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Appell an Handwerksorganisationen in NRW: Betriebe mit guter Ausbildungsleistung herausstellen und auszeichnen

Betriebe mit guter Ausbildungsleistung müssen viel stärker herausgestellt und ausgezeichnet werden. Die WHKT-Vollversammlung hat am 26. Oktober 2018 einen Beschluss gefasst, in dem die Handwerksorganisationen ermutigt werden, Betriebe mit guter Ausbildungsleistung auszuzeichnen. Als Hilfestellung haben die für duale Ausbildung zuständigen Stellen 13 Kriterien aufgeführt, die für eine Auszeichnung herangezogen werden sollten. Da es nicht ein entscheidendes Kriterium für eine gute Ausbildungsleistung gibt, sollten immer eine Reihe von Kriterien zur Anwendung kommen.

Der WHKT sieht in solchen Auszeichnungen eine ausgezeichnete Möglichkeit, Handwerksbetriebe bei ihren Bemühungen um geeignete Auszubildende zu unterstützen.

Als Kriterien werden von den Handwerkskammern vorgeschlagen:

  • Prüfungsergebnisse (Bestehen, Noten)
  • Unterdurchschnittliche Ausbildungsvertragslösungen
  • Kontinuierlich Ausbildungsplätze anbieten und ausbilden
  • Überdurchschnittliche betriebliche Ausstattung, mit der Auszubildende lernen
  • Ausbildungsquote (Relation von Auszubildenden zu Beschäftigten bzw. Ausbildern)
  • Kontinuierliche Qualifizierung der Ausbilder/innen
  • Regelmäßig Feedbackgespräche mit Auszubildenden
  • Aktive Kooperation mit der Berufsschule
  • Zusatzqualifikationen bzw. Kombinationen von Aus- und Weiterbildung für besonders leistungsstarken Nachwuchs
  • Auslandspraktika (zur Persönlichkeitsentwicklung) anbieten
  • PLW-Sieger (mehrfach) (Teilnahme an Berufswettbewerben durch Betrieb ermöglicht)
  • Erfolgreiche Ausbildung spezieller Personengruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, Lernschwächere)
  • Teilzeitausbildung ermöglichen