WHKT-REPORT – AUSGABE 09/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
die Entlastung der Wirtschaft ist ein wichtiges Anliegen nicht nur für die Wirtschaft und das Handwerk selbst, sondern auch für Bund und Land. Mit der Dezember 2025 beschlossenen »Föderalen Modernisierungsagenda« haben sich sowohl Bund als auch Länder auf konkrete Maßnahmen verständigt, die darauf einzahlen. Hierzu gehört unter anderem das Ziel, Berichtspflichten um 30 Prozent zu reduzieren.
Um das Ziel zu erreichen, hat die NRW-Landesregierung das Zweite Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW – Aussetzung von Berichts- und Dokumentationspflichten zu Lasten der Wirtschaft in NRW eingebracht, welches vor wenigen Tagen in der gemeinsamen Sitzung vom Haushalts-, Wirtschafts- und Kommunalausschuss genau unter die Lupe genommen wurde. Anders als die bisherige Praxis sieht der Entwurf nun folgenden Paradigmenwechsel vor: Alle Berichts- und Dokumentationspflichten auf Landesebene sollen entfallen. Damit soll künftig nicht mehr die Wirtschaft begründen, warum eine Berichtspflicht wegfallen kann. Stattdessen soll künftig der Staat begründen, warum eine Berichtspflicht erforderlich ist.
Die Bundesregierung hat ihrerseits im Sommer in ihrem 2. Entlastungskabinett das sog. Berichtsentlastungsgesetz für die Bundesebene für das erste Quartal 2027 angekündigt. Auch hier soll eine Beweislastumkehr greifen.
Eine Abschaffung von nicht erforderlichen Berichts- und Dokumentationspflichten kann besonders kleinen Handwerksbetrieben zugutekommen und damit für eine spürbare Entlastung im betrieblichen Alltag sorgen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Gesetze konkret umgesetzt werden. Die Hauptsache ist, sie werden umgesetzt.
Viel Freude bei der Lektüre wünschen Ihnen
Ihre
Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Florian Hartmann | Sophia Shen
Ein besonderes Stück Handwerk:
Treffpunkt Ehrenamt Handwerk in NRW mit Ministerin Mona Neubaur
Am 11.09.2026 fand auf Schloss Raesfeld zum zwölften Mal der »Treffpunkt Ehrenamt Handwerk NRW« statt. Sieben Handwerkerinnen und Handwerker aus ganz Nordrhein-Westfalen berichteten eindrucksvoll davon, wie sie ihr Ehrenamt mit großem Engagement, Herzblut und persönlichem Einsatz gestalten. Im Gespräch mit Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur, WHKT-Präsident Berthold Schröder und Moderatorin Michaela Padberg gaben sie Einblicke in ihre Beweggründe und persönlichen Erfahrungen. Dabei wurde deutlich, welchen persönlichen Stellenwert das Ehrenamt für sie hat, wie bereichernd der Einsatz für andere sein kann und was Menschen dazu bewegt, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen.
Handwerkerinnen und Handwerker, die in diesem Jahr ihr Engagement vorstellten:
- Bernd Ohlemeyer, Elektrotechnik Ohlemeyer GmbH, Merzenich
- Benedikt Rotte, Ulrich Rotte Anlagenbau und Fördertechnik GmbH, Salzkotten
- Wolfgang Hoffmann, Paul Hoffmann GmbH, Bochum
- Jörg Bischoff, Bischoff GmbH, Oberhausen
- Carmen Heinke, Bäckerei Hardt, Köln
- Andreas Saure, Juwelier Andreas Saure, Borken
- Karl-Heinz Grote, Goldbäckerei Grote GmbH & Co. KG, Balve-Langenholthausen
Im Rahmen des Treffpunkts Ehrenamt überreichte Ministerin Neubaur den diesjährigen Ehrenamtspreis Handwerk NRW. Die mit 5.000 Euro dotierte Auszeichnung ging an das Unternehmerpaar Nadine und Bernd Winkels aus Haltern am See, das gemeinsam den Betrieb Orthopädie-Schuhtechnik Winkels führt.
