WHKT-REPORT Ausgabe 07/2021

HANDWERK HILFT!

Liebe Leserinnen und Leser,

mitten in der Ferienzeit werden Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von einer nie da gewesenen Hochwasserkatastrophe heimgesucht. Viele Tote, unzählige Verletzte und tausende vernichtete Existenzen haben im ganzen Land Mitgefühl und Solidarität ausgelöst. In der Spitze waren 23.000 Einsatzkräfte, darunter viele ehrenamtlich engagierte Handwerkerinnen und Handwerker, im Katastrophengebiet. Nach der unmittelbaren Hilfe in der Not wird das ganze Ausmaß der Schäden jeden Tag deutlicher.

Insgesamt gehen wir nach ersten vorsichtigen Schätzungen der Handwerkskammern landesweit von etwa 3.200 stark eingeschränkten oder nicht arbeitsfähigen Handwerksbetrieben infolge des Hochwassers aus. Der Schaden allein im Handwerk dürfte, wenn man die Erfahrungen vergangener Hochwasser-Katastrophen zugrunde legt, weit über 150 Millionen Euro groß sein. Aber: Das sind nur erste Schätzungen ohne Gewähr. Viele Informationen aus den Katastrophengebieten liegen verständlicher Weise noch gar nicht vor. Die weiteren Schadensbegutachtungen in den kommenden Tagen und Wochen müssen abgewartet werden. Die Handwerksorganisationen in NRW haben ihre große Solidaritat ausgedrückt (siehe gemeinsame Pressemitteilung von WHKT, Handwerk.NRW, und UVH >). Den betroffenen Betrieben stehen die Handwerkskammern und die Handwerksorganisationen vor Ort zur Seite.

Überwältigend ist die Hilfsbereitschaft in allen Teilen der Gesellschaft. Viele packen vor Ort mit an – gerade auch Handwerkerinnen und Handwerker. Die vielen tausend Heldengeschichten vor Ort müssen erzählt und gewürdigt werden. Zwar ist für die Helferinnen und Helfer vieles »selbstverständlich« und »nicht der Rede wert«, doch das Gegenteil ist der Fall. Genau dieses Engagement und diese Zivilcourage ist es, die unsere Gesellschaft zusammenhält. Ohne diesen Zusammenhalt ist die Bewältigung der Katastrophe gar nicht möglich.

Die Katastrophe ist längst nicht zu Ende. Angesichts der Milliardenschäden reichen staatliche Hilfen allein nicht aus. Die Spendenbereitschaft ist deswegen zurecht enorm.

Viele im Handwerk wollen ihren Beitrag leisten und spenden. Die Handwerkskammer zu Köln hat stellvertretend für die Handwerkskammern in allen betroffenen Regionen ein Spendenkonto eingerichtet, um die in Not geratenen Handwerksbetriebe gezielt zu unterstützen.

Spendenkonto: Sparkasse KölnBonn
Empfänger: Handwerkskammer zu Köln
IBAN: DE63 3705 0198 1902 5913 28
BIC: COLSDE33XXX
Stichwort: Hochwasserhilfe „Handwerk hilft“

Nach der unmittelbaren Katastrophenhilfe wird nun der Wiederaufbau und die Reparatur der Schäden von Tag zu Tag wichtiger. Die Soforthilfe, die Bund und Länder dankenswerterweise sehr schnell auf den Weg gebracht haben, war nur der notwendige erste Schritt. Ein Aufbaufonds soll den betroffenen Regionen und auch den gebeutelten Betrieben den Neustart ermöglichen. Hierfür ist es jetzt nötig, dass die Schadensermittlung und -schätzung zügig vorangetrieben wird, denn nur so können die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Trotz aller Schwierigkeiten bei der Begutachtung ist dabei Eile geboten. Nicht nur für viele Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hängt daran ihre Existenz.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Matthias Heidmeier
Hauptgeschäftsführer
 

Hochwasserkatastrophe:

Unterstützung von und für Handwerksunternehmen

Viele Tote, zerstörte Ortschaften und weggerissene Häuser: Die Flutkatastrophe hat ein Bild der Verwüstung hinterlassen, hunderte Existenzen vernichtet und Menschen traumatisiert. So groß die Not ist, so groß ist allerdings auch die Solidarität und Hilfsbereitschaft seitens der Bevölkerung und der Unternehmen. Die Handwerksorganisationen haben für alle Hilfe suchenden und Hilfe bietenden Unternehmen und Privatpersonen Sonderseiten zur Hochwasserkatastrophe eingerichtet. Handwerkerinnen und Handwerker, die Material, helfende Hände oder Räumlichkeiten benötigen, sowie jene, die helfen möchten, finden im Folgenden aktuelle Links zu Hilfs- und Informationsangeboten:

