WHKT-REPORT – AUSGABE 04/2021

Vorwort


Liebe Leserinnen und Leser,

gestern haben wir in Deutschland einen Tagesrekord bei den Impfungen erreicht. Ein Viertel der Deutschen ist zumindest mit einer ersten Impfung bereits geschützt. Die neue Impfdynamik gibt Hoffnung, dass wir die Pandemie bald überwinden können.

Um beim Impfen weiter voranzukommen, sind mehr und mehr auch die Betriebe gefragt. Vielerorts helfen dem Handwerk dabei künftig regionale Kooperationen und Betriebsarztzentren. Damit wir den Beschäftigen im Handwerk so schnell wie möglich Impfangebote unterbreiten können, sind Partnerschaften gefragt – auch mit den Impfzentren. Hier steckt ein echtes Potential für eine erfolgreiche Impfkampagne, die auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleiner Betriebe in den Blick nehmen muss.

Die Pandemie ist weiterhin die entscheidende Belastung für den Ausbildungsmarkt. Es ist noch zu früh, um einen Trend bei den Ausbildungszahlen erkennen zu können. Doch die Vorzeichen sind alarmierend. Weiterhin fehlt der persönliche Kontakt zum Ausbildungsnachwuchs und weiterhin hat es die Übergangsberatung in den Schulen in Corona-Zeiten schwer.

Wir fordern die Landespolitik auf, die Anstrengungen mit Blick auf das kommende Ausbildungsjahr jetzt noch einmal zu verstärken. Aus der Corona-Krise darf sich keine Fachkräfte-Krise entwickeln. Und Corona darf vor allem nicht noch mehr Schaden an den Zukunftsperspektiven junger Menschen anrichten.

In den Abschlussklassen brauchen wir in den verbleibenden Wochen des Schuljahrs eine Offensive für die Übergangsberatung. Praktika sind die entscheidende Einstiegsmöglichkeit, für die noch mehr geworben werden muss. Die Schule sollten zudem angehalten werden, das Format der digitalen Elternabende zum Thema Berufswahl konsequent zu nutzen. Wir wissen um die enormen Belastungen der Schulen in der Pandemie, doch der Start junger Menschen ins Berufsleben darf nicht unter die Räder kommen.

Es grüßt Sie herzlich

Matthias Heidmeier
Hauptgeschäftsführer
 

 

WHKT-Frühjahrs-Vollversammlung:

Handwerk in NRW vermittelt Zuversicht in der Corona-Krise

Die Spitzenvertretungen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern haben sich im Rahmen der Vollversammlung des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) am 13. April 2021 digital mit dem Chef der Staatskanzlei in NRW, Nathanael Liminski, getroffen.

WHKT-Präsident Hans Hund bedankte sich dabei für das vertrauensvolle und intensive Zusammenwirken zwischen Handwerk und Land NRW. In seinem Bericht zur Lage des Handwerks betonte er, dass sich der eingeschlagene europäische Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie langfristig auszahlen werde. Natürlich müsse sich die Politik der Kritik stellen. Vieles hätte in den vergangenen Monaten besser laufen können. »Meckern allein bringt unser Land aber nicht nach vorn. Zur DNA des Handwerks gehört, dass wir Probleme eben nicht nur bemeckern, sondern mit anpacken.«

Weiter betonte WHKT-Präsident Hund: »Auch wenn wir insgesamt eine Spaltung der Konjunktur erleben, so sind es unterm Strich gerade die Betriebe des Handwerks, die das vergangene Jahr verhältnismäßig gut hinbekommen haben. Das ist zuvorderst ein Verdienst der 1,2 Mio. Handwerkerinnen und Handwerker und ihrer beruflichen Qualifikation. Auch daraus folgt unsere Botschaft für junge Leute, die jetzt ins Berufsleben starten: Wir brauchen Euch. Nutzt jetzt Eure Chancen einer Ausbildung im Handwerk!«

Weil das Gesamthandwerk stabil und stark sei, habe man Solidarität mit den Handwerksbetrieben in Not üben können. »In dieser Krise ist der Platz der Handwerkskammer zuallererst an der Seite der Betriebe in Not«, erklärte Hans Hund, der sich für den großen Einsatz der Betriebsberatung bedankte. An die Betriebe gewandt, forderte Präsident Hund diese auf, bei der Bekämpfung der Pandemie nicht nachzulassen und die Hygieneregeln streng zu beachten – auf jeder Baustelle und bei jedem Kunden. Gemeinsam müsse alles dafür getan werden, dem Virus keine Chance zu geben.

