WHKT-REPORT – AUSGABE 05/2024
Liebe Leserinnen und Leser,
vor zwei Jahren fand die Landtagswahl statt. Damit nähert sich die laufende Legislaturperiode nun der Halbzeit. Einige Ziele sind bereits umgesetzt. Als Beispiel sei die kleine Bauvorlageberechtigung genannt.
Das Handwerk in NRW hat seit Jahren für die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks gekämpft: Seit Anfang des Jahres ist sie da. Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung zum Mai sind auch die letzten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb der kleinen Bauvorlageberechtigung geschaffen. Zum einen trägt dies zu schnellerem und günstigerem Bauen bei, zum anderen stellt dies einen Schritt in Richtung Gleichberechtigung von beruflicher und akademischer Bildung dar. Als Handwerk freut es uns, dass das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel nun umgesetzt ist.
Gleichzeitig ist es im Interesse des Handwerks, die weiteren Ziele des Koalitionsvertrages zugunsten des Handwerks umzusetzen. Als ein Beispiel sei die institutionelle Stärkung der Clearingstelle Mittelstand NRW genannt, der der WHKT als Beteiligter angehört. Seit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes im April 2022 hat die Clearingstelle Mittelstand neben der Prüfung und Bewertung von zu erlassenden Rechtsakten auch die Möglichkeit erhalten, durch Beauftragung durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bestehendes Recht auf seine Mittelstandsverträglichkeit hin zu überprüfen. Nun gilt es, diese bereits bestehenden Möglichkeiten weiter zu stärken und das Instrument von Clearingverfahren weiter auszubauen. Zu diesem und allen weiteren Themen stehen wir natürlich gerne für einen Austausch bereit.
Herzliche Grüße
Ihre
Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Florian Hartmann | Sophia Shen
75 Jahre Grundgesetz:
Gemeinsame Erklärung von WHKT und DGB für Vielfalt und Zusammenarbeit im NRW-Handwerk
Am 23. Mai 2024 feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag. Grund genug für den Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), eine gemeinsame Erklärung zu verfassen.
WHKT und DGB sprechen sich in dieser Erklärung für Vielfalt und Zusammenarbeit im NRW-Handwerk auf dem Boden unseres Grundgesetzes aus.
Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.
Eckpunktepapier »Europawahl 2024«:
Gemeinsame Landespressekonferenz von IHK NRW, unternehmer nrw und WHKT
Im Rahmen einer Landespressekonferenz am 05.05.2024 in Düsseldorf stellten IHK NRW, unternehmer nrw und WHKT ein gemeinsames Eckpunktepapier mit dem Titel »Europawahl 2024: Ein erfolgreiches Nordrhein-Westfalen in einem starken Europa« vor.
Das Papier fokussiert sechs Leitlinien: 1.) Wachstum für Europa sichern! Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in der Transformation sichern; 2.) Einfach machen! Spürbar bessere Rechtsetzung für Handwerk und Mittelstand; 3.) Resilienz steigern! Nachhaltige Energie-, Klima- und Umweltpolitik fördern; 4.) Zusammen arbeiten! Vertiefung des Binnenmarkts als zentrales Zukunftsprojekt; 5.) Zukunft ermöglichen! Investieren bleibt Grundlage für den Wandel; 6.) Aus Europa in die Welt! Globale Handlungsfähigkeit der EU stärken.
Zudem warben Dr. Florian Hartmann, Hauptgeschäftsführer des WHKT, Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW und Arndt G. Kirchhoff, Präsident von unternehmer nrw, für eine breite Beteiligung an der Europawahl.
Das Eckpunktepapier steht hier als Download zur Verfügung.
Europawahl 2024:
Europadialog am 29.05.2024 in Köln
Der Westdeutsche Handwerkskammertag veranstaltet am 29.05.2024 in Kooperation mit der Handwerkskammer zu Köln einen Europadialog.
