Fachkräfte für NRW: Pilotprojekt Elektronikerinnen und Elektroniker aus Jordanien und Ägypten

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet kleinen und mittleren Unternehmen in NRW neue Chancen, im Ausland dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Gerade auch für das Handwerk ist dies bedeutsam. Der Westdeutsche Handwerkskammertag beteiligt sich daher als Projektträger an dem Pilotprojekt des Ministeriums für Arbeit und Gesundheit NRW, welches mit Mitteln des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird. In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden Fachkräfte rekrutiert, sprachlich qualifiziert und in Fragen der beruflichen Anerkennung begleitet. Interessierte Arbeitgeber finden in den Arbeitgeber-Services der Zielregionen Dortmund und Düsseldorf kompetente Ansprechpartner.

Ziel ist:

  • im Rahmen des Vorhabens Fachkräfte aus Jordanien und Ägypten, rekrutiert über die Bundesagentur für Arbeit (BA), auf Basis des FEG für Betriebe des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks in NRW zu gewinnen,
  • die Fachkräfte über das Pilotprojekt durch das Visum- und Anerkennungsverfahren zu begleiten,
  • die sprachliche und berufliche Qualifizierung zu koordinieren und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Projektmittel zu unterstützen sowie
  • einen Musterprozess der Fachkräfteeinwanderung gemeinsam mit den Betrieben zu organisieren.

Dabei ist ein Netzwerk aus Partnern und Akteuren in die einzelnen Phasen der Rekrutierung sowie des Integrationsprozesses eingebunden. Wie dies im Einzelfall geschehen soll und welche Konzeption hinter dem Pilotprojekt steht, ist in den nachfolgenden FAQ skizziert.

 

Wie lässt sich das Profil des Pilotprojekts zusammenfassen?

Mit dem NRW-Pilotprojekt unterstützt der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) Elektro- und Informationstechnische Handwerksbetriebe, die sich für die Gewinnung, Integration und Beschäftigung von qualifizierten Fachkräften aus Jordanien oder Ägypten interessieren. Mindestens 20 Personen mit geeigneter Qualifizierung und Berufserfahrung im elektrotechnischen Handwerk sollen hierfür seitens der BA in einem ersten Schritt in den beiden Ländern ausgewählt, begleitet und mit interessierten Betrieben in NRW zusammengebracht werden.

Nach der Einreise der Fachkräfte in NRW, möglichst mit dem Sprachniveau A2, schließen sich weitere Unterstützungsmaßnahmen durch das Pilotprojekt und seine Partner an, die es Handwerksbetrieben ermöglichen, den beruflichen Anerkennungs- und Integrationsprozess zu gestalten. Neben berufssprachlichen Angeboten gehören hierzu vor allem Qualifizierungsmaßnahmen zur Erlangung der beruflichen Gleichwertigkeit, ein Mentorenprogramm sowie die soziale und interkulturelle Begleitung mittels kommunaler Integrationseinrichtungen und Vertretungen migrantischer Organisationen. Hinzu kommt ein Netzwerk an Partnern, welches das Pilotprojekt koordiniert und mit dem Ziel einer erfolgreichen betrieblichen Integration organisiert.

Das Projekt wird im Zeitraum von Anfang 2021 bis Dezember 2023, mit Unterstützung durch das Arbeitsministerium NRW und aus Mitteln des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Internationales des Landes NRW durchgeführt. Träger des Pilotprojekts im Elektro- und Informationstechnischen Handwerk ist der Westdeutsche Handwerkskammertag, Dachorganisation der sieben Handwerkskammern in NRW, der sich in enger Abstimmung mit dem Fachverband für Elektro- und Informationstechnische Handwerke in NRW (FEH NRW) befindet.