Trotz des andauernden Corona-Krisenmanagements sei es dem NRW-Handwerk gelungen, bei den wichtigen Zukunftsthemen Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit wichtige Schritte nach vorn zu machen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des WHKT, Matthias Heidmeier, in der Vollversammlung. »Ich bin davon überzeugt, dass wir alle Chancen haben, nach Corona einen Aufbruch für mehr Wachstum, mehr Beschäftigung und mehr Innovation auch im Handwerk zu erleben«, sagte Heidmeier. Dafür brauche es die passenden politischen Rahmenbedingungen und faire Wettbewerbschancen für die kleinen Unternehmen.

Im Austausch mit Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär, fasste dieser die Lage wie folgt zusammen: »Das hinter uns liegende Coronajahr hat uns allen viel abverlangt – neben persönlichen Tragödien und Existenzängsten auch viel Geduld, Kompromisse und Rückschläge. Mein ausdrücklicher und herzlicher Dank gilt dem Handwerk in Nordrhein-Westfalen für die gute Zusammenarbeit und hervorragende Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie, den wir nur gemeinsam gewinnen können. Die Landesregierung setzt sich weiter für eine zuverlässige Perspektive und klare Strategie für die Wirtschaft ein. Mit einer großen, gemeinsamen Kraftanstrengung – klaren und deutlichen Regeln, der Beschleunigung der Impfoffensive, dem wachsenden Einsatz von Selbst- und Schnelltests und der zunehmenden Nutzung digitaler Lösungen bei der Kontaktnachverfolgung – gehen wir große Schritte auf dem Weg zu verlässlichen Prognosen und Zusagen für die Branche.«

Den Wandel stabil gestalten:

Handwerk in NRW verabschiedet Digitalisierungsoffensive

Die Spitzenvertretungen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern haben sich im Rahmen ihrer Frühjahrs-Vollversammlung des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) auf die Umsetzung einer »Digitalisierungsoffensive Handwerk NRW« verständigt. Der Beschluss steht unter der Überschrift »Mit mehr Mut und mehr Selbstbewusstsein den digitalen Wandel vorantreiben«. Hierbei stehen fünf Handlungsfelder im Mittelpunkt: Betriebe, Bildung, Beratung, Verwaltung und Infrastruktur. Diese sind in dem Beschluss jeweils mit Standpunkten hinterlegt.

Mit Blick auf die Betriebe stellt WHKT-Präsident Hans Hund fest: »Kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks brauchen für mehr Digitalisierung ihrer Geschäfts- und Fertigungsprozesse konkrete Unterstützungsmöglichkeiten. Nur damit werden die wichtigen Chancen des aktuellen Digitalisierungsschubs nachhaltig wirksam. Mit einer entsprechenden Digitalisierungsprämie für Handwerksbetriebe kann dies gelingen.«

In diesem Zusammenhang geht es für Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld und Federführer für den Themenbereich der Digitalisierung im WHKT, maßgeblich auch darum, dass das Handwerk mehr als »nur« Stabilisator der Wirtschaft ist. »Mit einer konsequenten Digitalisierungsstrategie wollen wir Antreiber der wirtschaftlichen Entwicklung sein. Insgesamt hat das Handwerk an vielen Stellen, gerade bei den kleinen Betrieben, auch Aufholbedarf. Die politischen Rahmenbedingungen sind deswegen ebenso entscheidend wie die Überzeugungsarbeit im Handwerk selbst: Die Digitalisierung ist keine Bedrohung, sondern eine Gestaltungschance für das Handwerk.«

Damit diese Transformation im und mit dem Handwerk gut gelingt, weist Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des WHKT, auf die Erwartungen hin, die das Handwerk NRW gegenüber der Landesregierung in dem Positionspapier deutlich formuliert. »Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen, eine Beteiligung des Handwerks an den Digitalisierungsinitiativen des Landes, mehr Anerkennung des Handwerks für die Umsetzung der Digitalisierung und eine leistungsfähige Infrastruktur ­­­– gerade in der Fläche.« Der gute Dialog mit der Landesregierung und insbesondere mit dem Digitalministerium sei für die Ziele des Handwerks eine gute Basis.

Der Beschluss steht online zur Verfügung unter www.whkt.de/positionen.

Motto und Strategie zugleich:

Handwerk wächst. International.

Zur Stärkung der außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Handwerksbetriebe in NRW haben sich die Spitzen der NRW-Handwerkskammern bei ihrer Vollversammlung des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) unter dem Titel »Handwerk wächst. International.« auf eine Grundsatzposition verständigt, die an die wichtigen Potentiale der Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammern anknüpft.

