WHKT-REPORT – AUSGABE 10/2023
kurz vor der Herbst-Vollversammlung des WHKT darf ich Ihnen die neueste Ausgabe unseres WHKT-Reports übersenden.
Die NRW-Handwerkskammern treffen sich am 27.10.2023 in Iserlohn, um über aktuelle handwerkspolitische Herausforderungen zu diskutieren.
Im Fokus werden, neben internen Themen wie der Beschlussfassung über den Haushalt und satzungsrechtlichen Fragen, u.a. auch die Fragen »Wie lassen sich für Handwerkerinnen Schwangerschaft und Selbständigkeit besser vereinbaren?« und »Wie sieht die Strategie der Fachkräftesicherung für das Handwerk im In- und Ausland aus?« stehen.
Als prominenter politischer Gast der WHKT-Vollversammlung wird Karl-Josef Laumann, NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, erwartet, der sich den Fragen der Mitglieder der Vollversammlung stellen wird.
In unserem nächsten WHKT-Report werden wir ausführlich über die Ergebnisse der Vollversammlung berichten.
Für heute wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre. Wir berichten u.a. über den Austausch mit Jochen Ott, MdL, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag, über das Seminar für Vorstandsmitglieder sowie aus dem Sachverständigenwesen und dessen Problem der Nachwuchssicherung. Derzeit haben die NRW-Handwerkskammern noch knapp 1.100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Tendenz abnehmend, obwohl es sich um eine interessante und wichtige Aufgabe für Handwerkerinnen und Handwerker handelt und der Bedarf an Gutachterleistung nicht abgenommen hat.
Mit den besten Grüßen
Ihr Florian Hartmann
WHKT begrüßt Antrag:
Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung muss rechtlich festgeschrieben werden!
Der WHKT hat einen entsprechenden Antrag der FDP-Landtagsfraktion bei einer Anhörung im Hauptausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen am 19. Oktober 2023 ausdrücklich begrüßt. Die rechtliche Verankerung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist ausgesprochen wichtig, auf Landes- und auf Bundesebene. In der Anhörung im Hauptausschuss des NRW-Landtags hatte WHKT-Bildundsexperte Andreas Oehme die Gelegenheit, sich für die Aufnahme der Gleichwertigkeit in die Landesverfassung auszusprechen und fand Unterstützung bei den angehörten Experten von IHK NRW sowie der Universität zu Köln.
Die Handwerksposition sieht als Priorität 1 die Aufnahme der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung als Staatsziel in die Landesverfassung. Dafür wäre allerdings eine 2/3 Mehrheit im Landtag notwendig. Die Priorität 2 wäre die Regelung der Gleichwertigkeit durch ein „einfaches Gesetz“. Der WHKT unterstützt alle Aktivitäten im Parlament und in den Ministerien, die zu einer rechtlichen Verankerung im Land führen. Davon versprechen wir uns auch eine Signalwirkung auf andere Bundesländer und den Bund, um das Thema weiter voranzubringen. Natürlich sind begleitende Maßnahmen notwendig, um eine echte Gleichwertigkeit herzustellen. Auch darauf geht die WHKT Stellungnahme ein. Sie ist auf der Website des WHKT zu finden oder unter: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-855.pdf.
Wer sich ein eigenes Bild von der Anhörung verschaffen möchte, findet den aufgezeichneten Stream ebenfalls online. (Der Beitrag vom WHKT von Minute 0:22:00 bis 0:26:47 und insbesondere 1:05:00 bis 1:11:49): www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=d5ca2348-fa4d-4939-93d1-f42c3c858048
Politischer Austausch:
Kamingespräch der Arbeitnehmer-Vizepräsidenten
Traditionell laden die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten der NRW-Handwerkskammern Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach Schloss Raesfeld ein.
Mitte Oktober war es wieder so weit: Alexander Hengst, Vizepräsident des WHKT und der Handwerkskammer zu Köln, konnte Jochen Ott MdL, Fraktionsvorsitzender der SPD im NRW-Landtag, begrüßen.
Gemeinsam mit seinen Vizepräsidenten-Kollegen Felix Kendziora, Marc Giering, Ralf Noltemeyer, Bernhard Blanke und Michael Neuhaus sowie WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann sprach er mit Jochen Ott über verschiedene handwerks- und landespolitische Themen: Wie kommen wir endlich zur Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung? Was sind die Vorschläge der SPD, um Fachkräfte für das Handwerk zu gewinnen? Wie kann die Situation der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an den Berufskollegs verbessert werden – das waren nur einige der Themen, die diskutiert wurden.