HWK Aachen: Krisenhotline, Kollegenhilfe – Handwerk hilft Handwerk, Förderhilfen und zinsgünstige Darlehen, Steuerliche Maßnahmen und Kurzarbeitinformationen
Die Handwerkskammer Aachen hat eine Hotline für Handwerksbetriebe eingerichtet, die Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag bis 14.00 Uhr erreichbar ist. Zusätzlich koordiniert die Kammer Hilfsangebote von Handwerksunternehmen, die mit Vor-Ort-Einsätzen, Material/Gerät oder Lagerflächen helfen möchten. Handwerksunternehmen können sich auf einer speziell eingerichteten Umfrageseite als Helfende bzw. Hilfesuchende eintragen. Für Förderhilfen und zinsgünstige Darlehen hat die Kammer auf ihrer Seite Links zu NRW-Fördermaßnahmen und regionalen Finanzinstituten hinterlegt.
www.hwk-aachen.de/artikel/hochwasser-in-der-region-33,0,811.html

HWK Dortmund: Informationen zu Hilfsmaßnahmen, Versicherungsschutz, Arbeits- und Vertragsverhältnissen, Kurzarbeit und Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen; Weiterführende Links und Broschüren
Betroffene Unternehmen aus dem Kammerbezirk Dortmund finden auf der Hochwassersonderseite der Kammer Informationen zu Bundes-, Landes- und Unwetterhilfen der NRW-Bank, steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Finanzverwaltung NRW, zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie rechtliche Hinweise zu Arbeits- und Vertragsverhältnissen. Ergänzt werden alle Informationen um weiterführende Links, z.B. zum Ratgeber »Notfallvorsorge und Katastrophen« der BKK. Zusätzlich steht allen betroffenen Handwerksunternehmen das Team der Unternehmensberatung sowie des Justiziariats für Fragen zur Verfügung.
www.hwk-do.de/artikel/hochwasser-katastrophe-unsere-berater-sind-fuer-sie-da-37,0,1108.html

HWK Düsseldorf: Handwerk hilft Handwerk, Erste Schritte bei Schäden, Finanzielle Hilfen, Informationen zu Steuern, Versicherungsschutz, Arbeits- und Vertragsverhältnissen etc.
Betriebe, die Hilfe suchen, sowie Betriebe und Privatpersonen, die Hilfe anbieten möchten, haben auf der Fluthilfeseite der HWK Düsseldorf die Möglichkeit, sich zu melden; Hilfsangebote (Material/Geräte, Dienstleistungen oder Räumlichkeiten, regional/überregional) werden in einer Liste gesammelt und betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Darüber finden sich auf der Seite Informationen zu ersten Schritten nach erlittenen Schäden sowie Links zu Finanzhilfen von Bund, Land, NRW- und Bürgschaftsbank. Rechtliche Hinweise zu Arbeits- und Vertragsverhältnissen runden das Angebot ab.
www.hwk-duesseldorf.de/artikel/hochwasser-handwerk-hilft-handwerk-31,0,5177.html

HWK zu Köln: Erste Schritte, Sperrmüll, Gas- und Stromversorgung, Leistungsverzögerungen wegen Betriebsschließungen, Sachverständigenliste, Förderprogrammübersicht, Hilfsangebote und -gesuche
Die HWK zu Köln bietet auf ihrer Hochwassersonderseite praktische Tipps für betroffene Unternehmen: Dringend empfohlene einzuhaltende erste Schritte, Umgang mit angefallenem Sperrmüll und das Verhalten bei der erneuten Inbetriebnahme von Gas- und Stromleitungen. Darüber hinaus finden Unternehmen Hinweise zu Mietminderungen und was bei Auftragsverzögerungen bzw. -ausfällen zu beachten ist. Zusätzlich gibt es Informationen zu Kurzarbeitergeld, Regelungen zu Freistellungen von ehrenamtlich engagierten Mitarbeitenden sowie eine Übersicht von Förderprogrammen und öffentlich bestellten Sachverständigen. Auf der Sonderseite »Unser #Handwerkhilft« können sich Unternehmen mit Hilfegesuchen bzw. -angeboten eintragen.
www.hwk-koeln.de/artikel/hochwasser-im-kammerbezirk-koeln-32,0,2424.html
www.hwk-koeln.de/32,0,2427.html

HWK Münster: Broschürenangebot für Prävention und Notfallmaßnahmen: Maßnahmen für Unternehmen bei Hochwasser, Checkliste (Prävention, Akutmaßnahmen, Nachsorge), Hochwasserrichtlinie
Für Handwerkerinnen und Handwerker, die sich vor Hochwasserereignissen schützen wollen, bietet die HWK Münster Broschüren und Checklisten, mit denen man das eigene Unternehmen bestmöglich vor den Gefahren von Hochwasser schützen kann. Entstanden sind diese im Rahmen des Projekts »X-Regio – Weiterhin sicher arbeiten«: Unternehmen in hochwassergefährdeten Gebieten planten anhand eines Leitfadens eigene Gefahrenabwehrmaßnahmen, die anderen Betrieben innerhalb gefährdeter Gebiete helfen sollen, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Betroffene Unternehmen finden in der »Checkliste bei Hochwasser« einen Akutmaßnahmenplan, an dem sie sich orientieren können.
www.hwk-muenster.de/de/betriebsfuehrung/standortfragen/hochwasserschutz

