WHKT-REPORT Ausgabe 09/2021

Vorwort


Liebe Leserinnen und Leser,

nach der Bundestagswahl ist vor der Landtagswahl. Schon in wenig mehr als 200 Tagen wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Für uns als WHKT ein entscheidendes Ereignis, denn die konkreten Standortbedingungen für unsere Betriebe werden nicht im Bund, sondern im Land und vor Ort gesetzt. Das hat sich in der Pandemie besonders gezeigt: in kaum einem anderen Bundesland hat das Handwerk – trotz aller Einschränkungen – insgesamt einen so großen Rückenwind erfahren.

Die größte Herausforderung für die Zukunft Nordrhein-Westfalens und der über 190.000 Handwerksbetriebe mit ihren 1,2 Millionen Beschäftigten ist dabei gewiss die Fachkräftefrage: Wie gelingt es uns, mehr junge Leute von der beruflichen Ausbildung und ihren Perspektiven zu überzeugen? Welche Rolle spielt das Handwerk an unseren Schulen? Wie entwickeln wir die Berufsorientierung so weiter, dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger die Aufstiegschancen im Handwerk entdecken?

Das Mega-Thema Nachhaltigkeit wird die kommende Legislaturperiode bestimmen. Alle Parteien wissen: ohne das Handwerk können wir den Klimaschutz nicht umsetzen. Doch, was tut die Politik, um auch die entscheidende Rolle des Handwerks – neben den vielfältigen Initiativen zur industriellen Transformation – zu stärken?

Unterstützung benötigen viele kleine Betriebe auch, um den digitalen Wandel zu meistern. Alle Handwerksbetriebe brauchen schnelles Internet, eine gezielte Förderung und passgenaue Beratung. Entscheidendes Thema für viele Betriebe bleibt fortwährend der Bürokratieabbau. Auch hier liegen große Chancen in der Digitalisierung.

Alle demokratischen Parteien in NRW bekennen sich zu einem starken Handwerk und sehen die besonderen Herausforderungen der kleinen Betriebe. Ein Grundkonsens im Hinblick auf die Rolle des Handwerks ist gut. Doch am Ende des Tages zählen Taten. Gemeinsam mit unseren Partnern im NRW-Handwerk schauen wir deswegen genau hin und formulieren derzeit unsere Erwartungen. Die WHKT-Vollversammlung wird Ende Oktober, der Handwerksrat von Handwerk.NRW Mitte November konkrete Wahlprüfsteine beraten und beschließen. Daran werden wir die Parteien messen und dazu den Dialog suchen.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Matthias Heidmeier
Hauptgeschäftsführer
 

Handwerkskammern helfen bei der Antragsstellung:

NRW-Fluthilfen für betroffene Handwerksbetriebe

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie für den Wiederaufbau ist der Weg für die Fluthilfen für Unternehmen, Private und die öffentliche Infrastruktur frei. Seit dem 17. September können auch Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen die Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Unwetters beantragen.

»Dass die Hilfszahlungen rund 2 Monate nach der Katastrophe nun richtig anlaufen, ist ein ganz wichtiges wirtschaftliches und psychologisches Signal«, so Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT). »Die von der Katastrophe betroffenen Handwerksbetriebe wollen ihre Zukunft anpacken und haben nun die Sicherheit, dass ihnen umfassend geholfen wird. Es ist selbstverständlich, dass wir als Handwerkskammern unsere Mitgliedsunternehmen bei der Antragsstellung unterstützen.«

Viele Betriebe sowie die gesamte Handwerksorganisation zeigen sich in dieser Katastrophe solidarisch. »Auch beim Wiederaufbau kommt dem Handwerk eine Schlüsselrolle zu. Unter anderem auf der gemeinsamen Plattform vieler Handwerkskammern unter handwerk-baut-auf.de, die unter Federführung der Handwerkskammer in Koblenz entstanden ist. Hier können sich Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland melden, die beim Wiederaufbau mitmachen wollen. Die ersten Resonanzen auf die neue Seite sind sehr positiv. Viele Betriebe haben sich bereits registriert«, erläutert Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des WHKT.

Mitgliedsunternehmen erhalten bei ihrer Handwerkskammer Hilfe bei der Antragsstellung für den Wiederaufbau, Beratung sowie weitere wichtige Informationen. Im Antragsverfahren unterstützen die Handwerkskammern durch eine Vorprüfung und sichern so eine schnelle Bearbeitung bei der NRW.Bank als zuständige Bewilligungsstelle.

Informationen finden Sie bei der NRW.Bank unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen.

Die Landesregierung NRW stellt unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe Informationen zu den Aufbauhilfen und zum Verfahren bereit.

