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WHKT-Präsident Berthold Schröder erneut in den Mittelstandsbeirat der Landesregierung NRW berufen

WHKT-Präsident Berthold Schröder | Foto: Marcel Kusch / Handwerkskammer Dortmund

Zusammen mit der NRW-Wirtschaftsministerin und stellvertretenden Ministerpräsidentin Mona Neubaur tauschte sich der neu konstituierte Mittelstandsbeirat der Landesregierung NRW am 17. Oktober 2022 über die aktuelle mittelstandspolitische Situation und zur Zukunft des Mittelstands aus. Eine von vielen Herausforderungen ist die Energiekrise.

WHKT-Präsident Berthold Schröder: »Die Handwerksbetriebe sind in vielerlei Hinsicht von der Energiekrise betroffen. Einerseits sind es die direkten Auswirkungen aufgrund der steigenden Energiekosten. Andererseits verstärken die Preissteigerungen die bestehenden Probleme in den Lieferketten. Eine Kostenüberwälzung der steigenden Kosten muss gerade auch für diejenigen Betriebe in der Wertschöpfungskette möglich sein, die Leistungen aufgrund längerfristiger Verträge mit der öffentlichen Hand erbringen. Dieses setzt voraus, dass öffentliche Auftraggeber willens sind und finanziell in die Lage versetzt werden, Preissteigerungen auch für ihre Verträge zu akzeptieren.«

Am Mittelstandsbeirat wirken insgesamt drei Vertreter des Handwerks mit. Neben WHKT-Präsident Berthold Schröder sind Handwerk.NRW-Präsident Andreas Ehlert als stellvertretender Vorsitzender des Mittelstandsbeirates sowie der Arbeitnehmer-Vizepräsident des WHKT und der Handwerkskammer Aachen Felix Kendziora für das Gremium der Landesregierung berufen.

Der Mittelstandsbeirat besteht aus Spitzenvertretern der Wirtschaft. Er begleitet die Arbeit der Clearingstelle NRW und die Clearingverfahren. Durch die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes kann im Rahmen des Clearingverfahrens neben Gesetzesvorhaben künftig auch bestehendes Recht auf seine Mittelstandsverträglichkeit hin überprüft werden.

Auf Grundlage des Austauschs hat der Mittelstandsbeirat in der Sitzung seine Agenda für das kommende Jahr 2023 festgelegt. So wird als Erstes die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und öffentlichen Vergaben in Krisenzeiten in den Fokus genommen. Dazu werden in einem ersten Schritt Werkstattgespräche mit kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt, um mittelstandsfeindliche Regelungen zu identifizieren. In einem weiteren Schritt wird mittels Clearingverfahren in den entsprechenden Rechtsgebieten eine mittelstandsfreundlichere Regelung geschaffen.