Hierzu Hans Hund, WHKT-Präsident: »Seine Potentiale hat das Handwerk bei der internationalen Platzierung seiner Leistungen längst nicht ausgeschöpft. Das hat vielfältige Ursachen. So verfügen kleinere und mittlere Betriebe kaum über die Kapazität, internationale Märkte und deren Besonderheiten systematisch zu erkunden und stabile Geschäftsbeziehungen zu knüpfen. Die Außenwirtschaftsberatungen der Handwerkskammern sind hierfür zentrale und seit vielen Jahren etablierte Anlaufstellen. Sie verfügen über Netzwerke, die den Betrieben helfen, die Herausforderungen auf internationalen Märkten zu meistern.«

Die wichtigsten Forderungen der Grundsatzposition: Unterstützung der Außenwirtschaftsberatung der Kammern durch die mit finanzieller Förderung des Landes NRW neu eingerichtete Koordinierungsstelle Außenwirtschaft + Sensibilisierung von NRW-Handwerksunternehmen für die Chancen auf Auslandsmärkten +  Beteiligung des Handwerks an außenwirtschaftlicher Förderung + Berücksichtigung des NRW-Handwerks im Rahmen der Außenwirtschaftsstrategie der NRW.Global Business + Vermittlung außenwirtschaftlicher Stärken handwerklicher Leistungen + Ausbau der europäischen Integration durch den Austausch handwerklicher Dienstleistungen.

Über die Gründe für mehr Internationalität im Handwerk sagt Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer von WHKT und LGH in Düsseldorf: »Nachhaltigkeit und Digitalisierung haben bereits jetzt viel verändert und werden noch viel verändern. Für kleinere und mittlere Unternehmen des Handwerks bleiben dies maßgebliche Zukunfts- und Erfolgskriterien. Internationalität und außenwirtschaftliches Engagement sind damit fest verbunden. Hierfür setzen wir uns ein. Mit den Außenwirtschaftsberatungen der Handwerkskammer sind wir selbst für unsere Betriebe in NRW bestens aufgestellt.«

Die WHKT-Grundsatzposition steht als Download zur Verfügung unter www.whkt.de/positionen

Prüfen und Testen:

Test-Empfehlung für alle Prüfungsteilnehmende

In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell keine Testpflicht für Personen, die eine Berufsabschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung ablegen. Bei Prüfungen, die in Räumen der Berufskollegs organisiert werden, gilt nach aktueller Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), dass diejenigen ohne Corona-Test in einem anderen Raum geprüft werden müssen als diejenigen mit aktuell gültigem negativem Test. Das bringt diverse zusätzliche organisatorische Aufwände mit sich.

Diskussionen und große Unruhe rund um das Thema sind jedoch nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit in den letzten Wochen entstanden. Das Bundesland Berlin hatte vor kurzen den Vorstoß unternommen und eine Testpflicht für Prüfungen eingeführt.

Die Handwerkskammern haben sich landesweit abgestimmt und ihre Corona-FAQ Liste zum Thema Ausbildung und Prüfungen um die Fragen 28 bis 31 ergänzt. Die aktuelle FAQ-Liste steht hier als Download-PDF zur Verfügung.

Die einvernehmliche Empfehlung an alle an der Prüfung Beteiligten ist, sich einen Termin für eine Corona-Testung (Schnelltest) zu reservieren und den Test auch unabhängig vom Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz aller Prüfungsteilnehmenden zeitnah vor der Prüfung durchführen zu lassen.

WHKT-Statistik zeigt Entwicklung der Meisterprüfungen auf:

Meisterprüfungen – mehr Frauen, aber insgesamt erneut rückläufig

Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 3.152 Meisterprüfungen bestanden. Das sind 15 Prozent weniger als im Jahr 2019 (-545). Betrachtet man den Durchschnitt der letzten zehn Jahre, ist dies ein Minus von 18, im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 20 Jahre sogar ein Minus von 21 Prozent.

Indes ist der Anteil der Frauen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, im 20-Jahresvergleich von rund 14 auf rund 20 Prozent angestiegen. Der höchste Wert in dem Zeitraum lag bei 23,3 Prozent im Jahr 2010.

Im Jahr 2020 entfallen 3.057 Meisterprüfungsverfahren auf die zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung), 82 Verfahren wurden in Gewerken der Anlage B1 und 13 in Gewerben in der Anlage B2 abgeschlossen. 97 Prozent aller Meisterprüfungen wurden somit in den zulassungspflichtigen Handwerken abgelegt.