Ziel der Veranstaltung ist, gemeinsam mit vier Europaabgeordneten – Daniel Freund, Moritz Körner, Birgit Sippel und Axel Voss – wichtige Vorhaben der vergangenen fünf Jahre zu beleuchten und zu diskutieren, was die auf EU-Ebene getroffenen Entscheidungen für Handwerksbetriebe bedeuten. Im zweiten Schritt richtet sich der Blick nach vorne: Welche Themen werden wichtig? Was erwarten Betriebe? Wofür setzen sich die Handwerksorganisationen ein?
Die Veranstaltung beginnt um 16:00 Uhr. Melden Sie sich gerne an unter www.whkt.de/europadialog.
Das vollständige Programm finden Sie hier als Download-PDF.
Neu unter www.whkt.de:
Initiativen zur Europawahl gebündelt
Auf einer Sonderseite unter www.whkt.de/europawahl bündelt der Westdeutsche Handwerkskammertag Initiativen aus dem NRW-Handwerk zur Europawahl: Statements, Videos, Resolutionen, Veranstaltungsankündigungen und weitere Informationen.
Ausbildungskonsens NRW:
Spitzengespräch unter Beteiligung des Ministerpräsidenten
Das Spitzengespräch Ausbildungskonsens NRW fand am 30. April 2024 in der Staatskanzlei des Landes NRW unter Beteiligung des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst mit drei weiteren Kabinettsmitgliedern, Herrn Minister Laumann, Frau Ministerin Feller und Frau Ministerin Neubaur, statt. Diese Beteiligung zeigt die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Themas: Wir brauchen mündige Bürger, müssen alle Begabungen fördern, entwickeln qualifizierte Fachkräfte und schaffen damit zukunftsfähige Unternehmen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung war ein Thema und wurde als wichtige Daueraufgabe bezeichnet. Eine wichtige Erkenntnis des Austausches war, dass der erfolgreiche Weg in den Beruf und zum Berufsabschluss bei vielen Jugendlichen nicht am Können, sondern am Wollen scheitert. Deshalb müsse auch genau an dieser Stelle angepackt werden.
Gemeinsam haben die Partner im Nachgang des Spitzengespräches Botschaften zum Ausbildungsmarkt im Gewand des Ausbildungskonsenses in den Sozialen Medien gepostet. Das Ziel: Den Ausbildungsmarkt im Fokus behalten, um möglichst viele Jugendliche und offene Ausbildungsstellen zusammenzuführen.
Parlamentarisches Frühstück:
Austausch mit der CDU-Landtagsfraktion
Mitte Mai fand das Parlamentarische Frühstück des WHKT im neuen Format statt. Zu aktuellen Themen, wie die berufliche Orientierung an Schulen, die Verrechtlichung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und die Maßnahmen zur Entbürokratisierung, und den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen, tauschten sich beim Parlamentarischen Frühstück des WHKT WHKT-Präsident Berthold Schröder und WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann gemeinsam mit Matthias Goeken MdL (Beauftragter für das Handwerk), Peter Blumenrath MdL (Praktiker und Fachpolitiker im AK WIKE), Jonathan Grunwald MdL (Sprecher für die Enquetekommission I »Chancengleichheit in der Bildung«), Olaf Lehne MdL (Sprecher Finanzen), Dietmar Panske MdL (Sprecher Integration), Claudia Schlottmann MdL (Sprecherin Schule und Bildung), Marco Schmitz MdL (Sprecher Arbeit), Dr. Christian Untrieser MdL (Sprecher Wirtschaft), Dr. Stephan Debuck (Referent für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) und Holger Ungruhe (Referent für Integration sowie Familie, Kinder und Jugend) von der CDU-Landtagsfraktion aus.
Das nächste Parlamentarische Frühstück findet im Juli mit der SPD-Landtagsfraktion statt.