Insgesamt ein offener und konstruktiver Austausch in der besonderen Atmosphäre Raesfelds!
Themen aus Arbeitnehmersicht diskutiert:
Seminar für Vorstandsmitglieder (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
Am 20./21. Oktober 2023 trafen sich die Arbeitnehmer-Vorstandsmitglieder der NRW-Handwerkskammern unter dem Vorsitz von Alexander Hengst, Vizepräsident WHKT und Handwerkskammer zu Köln, um in kompakter und konzentrierter Form wichtige Themen aus Sicht der Arbeitnehmenden zu besprechen.
Mit Matthias Heidmeier, Staatssekretär im NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, sowie Kai Hartig aus dem österreichischen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, waren auch WHKT-Gäste zugegen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Fragen: Wie funktionieren Ausbildungspflicht und Ausbildungsgarantie in Österreich? Wie schaffen wir es in NRW, noch mehr Jugendliche in Ausbildung zu bringen?
Abgerundet wurden die Diskussionen mit Beiträgen von Andreas Oehme, Geschäftsführer und Bildungsexperte des WHKT, sowie einem Bericht von Dr. Florian Hartmann, Hauptgeschäftsführer des WHKT zum Thema »Was gibt’s Neues in der Verbandsarbeit?«
Matthias Heidmeier, Staatssekretär im NRW-Gesundheitsministerium, überreicht Urkunde:
Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege unterzeichnet
Im Rahmen des Seminars für Vorstandsmitglieder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überreichte Staatssekretär Matthias Heidmeier aus dem NRW-Gesundheitsministerium am 20.10.2023 WHKT-Vizepräsident Alexander Hengst und WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann die Urkunde »Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW«.
Alexander Hengst, WHKT-Vizepräsident, zur Unterzeichnung: »Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, leisten nicht nur persönlich eine Menge, sie tragen gleichfalls maßgebend dazu bei, den Pflegenotstand zu mildern. Dass wir als Kammerorganisation des Handwerks dies nicht nur politisch unterstützen, sondern gleichfalls als Arbeitgeber der Charta beitreten, ist damit nahezu selbstverständlich. Wichtig ist zudem, dass wir gerade auch in kleineren und mittleren Handwerksbetrieben dafür werben und damit das Handwerk weiter attraktiv machen für dringend benötigte Fachkräfte.«
Matthias Heidmeier, Staatssekretär im NRW-Gesundheitsministerium, zum Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege: »Dass sich Erwerbstätigkeit und die Pflege von Angehörigen und Freunden miteinander in Einklang bringen lassen, ist in unserer alternden Gesellschaft und auch vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels von großer Bedeutung. (…) Besonders schön ist, dass nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine Handwerksbetriebe sich für eine bessere Vereinbarkeit einsetzen.«
Dr. Florian Hartmann, WHKT-Hauptgeschäftsführer: »Mit der Beteiligung an dem Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege nehmen wir uns als WHKT nicht nur selbst in die Pflicht, wir regen hoffentlich viele weitere Organisationen und Institutionen dazu an, sich mit der Thematik ebenfalls auseinanderzusetzen, gute Lösungen für Arbeitnehmende zu finden und damit gleichfalls als Arbeitgeber an Attraktivität zu gewinnen.«
Die Versorgungslücke in der Pflege ist massiv. Gleichzeitig steigt die Quote pflegebedürftiger Menschen. Dieses Defizit lässt sich allein mit zusätzlichen Fachkräften und verbesserten Rahmenbedingungen in der Pflege kaum bewältigen. Wir alle sind gefordert – privat und beruflich. Es geht um Verantwortung, es geht darum, Unterstützung zu leisten und pflegebedürftigen Verwandten, Partnern oder Freunden zu helfen – auch wenn wir berufstätig sind.
Damit dies gut gelingt und die Vereinbarkeit zwischen Beruf & Pflege reibungslos funktioniert, hat das NRW-Gesundheitsministerium die Initiative »Vereinbarkeit Beruf & Pflege« gestartet. Wesentlicher Bestandteil des Landesprogramms NRW ist die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege in Nordrhein-Westfalen, die gleichfalls der Westdeutsche Handwerkskammertag unterzeichnet hat und die einen wichtigen Beitrag leistet, dem demografischen Wandel menschlich und nachhaltig zu begegnen.