In den folgenden neun Handwerken sind jeweils mehr als 100 Meisterprüfungen abgelegt worden: Kraftfahrzeugtechniker/in, Friseur/in, Installateur/in und Heizungsbauer/in, Elektrotechniker/in, Maler/in und Lackierer/in, Tischler/in, Augenoptiker/in, Metallbauer/in und Dachdecker/in. Insgesamt wurden in diesen neun Handwerken 70,2 Prozent aller Meisterprüfungen abgelegt.

Die neue WHKT-Statistik zum Stichtag 31.12.2020 ist zu finden unter www.whkt.de/statistik.

WHKT-Betriebsstatistik:

Daten zur Unternehmensentwicklung 2020 liegen vor

Neben dem Kapitel »Meisterprüfungen« steht mit dem Kapitel »Betriebsstatistik« ein weiterer Themenbereich der Handwerksstatistik NRW 2020/2021 mit neuestem Zahlenmaterial zur Verfügung. Das Kapitel gibt Aufschluss über die Entwicklungen der Unternehmen der zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A HwO), der Unternehmen der zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1) und Unternehmen des handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 HwO) im NRW-Handwerk, jeweils in fachlicher Gliederung.

Die Statistik zeigt, dass sich insgesamt die Anzahl der Unternehmen in NRW um + 0,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 verändert hat. Die Berufsgruppen des Vollhandwerks (Anlage A HwO) haben sich mit + 1,3 Prozent, die des zulassungsfreien Handwerks (Anlage B1 HwO) mit + 6,6 Prozent und die des handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2 HwO) mit + 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr verändert.

Die neue WHKT-Statistik zum Stichtag 31.12.2020 ist zu finden unter www.whkt.de/statistik.

Neufassung Denkmalschutzgesetz NRW:

WHKT fordert Stärkung und Förderung der Restauratoren/innen im Handwerk

Die Landesregierung hat am 2. März 2021 den von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichbehandlung vorgelegten Entwurf einer Neufassung für ein nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutz – DSchG) gebilligt und beschlossen, zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf die Vertretungen der beteiligten Fachkreise und Verbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Der WHKT hat zu dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Neufassung DSchG Stellung genommen und ausdrücklich das Ziel des Gesetzesentwurfs – nach vier Jahrzehnten Bestand an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung, Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes und zur Berücksichtigung gesellschaftlicher und/oder umweltpolitischer Erforderlichkeiten, einer Anpassung zu unterziehen – begrüßt.

Das öffentliche Interesse an Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Beschreibung der Aufgaben als wissenschaftliche Erforschung von Denkmälern, die Verbreitung des Wissens über Denkmäler sowie ihres Schutzes und ihrer Pflege nach Maßgabe des Gesetzes wird ausdrücklich als eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten gesehen, bei der Handwerkerinnen und Handwerkern eine wichtige Rolle zukommt. Aus Sicht des Handwerks bedarf es hierzu der besonders qualifizierten Handwerkerinnen und Handwerker, die Verantwortung für die Zeugnisse unserer Geschichte übernehmen und in jedem Einzelfall nach der Eigenart und dem geschichtlichen Wert des Denkmals suchen sowie einzelfallorientierte, sorgfältig abgewogene Lösungen für die Erhaltung und Restaurierung finden. Um diese Qualität muss es in der Denkmalpflege nach Ansicht des Handwerks gehen. Denn diese Qualität bewahrt eine selten gewordene Handwerkskultur. Es ist daher eine Forderung des Handwerks die selten gewordene Handwerkskultur der Restauratoren/innen im Handwerk zu stärken und zu fördern.

Die Vielfalt unseres kulturellen Erbes wurde von Handwerkerinnen und Handwerkern wesentlich mitgeprägt und hat zu einzigartigen Schätzen beigetragen. Denkmäler sind Zeugnisse des künstlerischen und des handwerklichen Schaffens vergangener Zeiten und es ist heute die Aufgabe verantwortungsbewusster Handwerkerinnen und Handwerkern, ihre Tätigkeit am Denkmal mit dem gebührenden Respekt vor der Originalsubstanz als geschichtlichem Zeugnis sowie vor der Leistung ihrer beruflichen Vorfahren auszuüben.

