Aktuelle Pressemeldung

| Qualifikationsadäquate Beschäftigung wichtig: 

Anerkennung kann Türöffner zum Arbeitsmarkt sein

Die Handwerkskammern sind sich ihrer Verantwortung im Thema Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bewusst und sind für die Aufgaben in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes gut aufgestellt. Mit ihrem aktuellen Positionspapier, beschlossen auf der WHKT-Vollversammlung am 17. April 2024, zeigen die Kammern auf, dass sie deutlich mehr Verwaltungsverfahren als das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nutzen, um den Anerkennungsanliegen der Ratsuchenden gerecht zu werden.

»Die sogenannten Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, die der Gesetzgeber 2012 eingeführt hat, haben die Handlungsmöglichkeiten zur Anerkennung für die Handwerkskammern ausgeweitet. Das ist gut, denn wir wollen, dass die Menschen möglichst qualifikationsadäquat beschäftigt werden, egal wo und wie sie ihre beruflichen Handlungskompetenzen erworben haben«, so WHKT-Präsident Berthold Schröder.

»Unsere Handwerkskammern verfügen über ein zentrales Wissensmanagement zur Anerkennung, nutzen spezifisches Know-how von Handwerkskammern in ganz Deutschland, stehen Ratsuchenden vor Ort zur Verfügung und sind in die Beratungsstrukturen in den Regionen gut eingebunden. All das sind klassische Vorteile der von den Handwerkskammern gewählten Organisationsform zur Durchführung der Anerkennungsverfahren. Die Handwerkskammern sind vor Ort Ansprechpartner, begleiten kommunikativ die Antragsstellenden und stehen mit ihrer Verfahrensberatung zur Verfügung«, betont WHKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Florian Hartmann.

Das Positionspapier mit dem Titel »Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufskompetenzen im Handwerk: Wichtiges Instrument zur Fachkräfteentwicklung« ist zu finden unter www.whkt.de/positionen.