Mehr über das NRW-Landesprogramm: www.berufundpflege-nrw.de
Sachverständigenwesen:
Nachwuchs gesucht
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch eine hohe fachliche Expertise aus, die sowohl im Rahmen von gerichtlichen und auch privaten Gutachteraufträgen von Justiz sowie Privaten herangezogen und ebenso wertgeschätzt wird. Streitige fachlich-technische Fragen, die für die rechtliche Beurteilung des Streitgegenstands durch das Gericht relevant sind, können oftmals nur durch Sachverständige gutachterlich geklärt werden und macht deren Hinzuziehung gerade in Zivilverfahren unverzichtbar. Fehlende Sachverständige des Handwerks können auch nicht ohne weiteres durch Sachverständige anderer Bestellungskörperschaften aufgrund des Bestellungsgebietes ersetzt werden.
Aktuell sind in NRW knapp 1.100 Sachverständige des Handwerks öffentlich bestellt und vereidigt. Die Zahl der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk nimmt kontinuierlich ab, während der Bedarf an Gutachterleistung nicht abgenommen hat. Um der Nachfrage an Sachverständigen gerecht zu werden, wird laufend neuer Nachwuchs gesucht. Interessentinnen und Interessenten können sich direkt an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ihrer Handwerkskammer wenden.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen der Bestellung und Vereidigung sind auf der Webseite der Akademie Schloss Raesfeld unter: www.akademie-des-handwerks.de/wie-werde-ich-oeffentlich-bestellter-und-vereidigter-sachverstaendiger oder auch auf der Webseite des WHKT zu finden: www.whkt.de/themen/sachverstaendigenwesen
Europa:
Gesetzgebungsendspurt vor den Europawahlen
Am 09. Juni 2024 findet in Deutschland die Europawahl statt. Damit endet die Legislatur – auch für die Europäische Kommission. Das Kommissions-Arbeitsprogramm für 2024, welches die Kommission am 17.10.2023 vorgestellt hat, ist entsprechend dünn. Neue Vorhaben haben kaum noch Chancen auf Umsetzung vor der Wahl.
Dafür ist bei laufenden Verfahren eine Menge Druck im Kessel. Das gilt gerade auch für Verfahren mit hoher Relevanz für das Handwerk wie etwa die Energieeffizienz von Gebäuden, die sich weiter in den Trilogverhandlungen befindet. Gleiches gilt seit Neuestem auch für das Strommarktdesign. Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle hat am 24. Oktober 2023 die erste Hürde im Europäischen Parlament genommen. Der Umweltausschuss hat den Berichtsentwurf verabschiedet. Er sieht punktuell Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vor, indem Dokumentationspflichten zurückgefahren werden. Das gilt beispielsweise für die Leerraumminimierung und die Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungsquoten. Insgesamt bleibt aber erheblich Luft nach oben. Zu den vergleichsweise wenigen Vorhaben der Europäischen Kommission für 2024 gehört der Bürokratieabbau. Sie hat sich das Ziel gesteckt, die Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren. Das ist gut. Bürokratievermeidung ist deswegen mitzudenken.
Befragung von Handwerksorganisationen, Forschungsinstitutionen, Wirtschaftsverbänden und der NRW-Landespolitik:
5. Umfrage des Innovationsdialogs identifiziert Treiber und Hemmnisse für nachhaltiges Wirtschaften in Handwerksbetrieben
Der Innovationsdialog Handwerk in NRW hat die nordrhein-westfälischen Handwerksorganisationen sowie Partner des Handwerks aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zu Hemmnissen und Treibern für nachhaltiges Wirtschaften in Handwerksbetrieben befragt. Insgesamt gingen 633 Antworten von 47 Teilnehmenden ein.
Bei der Frage, welche drei Treiber die wichtigsten sind, zeigt sich ein deutliches Ergebnis: Mit knapp 81 Prozent schätzen die 47 Befragten mehrheitlich »Kundenanforderungen« als wichtigsten Treiber im Handwerk ein. Mit etwas Abstand folgen mit 48,9 Prozent die »gesetzlichen Vorgaben« auf Platz zwei. Mit 44,7 Prozent belegt die »gesellschaftliche Verantwortung« den dritten Platz, noch vor der »Senkung der Betriebskosten« mit 40,4 Prozent. »Anforderung von Lieferanten« spielen demgegenüber als Treiber der Nachhaltigkeit bisher keine wesentliche Rolle.
