WHKT-REPORT Ausgabe 07-08/2020

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Corona-Krise zeigt sich das Handwerk insgesamt als verlässlich und krisensicher. Wann, wenn nicht jetzt haben wir gute Argumente, junge Leute ins Handwerk zu holen? Doch unsere Achillesferse ist selbst in diesen Zeiten der Corona-Krise der Mangel an Nachwuchs. Die Fachkräfte-Frage bleibt auf der Agenda des Handwerks ganz oben. 

Für eine berufliche Zukunft im Handwerk sprechen viele gute Argumente. Die duale Aus- und Weiterbildung steht der akademischen in nichts nach. Doch warum tun sich viele Betriebe trotzdem schwer, Nachwuchs zu finden?

Die Überzeugungsarbeit für das Handwerk braucht offenbar keine Sprint-, sondern Marathonqualitäten. Wir haben es nicht zuletzt mit gesamtgesellschaftlichen Fehleinschätzungen von Berufsperspektiven zu tun, die sich über Jahre aufgebaut haben.

Eines der vielen guten Argumente für das Handwerk ist übrigens das hervorragende Design vieler handwerklicher Produkte. Selbstgeschaffene Möbel und zahlreiche andere Qualitätsprodukte stehen im Mittelpunkt unseres großen Wettbewerbs »DesignTalente Handwerk NRW«, der in diesem Jahr durchgeführt wird. Es ist beeindruckend, welche hohe gestalterische Qualität durch junge Leute mit Leidenschaft und handwerklichem Können entstehen kann. Das zeigt: Tolles handwerkliches Design kann auch auf beruflichen Nachwuchs anziehend wirken. In jedem Fall gilt: Die berufliche Ausbildung bleibt der Schlüssel für die Zukunft des Handwerks. 

Neben Ausbildung sind Aufträge fürs Handwerk entscheidend. Wie die Landesregierung die Auftragsvergaben der öffentlichen Hand ankurbeln will, erläutert uns Ministerin Ina Scharrenbach in einem Gastbeitrag für die aktuelle Ausgabe unseres WHKT-Reports. Wir freuen uns über Ihr Interesse.


Bleiben Sie gesund!

Ihr

Matthias Heidmeier
Hauptgeschäftsführer
 

Gemeinsam aus der Corona-Krise! Kommunalpolitischer Aufruf des nordrhein-westfälischen Handwerks

Beschluss des Vorstandes von HANDWERK.NRW, Juli 2020

Bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 werden die politischen Weichen in den Gemeinden, Städten und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen neu gestellt. Das nordrhein-westfälische Handwerk hat dazu bereits im November 2019 seine grundsätzlichen Erwartungen ausführlich dargelegt.

Die Corona-Pandemie stellt uns alle nun vor gewaltige, zusätzliche Herausforderungen – bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens ebenso wie bei der Bewältigung der Folgen, die die notwendigen Schutzmaßnahmen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben haben. Auch die Kommunen sind in besonderer Weise gefordert und stehen unter großem Druck. Nur mit starken, leistungsfähigen Kommunen werden wir die Corona-Pandemie bekämpfen und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen auffangen können. Nur mit starken, leistungsfähigen Kommunen werden die Transformationsprozesse gelingen, aus denen neues Wachstum und höhere Wettbewerbsfähigkeit hervorgehen.

Auf folgende Punkte kommt es aus Sicht des Handwerks jetzt besonders an:

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Hürden für Förderung liegen hoch:

Ausbildungsprämien können ab sofort beantragt werden

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinien unter Bereitstellung von Antragsformularen seit dem 1. bzw. 3. August 2020 können Ausbildungsbetriebe Prämien aus dem Förderprogramm des Bundes »Ausbildungsplätze sichern« beantragen. Die Antragsformulare sind zu finden auf der Website www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.

Schaut man sich die Antragsformulare genauer an, so erkennt man, dass dies kein unbürokratisches Antragsverfahren ist. Die Anträge sind zu stellen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit, d.h. die Arbeitsagentur vor Ort entscheidet über den Antrag.

Die meisten Ausbildungsbetriebe schauen, ob sie eine »Ausbildungsprämie« oder eine »Ausbildungsprämie plus« erhalten können, weil sie gleich viel oder mehr ausbilden als in den Vorjahren. Dabei wird aktuell noch geklärt, welche Verträge aus der Vergangenheit alle berücksichtigt werden müssen. Nach unserem aktuellen Informationstand wird dann der Durchschnitt aus den drei zurückliegenden Jahren berechnet (auf eine Stelle hinter dem Komma immer abgerundet) und mit dem Stand für das Ausbildungjahr 2020/2021 verglichen. Um die Prämie erhalten zu können gilt zusätzlich, dass die Beschäftigten in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben müssen oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebs im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen sein muss. Ausgezahlt wird die Prämie erst, wenn Auszubildende nach Ende der Probezeit noch im Ausbildungsvertrag sind.