So geht Zusammenhalt:

www.handwerk-baut-auf.de

Die Internetplattform www.handwerk-baut-auf.de, die unter Federführung der Handwerkskammer Koblenz entstanden ist, vermittelt Hilfsangebote des Handwerks passgenau an Betroffene der Flutkatastrophe. Auch die Handwerkskammern in NRW und der WHKT unterstützen die Plattform und zeigen damit einmal mehr: Wir halten zusammen!

www.handwerk-baut-auf.de

Intensiver Austausch:

WHKT-Arbeitnehmer-Vizepräsidenten im Dialog mit Thomas Kutschaty

Norbert Wichmann (DGB), Matthias Heidmeier (WHKT), Marc Giering, Michael Neuhaus, Sonja Wilmer-Kausch, Thomas Kutschaty (Partei- und Fraktionschef der NRW-SPD), Alexander Hengst, Felix Kendziora, Bernhard Blanke, Ralf Noltemeyer, Karl-Heinz Reidenbach (v.l.n.r.)

Zu einem intensiven Austausch über die Herausforderungen des Handwerks trafen sich jüngst die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten der sieben NRW-Handwerkskammern mit dem Partei- und Fraktionschef der NRW-SPD, Thomas Kutschaty. WHKT-Vizepräsident Felix Kendziora begrüßte Kutschaty dazu auf Schloß Raesfeld. 

Mit dabei waren ebenso Matthias Heidmeier (WHKT), Norbert Wichmann (DGB) sowie die neue Landesgeschäftsführerin von Kolping NRW, Sonja Wilmer-Kausch. 

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Themen Ausbildung, Tarifbindung und Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handwerk. Ebenso wurde die entscheidende Rolle des Handwerks für die Umsetzung des Klimaschutzes diskutiert, Wege der gezielten Förderung im Bereich der erneuerbaren Energien wurden erörtert.

 

Im politischen Gespräch:

Meinungsaustausch mit der Führung der SPD-Landtagsfraktion

Zu einem Meinungsaustausch trafen sich WHKT-Präsident Hans Hund und Hauptgeschäftsführer Matthias Heidmeier Ende August mit der Führung der SPD-Landtagsfraktion. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Herausforderungen der dualen Ausbildung. Durch die Corona-Krise war es vor allem im vergangenen Jahr für viele Handwerksbetriebe schwer, den Kontakt zu jungen Leuten herzustellen. Dies führte zu einem erheblichen Rückgang der Ausbildungsverträge. Im aktuellen Ausbildungsjahr stabilisiert sich die Lage am Ausbildungsmarkt allerdings wieder. Trotzdem ist das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht. Unabhängig davon steht der Ausbildungsmarkt seit vielen Jahren unter Druck, denn immer mehr Jugendliche sehen ihre Perspektiven in einer akademischen Ausbildung. 

Auf Seiten der SPD-Landtagsfraktion diskutierten der Partei- und Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty MdL, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende André Stinka MdL sowie die Landtagsabgeordneten Elisabeth Müller-Witt und Frederick Cordes mit. In der Diskussion war man sich einig, dass es gelingen muss, mehr junge Menschen für eine duale Ausbildung und ihre guten Perspektiven zu begeistern. Es gehe darum, in Schulen und Elternhäusern die Chancen einer handwerklichen Ausbildung und der damit verbindenden Aufstiegsperspektiven noch stärker herauszuarbeiten.

25 Jahre Ausbildungskonsens:

Eine Erfolgsgeschichte im Sinne von Jugendlichen, Ausbildungsbetrieben und Politik

Am 13. September 2021 war es genau 25 Jahre her, dass der Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen wurde. Das Handwerk gehört zu den Mitinitiatoren des Ausbildungskonsenses NRW und kann resümieren, dass sich das Engagement der Konsenspartner mit einem sehr plakativen und für jeden verständlichen Ausbildungsversprechen »Jeder, der ausgebildet werden will, wird ausgebildet« über diese lange Zeit gelohnt hat. Denn die duale Berufsausbildung und das Funktionieren des Ausbildungsmarktes ist für den Wirtschaftsstandort genauso wie für die einzelnen Jugendlichen so bedeutsam, das ein offener Streit um dieses Thema nur hätte kontraproduktiv sein können. Der Ausbildungskonsens NRW hat sich mit seiner Verpflichtung, einen Konsens zu allen wichtigen Fragestellungen zu erzielen, mehr als bewährt. Dieser Ausbildungskonsens führt nicht dazu, dass man sich nicht streitet, sondern dass man sich um die besten Lösungen streitet – und das ist ein Mehrwert, der vor 25 Jahren genauso viel wert war, wie er heute ist. Mit dieser Kooperation ist im Ausbildungsgeschehen mehr zu erreichen, als jeder einzelne je hätte für sich erreichen können. In der G.I.B. Info 2/21 sind die Prinzipien der Zusammenarbeit in hervorragender Weise anlässlich dieses Jubiläumsjahres beschrieben.