HWK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld: Hilfe für Flutopfer: Bereitstellung von Bautrocknern, Schlagbohrhämmern, Stromaggregaten, Hochdruckreinigern und Luftentfeuchtern
Um den akuten Bedarf an Bautrocknern zu decken, organisiert die HWK zusammen mit der IHK Sammelstellen bei der Heinrich Grotemeier GmbH in Bielefeld und Bünde sowie der Feuerwehr in Paderborn. Die Meldung über verfügbare Geräte erfolgt durch IHK und HWK an das NRW-Innenministerium. Der bedarfsorientierte Transport der Geräte von den Sammelpunkten in die Hochwasserschadensgebiete wird vom Land organisiert. Zusätzlich können Unternehmen Schlagbohrhammer, Stromaggregate, Hochdruckreiniger und Luftentfeuchter im Logistikzentrum der Halfar System GmbH und beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld zur Verfügung stellen.
www.handwerk-owl.de/artikel/handwerk-hilft-handwerk-in-nrw-haelt-zusammen-und-unterstuetzt-35,0,650.html
www.handwerk-owl.de/artikel/hilfe-fuer-flutopfer-35,0,657.html

HWK Südwestfalen: Handwerk hilft Handwerk, Hilfsangebote sortiert nach Gewerken/Landkreisen, Wichtige Schritte für Betroffene, Informationen zu finanzieller Unterstützung und Kurzarbeit, Sachverständigennavi
Auf den Sonderseiten der HWK Südwestfalen finden betroffene Unternehmen Informationen zu wichtigen Schritten nach dem Hochwasser, Regelungen zu Kurzarbeitergeld sowie zu finanziellen Unterstützungsangeboten seitens des Landes sowie der NRW- und Bürgschaftsbank. Zur Abbildung der teilweise noch chaotischen Schadenslage hat die HWK eine Umfrageseite eingerichtet. Unternehmen, die sich mit einem Hilfsangebot in einem oder mehreren Landkreisen registrieren lassen möchten, können dies über ein Formular erledigen. Unternehmen, die professionelle Hilfe bei der Schadensbegutachtung benötigen, finden eine direkte Verlinkung zum Sachverständigennavi des WHKT.
www.hwk-swf.de/artikel/handwerker-helfen-handwerkern-38,0,719.html
www.hwk-swf.de/artikel/beschlossen-5-000-euro-soforthilfe-fuer-betriebe-38,0,714.html
www.hwk-swf.de/artikel/sachverstaendige-helfen-opfern-der-flutkatastrophe-38,0,720.html

Tischler NRW: Fragen und Antworten zu Hochwasserschäden: Versicherungen, Finanzhilfen, Juristische Fragen, Hilfsangebote von Betrieben und Tischlerpartnern
Der Fachverband Tischler hat auf seiner Sonderseite zahlreiche Informationen in Form von FAQs aufbereitet. Diese sind in vier Bereiche gegliedert: Versicherungen, Finanzhilfen, Juristische Fragen, Hilfsangebote von Betrieben und Tischlerpartnern. Betroffene Unternehmen finden dort detailliert in einer umfangreichen FAQ-Liste Antworten zu den drängendsten Fragen sowie Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner beim Fachverband. 
www.tischler.nrw/hochwasser/

Fachverband Sanitär Heizung Klima, Nordrhein-Westfalen (SHK NRW): Hochwasserhandlungsempfehlungen, BDA-Leitfaden, Meldepool für hilfswillige Betriebe, Spendenkonto für in Not geratene SHK-Betriebe
Mitgliedsbetriebe des Fachverbands SHK NRW, die unmittelbar im Katastropheneinsatz sind oder mit Hochwasserschäden, beispielsweise in beschädigten Kellerräumen, konfrontiert sind, finden auf den Sonderseiten regelmäßig aktualisierte Handlungsempfehlungen zu den betroffenen Anlagen (Gas, Öl, Wasser, Elektro etc.), aber auch zum Selbstschutz und den ihrer Mitarbeitenden. Vom Hochwasser betroffene Unternehmen finden im aktualisierten BDA-Leitfaden eine erste Orientierung bei Fragen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes bittet SHK-Handwerkerinnen und Handwerker um personelle Unterstützung in den betroffenen Gebieten; Interessierte können sich in einen eigens geschaffenen Meldepool eintragen.
www.shk-nrw.de/news.php
https://www.shk-nrw.de/news.php?id=2114

Fachverband Elektro-und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW): Hochwasserhilfe von und für betroffene Betriebe, Hinweissammlung: Erste Schritte, Versicherungsmeldung, Arbeitsrechtliche Fragen, Finanzielle Hilfen, Sicherheitshinweise & Leitfaden
Für Betriebe des Elektrohandwerks hat der Fachverband Elektro eine Sonderseite mit zahlreichen Hinweisen eingerichtet. Diese richten sich sowohl an betroffene Unternehmen, die in der aktuellen Lage Unterstützung benötigen, ebenso wie an Betriebe, die vor Ort als Helfende tätig sind. Zusätzlich können Handwerker und Handwerkerinnen sowohl Hilfsgesuche als auch Hilfsangebote an eine Sonderemailadresse schicken, die vom FEH NRW gemeinsam auf Innungs-, Landes und Bundesebene organisiert und koordiniert wird.
www.feh-nrw.de/aktuelles/hochwasser.html