Ferner gibt es den »Zuschuss zur Ausbildungsvergütung« zur Vermeidung von Kurzarbeit und die »Übernahmeprämie«, wenn ein Auszubildender aus einem Insolvenzbetrieb aufgenommen wird. Weitere Details zu den einzelnen Voraussetzungen sind auch unter oben stehendem Link zu finden.

410 Mio. € stehen bundesweit für diese Förderinstrumente zur Verfügung.

Interessant bleibt zu beobachten, inwieweit Betriebe aus dem ausbildungsintensiven Handwerk von der Förderung partizipieren können.

Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW 2020:

Die Nominierten stehen fest

Im Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW stehen die Nominierten für 2020 fest: Von allen angemeldeten Wettbewerbsarbeiten des unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin Laschet stehenden Wettbewerbs hat die Fachjury insgesamt 46 Arbeiten zur Ausstellung zugelassen. Wer von den Nominierten Preisträgerin bzw. Preisträger ist, wird erst während der Siegerehrung unter Teilnahme von NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am 11. Oktober 2020 in der Handwerkskammer Düsseldorf bekanntgegeben.

Die Nominierten 2020 und ihre Arbeiten, die in der Ausstellung vom 11.–25. Oktober 2020 in der Handwerkskammer Düsseldorf zu sehen sein werden, hat der Westdeutsche Handwerkskammertag auf der Seite www.designtalente-handwerk-nrw.de veröffentlicht.

In diesem Jahr haben insgesamt fast 100 junge Handwerkerinnen und Handwerker die Chance ergriffen und sich mit 170 qualitativ hochwertigen Designarbeiten in den Themenbereichen Möbel, Skulpturen, Schmuck, Kleidung, Medien und Wohnen zum Wettbewerb angemeldet.

Der Wettbewerb wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Webseite zum Wettbewerb finden Sie unter: www.designtalente-handwerk-nrw.de 

Jetzt mitmachen:

Digitaler »Tag des Handwerks 2020« am 19. September 2020

Auf Deutschlands Handwerker ist Verlass – rund um die Uhr. Anlässlich des 10. Tages des Handwerks am 19. September 2020 soll das mit einem einzigartigen Videoprojekt für ganz Deutschland auf handwerk.de sichtbar werden. Das 24-Stunden-Video-Projekt gibt Einblick in den Tag von Handwerkerinnen und Handwerkern. Über 5 Millionen Handwerkerinnen und Handwerker sind aufgefordert, mit einem kurzen Handyvideo Teil dieser großen Gemeinschaftsaktion zu werden. Bis zum 6. September 2020 können diese auf www.handwerk.de/tdh2020 hochgeladen werden. Die eingereichten Videos werden zusammen mit einer kurzen Erläuterung zur ausgeübten Tätigkeit am 19. September 2020 auf www.handwerk.de veröffentlicht.

Webseite online:

Förderprogramm »Digital jetzt« – Antragstellung ab 7. September 2020 möglich

Die Webseite zum neuen Förderprogramm »Digital jetzt« vom BMWi ist online und bietet Antworten auf Fragen rund um die Förderung. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab 7. September 2020 über ein Online-Antragstool möglich sein, das dann auf der Seite freigeschaltet wird.

www.bmwi.de/digital-jetzt

Handwerk in Expertenjury vertreten:

Umweltwirtschaftspreis.NRW erstmals ausgelobt

Mit dem neu ausgelobten »Umweltwirtschaftspreis.NRW« wollen das nordrhein-westfälische Umweltministerium und die NRW.BANK die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens in der Umweltwirtschaft weiter ausbauen und innovative Zukunftsideen fördern. Der Preis würdigt kleine und mittlere Unternehmen, die erfolgreiches unternehmerisches Handeln mit Ressourcenschonung und Klimaschutz verbinden.

Ausgelobt wird der mit insgesamt 60.000 Euro dotierte Preis vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) gemeinsam mit der NRW.BANK. Auf das Siegerunternehmen wartet eine Prämie in Höhe von 30.000 Euro, der zweite Platz wird mit 20.000 Euro und der dritte mit 10.000 Euro belohnt.