 

Welche Rolle spielt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks neue Chancen, qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten für sich zu gewinnen. Maßgeblich dafür, dass die Fachkräftesicherung auf diesem Wege gut funktioniert, ist neben den erforderlichen Deutschkenntnissen vor allem die berufliche Anerkennung der im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen. Diese wird bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt und in einem jeweils individuellen Bescheid ausgewiesen. Da hierbei meist Unterschiede in der Berufsqualifikation festgestellt werden, sind jeweils geeignete Ausgleichsmaßnahmen – sogenannte Anpassungsqualifizierungen – notwendig. Diese finden im Handwerksbetrieb und begleitend in einer Bildungsstätte des Handwerks statt. Meist sind es verschiedene Kurse der überbetrieblichen Unterweisung, die in einem Qualifizierungsplan für die Fachkräfte individuell zusammengestellt werden und in Kombination mit der betrieblichen Praxis zur Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation führen. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht notwendig. Betrieb und Bildungsstätte dokumentieren und bescheinigen, dass die im Anerkennungsbescheid identifizierten wesentlichen Unterschiede ausgeglichen wurden. Auf dieser Grundlage stellt die Handwerkskammer die vollständige berufliche Gleichwertigkeit fest und die betriebliche Beschäftigung als anerkannte Fachkraft im Elektro- und Informationstechnischen Handwerk kann umgehend erfolgen.

Für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ist, neben dem Aufbau von berufsfachlichen Kompetenzen, auch die Entwicklung angemessener fachsprachlicher Kompetenzen notwendig. Hierfür bietet das Pilotprojekt, insbesondere über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ebenfalls Unterstützung. Darüber hinaus sind weitere Angebote zur arbeitsplatzbezogenen Sprachförderung in dem Pilotprojekt eingeplant.

 

Warum erfolgt die Anwerbung in den Ländern Jordanien und Ägypten?

Das Land NRW möchte einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Mit dem Pilotprojekt bietet sich daher die Chance, diesem Ziel strukturbildend zu begegnen und hierfür die neu entstandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Fachkräfte begleitend in die Umsetzung bringen. Durch die Fokussierung auf spezielle Handlungsfelder im In- und Ausland kann den besonderen Stärken und Kompetenzen im jeweiligen Land entsprochen werden. Dies ist gleichfalls als Ziel in den Entwicklungspolitischen Schwerpunkten des Landes NRW formuliert.

Projekte in Jordanien gehören zur Förderung durch das Land NRW. Unabhängig davon unterstützt die Landesregierung ebenfalls Projekte in Ägypten. Mit dem Pilotprojet »Fachkräfte für NRW« erfolgt nun eine Zusammenführung der bisherigen Aktivitäten unter Zuhilfenahme der Strukturen und Kooperationen der BA, die in beiden Ländern bereits aktiv ist und entsprechende Netzwerke aufgebaut und Erfahrungen erworben hat. Dadurch leistet das Land NRW nicht nur einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, sondern trägt gleichzeitig dazu bei,»... Ursachen für die Flucht nach Europa zu bekämpfen und den steigenden Migrationsdruck zu senken.« (Hrsg. Staatskanzlei des Landes NRW, 2020)

Das Pilotprojekt in Ägypten ist eingebettet in die Strukturen des Kooperationsprojekts THAMM (www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/thamm) zur fairen und nachhaltigen Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften aus Nordafrika für Deutschland. THAMM ist ein Kooperationsprojekt der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Bundesagentur für Arbeit.

 

Was sagt der zuständige Arbeitgeberverband in NRW zu dem Pilotprojekt?  (Stand: 2021)

»Wir sind sehr daran interessiert, das Pilotprojekt zum Erfolg zu führen, um so unseren Teil dazu beizutragen, so gut wie möglich den aktuellen Fachkräftemangel zu reduzieren. Wir erwarten auch in den kommenden Jahren keine Veränderung bei dem Fachkräftebedarf, da die Geschäftsfelder im E-Handwerk durch eine zunehmende Digitalisierung ebenso wie durch die Energie- und Mobilitätswende kontinuierlich anwachsen. Der Bedarf ist entsprechend groß, und trotz intensiver Ausbildung – der Zuwachs an Auszubildenden liegt durchschnittlich in den vergangenen Jahren bei rund 4 % in NRW – reichen die auf dem Markt zur Verfügung stehenden Fachkräfte nicht aus, den Bedarf der Fachunternehmen zu befriedigen.«

Christian Heil, Hauptgeschäftsführer Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW (FEH NRW) über das gemeinsame Vorhaben.