Handwerk und Design auf höchstem Niveau:

NRW-Staatspreis für das Kunsthandwerk MANUFACTUM 2021 vergeben

Foto: Lina Nikelowski Fotografie

Die Auszeichnungen NRW-Staatspreis für das Kunsthandwerk wurden am Samstag, 24. April 2021, in sechs Kategorien durch Landesministerin Ina Scharrenbach im Auftrag des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen und Schirmherrn des Wettbewerbs, Armin Laschet, im Dortmunder Konzerthaus verliehen. Leider konnte die Preisverleihung aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht wie gewohnt mit vielen Gästen durchgeführt werden. Doch konnten die Gäste von überall an der Veranstaltung teilnehmen und die Preisträgerinnen und Preisträger per Live-Stream bei der Feierstunde, mit Begrüßung durch den Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund Herrn Thomas Westphal, einer Videobotschaft des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen und Schirmherren des Wettbewerbs, Armin Laschet, und Redebeiträgen des Präsidenten der Handwerkskammer Dortmund, Berthold Schröder und des Präsidenten von Handwerk.NRW, Andreas Ehlert, sowie in Vertretung des Wirtschaftsministers NRW Prof. Dr. Andreas Pinkwart und im Namen der Landesregierung, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW, Ina Scharrenbach, begleiten. Der Stream ist weiterhin online und kann von der Internetseite zum Staatspreis NRW unter https://www.staatspreis-manufactum.de/staatspreise/staatspreis-2021 gestartet werden.

Die Bewertungskriterien für die Vergabe der Staatspreise für die Unikate von herausragender kunsthandwerklicher Qualität waren handwerkliche Präzision, innovative Gestaltung aus einer Hand und ein experimenteller Umgang mit Materialien. Die Trägerinnen und Träger des Staatspreises für das Kunsthandwerk 2021 sind:

  • Kategorie Bild- und Druckmedien: Jan Göller aus Kerken
  • Kategorie Kleidung und Textil: Sharokina Golpashin, aus Düsseldorf
  • Kategorie Möbel: Oliver Trepper aus Münster,
  • Kategorie Objekt und Skulptur: Maria Pohlkemper aus Billerbeck
  • Kategorie Schmuck: Carola Kosche aus Lüdenscheid
  • Sonderpreis Bild- und Druckmedien: Theresa Wedemeyer aus Münster

Alle 121 in die Vorauswahl gekommenen Exponate inklusive der ausgezeichneten Arbeiten sind noch bis zum 27. Juni 2021 im Museum für Kunst und Kulturgeschichte Dortmund (MKK) in der Sonderausstellung »MANUFACTUM« zu sehen. Derzeit hat das MKK jedoch coronabedingt geschlossen. Sobald es wieder öffnet, besteht die Gelegenheit, vor Ort im Museum über ihr Lieblingsstück und damit über den Publikumspreis abzustimmen. Ein Designpräsent winkt als Gewinn.

Junge und angehende Handwerkerinnen und Handwerker können sich zudem kostenfrei einer der für sie speziell organisierten Führung während der Ausstellungszeit anschließen.

Die perfekte Verbindung von Handwerk, Design und angewandter Kunst wurde am 24. April 2021 zum 30. Mal mit dem NRW-Staatspreis für das Kunsthandwerk MANUFACTUM ausgezeichnet. Aus insgesamt 375 Bewerbungen wählte eine fachkundige Jury 121 Arbeiten aus. Ein Preisgericht entschied im Anschluss über die Vergabe der Staatspreise in den sechs Kategorien.

Alle zwei Jahre können sich Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten, um die Teilnahme an der Landesausstellung bewerben. Der Wettbewerb gehört mit insgesamt 60.000 Euro zu den höchstdotierten Preisen seiner Art in Deutschland. Wettbewerb und Ausstellung werden im Auftrag der Landesregierung NRW von der Beratungsstelle für Formgebung der Handwerkskammer Aachen Gut Rosenberg in Zusammenarbeit mit dem Museum für Kunst und Kulturgeschichte (MKK) in Dortmund durchgeführt.

Weitere Informationen unter: www.staatspreis-manufactum.de

Europa:

Einigung über Klimagesetz

Am 21. April 2021 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission nach mehr als zehnstündigen Verhandlungen informell auf einen Verordnungstext für ein europäisches Klimagesetz geeinigt. Kernanliegen des Klimagesetzes ist es, das politische Ziel, Europa bis 2050 zur Klimaneutralität zu führen, rechtlich zu verankern und den Pfad dahin zu beschreiben. Das heißt, das Klimagesetz legt Leitplanken fest. Die Auswirkungen auf die Handwerksbetriebe hängen wesentlich von den fachrechtlichen Änderungen ab, die sich aus dem Ambitionsniveau und dem Pfad ableiten.