Die Auswahl erfolgt über eine Expertenjury aus Wirtschaft und Politik. Diese legt ihr Augenmerk insbesondere auf die ökologische Wirkung der Produkte und Dienstleistungen, den Innovationscharakter, dem Nutzen für die Gesellschaft sowie dem wirtschaftlichen Erfolg. »Mit dem Kriterienkatalog bilden wir das ab, was nachhaltiger Umweltschutz heute sein soll und gerade im Handwerk vielerorts bereits ist: Ein selbstverständlicher Bestandteil der Leistungserstellung«, so Matthias Heidmeier, WHKT-Hauptgeschäftsführer und Mitglied der Expertenjury.  

Zur Teilnahme am Umweltwirtschaftspreis.NRW berechtigt, sind Unternehmen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen, die in einem Feld der Umweltwirtschaft aktiv sind. Nähere Angaben hierzu sowie sämtliche Teilnahmeunterlagen stehen online: www.umweltwirtschaftspreis.nrw.

Unternehmen aus NRW können ihre Bewerbungsunterlagen online noch bis zum 9. Oktober 2020 einreichen. Die Preisverleihung ist für Ende des Jahres in Düsseldorf geplant.

Projekt NetQA:

Digitaler Austausch und Online-Seminare zu Qualifikationsanalysen

Die ersten Online-Seminare für Beauftragte der zuständigen Stellen rund um das Thema Qualifikationsanalysen werden seit Juli 2020 durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) angeboten. Gestartet wurde am 20. Juli 2020 mit einem Online-Format zu den Grundlagen des »sonstigen Verfahrens« gemäß § 14 BQFG für Anerkennungssachberatende der Handwerkskammern. Im Rahmen des Verbund-Projekts werden zwei weitere Module angeboten. Vertiefend stehen bei Modul II die Durchführung des Kompetenzfeststellungsverfahrens sowie die Bewertungsstandards im Vordergrund. Dieses Modul ist auch für erfahrene Beraterinnen und Berater gedacht. Beim dritten Modul geht es um die besonderen Anforderungen an die Beratung der speziellen Zielgruppe. Im Fokus stehen hier interkulturelle Kompetenzen sowie Beratungs-kompetenzen aber auch sprachliche Hilfen. Die Online-Seminare sollen im fortlaufenden Rhythmus – ebenso für Anerkennungsberatende der Industrie- und Handelskammern und für Beauftragte anderer zuständiger Stellen nach dem BQFG Bund – angeboten werden.

Die Corona-Krise hat auch bei der Vernetzung als Katalysator für die Digitalisierung der Angebote gewirkt: In Folge der zuvor in Präsenz stattgefundenen regionalen Austauschtreffen hat am 17. Juni 2020 der erste virtuelle Austausch für Anerkennungsberaterinnen und -berater der Industrie- und Handelskammern stattgefunden. Der bundesweite Austausch fand regen Anklang.

Am 25. Juni 2020 waren die Beauftragten der Handwerkskammern und IHKn in Rheinland-Pfalz und im Saarland zum Austausch geladen. Bei dieser digitalen Veranstaltung standen unter anderem die Beratungspraxis und Durchführung von Qualifikationsanalysen in Corona-Zeiten aber auch Anfragen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Mittelpunkt. Austauschformate für weitere Bundesländer sind bereits in Planung.

Informationen zum Projekt »NetQA« finden Sie unter www.whkt.de/netqa.

Deutsche Stiftung Denkmalschutz:

Bundesweites Stipendienprogramm »Restaurator im Handwerk«

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz vergibt auch im Jahr 2020 bis zu 10 Stipendien á 3.000 Euro für die Fortbildung zum geprüften »Restaurator im Handwerk«.

Bewerben können sich alle Interessenten, die eine erfolgreich bestandene Meisterprüfung nachweisen können sowie erste Erfahrungen im Umgang mit denkmalgeschützten Bauten oder Altbauten, insbesondere mit Arbeiten im Rahmen der Pflege, Erhaltung und Erneuerung historischer Bausubstanz haben (bitte Angabe von Referenzobjekten).

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2020.

Weitere Informationen zum Stipendienprogramm: www.denkmalschutz.de/denkmale-erleben/stipendienprogramm-restaurator-im-handwerk.html

Bewerbungsstart für den GRÜNDERPREIS NRW 2020:

60.000 Euro Preisgeld für die besten Gründerinnen und Gründer des Landes

Ab sofort können sich Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer aus Nordrhein-Westfalen für den diesjährigen GRÜNDERPREIS NRW 2020 bewerben und insgesamt 60.000 Euro Preisgeld gewinnen. Der vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK ausgerichtete Wettbewerb, der bereits zum neunten Mal durchgeführt wird, steht dieses Jahr unter einem ganz besonderen Vorzeichen.
 