Vergleichsweise einhellig fallen die Antworten für Faktoren aus, die den Prozess hin zu nachhaltigem Wirtschaften in Betrieben hemmen. Hier werden »mangelndes Wissen« sowie »mangelnde persönliche Ressourcen« als die größten Hemmnisse identifiziert. Mit jeweils 57,4 Prozent liegen sie vor den »fehlenden finanziellen Ressourcen« und der »fehlenden Zeit« mit 51 Prozent. Außerdem geben 36,2 Prozent der Befragten an, dass »fehlende alternative Technologien« der weiteren nachhaltigen Transformation in Handwerksbetrieben im Wege stehen und 23 Prozent bemängeln »fehlende Beratungs- und Unterstützungsangebote«.
Die vollständige Umfrage und deren detaillierte Ergebnisse können Sie einsehen unter www.innovationsdialog-handwerk.nrw/umfragen/umfrage-5.
Der Innovationsdialog Handwerk in NRW wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Digitalisierung:
Mein Justizpostfach online
Mit dem »Gesetz zum Ausbau des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften« vom 05.10.2021 und dem darin vorgesehenen elektronischen Bürger- und Organisationspostfach (eBO) ist ein weiterer »sicherer Übermittlungsweg« geschaffen worden. Ab sofort bietet der Bund eine kostenfreie Version des eBO an. Bürgerinnen und Bürger können über »Mein Justizpostfach« (MJP) kostenfrei auf einem sicheren elektronischen Weg mit der Justiz kommunizieren. Momentan befindet sich das Postfach noch im Pilotverfahren und wird laufend angepasst.
Seit dem 01.01.2022 steht die Nutzung des eBO auch Sachverständigen im Gerichtsauftrag offen. Vor allem handwerklichen Sachverständigen kommt das kostenfreie »Mein Justizpostfach« zugute. Diese konnten bisher nur auf kostenpflichtige Monatsabos von privaten Anbietern zurückgreifen, die in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihren durchschnittlich drei Gutachtenaufträgen für das Gericht pro Jahr stehen. So kann die langfristige Einbindung von Sachverständigen in den sicheren elektronischen Rechtsverkehr sichergestellt werden.
Hier geht es zu »Mein Justizpostfach«: https://ebo.bund.de/#/
IQ NRW – West-Teilvorhaben »Qualifizierungsbegleitung im Kontext des Anerkennungsgesetzes«:
Weiterhin hohe Nachfrage nach Anpassungsqualifizierungen
Anpassungsqualifizierungen dienen zugewanderten und zuwandernden Menschen dazu, ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen und damit eine rechtliche Gleichwertigkeit mit dem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss – dem sogenannten »Referenzberuf« – zu erwerben. Gerade im Handwerk kommt diesem Verfahren eine große Bedeutung zu, denn dies sichert nicht nur die qualifikationsadäquate Beschäftigungsfähigkeit, sondern dient in vielen Berufen zugleich als Grundlage für die legale Ausübung bestimmter Tätigkeiten. Dabei gilt das Prinzip, dass die Anpassungsqualifizierungen stets die festgestellten wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen sollen. Diese Unterschiede ergeben sich aus einer Prüfung der sogenannten »zuständigen Stelle«, beispielsweise bei Handwerkskammern, der IHK FOSA oder den Bezirksregierungen auf Grundlage der von den Antragstellenden vorgelegten Dokumente wie etwa Ausbildungs- und Arbeitsnachweise.
Bereits seit dem Jahr 2015 unterstützt der WHKT im Rahmen des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)« Zugewanderte und Zuwandernde beim Erwerb der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses. Die Qualifizierungscoaches beim WHKT konzipieren in enger Abstimmung mit den für den jeweiligen Beruf zuständigen Stellen sowie mit Blick auf die Voraussetzung der Teilnehmenden die individuell benötigten Anpassungsqualifizierungen. Darüber hinaus identifizieren sie Qualifizierungsmaßnahmen in geeigneten Bildungseinrichtungen, beraten und begleiten die Teilnehmenden während der gesamten Anpassungsqualifizierung und stehen Betrieben, die ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten, bei Bedarf beratend zur Seite.