Die Handlungsschwerpunkte des Ausbildungskonsenses verlagern sich in Abhängigkeit des Ausbildungsmarktes Stück für Stück: Heute und in Zukunft kommt es immer mehr darauf an, offene Ausbildungsplätze besetzen zu können, die Fachkräftegewinnung über die duale Ausbildung aus Sicht der Unternehmen sicherzustellen und die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler weiter zu verbessern.

Das Handwerk dankt allen Partnern im Ausbildungskonsens, d.h. insbesondere Ministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Arbeitsverwaltung, Sozialpartnern und Kammerorganisationen für die gute Kooperation, den engen Austausch, die vielfältigen Ideen, anstrengenden und anregenden Diskussionen, die Geduld und Hartnäckigkeit sowie das gegenseitige Antreiben im Sinne einer guten Sache: der dualen Ausbildung.

Europa:

Luftqualität in Bewegung

Am 22. September 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) neue Luftgüteleitlinien vorgelegt. Üblicherweise finden Veröffentlichungen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen wenig Beachtung im Handwerk. Bei den Luftgüteleitlinien ist das anders. Diese sind für das Handwerk von erheblicher Relevanz.

Die neuen WHO-Leitlinien beinhalten Richtwerte für sechs Luftschadstoffe, unter anderem für Feinstaub (PM 2,5 und PM 10) und für Stickstoffdioxid. Sie haben empfehlenden Charakter. Ihre Bedeutung aber besteht darin, dass sie von Gesetzgebern weltweit – auch von der EU – als Referenz für die Entwicklung verbindlicher Grenzwerte herangezogen werden.

Das wiederum ist insofern relevant, als die Europäische Kommission beabsichtigt, im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien (Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG) vorzulegen. Ziel der Überarbeitung ist unter anderem, die europäischen Grenzwerte an die schon heute vielfach strengeren WHO-Richtwerte anzugleichen.

Da die neuen Richtwerte ihrerseits strenger sind als die geltenden, verschärft sich der Anpassungsdruck weiter. Der EU-Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid ist dann vier Mal so hoch wie der Richtwert der WHO, der Stundengrenzwert sogar acht Mal. Bei Feinstaub, gerade bei PM 2,5, sieht es ähnlich aus. Der EU-Jahresgrenzwert ist 5-fach höher als der neue WHO-Richtwert, einen 24-Stunden-Grenzwert gibt im EU-Recht bisher gar nicht.

Sollte es zur Umsetzung der Richtwerte in EU-Recht kommen, wird das in ca. fünf Jahren spürbare Folgen für Kommunen und auch für das Handwerk haben. Deswegen ist eine Auseinandersetzung mit den Luftgüteleitlinien der WHO geboten.

Link zu den Leitlinien: https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/345329/9789240034228-eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y

Berufliche Perspektiven von Haftentlassenen stärken:

WHKT vereinbart Zusammenarbeit mit Justizministerium

Caroline Ströttchen, stv. Abteilungsleiterin im Justizministerium, Felix Kendziora, Arbeitnehmer-Vizepräsident des WHKT, Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Hans Hund, Präsident des WHKT, Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des WHKT, Dr. Wolfgang Schorn, Pressesprecher des Justizministeriums (v.l.n.r.)

Mit der feierlichen Unterzeichnung einer Vereinbarung haben der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, der Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT), Hans Hund, der Arbeitnehmer-Vizepräsident des WHKT, Felix Kendziora, und WHKT-Hauptgeschäftsführer Matthias Heidmeier im September den Anstoß für eine langfristige Kooperation gegeben. Absicht dieser Zusammenarbeit ist es, die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten in den Justizvollzugsanstalten Heinsberg und Bochum-Langendreer modellhaft anzupassen und dadurch die Berufsperspektiven für Inhaftierte nach deren Haftzeit zu verbessern.

Weil die Haftzeit vielfach nicht ausreicht, um eine in Haft begonnene Berufsausbildung vollständig abzuschließen, können Inhaftierte in den Werkstätten des Strafvollzugs Teil-Qualifikationen erwerben. Diese beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse werden nach der Haftentlassung am Arbeitsmarkt jedoch häufig nicht anerkannt. Ebenso erweist es sich oftmals als schwierig, eine Berufsausbildung fortzusetzen, die während der Haft in den Ausbildungswerkstätten der Vollzugsanstalten begonnen wurde. Diese Hürden stehen einer nachhaltigen und erfolgreichen Wiedereingliederung von ehemaligen Häftlingen bislang im Weg.