Landesverband der Kreishandwerkerschaften: »Handwerk hilft Handwerkern«
Wie kann man nachhaltig helfen?, fragt der Landesverband der Kreishandwerkerschaften. Gefragt sind nämlich nicht nur kurzfristige Hilfen, sondern auch Angebote, die den in der Hochwasserregionen betroffenen Handwerksunternehmen helfen sollen durchzuhalten und einen Neustart zu schaffen. Können z.B. Maschinen, Geräte oder Materialien zur Verfügung gestellt werden, damit der Handwerksbetrieb weiterarbeiten kann? Entsprechende Angebote von hilfsbereiten Handwerkern werden entsprechend weitergeleitet. Hierzu ist ein bequemes Formular eingerichtet worden. Die Angebote werden den Kreishandwerkerschaften in den betroffenen Gebieten übermittelt.
www.lv-kh.nrw/handwerk-hilft-handwerkern


Überregionale Hilfsaktionen: Handwerk hilft Handwerk, Umfrage der HWK Trier, Spendenaktion »Handwerk hilft«, »Bäcker helfen Bäckern«, Handwerkerhelfen.de, Hilfsaktion des Dachdeckerhandwerks u.v.m.
Die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) informiert über zahlreiche überregionale Spenden und Hilfsaktionen im gesamten Bundesgebiet.
www.deutsche-handwerks-zeitung.de/hochwasser-katastrophe-so-koennen-handwerker-helfen-192200/

Aufruf zum Impfen:

Handwerk krempelt die Ärmel hoch

Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) ruft alle Handwerkerinnen und Handwerker in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich nun gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, soweit es nicht bereits erfolgt ist.

WHKT-Präsident Hans Hund erklärt dazu: »Das Impfen ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Nur eine weitgehend geimpfte Gesellschaft wird das Virus in den Griff bekommen. Die Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Handwerk sollten mit gutem Beispiel vorangehen und sich impfen lassen.« Die Impfung sei nicht nur eine Frage gesellschaftlicher Solidarität, sondern auch ein Beitrag zu sicheren und gesunden betrieblichen Abläufen. »Jeder der sich impfen lässt, sichert auch das wirtschaftliche Leben und damit Arbeitsplätze«, so Hans Hund. Im nordrhein-westfälischen Handwerk arbeiten rund 1,2 Millionen Beschäftigte.

Der Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im WHKT-Vorstand, Vizepräsident Felix Kendziora, ruft seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, jetzt nicht mehr zu zögern und die Impfung durchführen zu lassen, zumal in diesem Sommer offenbar jedem Impfwilligen ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Genug Impfstoff scheint nun da zu sein. »Handwerkerinnen und Handwerker zeigen jeden Tag, dass sie anpacken können und die Ärmel hochkrempeln. Jetzt gilt es, die Ärmel hochzukrempeln für die Impfung gegen das Corona-Virus. Durch eine Impfung kann jeder seinen Beitrag für ein gutes Miteinander im Handwerk leisten«, appelliert Vizepräsident Kendziora an die Beschäftigten.

Jüngste Zahlen zeigen, dass die Impfkampagne in den vergangenen Tagen an Fahrt verloren hat. Hier will nun auch das Handwerk gegensteuern und ruft alle noch nicht Geimpften dazu auf, sich immunisieren zu lassen. Die Impfstoffe seien sicher und entsprächen höchsten Standards. Die Krankheit habe bisher schon über 90.000 Menschen in Deutschland das Leben gekostet. »An der Aufklärungsarbeit, die Vorurteile gegen das Impfen entkräftet, will sich das Handwerk weiterhin intensiv beteiligen. Die Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in der Pandemie bislang außerordentlich verantwortungsvoll gehandelt. Jetzt gilt es, die letzten Zweifler beim Thema Impfen zu überzeugen, denn wir alle wollen die Pandemie so schnell wie möglich hinter uns lassen«, erklärt Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des WHKT.

Um die Aufklärungsarbeit zu unterstützen, hat der WHKT jüngst eine neues Kampagnenmotiv vorgestellt. Es trägt die Überschrift »Handwerk krempelt die Ärmel hoch – nicht nur zum Arbeiten. Impfen schützt. #ÄrmelHoch«

Europa:

Überblick über das Klimapaket der EU

Am 14. Juli 2021, im Schatten der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, hat die Europäische Kommission den ersten Teil des so genannten »Fit für 55«-Pakets vorgelegt. Die Zahl 55 steht dabei für das europäische Klimaziel, die Treibhausgasemissionen der EU bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu verringern. Nachdem lange abstrakt über Zielwerte diskutiert wurde, zeigt »Fit für 55« nun erstmalig, wie der im Europäischen Klimagesetz festgeschriebene Zielwert regulatorisch erreicht werden soll.

