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Fragebogen: Auslandspraktikum in der Ausbildung

Frage 1.
In welchen Ländern ist ein Auslandspraktikum während der dualen Ausbildung möglich?
Nur in Europa.
Nur in Amerika.
Weltweit.
Nur im deutschsprachigen Ausland.
Frage 2.
Wie lange kann der Auslandsaufenthalt während der dualen Berufsausbildung maximal dauern?
Höchstens eine Woche.
Die maximale Dauer hängt vom Ausbildungsberuf ab.
Bis zu zwei Drittel der festgelegten Ausbildungsdauer.
Bis zu einem Viertel der festgelegten Ausbildungsdauer.
Frage 3.
Wo ist festgelegt, dass Teile der dualen Berufsausbildung im Ausland absolviert werden können?
Im Berufsbildungsgesetz.
Im Grundgesetz.
In Murphys Gesetz.
Es gibt keine rechtliche Grundlage.
Frage 4.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Auslandspraktikum während der dualen Berufsausbildung?
Ja, auf jeden Fall.
Ja, wenn man einen sehr guten Notendurchschnitt hat.
Ja, wenn man ein Auto hat.
Nein, der Ausbildungsbetrieb muss zustimmen.
Frage 5.
In NRW gibt es eine Zusatzqualifikation für Auszubildende, in der ein Auslandspraktikum fest verankert ist. Wie heißt sie?
Gesellenbrief
Europaassistent/in (HWK) bzw. Europaassistent/in PLUS (HWK)
Meisterbrief
Weltassistent/in (HWK) bzw. Weltassistent/in MINUS (HWK)
Frage 6.
Auslandsaufenthalte sind im Handwerk nichts Neues, sondern haben eine lange Tradition. Wie nennt man diese Wanderjahre?
Balz
Malz
Walz
Falz
Frage 7.
In welchen Ausbildungsberufen ist ein Auslandsaufenthalt möglich?
In allen anerkannten Berufen des Handwerks.
Nur in Berufen, in denen Fremdsprachenkenntnisse nötig sind.
In allen anerkannten Berufen in Industrie und Handel.
Frage 8.
Wie sind Auslandspraktika in der dualen Betriebsausbildung organisiert?
Immer in Begleitung des Ausbilders.
Auszubildende gehen alleine.
Austausch mit Rückbesuch aus dem Ausland.
Auszubildende gehen in Gruppen.
Frage 9.
Ein beruflicher Auslandsaufenthalt verschafft einen Vorteil am Arbeitsmarkt, weil ...
... man zusätzlichen Urlaub bekommt.
... man seine sprachlichen und beruflichen Kompetenzen ausbaut.
... man so dem Chef eine Weile aus dem Weg gehen kann.
... man dadurch Flugmeilen sammeln kann.
Frage 10.
Was ist der persönliche Nutzen, wenn man eine Zeit im Ausland gearbeitet hat?
Man hat im Freundeskreis etwas zu erzählen.
Man kann ein bisschen Sonne tanken.
Man kann seine Fremdsprachkenntnisse verbessern.
Man wird selbstbewusster, selbständiger und eigenverantwortlicher.
Frage 11.
Was bringt einem ein beruflicher Auslandsaufenthalt in fachlicher Hinsicht?
Gar nichts, auch im Ausland arbeiten alle gleich.
Gar nichts, man macht in erster Linie Urlaub.
Man erlernt neue Techniken und Arbeitsweisen.
Man lernt, wie man die Mittagspause verlängern kann.
Frage 12.
Muss man – sofern man nicht ins deutschsprachige Ausland geht – die jeweilige Landessprache sprechen können?
Ja, man braucht mindestens Muttersprachler-Niveau.
Nein, wenn ich arbeite muss ich doch mit niemandem sprechen.
Sprachkenntnisse erleichtern den Aufenthalt, sind aber kein Muss.
Ein Sprachkurs vor Ort ist möglich, um Grundkenntnisse zu erwerben.
Frage 13.
Welches sind wichtige Eigenschaften, die man mitbringen sollte, um erfolgreich einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren?
Gutes Aussehen
Offenheit
Flexibilität
Lust auf Neues
Frage 14.
Besteht während des Auslandsaufenthalts Berufsschulpflicht?
Ja, man muss sich von der Berufsschulpflicht beurlauben lassen.
Ja, aber wenn man im Nachhinein Bescheid gibt, reicht das aus.
Ja, man muss einen ähnlichen Unterricht im Ausland besuchen.
Nein, die Berufsschulpflicht entfällt automatisch.
Frage 15.
Wer muss dem beruflichen Auslandsaufenthalt vorab zustimmen?
Der Ausbildungsbetrieb.
Die Berufsschule.
Niemand, man hat ein grundsätzliches Anrecht darauf.
Die Gewerkschaft.
Frage 16.
Und was passiert mit dem verpassten Unterrichtsstoff?
Das ist egal, dafür hat man ja im Praktischen dazu gelernt.
