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Abrechnungsverfahren der Corona-Soforthilfe für Betriebe erfolgreich verbessert

Mit der Corona-Soforthilfe konnten viele betroffene Handwerksbetriebe den schlimmsten wirtschaftlichen Folgen der Krise kurzfristig begegnen. Bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe ist es jedoch für die Betriebe zunächst zu nicht sachgerechten Hürden gekommen. Darauf hat der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) gemeinsam mit den Handwerksorganisationen hingewiesen und sich fortwährend für pragmatische Lösungen eingesetzt.

Die Verbesserungen betreffen vor allem die Absetzbarkeit der Personalkosten, die Anrechenbarkeit von gestundeten Zahlungen für Mieten oder Kredite sowie die Möglichkeit, Zahlungseingänge auf den Leistungszeitraum abzustellen. »Diese Verbesserungen wurden nun erfreulicherweise seitens der Politik nachvollzogen und im Sinne einer praxisgerechten Lösung im Hilfsprogramm umgesetzt. Das ist ein gutes Signal für Betriebe, die auf die Soforthilfe vertraut haben und infolge der Corona-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind«, erklärt der Präsident des WHKT, Hans Hund.

»Betriebe brauchen in unsicheren Zeiten bei entsprechenden Hilfsprogrammen eine hohe Verlässlichkeit. Dies ist mit Blick auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den verantwortungsvollen Bereich der beruflichen Ausbildung unerlässlich«, ergänzt WHKT-Hauptgeschäftsführer Matthias Heidmeier. Die nun beschlossenen Verbesserungen sind aus Sicht des nordrhein-westfälischen Handwerks daher wichtig für eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage – gerade im Bereich jener kleinen Unternehmen, die unter der Krise bislang besonders gelitten haben. Der WHKT sieht einen großen Erfolg der gemeinsamen handwerklichen Interessenvertretung, die sich bei der Soforthilfe für die Betriebe stark gemacht hat.