Die Einigung sieht vor, das Emissionsminderungsziel bis zum Jahr 2030 auf mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 anzuheben. Das klingt abstrakt, aber es ist eine 15-prozentige Steigerung gegenüber dem geltenden Ziel. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Europäische Kommission im Jahr 2024 einen Vorschlag für ein Klimaziel für 2040 machen. Das bedeutet, je nachdem wie sich das Emissionsbudget entwickelt, wird sich der Pfad absehbar noch einmal verändern. Schließlich sieht die Einigung vor, dass die Emissionsminderung nach 2050 fortgeführt wird. Das Netto-Nullemissionsziel ist also nicht das Ende des Transformationsprozesses.

Jenseits der Perspektive für 2030, 2040 und 2050 ergeben sich aus dem Klimagesetz einige relativ konkrete Folgen.

  • Erstens soll, wenn künftig europäische Gesetzesvorhaben vorgelegt werden, die Folgenabschätzung eine eingehende Klimaverträglichkeitsprüfung der geplanten Maßnahmen beinhalten. Handwerksseitig werden wir sehen müssen, dass die Auswirkungen derselben Rechtsakte auf kleine und mittlere Unternehmen dabei nicht vollends aus dem Blick geraten.
  • Zweitens ist die Verabschiedung von Sektorstrategien geplant. Das birgt die Chance, das Handwerk als Umsetzer der Energie- und Klimawende zu positionieren. Es birgt zugleich die Gefahr, dass Sektoren gegeneinander ausgespielt werden. Das könnte zu Lasten von Gebäuden und Verkehr gehen, zwei Sektoren, die für das Handwerk von erheblicher Bedeutung sind.
  • Drittens macht die Einigung zum Klimaziel für 2030-Ziel den Weg frei für das »Fit für 55«-Paket. Dieses Paket mit seinen 12 oder 13 klima- und energiepolitischen Regelungsvorhaben wird das Klimagesetz für Handwerksbetriebe »spürbar« machen. Das betrifft insbesondere den Gebäudesektor mit dem Ziel, die Sanierungsquote zu steigern und zugleich Gebäude »tiefer« energetisch zu sanieren und für Neubauten auf einen Nullemissionsstandard festzuschreiben. Außerdem wird das Paket den Umstieg auf alternative Antriebe befördern, indem die Emissionsgrenzwerte für Neufahrzeuge gesenkt, die öffentliche Ladeinfrastruktur ausgebaut und die Anforderungen Ladeeinrichtungen in Gebäuden möglicherweise noch einmal verschärft werden.

Die Europäische Kommission sieht Digitalisierung und Klimawende als »twin transitions«. Der mit den Klimazielen verbundene Umwälzungsprozess wird in den kommenden Monaten erheblich an Dynamik gewinnen. Das Klimagesetz legt dafür einen Grundstein. 

Aufträge in Großbritannien:

Wichtige Änderungen bei Entsendung von Mitarbeitern nach Großbritannien

Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU, das Ende 2020 geschlossen wurde, regelt, wie nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gemeinsame Handelsbeziehungen und der Austausch von Dienstleistungen fortgesetzt werden können. Die Dienstleistungsfreiheit, die wir in der EU schätzen gelernt haben, gilt allerdings nicht mehr: Zur Einreise nach Großbritannien für die Erbringung von Dienstleistungen (Montage, Werklieferung, Leistung an Privatkunden) ist nun eine Genehmigung, in der Regel ein Visum, erforderlich. Für Unternehmen aus der Baubranche wird Großbritannien allerdings grundsätzlich keine Visa ausstellen.

Ohne Visum können Unternehmen einreisen, wenn sie mit ihren Mitarbeitern bereits vor 01.01.2021 in UK tätig waren. Bis 30.06.2021 kann hierfür eine Grenzarbeiter-Erlaubnis beantragt werden, die für 5 Jahre gültig sein wird.

Wer vor Ende 2020 mindestens einmal pro Jahr in Großbritannien gearbeitet habt, kann Anspruch auf eine Grenzgänger-Erlaubnis (»Frontier Worker Permit«) haben. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller regelmäßig mindestens einmal in 12 Monaten in UK gearbeitet, aber nicht dort gelebt haben. Die Aufenthalte und Tätigkeiten können im Rahmen von Aufträgen für Privat- und für Geschäftskunden stattgefunden haben. Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden, die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.

Wer eine Grenzgänger-Erlaubnis hat, kann weiterhin in Großbritannien Montagetätigkeiten und andere Leistungen ausführen, ohne dass ein Visum oder andere Einreisegenehmigungen beantragt werden müssen. Die Grenzgänger-Erlaubnis muss bis spätestens 30. Juni 2021 beantragt werden und gilt für 5 Jahre. Nach Ablauf kann eine Verlängerung beantragt werden, für die ebenfalls weiterhin jährliche Geschäftsaktivität belegt werden muss.