Von der Kooperationsvereinbarung zwischen Handwerk und Justiz profitieren Häftlinge und Betriebe, da auch über diesen Weg leistungsbereite Fachkräfte identifiziert und angeworben werden können, wie WHKT-Präsident Hans Hund im Justizministerium betonte. Wichtig sei jedoch, dass auch hier das Handwerk seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werde und sich dieser Aufgabe stelle, so Hund weiter.

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit wird zum einen darin liegen, die Ausbildungen und Beschäftigungsmöglichkeiten im Justizvollzug praxisnäher zu gestalten, um so die Vermittlungschancen Haftentlassener auf eine Anschlussbeschäftigung zu erhöhen. Des Weiteren können Haftentlassene im Idealfall unmittelbar in eine handwerkliche Beschäftigung wechseln oder eine in der Haft begonnene Ausbildung nahtlos fortsetzen. Interessierte Betriebe sollen zudem schon frühzeitig in Kontakt mit Inhaftierten treten können, um bereits vor der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses ein persönliches Kennenlernen zu ermöglichen.

WHKT-Vizepräsident Felix Kendziora: »Der klassische kleine Handwerksbetrieb bietet die optimalen Voraussetzungen für erfolgreiche Integrationsarbeit, denn hier kann sich niemand verstecken. Egal, ob auf der Baustelle, im Betrieb oder eben auch in gesellschaftlichen Angelegenheiten: Unseren Handwerkerinnen und Handwerkern liegt es im Blut, Herausforderungen zu erkennen, Lösungen zu erarbeiten und sie erfolgreich umzusetzen.«

Das Modellvorhaben beginnt im Januar 2022 und ist zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt. Weitere Informationen beim WHKT unter der Durchwahl 0211/3007-707 oder per Mail an peter.dohmen[ ät ]whkt.de.

Perspektiven der Beruflichen Bildung:

Studienzweifler und Studienabbrecher als Zielgruppe für das Handwerk

Der Trend und »vermeintliche gesellschaftliche Druck«, nach der Schule möglichst ein Bachelor-Studium zu beginnen, führt immer mehr Studierende vorzeitig aus dem Studium heraus. Nicht nur der Beratungsbedarf dieser Zielgruppe steigt, sondern auch das Engagement des Handwerks um diese jungen Menschen, die zunächst nur wissen, was sie nicht wollen.

Regelmäßig kümmert sich das Handwerk um Studienzweiflerinnen und Studienzweifler sowie Personen, die ihr Studium bereits abgebrochen haben. Das Handwerk bietet herausragende Beschäftigungsoptionen, ideale Möglichkeiten zur Selbständigkeit und echte Bildungskarrieren bis zum Master Professional.

Die Gemeinschaftsaktion zur Beratung von Studienzweiflerinnen und Studienabbrechern der sieben Handwerkskammern am 22. September 2021 zeigt die Bereitschaft des Handwerks, jungen Menschen einen unmittelbaren Anschluss im Betrieb zu vermitteln, aber auch den Bedarf der Betriebe, Fach- und Führungskräfte in quantitativ deutlich größerem Umfang zu gewinnen.

Wer seinen Weg nach X Jahren Hochschulstudium ohne akademischen Abschluss im Handwerk gegangen ist, Gesellenprüfung sowie Meisterprüfung und gegebenfalls weitere Abschlüsse der Höheren Berufsbildung erfolgreich abgelegt hat, weiß um die Chancen und Perspektiven der Beruflichen Bildung. Solche »Botschafterinnen und Botschafter« müssen verstärkt in die Hochschulen. Besonders interessant ist, dass auch eine steigende Anzahl von Hochschulabsolventen nach dem Bachelor-Abschluss eine duale Ausbildung anstreben, um in der Wirtschaft Fuß zu fassen und in eine berufliche Karriere einsteigen zu können. Wenn dies nicht ein vorübergehendes Phänomen ist, wirft dies über kurz oder lang die Frage auf, inwieweit unser Bildungssystem effizient und zielführend ausgestaltet ist.

Anmeldung zur Online-Teilnahme – 60 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen:

Arbeitsminister Heil und Integrationsminister Dr. Stamp am 5. Oktober im Gespräch mit Menschen aus Wirtschaft und Politik, Wissenschaft und Gemeinde in der Kaue der Zeche Hansemann

Zur Würdigung der Lebensleistungen der ersten Anwerbegeneration lädt die Landeskoordinierung NRW des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)« unter Beteiligung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und NRW-Integrationsminister Dr. Joachim Stamp sowie in Kooperation mit dem Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI, Essen), dem Ruhr Museum und der Handwerkskammer Dortmund am 5. Oktober 2021 ab 12 Uhr zu einer Dialogveranstaltung in die Kaue der Zeche Hansemann in Dortmund ein.