Der Treffpunkt Ehrenamt Handwerk NRW würdigt jährlich das herausragende soziale und gesellschaftliche Engagement von Handwerkerinnen und Handwerkern. Gemeinsam mit den sieben nordrhein-westfälischen Handwerkskammern und weiteren Organisationen identifiziert der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) besonders engagierte Persönlichkeiten und lädt sie nach Raesfeld ein.
Der »Treffpunkt Ehrenamt Handwerk NRW« wird finanziell gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und gemeinsam mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) realisiert.
Weitere Informationen zur Veranstaltung sind zu finden unter www.whkt.de/presse-aktuelles/news/ein-besonderes-stueck-handwerk.
Im Landtag:
WHKT und HANDWERK.NRW beziehen Stellung zu den Gesetzen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW
Mitte September fand die Anhörung zu den drei Gesetzen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in NRW in der gemeinsamen Sitzung vom Haushalts-, Wirtschafts- und Kommunalausschuss statt: 1) Erprobung der Verwaltungsvereinfachung in Kommunen, 2) Aussetzung von Berichts- und Dokumentationspflichten zu Lasten der Wirtschaft in NRW, 3) Aufhebung von Schriftformerfordernissen in NRW. Für den WHKT und stellvertretend auch für HANDWERK.NRW nahm Fachbereichsleiterin Sophia Shen als Sachverständige teil und stand für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung.
Die Gesetzentwürfe sehen verschiedene Regelungen und Ansätze vor, die zu einer spürbaren Entlastung für Handwerksbetriebe im Alltag führen können. Ein Instrument ist zum Beispiel das sog. Kommunale Regelbefreiungsgesetz, wonach Kommunen künftig von bestehendem Landesrecht abweichen dürfen. Ein weiteres ist das Berichts- und Dokumentationspflichtenaussetzungsgesetz NRW, wonach alle Berichts- und Dokumentationspflichten ausgesetzt werden. Falls eine Pflicht von der Verwaltung doch für erforderlich erachtet wird, kann sie über die sog. Fortgeltungsverordnung (wieder) eingeführt werden.
Die schriftliche Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen ist zu finden unter www.whkt.de/positionen.
Ausbildungsmarkt im Handwerk stabil – Bewerber/innen weiter gesucht:
Pressekonferenz mit Regionaldirektion NRW
Anlässlich des beginnenden Ausbildungsjahres 2026 haben die Dachverbände der Kammern in NRW gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit am 28. August 2026 eine Pressekonferenz zum Ausbildungsmarkt in Düsseldorf durchgeführt.
WHKT-Geschäftsführer und Bildungsexperte Andreas Oehme betonte für das Handwerk: »Wer Zukunftssicherheit sucht, ist im Handwerk richtig. Handwerksbetriebe suchen Talente mit jedem Schulabschluss, vom ersten Schulabschluss bis zum Abitur. Sie bieten beste Bildungs- und Karrierechancen bis hin zur Selbstständigkeit. Zudem stehen sie für Tätigkeiten, die auf absehbare Zeit nicht durch Künstliche Intelligenz ersetzt werden. Dazu kommt etwas, das viele junge Menschen suchen: sinnstiftende Arbeit, Abwechslung und das gute Gefühl, am Ende des Tages zu sehen, was man geschaffen hat. Noch suchen viele Ausbildungsbetriebe Auszubildende, mit denen sie bereits in diesem Jahr einen Ausbildungsvertrag abschließen können. Deshalb lohnt es, sich persönlich in einem Betrieb vorzustellen.«
Die Besonderheit in NRW ist, dass es keinen Ausgleich zwischen den Regionen mit einem Überhang an Bewerbern und den häufig angrenzenden Regionen mit einem deutlichen Stellenüberhang gibt. Die mangelnde Mobilität der Ausbildungssuchenden und die zum Teil eingeschränkte Verkehrsinfrastruktur macht den Kammern und Betrieben immer größere Sorgen. Denn bekannt ist, dass sich gerade Kleinbetriebe aus der Ausbildung zurückziehen, wenn sie mehrere Jahre nacheinander ihre offenen Ausbildungsplätze nicht besetzen können.
