Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2023

Die Innovationsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen ist für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. Das Handwerk leistet dazu einen erheblichen Beitrag.

Um Innovationen der Handwerksbetriebe exemplarisch hervorzuheben, vergibt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr – zum dritten Mal – den Innovationspreis Handwerk. Der Preis wird alle zwei Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen vergeben.
 

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Und so geht es …

1. Rahmenbedingungen zur Teilnahme beachten.

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4. Erst jetzt ist der Anmeldevorgang abgeschlossen und wir senden Ihnen zeitnah in einer getrennten Mail einen Upload-Link zu. Über diesen Link können Sie Ihre Unterlagen, Fotos etc. komfortabel und schnell in unsere Cloud hochladen.


Rahmenbedingungen zur Verleihung des Innovationspreises Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2023

I. Grundsätze
Die Innovationsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen ist für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. Das Handwerk leistet dazu einen erheblichen Beitrag. Um Innovationen der Handwerksbetriebe exemplarisch hervorzuheben, vergibt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen den Innovationspreis Handwerk.

Der Preis wird alle zwei Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen vergeben.

Der Innovationspreis Handwerk wird in zwei Kategorien verliehen:

  • Kategorie 1: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden,1
  • Kategorie 2: Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitenden und einem
  • Sonderpreis: Innovationen in den Bereichen Energieeinsparung und Klimaschutz.

Das Preisgeld beträgt jeweils 10.000 Euro.

Innovationen im Sinne des Preises sind nicht nur technologische Neuerungen, sondern gleichzeitig neue Verfahren und Lösungsstrategien für sämtliche gesellschaftliche Bereiche (z.B. Fachkräftegewinnung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz u.v.m.). Innovationen können sich unter anderem beziehen auf

  • Produkte oder Dienstleistungen mit neuen oder wesentlich verbesserten Eigenschaften,
  • neue oder wesentlich verbesserte Produktions- oder Vertriebsmethoden,
  • neue Organisationsmethoden im Hinblick auf geschäftliche Prozesse, Arbeitsorganisation und die Unternehmensbeziehungen nach außen,
  • neue oder wesentlich verbesserte Lösungen in den Bereichen Energieeinsparung oder Klimaschutz sowie
  • die Umsetzung der digitalen Transformation im Handwerk.

Bei der Beurteilung der Bewerbungen wird der Neuigkeitswert in der Wirtschaft und in der speziellen Branche genau so betrachtet wie die ökonomische Verwertbarkeit der Innovation und deren betriebliche und außerbetriebliche Auswirkungen. Der Faktor Nachhaltigkeit und der Einsatz digitaler Technologien fließen als Querschnittskriterien zusätzlich immer dann in die Bewertung ein, wenn die Art der Innovation dies zulässt. Es werden nur marktreif entwickelte bzw. eingeführte Innovationen bewertet. Prototypen und Ideenskizzen sowie geplante Vorhaben und Konzepte oder Modelle gehören nicht dazu.

Eine vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Westdeutschen Handwerkskammertag eingesetzte Jury entscheidet über die Preisträgerinnen und Preisträger. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Innovationspreises Handwerk besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


II. Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich Unternehmen, die ein Gewerbe nach der Handwerksordnung ausüben und in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer in Nordrhein-Westfalen eingetragen sind. Es ist dafür der beigefügte Bewerbungsbogen auszufüllen und ggf. durch geeignete Zeichnungen oder Fotos zu ergänzen. Unternehmen können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Falls eine Innovation im Verbund mit anderen Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Partnern entwickelt wurde, muss die Beteiligung an der Entwicklung des sich für den Innovationspreis bewerbenden Handwerksbetriebs überwiegend und deutlich erkennbar sein.

Bewerbungen sind nur zulässig, wenn die vorgeschlagene Innovation nicht länger als drei Jahre am Markt etabliert ist. Bei Innovationen, die schon einmal für den Innovationspreis Handwerk NRW vorgeschlagen wurden, muss bei der Bewerbung eine wesentliche Neuerung erkennbar sein. Bewerbungen, die bereits in einem anderen Wettbewerbsverfahren ausgezeichnet wurden, sind grundsätzlich zulässig.


III. Datenschutzhinweise
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Teilnahme am Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 gelten die anliegenden Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT), die unter folgendem Link einzusehen sind: www.whkt.de/datenschutz/einwilligung-innovationspreis


IV. Bewerbungsschluss
Die Bewerbungen sind elektronisch bis zum 08.10.2023 zu richten an:
Westdeutscher Handwerkskammertag
Innovationspreis Handwerk
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 3007 732
E-Mail: innovationspreis[ ät ]whkt.de


1 Das Kriterium »Mitarbeitendenzahl« umfasst entsprechend der europäischen KMU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG) insbesondere Vollzeit-, Teilzeitkräfte und mitarbeitende Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Mitarbeitendenzahl wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE) erfasst. Jede Person, die in einem Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten vergangenen Kalenderjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, zählt als eine Einheit. Für Teilzeitbeschäftigte, Saisonarbeitskräfte und Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, ist der jeweilige Anteil auf die Einheit anzurechnen. Auszubildende und Mitarbeitende im Mutterschafts- oder Elternurlaub werden nicht mitgerechnet.


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