Gemeinsam mit 50 Gästen, Zeitzeugen, Spitzenvertreterinnen und Spitzenvertretern aus Politik und Wirtschaft sowie Vertretungen der türkischen Gemeinden und Medien steht das Motto »Erinnern. Würdigen. Entwickeln.« mit Blick auf den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt der Vorträge und Gespräche.

Um gleichfalls bundesweit ein starkes Signal für Vielfalt, Weltoffenheit und Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland zu senden, wird die Veranstaltung per Livestream (https://youtu.be/DzdQkZYmPkI) ins Netz übertragen. Die Anmeldung zum Livestream ist unter folgendem Link möglich: https://www.iq-netzwerk-nrw.de/anwerbeabkommen.

1961 trat die Vereinbarung zwischen Deutschland und der Türkei in Kraft, welche die Zuwanderung der aus heutiger Sicht ersten türkischen Anwerbegeneration regelte. Das Ziel damals: Die Deckung des Bedarfs an Arbeitskräften in Deutschland, um wirtschaftliches Wachstum zu fördern und das »Wirtschaftswunder« zu realisieren. Von einer dauerhaften Ansiedlung in Deutschland oder gar gesellschaftlicher Integration und Teilhabe war zu dieser Zeit nicht die Rede. Dennoch entschieden sich bis zum Anwerbestopp 1973 knapp 900.000 Menschen, die Türkei zu verlassen, in Deutschland zu arbeiten, Geld zu verdienen und – so die häufigste Absicht – eine schnelle Rückkehr mit dem hart verdienten Geld anzutreten. Viele blieben dennoch. Trotz schwieriger Arbeitsbedingungen, geringer gesellschaftlicher Akzeptanz und sprachlicher Isolation, haben sie den Neustart gewagt, Familien gegründet und sich in hohem Maße angepasst.

Heute wächst die vierte Generation mit türkischer Einwanderungsgeschichte im Ruhrgebiet, in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland auf.

Die Einwanderung ausländischer Fachkräfte hat seither an Bedeutung gewonnen. Laut Aussage des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, sind 400.000 Fachkräfte pro Jahr in Deutschland nötig, um den Bedarf am Arbeitsmarkt zu decken. Das gemeinsame Ziel heute: erfolgreiche Integration, die berufliche Anerkennung und qualifikationsadäquate Beschäftigung. Was zu tun ist, damit dies wertschätzend und nachhaltig gelingt, darüber tauschen sich die Teilnehmenden am 5. Oktober anlässlich des 60. Jubiläums unter Moderation von Michaela Padberg aus.

Träger der Landeskoordinierung IQ in NRW, die zu der Veranstaltung einlädt, ist der Westdeutsche Handwerkskammertag in Düsseldorf. Das Förderprogramm IQ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Neu im WHKT-Youtube-Kanal:

Video zur thematischen Einführung in das Thema »Künstliche Intelligenz im Handwerk«

Die Expertise des WHKT war in der Veranstaltung »Chancen von Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) im Handwerk« im Rahmen der Reihe KI am Mittwoch der Initiative Wirtschaft und Arbeit 4.0 gefragt.

Der KI-Experte des WHKT, Andreas Oehme, konnte die über 100 Teilnehmenden der Veranstaltung mit in das Thema hineinnehmen und konkrete Anwendungsfelder des neuartigen Werkzeugs KI aufzeigen und Perspektiven für Usecases im Handwerk aufzeigen. Auch wenn digitale Veranstaltungen häufig einen besseren Zulauf erhalten, bleibt das Gefühl, dass von ihnen am Ende weniger als von Präsenzveranstaltungen übrig bleibt.

Der WHKT hat die Chance der digitalen Veranstaltung genutzt, den 15-minütigen Einführungsvortrag seines KI-Experten online zu stellen. Das Video ist zu sehen unter www.youtube.com/watch?v=kbjeAS2D10E.

Livestream-Teilnahme am 04.10.2021:

Verleihung des Innovationspreises Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2021

Die Verleihung des Innovationspreises Handwerk durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen findet zum zweiten Mal in Düsseldorf statt. Der mit jeweils 10.000 Euro in zwei Kategorien dotierte Preis würdigt die Leistungen von Handwerksbetrieben, die ihr Unternehmen mit innovativen Produkten und Verfahren erfolgreich für die Zukunft aufstellen.

Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart nimmt die Verleihung persönlich vor. Für das Handwerk in NRW gratuliert Berthold Schröder, Vize-Präsident des WHKT und Präsident der Handwerkskammer Dortmund.

