »Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW)« wird – ebenfalls jährlich – der Wettbewerb »Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten« durchgeführt. Er richtet sich speziell an Gesellinnen und Gesellen der gestaltenden Handwerke.

Die zugelassenen Wettbewerbsberufe sind:

Goldschmiede, Silberschmiede, Steinbildhauer/Steinmetze, Holzbildhauer, Tischler, Metallbauer, Kürschner, Glas- und Porzellanmaler/Kunstglaser, Glasveredler/Glasgraveur, Glaser, Herrenschneider, Maler, Keramiker, Weber, Vergolder, Damenschneider, Drechsler, Graveure, Modisten, Augenoptiker, Siebdrucker, Flexografen, Buchbinder, Metallbildner, Konditoren.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung wurde in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt;
  • zum Zeitpunkt der Gesellen- oder Abschlussprüfung dürfen die Bewerber nicht älter als 25 Jahre sein. In Ausnahmefällen werden Teilnehmer bis zu einem Höchstalter von 28 Jahren zugelassen;
  • die Wettbewerbsarbeit muss mindestens die Note »gut« in der Gesellenprüfung erhalten haben.

»Die gute Form im Handwerk« wird für Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen in der Regel nur auf Bundesebene ausgetragen. Eine Ausnahme bilden die Tischler, hier findet auch ein Landeswettbewerb statt.

Nähere Auskünfte erteilen die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.