Das Paket ist umfangreich. Es umfasst 15 Vorhaben aus den Bereichen Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik. Eine Vielzahl der Maßnahmen zielt auf die Sektoren Verkehr und Gebäude und damit auf Bereiche, die für Handwerksunternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Zu den Neuerungen gehört, dass auf europäischer Ebene ein Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr geschaffen werden soll. Es soll als vom geltenden Emissionshandel getrenntes, eigenes System errichtet werden. Geplant ist, dass der Zertifikatehandel nach einer Vorbereitungsphase im Jahr 2026 startet. Die Schaffung eines zweiten ETS war wegen der für Endverbraucher zu erwartenden Preiseffekte im Vorfeld stark umstritten. Zum Ausgleich von Härten, die besonders betroffenen Verbrauchern und Kleinstunternehmen durch infolge der CO2-Bepreisung steigende Energiekosten entstehen, schlägt die Europäische Kommission einen Klimasozialfonds vor. Dieser wird gespeist aus einem bestimmten Anteil der ETS-Erlöse und nationaler Kofinanzierung. Er erlaubt es Mitgliedstaaten, Fondsmittel einzusetzen, um zusätzliche Anreize zum Austausch von Anlagentechnik zu schaffen, zur Unterstützung von bedürftigen Mietern mit Blick auf die energetische Gebäudesanierung, für Vergünstigungen beim Erwerb von Lastenrädern oder Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und der entsprechenden Infrastruktur sowie Maßnahmen, die die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs kostengünstiger machen.

Trotz Einführung des Emissionshandels verbleiben Gebäude und Verkehr weiterhin auch im Anwendungsbereich der Klimaschutzverordnung – europäisch »effort-sharing«. Im Rahmen der Klimaschutzverordnung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein festgelegtes nationales Emissionsreduktionsziel zu erreichen. Für Deutschland steigt dieser Zielwert nach den Plänen der Europäischen Kommission von aktuell -38 auf -50 Prozent bis zum Jahr 2030. Das bedeutet, dass die Bundesregierung mit nationalen Maßnahmen erhebliche weitere Einsparungen erreichen muss. Die Doppelerfassung war umstritten. Sie führt absehbar zu weiteren Belastungen und ist strenggenommen auch systemwidrig, weil nationale Regulierungen in die Preisbildung des europäischen Emissionshandels eingreifen.

Für die geltenden ETS-Sektoren, energieintensive Industrie und Energiewirtschaft, gilt die Doppelerfassung nicht. Die Vorgaben der ETS-Richtlinie werden verschärft. Zugleich sind besondere Kompensationsmechanismen vorgesehen. So bleibt die freie Zuteilung von Zertifikaten – unter strengeren Vorgaben – erhalten, Carbon Contracts for Difference sind aus dem Innovationsfonds des ETS förderfähig und der neu zu schaffende Grenzausgleichmechanismus zu Drittländern, genannt CBAM, soll ab 2025 in den Bereichen Stahl und Eisen, Zement, Düngemittel, Aluminium und Elektrizität die Abwanderung energieintensiver Produktion in Länder mit weniger ambitionierten Klimaauflagen und daher günstigeren Produktionsbedingungen verhindern.

Änderungen für Gebäudesektor ergeben sich darüber hinaus auch aus der Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über erneuerbare Energien. Die Effizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, die Renovierungsquote für öffentliche Gebäude zu erweitern. Bisher gilt ein jährliches 3-Prozent-Ziel für Regierungsgebäude auf Bundesebene, künftig soll es nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission für öffentliche Gebäude auf sämtlichen Ebenen gelten. Zu erreichen wäre ein »Nahe-Null-Energiehausstandard«, der voraussichtlich in der Gebäudeenergierichtlinie, deren Überarbeitung im zweiten Paket im Dezember 2021 geplant ist, weiter konkretisiert wird.

Von Bedeutung für Betriebe ist ferner die Ausweitung der Auditpflicht, die sich künftig statt an der Unternehmensgröße am Energieumsatz orientieren soll. Das heißt, auch kleine und mittlere Unternehmen können in Zukunft der Auditpflicht unterliegen. Maßgeblich ist ein durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch von 10 Terajoule über drei Jahre. Einen solchen Wert können energieintensive Handwerke durchaus erreichen. Ab einem Verbrauch von 100 Terajoule pro Jahr sollen Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet sein. Das dürfte für Handwerksbetriebe allenfalls in Einzelfällen relevant sein.

Die erneuerbare Energien-Richtlinie (RED) sieht unter anderem vor, den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung zu steigern und für Neubauten einen verpflichtenden Anteil erneuerbarer Energien vorzuschreiben. Diesbezüglich erlangt die für das Handwerk bedeutende Frage der Rolle von Nah- und Fernwärme an Bedeutung. Festzustellen ist, dass die Anforderungen an die Einspeisung erneuerbarer Energien in Nah- und Fernwärmenetze steigen, dies aber in vergleichsweise kleinen Schritten. Ein 75-Prozent-EE-Anteil ist erst im Jahr 2045 zu erreichen.

Von erheblicher Relevanz für das Handwerk könnte Art. 18 Abs. 3 werden. Hier schreibt die Europäische Kommission, ähnlich wie bei der ersten Erneuerbaren-Richtlinie im Jahr 2008, die Zertifizierung von »Installateuren« vor. Der Begriff »gleichwerte Qualifizierung« wurde gestrichen. Das kann ein Versehen sein, ist es wahrscheinlich aber nicht. Ziel der Neuregelung ist, möglichst schnell möglichst viele Handwerkerinnen und Handwerker in die Lage zu versetzen, Anlagen zu installieren. Deswegen sollen auch von Herstellern und Händlern angebotene Lehrgänge zertifizierungsfähig sein. Insgesamt birgt dieser Ansatz – neben berufsbildungspolitischen Bedenken – die Gefahr, dass »Installateure« zwar die Anlage montieren, die systemischen Rahmenbedingungen aber nur unzureichend einschätzen können.