Die Livestream-Teilnahme ist am 04.10.2021 ab 18.00 Uhr unter folgendem Link möglich: https://mwide.mohr-live.de/stream.

Ehrenamtsakademie Handwerk NRW:

Mitmachen – mitgestalten – mitentscheiden

Am 23. September sprachen Vertreterinnen und Vertreter aus der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Kooperation mit der Ehrenamtsakademie über die Situation im regionalen Ehrenamt, insbesondere über das Thema Nachwuchs im Prüfungswesen.

Kammer-Präsident Peter Eul und Carl-Christian Goll, Geschäftsführer des Bereiches Berufsbildung, hatten ehrenamtlich Engagierte aus der Handwerksorganisation und Vertreter von Ausbildungsbetrieben eingeladen, um gemeinsam zu diskutieren, wie und womit man insbesondere junge Menschen begeistern kann, sich aktiv ins Prüfungswesen des Handwerks einzubringen.

Deutlich wurde, dass es für die meisten Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister an erster Stelle steht, einfach mitzumachen. Ihnen geht es dabei vor allem darum, das eigene Können und Wissen weiterzugeben, wenn sie sich für ein Engagement im Prüfungswesen entscheiden. Dabei eigene Ideen einbringen und mitentscheiden zu können ist ebenfalls ausschlaggebend.

WHKT-Hauptgeschäftsführer Matthias Heidmeier stellte fest: »Das Herz unserer Selbstverwaltung ist das Ehrenamt. Das ist auch im Prüfungswesen so. Bei uns sitzen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einem Tisch, das ist das Besondere im Handwerk. Wer mitmachen möchte, hat vielfältige Möglichkeiten, die Zukunft des Handwerks mitzugestalten.«

Wer sich aktiv im Prüfungswesen engagieren möchte, kann sich ganz einfach an die Innungen wenden oder zu einer Innungsversammlung kommen – die »alten Hasen« informieren jede Interessierte und jeden Interessierten und unterstützen umfassend bei dem Einstieg in das neue Amt. Qualifizierungsangebote zu Rhetorik oder Rechtsfragen können hier gleichfalls die Engagierten unterstützen, mehr Sicherheit zu erlangen. Auf der Internetplattform www.ehrenamtsakademie-handwerk.de sollen zukünftig solche Angebote bereitgestellt werden.

Praxisberichte aus der Region Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld lieferten Christian Lötfering (Bauingenieur und Vorsitzender der Junioren des Handwerks Paderborn), Dorothea Spot (Konditormeisterin und Mitglied im Meisterprüfungsausschuss, Arbeitnehmervertreterin) sowie Frank Hallmann (Feinwerkmechanikermeister und Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses, Arbeitgebervertreter).

Statistikauswertungen:

5.104 Auszubildende aus den acht Flüchtlingsländern im Handwerk

In den unterschiedlichsten Debatten und Politikfeldern ist die Qualifizierung von Geflüchteten ein wichtiges Thema. Häufig fehlen harte Fakten, um die Situation möglichst realitätsnah zu beschreiben. Anschauliche Einzelbeispiele werden in den Debatten meist herangezogen. Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) hat aktuell analysiert, welche Daten die Handwerkskammern im Hinblick auf die duale Ausbildung erheben und wie sich diese auswerten lassen bzw. ausgewertet werden. Die Berufsbildungsstatistik erhebt nicht, ob es sich bei den Auszubildenden um Geflüchtete handelt und welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Erfasst wird lediglich die Staatsangehörigkeit. Entsprechend der Differenzierung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die Gruppe der Geflüchteten anhand der Staatsangehörigkeit aus den zugangsstärksten nicht europäischen Herkunftsländern gebildet, die in den letzten Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten.

Zum Stand 31.12.2020 waren bei den Handwerkskammern 5.104 Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden mit einer Staatsangehörigkeit aus den acht Flüchtlingsländern Afghanistan (1.345), Eritrea (265), Irak (725), Iran (342), Nigeria (139), Pakistan (102), Somalia (36) und Syrien (2.150) registriert.

Unter den Auszubildenden mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ist dies ein Anteil von 44 Prozent.

Immer wieder wird gefragt, ob die Ausbildungsverhältnisse bei Geflüchteten häufiger gelöst werden als bei allen anderen Auszubildenden. Ebenso wird diskutiert, ob Geflüchtete die Abschluss– und Gesellenprüfungen, aufgrund von (Schrift-)Sprachdefiziten und ggf. Grundbildungsdefiziten) überhaupt bestehen können.

