Aktuelle Pressemeldung
WHKT-Vollversammlung stimmt für Modell »Flexibler Mutterschaftsausgleich für Selbständige«
Der WHKT hat in seiner Frühjahrs-Vollversammlung am 25.03.2026 die WHKT-Position »Modell eines flexiblen Mutterschaftsausgleichs für Selbständige« beschlossen. Das im Positionspapier dargestellte Modell »Flexibler Mutterschaftsausgleich für Selbständige« (FMAfS) wurde mit Praktikerinnen und Praktikern aus dem Handwerk sowie mit wissenschaftlicher Unterstützung durch das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn entwickelt. Sein Ziel ist, selbständige Frauen während der Mutterschutzfristen durch einen pauschalen finanziellen Ausgleich bei der Abdeckung laufender Kosten sowie bei Verdienstausfällen zu unterstützen. Abhängig vom individuellen Bedarf können Leistungen erweitert werden.
Der Präsident des WHKT, Berthold Schröder, betont: »Mutterschutz darf nicht länger vom Beschäftigtenstatus abhängig sein. Während abhängig Beschäftigte vor und nach der Geburt ihres Kindes durch das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld finanziell aufgefangen werden, haben selbstständige Mütter keinen gesetzlichen Anspruch auf Einkommensersatzleistungen. Mit dem Vorschlag eines flexiblen Mutterschaftsausgleichs für Selbständige unterbreiten wir einen konkreten Lösungsvorschlag für den weiteren politischen Prozess.«
Die Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene verankert. Das Bundesfamilienministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf.
Der WHKT setzt sich seit Jahren für einen verbesserten Mutterschutz für Selbständige ein. Bereits im Oktober 2023 hat die WHKT-Vollversammlung die Position »Schwangerschaft und Mutterschaft für Unternehmerinnen erleichtern« verabschiedet. Seit September 2024 befasst sich der WHKT in dem vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie (MWIKE) geförderten Projekt »Machbarkeitsstudie – Wege der Unterstützung für Selbständige im Handwerk während der Schwanger- und Mutterschaft« mit einem Lösungsmodell, das als Vorschlag aus dem Handwerk in den politischen Dialog einfließen soll.
Der Hauptgeschäftsführer des WHKT, Dr. Florian Hartmann, bekräftigt: »Wir freuen uns, dass innerhalb des Handwerks eine breite Unterstützung für eine gesetzliche Regelung zum Mutterschaftsausgleich besteht. In einer aktuellen WHKT-Online-Befragung, gerichtet an die Spitzen der nordrhein-westfälischen Handwerksorganisationen und an selbständige Handwerkerinnen, sprach sich mit 96% eine klare Mehrheit der Befragten dafür aus, Selbständige während der Schwangerschaft und nach der Entbindung Mutterschaftsleistungen analog zu Arbeitnehmerinnen zu gewähren.«
Weitere Informationen zum Projekt unter www.machbarmachen-handwerk.de.
Das Positionspapier ist zu finden unter www.whkt.de/positionen.