Der versäumte Stoff muss eigenständig nachgeholt werden.
Der versäumte Stoff darf später nicht geprüft werden.
Der Unterricht fällt in dem Zeitraum für alle aus.
Frage 17.
Ein Betrieb möchte dem Auslandspraktikum nur zustimmen, sofern der Azubi sich in der Zeit Urlaub nimmt. Ist das rechtens?
Ja, das Praktikum ist schließlich im Grunde genommen Urlaub.
Ja, denn der Chef muss ja auch sehen, wo er bleibt.
Nein, während des Urlaubs darf nicht gearbeitet werden.
Nein, das wäre Erpressung.
Frage 18.
Welches sind die geeignetsten Zeitpunkte für ein Auslandspraktikum?
Im ersten Lehrjahr.
Unmittelbar vor der Abschlussprüfung.
Im dritten Lehrjahr.
Im zweiten Lehrjahr.
Frage 19.
Darf der Ausbildungsbetrieb die Zustimmung verweigern, wenn das Auslandspraktikum in eine Phase der »Hochsaison« fällt?
Ja, das Praktikum sollte in die betrieblichen Abläufe passen.
Nein, da muss sich der Chef nach dem Azubi richten.
Nein, wenn die Schule zustimmt, muss der Betrieb mitziehen.
Nur wenn das Praktikum über Weihnachten stattfindet.
Frage 20.
Gibt es finanzielle Zuschüsse für Auslandspraktika während und nach der Ausbildung?
Nein, finanzielle Zuschüsse gibt es nur für Studenten.
Nein, dafür muss die Ausbildungsvergütung herhalten.
Nein, Inlandspraktika werden ja auch nicht gefördert.
Ja, es gibt spezielle Förderprogramme für Azubis und Fachkräfte.
Frage 21.
Wo kann man sich mit Gleichgesinnten über Auslandspraktika austauschen?
Auf Portalen wie z.B. www.letsgo-azubi.de
Ausschließlich im persönlichen Gespräch in der Berufsschule.
Gar nicht, jeder behält seine Erfahrungen für sich.
In bestimmten facebook-Gruppen, z.B. von azubi-mobil
Frage 22.
Durch einen beruflichen Auslandsaufenthalt entstehen auch zusätzliche Kosten. Wer trägt diese?
Der Ausbildungsbetrieb in Deutschland.
Der Azubi muss allein und im vollen Umfang dafür aufkommen.
Ein Großteil der Kosten kann über Förderprogramme finanziert werden.
Der Gastbetrieb im Ausland.
Frage 23.
Die Ausbildungsvergütung wird während des Auslandspraktikums ...
... vom deutschen Ausbildungsbetrieb weitergezahlt.
... nicht gezahlt.
... vom ausländischen Gastbetrieb übernommen.
... vom deutschen und ausländischen Betrieb gemeinsam gezahlt.
Frage 24.
Welche Beratungsstellen gibt es zur Unterstützung bei Fragen rund um das Auslandpraktikum während der Berufsausbildung?
alle Reisebüros
Mobilitätsberater der Handwerkskammern
Nationale Agentur beim BIBB
Kundenservice der Bahn
Frage 25.
Wer kann bei der Suche nach einem Gastbetrieb im Ausland behilflich sein?
Niemand, man ist auf sich allein gestellt.
Der Ausbildungsbetrieb.
Die Innungen und die Handwerkskammern.
Die Berufsschule.
Frage 26.
Wie heißt das Programm der Europäischen Union, mit der Auslandspraktika von Azubis gefördert werden?
Leonardo da Vinci
Pablo Picasso
Andy Warhol
Vincent van Gogh
Frage 27.
Wann sollte man mit den Vorbereitungen für den beruflichen Auslandsaufenthalt beginnen?
Die Vorbereitungen übernehmen andere; man selbst muss nur warten.
Maximal eine Woche vor dem geplanten Ausreisetermin.
Mindestens drei Monate vor dem geplanten Ausreisetermin.
Vorbereitungen?!
Frage 28.
Welche Zusatzversicherungen sollten vorsichtshalber für den Zeitraum des Auslandspraktikums abgeschlossen werden?
Hausrats- und Lebensversicherung
Pflegeversicherung
Krankenzusatz-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
keine
Frage 29.
Wodurch kann man ein Auslandspraktikum und die erworbenen Kompetenzen später nachweisen?
Durch eine Abschiedsrede.
Gar nicht, ein Nachweis ist vollkommen überflüssig.
Durch den europass Mobilität.
Frage 30.
Während des Praktikums ist man immer auch als »Botschafter des deutschen Handwerks« unterwegs. Daher sollte man ...
... immer ein Diplomatenköfferchen bei sich tragen.
... konsequent Stärke zeigen, denn wir wissen alles besser.
... die Aufmerksamkeit auf sich ziehen und zwar um jeden Preis.
... stets darum bemüht sein, einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

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