Wenn aufgrund von Corona oder anderer Gründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft in den letzten 12 Monaten nicht in Großbritannien gearbeitet werden konnte, kann dennoch ein Anspruch auf ein Frontier Worker Permit bestehen.

Beratung und Hilfestellung für Unternehmen bietet die Koordinierungsstelle Außenwirtschaft der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) unter aussenwirtschaft[ ät ]lgh.de, Tel.: 0211-30108 452.

 

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

»FAQ – Häufig gestellte Fragen« zum Thema Anerkennung mit Qualifikationsanalysen für Antragstellende

Ist eine Berufsanerkennung auch ohne Zeugnisse und schriftliche Nachweise aus dem Ausland möglich? Was ist eine Qualifikationsanalyse und wie läuft sie ab? Brauche ich Deutschkenntnisse und welche Hilfen gibt es während der Qualifikationsanalyse? Diese und weitere Fragen beantwortet die Publikation »FAQ – Häufig gestellte Fragen« für die Zielgruppe Antragstellende. In einfacher Sprache werden Fragen rund um die Durchführung der »sonstigen Verfahren« gemäß § 14 BQFG, Chancen und Nachteile sowie die Finanzierung des Verfahrens beantwortet.

Die FAQ richten sich an Antragstellende, denen zuständige Stellen im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens eine Teilnahme am Kompetenzfeststellungsverfahren der Qualifikationsanalyse anbieten. Die »sonstigen Verfahren« bei fehlenden schriftlichen Belegen stellen eine Ausnahmeregelung im BQFG Bund und den vergleichbaren Landesgesetzen dar. Im Verhältnis zur Anzahl der jährlichen Anerkennungsverfahren ist die Zahl an Qualifikationsanalysen entsprechend gering und das Verfahren weniger bekannt.

Zur Unterstützung von BQFG-Sachbearbeitenden und Anerkennungsberaterinnen und -beratern in den Kammern hat der Westdeutsche Handwerkskammertag die »FAQ – Häufig gestellte Fragen« für Antragstellende konzipiert und federführend erstellt. In der kommenden Woche werden sie durch das Projekt »NetQA – Netzwerk Qualifikationsanalyse« veröffentlicht. Zuständige Stellen können die FAQ im geschützten Bereich des Expertise- und Wissenspools Qualifikationsanalysen auf Anerkennung in Deutschland herunterladen: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/expertise-wissenspool.php. Handwerkskammern stehen die FAQ zusätzlich im internen Bereich des BQ-Portals zur Verfügung: www.bq-portal.de/Arbeitshilfen/Idealtypischer-Bewertungsablauf/Gleichwertigkeitsprüfung.

Die FAQ zur Qualifikationsanalyse erscheinen sowohl digital als auch im Printformat. Somit können zuständige Stellen diese bei einer Face-to-Face-Beratung Antragstellenden aushändigen oder bei Bedarf per Post zusenden. Zuständige Stellen erhalten in den kommenden Wochen ein Kontingent an Druckerzeugnissen.

Das Verbundprojekt wird vom Westdeutschen Handwerkskammertag fachlich gesteuert, vom Bundesinstitut für Berufsbildung koordiniert und von mehreren Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern umgesetzt. Informationen zum Projekt »NetQA« finden Sie unter www.whkt.de/netqa.

ValiKom Transfer:

Beteiligte Unternehmen bewerten Validierungsverfahren überaus positiv

Während des achten Arbeitsgruppentreffens des Projekts ValiKom Transfer, das am 20. und 21. April 2021 stattfand, präsentierten Dr. Sarah Wirtherle und Laura Müller-Werth (Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk) erste Ergebnisse der Unternehmensbefragung und der Befragung der Antragstellenden im Projekt ValiKom Transfer.

Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeitenden bei der Verfahrensteilnahme unterstützt haben, wurden zu ihren Erfahrungen befragt. 27 Prozent der Betriebe wurden durch Mitarbeitende angesprochen, die das Verfahren durchlaufen wollten. 56 Prozent wurden über die Kammern auf das Validierungsverfahren aufmerksam und haben Mitarbeitenden die Unterstützung bei der Teilnahme angeboten. Über 90 Prozent der befragten Unternehmen sind zufrieden oder sehr zufrieden mit dem Verfahren und mit der Betreuung durch die Kammer. Für diese Zufriedenheit spricht auch, dass viele Unternehmen mehr als einen Mitarbeitenden bei der Verfahrensteilnahme unterstützt haben.