Weitere Stimmen zum Pilotprojekt:

»Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine Herausforderung. Mit dem Projekt stehen wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als starke Partner zur Seite und unterstützen sie mit Expertise und Fachwissen bis zum Erfolg.«

Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit


»Mit diesem Zugang für Fachkräfte aus Jordanien und Ägypten gehen wir in Nordrhein-Westfalen bewusst neue Wege. Das Pilotvorhaben verspricht wirkungsvolle Antworten auf den Mangel an qualifizierten Elektrohandwerkern in Nordrhein-Westfalen.«

Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen


»Die Wege und Verfahren auf Basis des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind noch zu wenig erprobt und bekannt. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe bleibt es weiterhin schwierig. Genau da setzt das Projekt, exemplarisch für den Bereich Elektrohandwerk, jetzt an.«

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen


»Die Stärke des Handwerks sind gut ausgebildete Fachkräfte. Leider ist es für viele Betriebe sehr schwierig, Fachkräfte zu finden. Hier bietet das Pilotprojekt eine zusätzliche Chance.«

Hans Hund, Präsident der Handwerkskammer Münster


 

Entlang welcher Etappen lässt sich das Vorhaben skizzieren?

  1. Identifizierung sowie sprachliche (A2-Niveau) und interkulturelle Vorbereitung der Fachkräfte in Jordanien und Ägypten
  2. Interessierte Betriebe in NRW identifizieren, ansprechen und informieren
  3. Vorbereitung der Einreise als Fachkraft (§16d AufenthG)
  4. Kontaktherstellung/Vermittlung Betriebe und Fachkräfte (Webkonferenz Skype/Zoom)
  5. Verfahren zur beruflichen Anerkennung bei Handwerkskammern und Visa-Beantragung
  6. Einreise nach Deutschland und weitere Sprachqualifizierung
  7. Anpassungsqualifizierung in Betrieb und Bildungsstätte; berufsbezogener Deutschkurs und Deutschtraining (Kommunikationstraining/Integriertes Fach- und Sprachlernen)
  8. Bescheinigung der beruflichen Gleichwertigkeit nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsqualifizierung
  9. Beschäftigung als Fachkraft im Betrieb
  10. Virtuelle Austauschtreffen in Jordanien und Ägypten, um die Erfahrungen zu transferieren (nach 2022)

 

Was sind die Voraussetzungen, um als Fachkraft aus Jordanien oder Ägypten am Pilotprojekt teilnehmen zu können?

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Qualifikation: Jordanien > Comprehensive Diploma (Community Colleges) | Ägypten > Technisches Diplom
  • mindestens 6 Monate Berufserfahrung
  • Teilnahme am Sprachkurs vor Einreise (A2)

 

Was sind die Voraussetzungen für Betriebe?

  • Eintrag bei Handwerkskammer als Elektrofachbetrieb, vorzugsweise in der Fachrichtung Gebäude- und Energietechnik
  • Erfahrungen im interkulturellen Kontext sollten vorhanden sein
  • Bereitschaft, eine ausländische Fachkraft auf dem Weg der Integration und beruflichen Anerkennung zu unterstützen
  • Wille zur Beschäftigung als Fachkraft nach Abschluss der beruflichen Anerkennung für mindestens 12 Monate
  • Teilnahme an Erfahrungsaustauschen im Rahmen des Pilotprojekts und der Öffentlichkeitsarbeit

Bereitschaft als Arbeitgebende folgenden Beschäftigungsbedingungen zuzustimmen:

  • Zahlung während der Anpassungsqualifizierung (ca. 10 Monate) eines Mindestentgelts von 12,90 Euro pro Stunde
  • Tarifvertraglich vereinbarte Arbeits-/Qualifizierungszeit pro Woche
  • Arbeitgebende ermöglichen betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen gemäß Anerkennungsbescheid und stellen die Teilnahme an überbetrieblichen Anpassungsqualifizierungen unter Fortzahlung der Bezüge frei, die gemäß Bescheid erforderlich sind (ca. 4–6 Wochen)
  • Nach beruflicher Anerkennung erfolgt Anstellung und Entlohnung als Fachkraft für mindestens 12 Monate

 

Wer ist in dem Pilotprojekt für was zuständig?