Frühjahrs-Konjunkturbarometer 2024:
Analyse der wirtschaftlichen Lage im Handwerk – Handwerkskonjunktur tritt auf der Stelle
Die unsichere wirtschaftliche Lage im Frühjahr 2024 spiegelt sich im jüngst veröffentlichten Konjunkturbarometer wider. Die Ergebnisse der von den sieben nordrhein-westfälischen Handwerkskammern durchgeführten Umfrage unter 6.482 Betrieben aus über 40 Gewerken zeigen unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen in den einzelnen Gewerkegruppen:
Im Bauhaupt- und Teilen des Ausbaugewerbes bewerten die Befragten die aktuelle Geschäftslage im Vergleich zum Herbst 2023 schlechter. Dies gilt insbesondere für Gewerke, die auf den Neubau angewiesen sind, wo sich die Flaute im Wohnungsneubau deutlich bei der Umsatz- und Auftragslage bemerkbar macht. Gleichzeitig nimmt der zuletzt noch konjunkturstützende Effekt durch bestehende Auftragspolster sukzessive ab. Auch Handwerke für den gewerblichen Bedarf spüren die Folgen einer rückläufigen Industrieproduktion. Im Bestand arbeitende Gewerke – etwa Dachdecker im Bereich der energetischen Sanierung – bewerten die Lage hingegen wesentlich besser. Dasselbe gilt für das Lebensmittel- und Gesundheitsgewerbe, deren Stimmung sich nach zwei schwierigen Jahren aufhellt.
Insgesamt erwarten die befragten Betriebe allerdings keinen spürbaren Aufschwung in den kommenden sechs Monaten und halten sich mit Investitionen und Neueinstellungen zurück.
Das aktuelle Konjunkturbarometer ist zu finden unter www.whkt.de/konjunkturbarometer.
Schulleistungsstudien IQB/PISA:
Interesse nach wie vor sehr groß – Sorgen aufgrund der Ergebnisse immer größer
In diversen Gremien werden die immer schlechter werdenden Schulleistungen der Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen bzw. aus Deutschland thematisiert. So war der WHKT-Bildungsexperte Andreas Oehme zuletzt beim Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Südwestfalen, um die wichtigsten Ergebnisse des letzten IQB-Bildungstrends sowie der PISA-Studie vor Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Berufskollegvertretern vorzustellen.
Die PISA-Risikogruppe wird in Deutschland immer größer und auch die selbst gesetzten Bildungsstandards erfüllen Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen immer weniger. Eine Quintessenz ist, dass die Basiskompetenzen dringend verbessert werden müssen: Eltern, Kita, Grundschulen und weiterführende Schulen sind alle gefragt. Die Berufsbildungsvertreter wissen, dass die Berufsbildung nicht alle Defizite der allgemeinbildenden Schulen auffangen kann.
Wenn PISA herausfindet, dass je nach untersuchter Domäne, zwischen 23 % (Naturwissenschaften) und 30 % (Lesekompetenz) – die Mathematik liegt genau dazwischen – eines Altersjahrgangs der 15-Jährigen die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen und damit nicht anschlussfähig an das Bildungssystem sind, muss sich niemand wundern, dass ein großer und zu befürchten steigender Anteil eines Altersjahrgangs keinen Berufsabschluss erlernt. Die Wissenschaft betont, dass dieser Trend nach unten lange absehbar war.
Deshalb ist die Schulpolitik der Bundesländer mehr denn je gefordert, die Ergebnisse des Lernprozesses während der Schulzeit grundlegend zu verbessern.
LASST IDEEN GESTALT ANNEHMEN:
Endspurt beim Gestaltungswettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW«
Noch bis zum 2. Juni 2024 können Handwerkerinnen und Handwerker am Gestaltungswettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW« teilnehmen.
Die Anmeldung kann unkompliziert online unter www.designtalente-handwerk-nrw.de/anmeldung mit einigen Fotos der selbst gestalteten Stücke bzw. Objekte in den Themenbereichen Kleidung & Textil, Möbel, Objekt & Skulptur, Schmuck, Wohnen & Außenbereich und Medien vorgenommen werden. Teilnehmen können alle im Alter bis 30 Jahre, die eine handwerkliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
Eine Fachjury entscheidet anhand der eingereichten Fotos, welche Arbeiten im Rahmen der zweiwöchigen Ausstellung vom 28. September bis zum 12. Oktober 2024 in der Handwerkskammer Düsseldorf präsentiert und in dem dazugehörigen Katalog öffentlichkeitswirksam vorgestellt werden. Zusätzlich erhalten die jeweils Erstplatzierten in jedem Themenbereich ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen der Ausstellungseröffnung von Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur persönlich ausgezeichnet.