Der zweite große Schwerpunkt des Pakets betrifft den Bereich Verkehr. Durch die Presse ging insoweit die Information, dass die Europäische Kommission beabsichtigt, die Obergrenzen für den CO2-Ausstoß von Fahrzeugflotten weiter zu senken, sodass ab dem Jahr 2035 nur noch emissionsfreie leichte Fahrzeuge zugelassen werden können. Parallel dazu sollen öffentlich zugängliche Ladepunkte und Wasserstofftankstellen ausgebaut werden.

Für bestehende Flotten werden die laufenden Kosten steigen. Die Energiesteuerrichtlinie sieht insbesondere die Umstellung der Besteuerung bei Energieerzeugnissen und elektrischem Strom unter Wahrung von Mindeststeuersätzen auf den Energiegehalt vor, wodurch das Dieselprivileg entfällt. Alternative Kraftstoffe wie grüner Wasserstoff sollen für die nächsten 10 Jahre einem Mindeststeuersatz von Null unterliegen. Jenseits der verkehrlichen Bedeutung sieht der Vorschlag vor, wesentliche Steuerentlastungen für Handwerksbetriebe abzuschaffen, so dass die betrieblichen Steuerlasten insgesamt steigen werden.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind im Internet unter https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/delivering-european-green-deal_en verfügbar.

Ehrenamtsakademie Handwerk NRW (EAH):

Gelungene Workshop-Runden zum Thema »Nachwuchs im Ehrenamt«

Am 28. und am 30. Juni 2021 sprachen Vertreter aus den Handwerkskammern Dortmund und Aachen sowie ehrenamtlich Engagierte aus der Handwerksorganisation gemeinsam mit der Ehrenamtsakademie über die Situation im regionalen Ehrenamt, insbesondere über das Thema Nachwuchs.   


Handwerkskammer Dortmund
Am 28. Juni 2021 ging es darum, passende Wege aufzuzeigen, wie, wo und wann man Menschen im Handwerk erreicht und dafür begeistert, sich neben Beruf und Familie in unterschiedlichsten Gremien zu engagieren. Kammer-Präsident Berthold Schröder, Hauptgeschäftsführer Carsten Harder und der Stv. Hauptgeschäftsführer Henrik Himpe sprachen dazu mit Engagierten aus verschiedenen Bereichen des handwerklichen Ehrenamtes. Die einhellige Meinung der Runde lautete: zuhören, die Interessen und Sichtweisen des Einzelnen ernst nehmen und Gestaltungsräume öffnen. Ehrenamt sei ein Privileg, nicht nur Zuschauer zu sein, sondern auch mitzugestalten. Sich dabei gemeinsam für eine Sache stark zu machen, könne gleichfalls andere davon überzeugen, mitzumachen und gemeinsam auf ein Ziel hinzuarbeiten.

Dass Betriebe noch besser und breiter über die Notwendigkeit von ehrenamtlichem Engagement in der Handwerksorganisation informiert werden sollten, sei nicht von der Hand zu weisen. Leider mangele es bisweilen an der Bereitschaft, Mitarbeiter für die Ausübung eines Amtes freizustellen. Doch da, wo ehrenamtliches Engagement vorgelebt und im Idealfall auch von Generation zu Generation weitergegeben werde, sei das Verständnis deutlich größer.

Praxisberichte aus der Region Dortmund lieferten Bernhard Mertens (Obermeister und Geschäftsführer der Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Arnsberg), Caroline Brosch (Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterin, stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss und ordentliches Mitglied in der Vollversammlung der Handwerkskammer Dortmund) sowie Robin Schulz und Jan Weiskamp (Junioren des Handwerks Ortsverband Dortmund, Vorstandsvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender). Einen Blick auf das bundeweite ehrenamtliche Engagement sowie Erfahrungswerte, um das Diskutierte umzusetzen, lieferte Jan Holze (Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt).


Handwerkskammer Aachen
Felix Kendziora, Vizepräsident (AN) und Hauptgeschäftsführer Peter Deckers sprachen am 30. Juni 2021 darüber, welche Wege es gibt, neue Prüfungsausschussmitglieder anzusprechen und zu gewinnen. Fazit der Runde: das Ehrenamt braucht mehr Transparenz und mehr Diversität in der Ansprache und Information. Insbesondere bei den Auszubildenden und Gesellinnen und Gesellen sei nur unzureichend bekannt, dass man sich im Prüfungsausschuss engagieren und mitgestalten könne. Gleichfalls gelte es hier, sprachliche Hürden auszuräumen und Berührungsängste abzubauen.

Als Einsteiger nicht direkt die volle Verantwortung zu tragen und durch Hospitation in eine neue Rolle hineinwachsen zu können sei sicherlich ein positiver Anreiz, sich mit einer neuen Tätigkeit auseinanderzusetzen. Zunächst Teilverantwortung zu tragen und durch Qualifizierungsangebote nach und nach mehr Sicherheit und Handlungsfähigkeit zu erlangen sei der richtige Weg, Spaß und Lust am Ehrenamt zu wecken. Das sei besonders wichtig, wenn es darum gehe, Ämter langfristig auszuüben.

