Sonderseite »NRW-Soforthilfe 2020«

++++19.08.2020 - Land NRW setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der Soforthilfe durch++++

Folgende Verbesserungen für die Unternehmen wurden durchgesetzt (Übersicht, Quelle: MWIDE):

  • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden. 
  • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.
  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.
  • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten.

Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Die neuen Rückzahlugsmodalitäten werden aktuell operativ mit dem Bund abgestimmt. Alle Soforthilfeempfänger/innen die bereits vom Land zur Rückzahlung aufgefordert wurden bzw. schon zurück gezahlt haben, werden erneut vom Land kontaktiert. Das aktualisierte Verfahren wird noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen.

 

++++15.07.2020 - Das Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe ist vorerst angehalten++++

Das Rückmeldeverfahren ist zurzeit angehalten. Einige der Abrechnungsvorgaben haben sich als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun den Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.

Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe

Bitte beachten Sie die Homepage des Wirtschaftsministeriums und die ergänzten FAQ: 
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Landes-Hotline: 0211 / 79564995

 

++++03.07.2020 - Das Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe ist gestartet++++

Das Verfahren in Kürze:

  • In den nächsten Tagen erhalten alle Soforthilfeempfänger/innen eine E-Mail mit Informationen zum Rückmeldeverfahren.
  • Eine mitgesendete Berechnungshilfe dient dazu, den Liquiditätsengpass zu ermitteln. Das Ergebnis wird nebst weiteren Daten in ein spezielles Online-FOrmular eingetragen (Den Link dazu finden Sie in der Mail)
  • Die Mail ist nur dann echt, wenn Sie von der Absendeadresse noreply[ ät ]soforthilfe-corona.nrw.de stammt.
  • Das Berechnungsergebnis ist bis zum 30.09.2020 in das Online-Formular einzutragen
  • Eine ermittelte (Teil-)Rückzahlung der Soforthilfe muss bis zum 31.12.2020 erfolgen - die jeweiligen Kontodaten für die Rückzahlung entnehmen Sie Ihrem Informationspaket. Nicht die Kontodaten aus dem Bescheid verwenden!

 

Das Wirtschaftsministerium hat eine Informationsseite online gestellt
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

...und eine Servicehotline für Soforthilfeempfänger/innen geschaltet:

Telefon: 0211-7956 4995

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++++Soforthilfe für Existenzgründer kann beantragt werden++++

Die Soforthilfe NRW für Existenzgründer ist gestartet:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Link zur Antragsstellung: 

http://gruender-soforthilfe-corona.nrw.de

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Link zur Antragsstellung: 

https://soforthilfe-corona.nrw.de/

Wichtiger Hinweis zur Eingabe der Steuernummer im Antragsformular:

Bei der Steuernummer im neuen Antragsformular ist eine „5“ als NRW-Kennzeichen vorab einzugeben.
Danach sind alle 11 Ziffern der Steuernummer mit den Schrägstrichen einzutragen.

Hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung, die Sie durch die Beantragung führt:

Ansprechpartner/Hotlines zu Corona - auch zur Soforthilfe:

Service-Hotlines und Informationen der NRW-Handwerkskammern für ihre Betriebe

Das Wichtigste in Kürze:


Wer wird gefördert?

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten 


Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand ausschließlich auf der Sonderseite des Wirtschaftsministeriums:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Die Seite wird laufend aktualisiert und um weitere Fragen und Antworten ergänzt (andere Quellen könnten bereits veraltet sein)

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Ansprechpartner/Hotlines zu Corona - auch zur Soforthilfe:

Service-Hotlines und Informationen der NRW-Handwerkskammern für ihre Betriebe


Weitere Information für Betriebe (Corona - allgemein):

Coronavirus: Aktuelle Informationen für Handwerksunternehmen