Die Berufsbildungsstatistik kann auch Fakten zu diesen beiden Fragestellungen liefern. So hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Sonderauswertungen vorgenommen, und zwar für das Jahr 2019, bezogen auf Deutschland sowie je Bereich der zuständigen Stellen. Bundesland-spezifisch gibt es diese Daten leider nicht. Demnach ist die Vertragslösungsquote um rund 6 Prozent-Punkte höher als die Quote aller Auszubildenden. Bemerkenswert ist, dass die Lösungsquote von Auszubildenden mit einer Staatsangehörigkeit eines osteuropäischen Drittstaates oder eines GIPS-Staates oder eines osteuropäischen EU-Staates jeweils höher liegen.

Das BIBB wertet für das Berichtsjahr 2019 eine Erfolgsquote von 70,3 Prozent in den abgelegten Prüfungen aus. Das ist aus Sicht des WHKT ein bemerkenswert positives Ergebnis, auch wenn die Erfolgsquote aller Auszubildenden im Handwerk bei 89,1 Prozent liegt.

Können sichtbar machen:

Projekt »ValiKom« wird bis Oktober 2024 verlängert

Personen ohne Berufsabschluss und Quereinsteiger/innen können ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen des Projekts »ValiKom Transfer« mit einem Validierungsverfahren weiterhin bewerten und zertifizieren lassen. Der Maßstab für die Bewertung ist jeweils einer von rund 30 anerkannten Ausbildungsberufen. Am Ende des Verfahrens erhalten die Teilnehmenden ein Kammer-Zertifikat, das zeigt, welche Bereiche des gewählten Referenzberufs sie beherrschen.

Nach einem ersten Beratungsgespräch bei der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer dokumentieren die Teilnehmenden ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen und schätzen ihr Können im Referenzberuf selbst ein. Nachdem sie festgelegt haben, in welchen Bereichen des gewählten Berufs sie ihre Fähigkeiten beurteilen lassen möchten, stellen sie sich der Bewertung. Erfahrene Berufsexpertinnen und -experten beurteilen währenddessen ihr Können anhand berufspraktischer Aufgaben. Nach einer erfolgreichen Bewertung erhalten die Teilnehmenden ihr Validierungszertifikat von der Kammer.
Obwohl durch die Corona-Pandemie viele Verfahren verschoben werden mussten, haben seit Oktober 2016 über 1.200 Personen das Validierungsverfahren absolviert. Um noch mehr Personen die Teilnahme zu ermöglichen, wird das Projekt »ValiKom Transfer« bis Oktober 2024 verlängert. Das Verfahren wird deutschlandweit an 30 Standorten angeboten. Zusätzlich ist der Aufbau weiterer Standorte geplant.

Über das Projekt »ValiKom Transfer«: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das Projekt »ValiKom Transfer«, an dem aktuell 11 Handwerkskammern, 17 Industrie- und Handelskammern und zwei Landwirtschaftskammern beteiligt sind. Bis Oktober 2024 wird die Teilnahme am Verfahren mit Projektmitteln gefördert.

Informationen zu »ValiKom Transfer« und zum Validierungsverfahren sind zu finden unter www.validierungsverfahren.de.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht FAQ zu Qualifikationsanalysen

Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg stellt seit dem Sommer FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN QUALIFIKATIONSANALYSEN für Mitarbeitende der Agenturen für Arbeit und Jobcenter im BA-Intranet zur Verfügung. Die Publikation ist mit inhaltlicher Unterstützung des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen des BMBF-geförderten Verbund-Projekts »NetQA – Netzwerk Qualifikationsanalyse« entstanden.

Die FAQ liefern neben Informationen zu Qualifikationsanalysen gemäß § 14 BQFG eindeutige Antworten auf die Frage nach der Förderung der Kosten durch die Arbeitsverwaltung für diesen Verfahrensbestandteil zur Kompetenzfeststellung. Beantwortet wird auch die Frage nach dem Personenkreis, der von Agenturen und Jobcentern im Anerkennungsverfahren inklusive Qualifikationsanalyse gefördert werden kann. Mitarbeitenden von zuständigen Stellen sowie Antragstellenden soll mittels dieser BA-internen Fachpublikation eine Klärung der Kostenübernahme von Qualifikationsanalysen mit der Arbeitsverwaltung erleichtert werden.

Die Qualifikationsanalyse wird von zuständigen Stellen im Anerkennungsverfahren angeboten, wenn schriftliche Belege – unverschuldet – fehlen oder unzureichend sind. Beim § 14 BQFG handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Aus diesem Grund ist die Qualifikationsanalyse als Bestandteil des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens nicht immer ausreichend bekannt.