Fotos der selbst gestalteten Arbeiten online noch bis zum 02. Juni 2024 unter www.designtalente-handwerk-nrw.de hochladen, teilnehmen und mit Talent überzeugen.
Bedeutung des Themas steigt:
Validierung von berufsbezogenen Handlungskompetenzen
Das Interesse und die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema der Validierung informell und non-formal erworbener beruflicher Kompetenzen steigt seit dem Vorliegen des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung kontinuierlich. In enger Abstimmung mit dem ZDH und den Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen hat sich der WHKT an Bundestagsabgeordnete gewandt, um insbesondere auf die Notwendigkeit hinzuweisen, eine Altersgrenze von 25 Jahren im Gesetzesentwurf für den Zugang zum Validierungsverfahren zu ergänzen.
Genau dieses Thema bewegt neben den Kammern und Verbänden auch die Bundesländer sowie die Innungen und auch die Kreishandwerkerschaften, die alle mit dem Gesetz keinesfalls eine Schwächung der dualen Ausbildung als Konsequenz in Kauf zu nehmen bereit sind. Dazu gab es unter Beteiligung des WHKT-Bildungsexperten Andreas Oehme, Leiter des Projekts ValiKom, diverse Gesprächsrunden, organisiert aus Berlin, Köln und Düsseldorf.
Auch vertritt Andreas Oehme das BMBF-geförderte Projekt ValiKom und den WHKT auf dem Fachkräftekongress vom Wirtschaftsministerium sowie Jugend- und Integrationsministerium am 23. Mai 2024 im Workshop »Talent-Ökosysteme – Kompetenzfeststellung einmal ganz anders«, der aufgrund seiner besonderen Bedeutung online gestreamt wird.
Dritter Teil des FEG ab Anfang Juni:
Fachkräfteeinwanderung per Chancenkarte
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist es im Jahr 2020 gelungen, die Chancen der Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten maßgebend zu verbessern. Im Juni 2024 tritt nun der dritte und vorläufig letzte Teil der verabschiedeten Neuerungen im FEG in Kraft. Nach der Fachkräfte- und Erfahrungssäule steht dabei die Potenzialsäule und die damit verbundene Chancenkarte im Mittelpunkt.
Mit der Chancenkarte können anerkannte Fachkräfte (§ 20a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG) für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen. Fachkräfte, die nicht bereits ein Anerkennungsverfahren erfolgreich (§ 20a Abs. 3 Nr. 2 AufenthG) durchlaufen haben, können auf Basis eines Punktesystems die Chance zur Einreise erhalten. In beiden Fällen ist der Aufenthalt bis zu einem Jahr möglich, wobei während dieser Zeit gleichfalls in andere Aufenthaltstitel gewechselt werden kann. Ein Wechsel ist bspw. möglich, wenn ein Arbeitsvertrag als Fachkraft vorliegt.
Im Falle einer Chancenkarte auf Basis des Punktesystems – d. h. ohne vorherige vollständige berufliche Anerkennung – muss ein ausländischer Hochschulabschluss vorliegen, ein mindestens zweijähriger im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss oder aber ein von der deutschen Auslandshandelskammer erteilter Berufsabschluss. Zudem sind mindestens einfache deutsche (A1) oder englische Sprachkenntnisse (B2) erforderlich. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können entlang eines Kriterienkatalogs Punkte für den Erwerb der Chancenkarte erlangt werden. Elemente des Kriterienkatalogs sind: Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, eine vorliegende teilweise berufliche Anerkennung, Berufserfahrung und Ausbildung, Deutschlandbezug, Alter sowie das Potenzial eines begleitenden Ehe- oder Lebenspartners bzw. einer mitziehenden Ehe- oder Lebenspartnerin.
Die Chancenkarte berechtigt dazu, jede berufliche Beschäftigung anzunehmen, solange diese dem Fachkraftniveau entspricht. Eine Nebenbeschäftigung oder auch das Probearbeiten ist in einem Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.