Praxisberichte aus der Region Aachen lieferten neben Felix Kendziora: Ursula Gelück-Leymann (Dachdecker- und Klempnermeisterin, Vorsitzende des Gesellenausschusses des Dachdeckerhandwerks der Handwerkskammer Aachen), Ute Dreser-Feldges (Leiterin des Aachener Berufskollegs Mies-van-der-Rohe), Milad Kakone (Friseurmeister und Mitglied des Gesellenprüfungsausschusses), Uwe Günther (Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Rureifel) sowie Richard Graf (Geschäftsbereichsleiter Fachbereich Prüfungen der Handwerkskammer Aachen).

Neu erschienen:

LGH-Geschäftsbericht 2020 veröffentlicht

Mit dem Untertitel »Ideen Umsetzen – Zukunft gestalten« steht der Geschäftsbericht der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) für das Jahr 2020 als Download zur Verfügung.Er zeigt auf, welche Wirtschaftsförderungsmaßnahmen für das Handwerk in NRW von der LGH im abgelaufenen Geschäftsjahr umgesetzt und für die Zukunft weiterentwickelt werden konnten.

Auch wenn das Jahr 2020 von den Anstrengungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise in vielen Bereichen geprägt war, konnten alle laufenden Maßnahmen flexibel und erfolgreich umgesetzt werden. Mit Blick auf die zukünftige Wirtschaftsförderung des Handwerks in NRW wurden neue Projekte vorbereitet, welche im nun laufenden Jahr in die Umsetzung gelangen, so zur Außenwirtschaftsförderung, der Digitalisierung und Fachkräftesicherung sowie die Erneuerung der Meistergründungsprämie NRW.

Der Geschäftsbericht steht unter https://lgh.nrw/index.php/service/downloads/geschaeftsberichte zum Download bereit.

Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2021:

Vorbereitungen der Beiträge für die Jury gestartet

Mit innovativen Produkten und Verfahren machen sich viele Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft. Die besten Ideen würdigt das Wirtschafts- und Digitalministerium mit dem »Innovationspreis Handwerk« des Landes Nordrhein-Westfalen. Der mit jeweils 10.000 Euro dotierte Preis wird vergeben an einen herausragenden Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten sowie an ein Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Knapp 30 Handwerksbetriebe haben sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Mitte Juli 2021 online mit ihren Innovationen an dem Wettbewerb beteiligt. Im nächsten Schritt organisiert der WHKT in Abstimmung mit dem Ministerium die Aufbereitung der Beiträge für die finale Bewertung durch die einberufene unabhängige Jury.
Die zu prämierenden Preisträgerinnen und Preisträger werden rechtzeitig vor der offiziellen Preisverleihung am 4. Oktober 2021 in Düsseldorf, K21, durch das Ministerium informiert.

Die Verleihung des Innovationspreises Handwerk in NRW findet alle zwei Jahre statt.

Mehr über den Wettbewerb: www.wirtschaft.nrw/innovationspreis-handwerk oder www.whkt.de/innovationspreis2021

ValiKom Transfer:

Validierungsverfahren neu für Referenzberufe Kfz-Mechatroniker/in und Bodenleger/in

Das Angebot an Berufen, in denen Angelernte sowie Quereinsteiger/innen ihr Können und Wissen im Projekt ValiKom Transfer durch Kammern bewerten und zertifizieren lassen können, wird stetig erweitert. Die Handwerkskammern Aachen und Koblenz haben nun die ersten Validierungsverfahren im Beruf Kfz-Mechatroniker/in durchgeführt.

Bei der Handwerkskammer Aachen hat im Juni ein Teilnehmer das Verfahren absolviert. Der Teilnehmer konnte zeigen, dass er in mehreren Tätigkeitsbereichen des Berufs über Kompetenzen verfügt und erhielt daher ein Validierungszertifikat der Handwerkskammer über die teilweise Gleichwertigkeit.

Gleich drei Teilnehmende stellten sich bei der Handwerkskammer Koblenz der Bewertung und ließen ihr Können und Wissen mit dem Ziel einer vollen Gleichwertigkeit bewerten. Während der Bewertung durchliefen sie sechs Stationen. Unter anderem mussten die Fehlfunktion einer Klimaanlage behoben, eine Bremsanlage erneuert und ein optisches Übertragungssystem nachgerüstet werden. Bei der Fremdbewertung zeigte sich, dass keiner der Teilnehmenden Kompetenzen im gesamten Berufsbild besitzt, so dass alle drei ein Zertifikat über die teilweise Gleichwertigkeit erhielten.

Personen, die Interesse an einer Validierung im Beruf Kfz-Mechatroniker/in oder Bodenleger/in haben, können sich an die projektbeteiligten Handwerkskammern wenden. Die Ansprechpartner/innen sind auf der Projektwebseite zu finden: https://www.validierungsverfahren.de/inhalt/verfahren/ansprechpersonen-vor-ort

Das Projekt ValiKom Transfer wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und bundesweit von 30 Kammern aus Handwerk, Industrie und Handel sowie der Landwirtschaft umgesetzt. Weitere Informationen gibt es unter www.validierungsverfahren.de.

Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«:

Veranstaltung »60 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Türkei« am 5. Oktober 2021

Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte in Deutschland hat Geschichte. 2020 jährten sich die Anwerbeabkommen mit Italien zum 65. Mal sowie mit Griechenland und Spanien zum 60. Mal. In diesem Jahr feiert das Anwerbeabkommen mit der Türkei sein 60. Jubiläum.

Um dieses gebührend zu würdigen und eine gemeinsame Erinnerungskultur zu pflegen, bereitet die Landeskoordinierung des IQ Netzwerks NRW (WHKT) unter Beteiligung des Arbeitsministers Hubertus Heil eine Hybrid-Veranstaltung für den 5. Oktober, von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr, vor. Einerseits soll durch die Veranstaltung die Lebensleistungen der ersten Generation von Menschen mit türkischer Einwanderungsgeschichte anerkennend in den Mittelpunkt rücken sowie andererseits die nachhaltige Entwicklung der Fachkräfteeinwanderung einen zusätzlichen Impuls erhalten.

Neben Herrn Minister Heil werden Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und der Türkischen Gemeinde in Deutschland dieses Jubiläum am 5. Oktober 2021 würdigen.

Die Anmeldung zur Teilnahme via Live-Stream ist für Sie ab jetzt möglich. Die Anmeldung erfolgt unter https://www.iq-netzwerk-nrw.de/anwerbeabkommen. Die Teilnahme zur Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Informationen zum Programm sowie den Zugang zum Live-Stream erhalten Angemeldete zeitnah vor der Veranstaltung.

Das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Maler/in und Lackierer/in:

Neuordnung zum 1. August 2021

Die Neuordnung des Berufs Maler/in und Lackierer/in ist Anfang Juli 2021 verkündet worden. Die Fakten dazu in Kürze:

  • Der Beruf wird zukünftig fünf statt bisher drei Fachrichtungen haben. Die gestreckte Abschlussprüfung ist für den Beruf eingeführt worden.
  • Der zweijährige Beruf »Bauten- und Objektbeschichter/in« wird abgeschafft. In dem Beruf kann ab 1. August 2021 kein neuer Ausbildungsvertrag mehr abgeschlossen werden.
  • Eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen als Fachpraktiker/in im Maler- und Lackiererhandwerk wurde am 10. Juni 2021 im BIBB-Hauptausschuss verabschiedet.

Von besonderem Interesse sind diese Informationen, da es der sechstgrößte Ausbildungsberuf des Handwerks in Nordrhein-Westfalen ist.

Außenwirtschaft:

Geschäftschancen Bau/Ausbau im Großraum Brüssel

Für Handwerker aus Nordrhein-Westfalen stehen direkte Kundenkontakte zu bauwilligen, deutsch- und englischsprachigen Privatkunden im Raum Brüssel hoch im Kurs. Der alte Baubestand in Brüssel und der Mangel an qualifizierten Bauchfachkräften in Belgien bieten Chancen für NRW-Unternehmen im Bau- und Ausbaubereich.

Meist handelt es sich um konkrete private Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben rund um die eigene Immobilie. Die Kunden erwarten zuverlässige Handwerker, die gewohnt sind, Dienstleistungen für mittlere und gehobene Ansprüche zu erbringen. Weiterempfehlungen in deren eigenen Netzwerken sind üblich.

Am Mittwoch, 08.09.2021 (digital) und Samstag, 11.09.2021, (in Brüssel) haben Sie Gelegenheit, unmittelbar mit interessierten Privatkunden Kontakt aufzunehmen, die für ihre größeren und kleineren Bauprojekte (z. B. Renovierung, Sanierung, An- oder Umbau) qualifizierte deutsche Handwerker und Leistungen aus einer Hand suchen.

Anmeldeschluss ist am 13. August 2021: https://t1p.de/belgien-leistungsschau-21

Für Fragen stehen zur Verfügung: Herr Bernd Krey, HWK zu Köln, Tel. 0221 2022-790, krey[ ät ]hwk-koeln.de, Herr Peter Havers, HWK Aachen, Tel. 0241 471-180, peter.havers[ ät ]hwk-aachen.de

Fachkräfte für NRW:

Betriebe im Elektrohandwerk für Pilotprojekt zur Fachkräfteanwerbung gesucht

Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) seine Chancen gleichfalls für die Betriebe des Handwerks entfaltet, hat der WHKT das Pilotprojekt »Fachkräfte für NRW: Pilotprojekt Elektronikerinnen und Elektroniker aus Jordanien und Ägypten« mit Mitteln des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen und unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) gestartet.

Ziel des Vorhabens  – welches bis Ende 2022 läuft – ist die Unterstützung und Begleitung von 20 Elektrofachbetrieben des Handwerks im Fachbereich Energie- und Gebäudetechnik, in den Regionen Düsseldorf und Dortmund.

Die Anwerbung der Elektro-Fachkräfte erfolgt in Jordanien und Ägypten durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Zudem gehört der Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW und die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE NRW) zum engeren Kreis der beteiligten Akteure.

Betriebe aus den Regionen Dortmund und Düsseldorf (maximal 20), die sich an der Umsetzung beteiligen möchten und Fachkräfte im Bereich Energie- und Gebäudetechnik suchen, können als Projektpartner dabei sein.

Weitere Informationen und Kontakt unter: www.whkt.de/fachkraefte