Neben den Gebühren für Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen kann die Arbeitsverwaltung im Rahmen des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III für Kunden auch Kosten im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren beispielsweise für Übersetzungen und Qualifikationsanalysen übernehmen, soweit die Übernahme für eine nachhaltige Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Vielfach werden die Kosten für Qualifikationsanalysen von der Arbeitsverwaltung übernommen. Jedoch wurde die Förderung von Qualifikationsanalysen gemäß § 14 BQFG durch Agenturen für Arbeit sowie Jobcenter in der Vergangenheit auch verschiedentlich abgelehnt. Um eine Einheitlichkeit in der Förderung zu erzielen, wurden nun die FAQ Qualifikationsanalysen gemeinsam entwickelt.

Weitere Informationen zum Projekt »NetQA« finden Sie unter www.whkt.de/netqa.

»Erfolgreich nachhaltig 2022«:

Preis für Unternehmerinnen und Unternehmer

Der Unternehmerpreis »erfolgreich nachhaltig« wird alle zwei Jahre vom Sozialinstitut Kommende Dortmund und der Bank für Kirche und Caritas e.G. Paderborn an Unternehmen verliehen, die in innovativer Weise unternehmerisches Handeln mit ethischer Verantwortung verbinden. Durch diese öffentliche Würdigung soll deren Leistung hervorgehoben und weiteren Unternehmen Anregungen gegeben werden.

Mit der Ausschreibung des Preises wird ein Wettbewerb um ethisch überzeugendes und erfolgreich nachhaltiges Unternehmertum initiiert, der sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen richtet.

Die öffentliche Ehrung und Verleihung findet im Rahmen des 15. Tags für Unternehmerinnen und Unternehmer am 17. Mai 2022 in Dortmund statt.

Weitere Informationen zum Preis für Unternehmerinnen und Unternehmer 2022 unter www.kommende-dortmund.de/projekte/unternehmerpreis

Côte d’Ivoire:

Langzeitexpertin erprobt erfolgreich Maschinenlehrgang für Tischlerinnen und Tischler

Im Rahmen der Berufsbildungspartnerschaft des WHKT mit der nationalen ivorischen Handwerkskammer (CNMCI) entwickelte die vom WHKT in die Côte d’Ivoire entsandte Tischlermeisterin einen Maschinenlehrgang, der nun im zentral gelegenen Gagnoa erstmals erfolgreich erprobt werden konnte. Vom 23. August bis 3. September 2021 schulte die Langzeitexpertin 11 Ausbilderinnen und Ausbilder aus Bildungszentren im ganzen Land an den Maschinen.

Ziel des Kurses war insbesondere, mit besonderem Fokus auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit die ordnungsgemäße Nutzung der Maschinen zu vermitteln. Dabei wurden im Arbeitsprozess Hilfsmittel hergestellt, die für den zusätzlichen Schutz bei der Arbeit an den Maschinen verwendet werden können, wie beispielsweise Schiebestöcke und Schiebebretter für Fräs- und Abrichtarbeiten. Zusätzlich durften die Lehrgangsteilnehmenden für den eigenen Gebrauch ein komplexes Schneidebrett sowie Büro-Sets herstellen.

Für die CNMCI als Kooperationspartner war der Kurs ein erfolgreicher und wichtiger Schritt, da sie dadurch erstmals Lehrinhalte zeigen konnte, die zukünftig Teil des Angebots der geplanten Bildungsstätten sein werden. Auch wurde durch den Kurs ein Anstoß zur Zusammenarbeit der drei für die berufliche Bildung zuständigen Ministerien in der Côte d’Ivoire gegeben.

Außenwirtschaft:

Online-Informationsveranstaltung »Lebensmittelhandwerk in Belgien«

Am 09. November 2021 findet von 15:00–16:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für die in 2022 geplante Markterkundungsreise des Lebensmittelhandwerks nach Brüssel statt.

Im Rahmen der Veranstaltung referieren belgische Expertinnen und Experten zum heimischen Feinkostmarkt und stehen Teilnehmenden für Fragen zur Verfügung. Es werden Inhalte der geplanten Unternehmerreise 2022 vorgestellt und Teilnehmende haben die Möglichkeit, aktiv Vorschläge und Anregungen zu einzelnen Programmpunkten einzubringen.

Interessant ist die Veranstaltung insbesondere für Unternehmen aus dem nordrhein-westfälischen Fleischer-, Bäcker-, Konditor- und Bierbrauerhandwerk sowie Manufakturen im Genuss- und Lebensmittelbereich, für die der belgische Markt gute Geschäftspotenziale bietet.

Die Veranstaltung ist kostenlos, weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie hier: https://trade.nrwglobalbusiness.com/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/online-informationsveranstaltung-markterkundungsreise-lebensmittelhandwerk-nach-belgien