In der letzten Förderphase des IQ Netzwerks, die nach dreijähriger Laufzeit im Dezember 2022 endete, konnte das Qualifizierungs-Teilprojekt beim WHKT über diesen Weg rund 175 zugewanderte Menschen beim Erwerb der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen – Fachkräfte, die heute vielfach einer qualifizierten Beschäftigung in nordrhein-westfälischen Betrieben nachgehen können. Die Zugangsvoraussetzungen für Personen, die die Unterstützungsleistungen durch das IQ Netzwerk in Anspruch nehmen möchten, sind dabei klar definiert: Neben dem Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit der zuständigen Stelle müssen Teilnehmende Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens mitbringen und eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen nachweisen oder glaubhaft anstreben.
Anfang dieses Jahres startete das IQ Netzwerk mit dem Regionalen Integrationsnetzwerk IQ NRW – West in seine dritte Förderrunde. Die Nachfrage nach Qualifizierungsbegleitung reißt dabei nicht ab: Das Teilvorhaben beim WHKT betreut gegenwärtig bereits mehr als 200 Menschen, die über die Anpassungsqualifizierung die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses in Nordrhein-Westfalen anstreben. Eine bemerkenswert hohe Nachfrage ist im Beruf des Elektronikers für Energie- und Gebäudetechnik zu verzeichnen: Mehr als 60 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte unterstützt der WHKT bei ihrer Suche nach geeigneten Qualifizierungsmöglichkeiten. Mit über 30 Teilnehmenden ist auch der Beruf des Kraftfahrzeugmechatronikers stark nachgefragt, ebenso wie die Berufe Mechatroniker für Kältetechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Metallbauer oder Zahntechniker, auf die sich weitere 30 Teilnehmende verteilen, Tendenz: weiter steigend.
Bei der Konzeption und Durchführung der Anpassungsqualifizierungen kooperiert der WHKT nicht nur mit den zuständigen Stellen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern. In vielen Fällen können Teilnehmende in Handwerksberufen die volle Gleichwertigkeit durch eine Teilnahme an Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung erwerben, die bei Bedarf um Praxisphasen in Betrieben ergänzt werden können. Auch hier bildet die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern handwerklicher Qualifizierungsangebote in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Grundlage für den Erfolg des Vorhabens.
Das Regionale Integrationsnetzwerk IQ NRW – West wird im Rahmen des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)« durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Ansprechperson beim WHKT für den Bereich Anpassungsqualifizierungen ist Herr Peter Dohmen, Durchwahl 0211/3007-707, peter.dohmen[ ät ]whkt.de.
WHKT international:
Vertretung aus dem Arbeitsministerium in Ghana zu Besuch im HBZ Münster und im Elektrofachbetrieb in Olfen
Gemeinsam mit dem Arbeitsministerium NRW und Mr. Cronwell, einer Vertretung aus dem Arbeitsministerium in Ghana, Accra, hat der WHKT am 21.09.2023 das HBZ in Münster sowie die Fa. Krusen in Olfen besucht.
Hintergrund ist der Verwaltungsaustausch der Länder Ghana und NRW sowie das geförderte WHKT-Pilotprojekt im Elektrohandwerk, über das insgesamt zehn Fachkräfte aus Jordanien und Ägypten in den letzten drei Monaten eingereist und in NRW-Betrieben als Fachkräfte gestartet sind.
Im HBZ Münster fand eine Führung durch die Werkstätten und Präsentation unseres handwerklichen Aus- und Weiterbildungssystems statt. Dank der guten Organisation des Teams der HWK Münster und dem Elektrofachbetrieb Krusen sowie der beiden Fachkräfte aus Jordanien, die aus ihrer Sicht berichteten, wie eine gute Vorbereitung und betriebliche Integration gelingt, war es ein rundum gelungener Besuch. Wie sich die Partnerschaft mit Ghana weiterentwickelt, wird sich zeigen. Mr Cromwell vom Ministry of Employment and Labour Relations (MELR) ist jedenfalls gut darüber informiert, welche Besonderheiten unser berufliches Aus- und Weiterbildungssystem besitzt und wie bedeutsam die Rolle der Betriebe dabei ist. Der Gegenbesuch seitens des NRW-Arbeitsministeriums nach Ghana ist bereits für dieses Jahr geplant. Ein wichtiger Schritt für ein faires und funktionierendes Miteinander in der Migrationspolitik.