Die gemeinsame Botschaft der Pressekonferenz lautet: Betriebe schließen noch im September und Oktober Ausbildungsverträge ab. Bewerben lohnt sich!
Das Paket für faire Arbeitskräftemobilität:
Ein Puzzle an Neuerungen mit Relevanz für Betriebe und Handwerkskammern
Am 15.09.2026 hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Gesetzespaket mit dem Titel »Fair Labour Mobility Package« vorgelegt. Damit will die Europäische Union die grenzüberschreitende Mobilität von Fachkräften erleichtern und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen stärken. Ein zentraler Baustein ist der vorgeschlagene »Skills Portability Act«. Er verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Nutzung und Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen innerhalb der Europäischen Union deutlich zu erleichtern. Kernbestandteil ist die Einführung digitaler Qualifikationsnachweise, die nach einem einheitlichen EU-Standard ausgestellt, in der Europäischen Digitalen Identitätswallet gespeichert und unmittelbar auf ihre Echtheit überprüft werden können. Zudem soll die Transparenz von Abschlüssen und Kompetenzen verbessert werden, indem nationale Qualifikationsdatenbanken miteinander verknüpft und Vergleichsmöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Behörden geschaffen werden.
Für reglementierte Berufe sind im Zusammenspiel mit einer Änderung der EU-Anerkennungsrichtlinie stärker digitalisierte Anerkennungsverfahren vorgesehen, die auf beglaubigte Übersetzungen oder Papiernachweise weitgehend verzichten. Sie sind hinterlegt mit strafzahlungsbewehrten Fristen. Schließlich schafft die Initiative erstmals gemeinsame EU-Regeln für die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten.
Das Paket für faire Arbeitskräftemobilität ist ein großes Puzzle inhaltlicher und prozessualer Vorgaben. Aufgabe der kommenden Wochen ist, dieses Puzzle zusammenzusetzen, um das Gesamtkonzept zu verstehen. Manches wird schon bei erster Betrachtung deutlich, etwa, dass die Europäische Kommission zunehmend zur »Spinne im Netz« wird. Interessant und neuartig ist beispielsweise, dass sie den Mitgliedstaaten gegen Aufwandsentschädigung Dienstleistungen zur Echtheitsprüfung von Qualifikationsnachweisen aus Drittländern anbieten will. Unklar ist demgegenüber das hinter der Vergleichbarkeit von Qualifikationen liegende Konzept.
Strukturpolitik:
Gemeinsames Positionspapier zur Neuabgrenzung der GRW-Förderkulisse
Mit der Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete ab 2028 steht eine strukturpolitische Weichenstellung bevor. Diese beruhen auf dem durch IW Consult entwickelten methodischen Ansatz zur Bestimmung struktureller Förderbedarfe. Auf der Grundlage sollen die GRW-Fördergebiete künftig verteilt werden. Gemeinsam mit regionen.nrw, DGB NRW, IHK NRW, Kommunen.NRW und VWE hat sich der WHKT zu dem Vorschlag des IW Consult positioniert und konkrete politische Forderungen an Bund und Land adressiert.
Die Kurzfassung ist hier zu finden www.whkt.de/2026-09-02-Kurzfassung und die Langfassung des Positionspapiers hier www.whkt.de/2026-09-02-Hintergrundpapier.
Hintergrund: Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das zentrale Instrument der deutschen Strukturpolitik. Sie schafft den beihilferechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Bund und Länder gemeinsam auf strukturelle Unterschiede zwischen Regionen reagieren können. Auf Grundlage des GRW-Koordinierungsrahmens und der GRW-Fördergebietskulisse entscheidet sich, welche Regionen als strukturschwach eingestuft werden und Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen.
DESIGNTALENTE HANDWERK NRW:
Ausstellung öffnet am 10. Oktober in Köln
Die Vorbereitungen für die diesjährige Ausstellung des Landeswettbewerbs »DesignTalente Handwerk NRW« laufen auf Hochtouren: Vom 10. bis 24. Oktober 2026 sind insgesamt 51 ausgewählte Arbeiten in der Handwerkskammer zu Köln zu sehen. Die Ausstellung präsentiert die Vielfalt und gestalterische Qualität des handwerklichen Nachwuchses in Nordrhein-Westfalen.