Das Pilotprojekt Fachkräfteeinwanderung …

  • organisiert die Ansprache interessierter Fachkräfte durch die BA vor Ort in Jordanien und Ägypten
  • unterstützt bei Bedarf finanziell die Sprachqualifikation (A2-Niveau) im Heimatland
  • bringt Betriebe und Fachkräfte in Kooperation mit den Projektpartnern zusammen
  • leitet das Anerkennungs- und Visumverfahren mit den Betrieben ein
  • ist für die Anpassungsqualifizierung verantwortlich
  • zahlt eine Aufwandsentschädigung für Mentoren
  • unterstützt betriebliche Sprachbegleitung
  • fördert individuelle Lehr- und Lernmittel
  • unterstützt die Integrationsbegleitung durch kommunale Integrationszentren und Organisationen des jeweiligen Herkunftslandes von und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
  • organisiert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit Partnern und Mittelgebern


Die Projektpartner …

  • beraten in Anerkennungs- und Qualifizierungsfragen
  • betreuen und finanzieren die Anpassungsqualifizierung im Bildungszentrum
  • kümmern sich um die Vorabzustimmung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
  • organisieren die berufsbezogene Deutschförderung


Der Betrieb …

  • hat seinen Standort vorzugsweise im Einzugsgebiet von Düsseldorf und Dortmund, da hier die Anpassungsqualifzierungen stattfinden
  • stellt den Antrag für das beschleunigte Visumverfahren und finanziert dieses (ca. 411 €)*
  • bezahlt Anerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer (300–500 €)
  • übernimmt Kosten der Einreise (z.B. Flug)
  • schließt einen Arbeitsvertrag mindestens über den Zeitraum des Anerkennungsprozesses (Muster eines Arbeitsvertrages >)
  • qualifiziert die Fachkraft in betrieblicher Praxis gemäß Anerkennungsbescheid
  • übernimmt die monatliche Vergütung bis zur Herstellung der beruflichen Gleichwertigkeit, danach: mtl. Entlohnung als Fachkraft
  • fördert Maßnahmen des Integrationsmanagements


Die Fachkraft …

  • lernt Deutsch und macht sich mit den kulturellen Gegebenheiten vertraut*
  • besitzt die berufsfachlichen Voraussetzungen
  • bereitet Einreise vor
  • unterstützt die Beantragung des Visum- und Anerkennungsverfahrens bestmöglich
  • organisiert ihr Leben und das Arbeiten in Deutschland
  • nimmt an der Anpassungsqualifizierung teil
  • steht dem Betrieb als »angehende« Fachkraft zur Verfügung
  • hat nach Abschluss des Projekts die Möglichkeit, langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten

* Kosten trägt das Pilotprojekt des WHKT solange Mittel verfügbar sind

 

Wen kann ich ansprechen, wenn ich mehr Informationen wünsche oder mich als Betrieb beteiligen möchte?
 

Logo WHKT

Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Tel.: 0211/3007-721
Mail:rgoebels[ ät ]whkt.de

 

Wer sind Akteure, Förderer oder Netzwerkpartner des Pilotprojekts?

  • Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW
  • Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Internationales des Landes NRW
  • Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW (FEH NRW)
  • Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
  • Regionaldirektion in NRW der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service der BA (AG-S)
  • Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE)
  • Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (BQ-Portal)
  • IQ Netzwerk NRW (2021–2022) / Regionales Integrationsnetzwerk IQ NRW – West (2023)