Personen, die einen Antrag auf Validierung gestellt haben, wurden dazu befragt, welche Ziele sie mit dem Validierungsverfahren verfolgen. Beschäftigte und Selbstständige nannten am häufigsten die persönliche und/oder berufliche Weiterentwicklung sowie die Verbesserung beruflicher Chancen.

Arbeitsuchende Personen möchten am häufigsten ihre beruflichen Chancen verbessern und eine Arbeitsstelle finden. Die persönliche und/oder berufliche Weiterentwicklung ist in dieser Gruppe die dritthäufigste Nennung.

Während des Projekttreffens wurde außerdem der Nachfolgeprozess, der sich an das Validierungsverfahren anschließt, besprochen. Allen Teilnehmenden wird eine Anschlussberatung angeboten, um berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu besprechen. Teilnehmende, die nicht alle Bereiche eines Berufsbildes beherrschen, können außerdem fehlende Kompetenzen durch eine Anpassungsqualifizierung erwerben. In einem Folgeverfahren können diese neuen Kompetenzen bewertet und bescheinigt werden. Der Ablauf des Prozesses hat sich während der Erprobung bewährt und wird in dieser Form weitergeführt.

Das Projekt ValiKom Transfer wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und bundesweit von 30 Kammern aus Handwerk, Industrie, Handel und der Landwirtschaft umgesetzt. Weitere Informationen gibt es unter www.validierungsverfahren.de.

Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)«:

Neue Broschüre für das IQ Landesnetzwerk NRW

Neues Jahr, neue Broschüre: Seit April 2021 stellt das Landesnetzwerk des Programms Integration durch Qualifizierung (IQ) in NRW sämtliche Teilprojekte und Verantwortliche in einer neuen digitalen Broschüre vor.

Diese haben im vergangenen Jahr trotz der schweren Rahmenbedingungen großartige Arbeit geleistet: über 5.700 Menschen wurden zu Fragen der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse beraten und über 700 Menschen in Form von Qualifizierungen dabei unterstützt, eine bildungsadäquate Beschäftigung zu finden. Darüber hinaus wurden fast 300 Schulungen mit Arbeitsmarktakteuren durchgeführt, um interkulturelle Kompetenzen und Öffnungsprozesse zu stärken.

Im vergangenen Jahr bekam das Netzwerk Zuwachs: die Landesgewerbeförderungsstelle des Nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH e.V.) ist seit Oktober 2020 als Projektträger verantwortlich für die Einrichtung einer Regionalen Koordinierungsstelle für die Fachkräfteeinwanderung (RKF).

Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der in vielen Bereichen durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehende Ausbremsung der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte verstärkt wurde, wächst sowohl seitens der kleinen und mittleren Unternehmen, als auch durch die interessierten Fachkräfte aus dem Ausland der Wunsch nach einer bedarfsgerechten Unterstützung. Die neu eingerichtete RKF hat die Aufgabe, Akteure aus der Arbeitsverwaltung und der Wirtschaft im Prozess der Einwanderung von Fachkräften zu beraten und zu unterstützen.

Der Westdeutsche Handwerkskammertag hat die Landeskoordinierung des IQ Netzwerks NRW inne.

Das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Online-Informationsveranstaltung:

Immaterielles Kulturerbe

Immaterielles Kulturerbe wie Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste wird aktiv gelebt, weiterentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben. In Deutschland führen die Länder und der Bund Listen des Immateriellen Kulturerbes, um die kulturelle Vielfalt besser sichtbar zu machen. Ziele sind die Anerkennung und Auszeichnung der sogenannten lebendigen Traditionen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung.

Die Vorschläge für die Eintragungen in die Kulturerbe-Verzeichnisse stammen von den Gruppen und Gemeinschaften, welche die jeweilige Kulturform selbst ausüben. Sie bewerben sich hierfür in ihrem Bundesland. Aus dem bundesweiten Verzeichnis nominiert der Staat jährlich maximal eine Kulturform als Immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO. Noch bis zum 30. November 2021 ist die Bewerbung im Auswahlverfahren 2021/23 möglich.

Mit der Online-Informationsveranstaltung »Immaterielles Kulturerbe, Vorträge, Diskussionen & Beratung zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren 2021/23« der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW am 10. Mai 2021 soll das Verfahren und die Bewerbungsmodalitäten vorgestellt und Raum für Fragen und Diskussionen geboten werden.

Die Veranstaltung findet als Video-Konferenz am Montag, 10. Mai 2021, 14:00 bis 17:30 Uhr, ausschließlich online statt. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen sind dem Folder zur Veranstaltung zu entnehmen, der über folgenden Link zur Verfügung steht: Programmflyer_IKE_10.5.2021.pdf