Neues Erasmus+-Projekt:
PERSPEKTIVE
Seit einigen Jahren befasst sich der WHKT in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedskammern mit den Herausforderungen und Chancen, die die Wiedereingliederung ehemaliger Inhaftierter über den Weg eines soliden Beschäftigungsverhältnisses am ersten Arbeitsmarkt mit sich bringt. Die vielfältigen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Vorhaben »Handwerk im Hafthaus« und der Erasmus+ Projekte STEPS und NEXT STEPS haben gezeigt: Berufserfahrung oder eine Ausbildung in einem Handwerksberuf sind auch für ehemalige Inhaftierte ein guter Türöffner, die enge Zusammenarbeit zwischen Handwerk und Justiz hat sich bewährt und viele Betriebe zeigen sich offen für diese besondere Zielgruppe.
Dennoch gibt es viel zu tun: Vielfach hemmen bestehende Vorurteile die Kontaktaufnahme zu ehemaligen Inhaftierten, und neben berufsbezogenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten wünschen Betriebe häufig vor allem stark ausgeprägte soziale Kompetenzen. An dieser Stelle setzt die Initiative PERSPEKTIVE an, deren Ziel darin besteht, berufsbezogene soziale Kompetenzen Inhaftierter zu stärken, mit der Darstellung guter Erfolgsgeschichten zu einem Abbau von Vorurteilen beizutragen und den Aufbau eines europaweiten Netzwerkes von Vollzugsbediensteten aktiv zu unterstützen.
Das Konsortium unter Leitung des WHKT besteht aus elf europäischen Partnern aus Österreich, Italien, Island, Griechenland, Rumänien, Deutschland und der Türkei. Zusätzlich unterstützen 5 assoziierte Justizvollzugsanstalten aus den Projektpartnerländern die Partnerschaft.
Die Umsetzung des Erasmus+-Projektes erfolgt durch Kofinanzierung der Europäischen Union.
Veranstaltungshinweis:
IT-Sicherheitstag NRW am 30.11.2023
Am 30.11.2023 findet in Köln der IT-Sicherheitstag statt. Er steht unter dem Motto: Irgendwann trifft es einen! Der IT-Sicherheitstag richtet sich gerade auch an kleinere und mittlere Betriebe, an Handwerksbetriebe, die sich informieren und für den Notfall vorbereiten möchten. Interessierte aus Betrieben und Organisationen können sich unter https://eventanmeldung.ihk-koeln.de/it-sicherheitstag-nrw zu der Veranstaltung anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Der Westdeutsche Handwerkskammertag ist Partner des IT-Sicherheitstags. Mit Unterstützung der für Digitalisierung federführenden Handwerkskammer Ostwestfalen zu Bielefeld und der Handwerkskammer zu Köln beteiligt sich das Handwerk am Programm und wird zwecks Beratung und Information auch mit einem Stand vertreten sein.
Außenwirtschaft:
Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden große Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren internationalen Lieferketten zu beachten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitenden sind nicht verpflichtet, Risikoanalysen ihrer Zulieferer durchzuführen. Zulieferbetriebe, deren Produkte an Industriebetriebe gehen, die nach dem LkSG berichtspflichtig sind, können dennoch vom Auftraggeber in die Risikoanalyse einbezogen werden. Daten zur Herkunft von Produkten oder Risiken bei der Herstellung (z.B. Kinderarbeit) müssen zur Verfügung gestellt werden, wenn der Auftraggeber in seiner Anfrage klarstellt, dass diese Daten konkret für die Risikoanalyse des Auftraggebers erforderlich sind. Sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse sollten unkenntlich gemacht werden.
Ein KMU-Zulieferbetrieb muss keine eigene Risikoanalyse durchführen. Es soll auch keine pauschale Zusicherung unterzeichnet werden, »dass alle Pflichten aus dem LkSG erfüllt werden«.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierzu ein Merkblatt veröffentlicht: BAFA - LkSG: Die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU
Beratung für ihre Auslandstätigkeit erhalten Unternehmen bei den Außenwirtschaftsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern und Fachverbände: www.handwerk-international.net/ansprechpartner