Die offizielle Eröffnung findet am 10. Oktober 2026 statt. Ab 14:00 Uhr ist die Ausstellung für die Öffentlichkeit zugänglich. Im Rahmen der Eröffnung werden auch die Preisträgerinnen und Preisträger der einzelnen Themenbereiche bekannt gegeben. Die Preise sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert.
Wer die Ausstellung besuchen möchte, ist herzlich vom 10. bis 24. Oktober zu folgenden Zeiten eingeladen: montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 16:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Alle Ausstellungsobjekte sind unter www.designtalente-handwerk-nrw.de zu finden.
Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Hendrik Wüst, wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) durchgeführt.
MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen:
Gemeinsam Mobilität gestalten – Neue Podcast-Folge und Rückblick auf Online-Veranstaltung
Podcast: Besser geplant, besser unterwegs – Tourenoptimierung im Handwerk
Wie lassen sich Touren im Handwerk effizienter planen und kurzfristige Änderungen besser bewältigen? Darüber sprechen Henning Horstbrink von der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe und Tore Grünert von GTS Systems in der fünften Folge der zweiten Staffel des WHKT-Podcasts »Probefahrt« mit Moderatorin Michaela Padberg. Stau, lange Anfahrtswege und kurzfristige Aufträge erschweren die Tourenplanung im Handwerk – besonders im ländlichen Raum. Digitale Lösungen helfen, Termine, Mitarbeitende, Fahrzeuge und Fahrzeiten effizient zu koordinieren. Das reduziert Fahrzeit und Kosten und schont zugleich Fahrzeuge und Ressourcen.
Die neue Podcast-Folge ist hier zu finden https://rss.com/podcasts/probefahrt/3173263/
Das Projekt MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Onlineveranstaltung: Betriebliches Mobilitätsmanagement im ländlichen Raum
Organisiert vom RegionalForum Siegen-Wittgenstein, an dem auch die Handwerkskammer Südwestfalen beteiligt ist, und unterstützt durch den MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen, stand am 16. September 2026 bei einer zweistündigen Onlineveranstaltung das betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) im Mittelpunkt.
Im Fokus stand die Frage: Wie können Unternehmen und Handwerksbetriebe im ländlichen Raum ihre Mobilität effizienter, kostengünstiger und zukunftsfähig gestalten?
Zum Auftakt stellte der MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen sein Projekt sowie das gemeinsame Partnernetzwerk ways2work.nrw vor. Ergänzend präsentierten das BEMO | IHK-Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität und das Zukunftsnetz Mobilität NRW ihre Ansätze und Projekte. Ein kompakter Überblick über die Grundlagen und Möglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements rundete den ersten Teil der Veranstaltung ab.
Im weiteren Verlauf zeigte Knut Petersen von B.A.U.M. Consult GmbH, wie smarte Mobilität im ländlichen Raum gestaltet werden kann und welche Einsparpotenziale ein systematisches Mobilitätsmanagement bietet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Ladeinfrastruktur am Betriebsstandort. Anschließend informierte Alexander Schober von GLS Mobility detailliert über verschiedene Abrechnungsmodelle für das Laden von E-Autos – sowohl am Betriebsstandort als auch zu Hause.
Übertragung von Projektergebnissen:
Publikation »Wissenstransfer Inklusion«
Die Publikation »Wissenstransfer Inklusion« ist in Kooperation von WHKT, Handwerkskammer Düsseldorf und der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds erschienen.
Die Koordinierungsstelle für Inklusive Arbeit in Südniedersachsen (KIAS), bei der AWO-Göttingen, hat diese nun im Rahmen der Initiative »Zukunftsregion Südniedersachsen« in Absprache mit dem WHKT aktualisiert und für die Region Göttingen-Northeim angepasst. Betriebe können die als FAQ erschienenen Antworten zu den wesentlichen Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen online unter www.awo-goettingen.de/faq-fuer-betriebe abrufen. Eine wichtige Unterstützung und ein gutes Beispiel für die regionale Übertragung von Projektergebnissen.