01.05.2024: Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung NRW in Kraft getreten
Zum 01.05.2024 ist die Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung NRW in Kraft getreten, welche die Details zum Erwerb der Kleinen Bauvorlagenberechtigung enthält.
Antragsberechtigt sind Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauer- oder für das Zimmererhandwerk oder diesen nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 HwO gleichgestellten Personen.
Der Antrag ist einzureichen bei der Ingenieurkammer Bau NRW, die das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten führt.
Voraussetzungen für die Eintragung sind:
- der Meisterbrief oder die Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle,
- eine fünf-jährige Wartefrist ab dem Erwerb des Meisterbriefs oder der Eintragung in die Handwerksrolle,
- geeignete Tätigkeitsnachweise über die Mitwirkung an der Planung oder die maßgebliche Ausführung der Baumaßnahme über einen Zeitraum von fünf Jahren
- das Absolvieren einer Einstiegsqualifikation im Umfang von 80 Unterrichtsstunden im Bereich des Öffentlichen Baurechts vor der Antragstellung,
- eine Wohnung, Niederlassung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
- der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gegen Schäden aus einer Planungstätigkeit.
Die eingeschränkt Bauvorlageberechtigten sind verpflichtet, sich jährlich im Umfang von 16 Unterrichtsstunden im Bereich des Öffentlichen Baurechts fortzubilden.
Das Antragsformular ist zu finden unter: https://ikbaunrw.de/kammer/aktuell/meldungen/FAQ-zur-eingeschraenkten-Bauvorlageberechtigung.php
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Angeboten zur Einstiegsqualifikation:
- Bildungszentrum des Baugewerbes: https://www.bzb.de/weiterbildung/seminare/baurecht-und-management/weiterbildung-gem-regelung-zur-eingeschraenkten-bauvorlageberechtigung-fuer-handwerksmeister-handwerkbau-vo-nrw?utm_source=newsletter_152&utm_medium=email&utm_campaign=neues-aus-den-bzb-06-24
- Handwerkskammer Bildungszentrum Münster: https://www.hbz-bildung.de/de/weiterbildung/bau-energie-umwelt/nachweis-zur-eingeschraenkten-bauvorlageberechtigung-fuer-handwerksmeisterinnen-708
- Handwerkskammer Dortmund: https://www.hwk-do.de/weiterbildung/schulung-eingeschraenkte-bauvorlageberechtigung/