Neben der Chancenkarte wird mit dem letzten Teil der FEG-Neuerung ab Anfang Juni die Westbalkanregelung entfristet. Diese eröffnet Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen den Arbeitsmarktzugang in Deutschland. Dies gilt bis zu einem Kontingent von jährlich 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr zum FEG und der Umsetzung der Regelungen: www.make-it-in-germany.de, www.integrationsbeauftragte.de, www.anerkennung-in-deutschland.de, www.auswaertiges-amt.de (Visumhandbuch)
MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen:
Gut unterwegs!
In der vom MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen verfassten mehrteiligen Themenreihe »Gut unterwegs!« informiert das Deutsche Handwerksblatt (DHB) der Handwerkskammer Dortmund darüber, wie nachhaltige Mobilität in Handwerksbetrieben umgesetzt werden kann. Im Fokus des ersten Teils der Reihe (DHB-Ausgabe 05/2024) steht das »Deutschland-Ticket Job« (www.hwk-do.de/wp-content/uploads/2024/05/DHB-Magazin-Nr.-5_2024.pdf).
»Deutschland-Ticket Job und Mobilitätsbudget – als Arbeitgeber:in effizient einsetzen« war Titel des digitalen Netzwerktreffens, zu dem der MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen und das BEMO | IHK-Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW am 2. Mai 2024 eingeladen hatten. Ein Themenschwerpunkt war auch hier das »Deutschland-Ticket Job«. Die ca. 55 Teilnehmenden erfuhren in der ersten Veranstaltungshälfte Wissenswertes zum Deutschland-Ticket Job. Anne Zagolla von der Abiomed GmbH, Verena Bloemer und Marcel Millahn von der Rheinbahn AG sowie Nicola Büsse von der MOBIKO GmbH standen im Anschluss für Fragen zum »Deutschland-Ticket Job« bereit. In der zweiten Veranstaltungshälfte ging es um das Thema »Mobilitätsbudget«. Nicola Büsse, Geschäftsführerin der MOBIKO GmbH, informierte die Teilnehmenden in ihrem kurzweiligen und informativen Vortrag darüber, was genau ein Mobilitätsbudget ist, wie vielseitig es eingesetzt werden kann und welche Vorteile es Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bietet.
Das Projekt MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und wird vom Westdeutschen Handwerkskammertag durchgeführt.
NRW-UK-Stipendienprogramm »nrw:exchange«:
Förderung für Praktika im Vereinigten Königreich für Auszubildende wird fortgesetzt
Auszubildende im Handwerk aus NRW können für bis zu vierwöchige Betriebspraktika in Großbritannien Stipendien erhalten. Insgesamt stehen ca. 40 Stipendien von Juni 2024 bis Mai 2025 zur Verfügung. Teilgenommen haben bisher unter anderem eine Konditorin, ein KFZ-Mechatroniker, ein Maler und Lackierer und eine Modistin. Für jeden Beruf, der in NRW im dualen System erlernt wird, wird ein Praktikumsbetrieb in Großbritannien gesucht.
Die Teilnahme ist möglich während der Ausbildung oder innerhalb der 12 Monate nach Abschluss der Ausbildung. Gefördert werden die Kosten für die Fahrt, den Aufenthalt, die Versicherung und das Visum sowie die Teilnahme an digitalen Vorbereitungsveranstaltungen. Auslandsbedingte Mehrkosten für Auszubildende mit erhöhtem Förderbedarf aufgrund besonderer Beeinträchtigungen können ebenfalls erstattet werden. Das Land NRW hat dieses Förderprogramm aufgesetzt, um auch nach dem Brexit die Partnerschaft mit Großbritannien lebendig zu halten.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben nach ihrem Aufenthalt begeistert von ihren Erfahrungen berichtet. Der Auslandsaufenthalt fördert neben beruflicher Erfahrung vor allem auch die persönliche Entwicklung und Motivation, da die Auszubildenden merken, wie viel sie bereits in der Praxis leisten können und wie ihr Können auch außerhalb ihres Ausbildungsbetriebs wertgeschätzt wird.
Anträge können hier gestellt werden: www.nrwexchange.de