»Wir wissen, dass auch viele junge Unternehmen durch die Corona-Pandemie stark belastet sind. Gerade in dieser Zeit möchten wir mit dem Gründerpreis öffentliche Aufmerksamkeit auf die mutigen Unternehmerinnen und Unternehmer lenken, die mit ihren Innovationen daran mitwirken, dass wir gut aus der Krise herauskommen«, so Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Einen besonderen Appell richtet Jury-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Volkmann an Gründerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger: »Frauen gründen immer häufiger, sind aber immer noch unterrepräsentiert. Das spiegelt sich auch beim GRÜNDERPREIS NRW wider. Seien Sie mutig – wir freuen uns auf alle Bewerbungen von Gründerinnen des Landes.« Gleiches gilt auch für Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger, deren Herausforderungen mindestens so groß sind wie bei einer Gründung und die explizit mit ihrer Bewerbung für den GRÜNDERPREIS NRW willkommen sind.

Der GRÜNDERPREIS NRW 2020 richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die zwischen 2015 und 2018 in Nordrhein-Westfalen gegründet wurden. Ob Handwerksbetrieb, Gastronomie, Technologie-Start-up, Industrieunternehmen, Nachfolgeunternehmen oder etwas völlig anderes: Alle Unternehmen sind aufgerufen, sich zu bewerben. Zu den Auswahlkriterien gehören der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Außerdem fließen Ansätze zu gesellschaftlichem Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit ein.

Das Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro wird von der NRW.BANK gestiftet (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro). Damit zählt der GRÜNDERPREIS NRW zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben für Gründerinnen und Gründer und erfreut sich großer Wertschätzung in der Gründerszene sowie seit Jahren steigender Bewerberzahlen. Alle nominierten jungen Unternehmen können sich auf diese Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. 
 
Die diesjährige Preisverleihung findet am 30. November 2020 in Düsseldorf statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb und die elektronischen Teilnahmeunterlagen finden Sie im Internet unter www.gründerpreis.nrw.

Neu erschienen:

Handwerksstatistik 2019/2020 als Download verfügbar

Während im Laufe des Jahres sukzessive diejenigen Themenbereiche der Handwerksstatistik veröffentlicht wurden, zu denen offizielles Datenmaterial vorlag, liegen nun die Zahlen für alle Themenbereiche vor, sodass die Gesamtausgabe der Statistik 2018/2019 zur Verfügung steht. 

Die ausschließlich digital erscheinende Handwerksstatistik 2018/2019 des WHKT, die umfassendes Zahlenmaterial zu den Themenbereichen »Handwerk im Überblick«, »Betriebsstatistik«, »Handwerksunternehmen«, »Ausbildungsverhältnisse«, »Gesellenprüfungen«, »Meisterprüfungen« sowie »Fort- und Weiterbildungen« bietet, steht als Download bereit unter www.whkt.de/statistik/.

 

Gastbeitrag: Kommunale Vergabegrundsätze Nordrhein-Westfalen – Öffentliche Investitionen beschleunigen

Foto: MHKBG 2017 / F. Berger

von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen


2,8 Milliarden Euro investierten die nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahr 2018 in die öffentliche Infrastruktur: Damit ist die öffentliche Bautätigkeit einer der Garanten für die Sicherung von Beschäftigung in unserem Land Nordrhein-Westfalen.

In diesem Ausnahmejahr 2020 ist es daher neben direkten Maßnahmen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen zur Abmilderung der (wirtschaftlichen) Folgen für die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erforderlich, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre öffentlichen Investitionsvorhaben schneller als bisher in die Tat umsetzen zu können.

Mit der Reform der Kommunalen Vergabegrundsätze setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen weiteren Baustein aus dem am 31. März 2020 im Landeskabinett beschlossenen »Kommunalschutz-Paket« um:

»6. Die Landesregierung beauftragt die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung durch weitestmögliche Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens die kommunalen Vergabegrundsätze derart zu erleichtern, dass kommunale Beschaffungen für den Gesundheitsschutz, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung und für Planungs- und Bauleistungen deutlich erleichtert werden, um so in der Zeit der COVID-19-Pandemie die Aufträge schneller in die Märkte zu bekommen.«

Denn: Ein fallendes Wirtschaftswachstum geht mit sinkenden öffentlichen und privaten Investitionen einher. Da Investitionen für die Wirtschaftsentwicklung elementar wichtig sind, spielt das Stimulieren von Investitionen eine zentrale Rolle. Die fallenden Wachstumsraten haben weitreichende Folgen: Sie führen nicht nur quasi definitionsgemäß zu einem verringerten Anstieg des allgemeinen Lebensstandards, sondern können auch zu verschärften Verteilungskonflikten führen.

Außerdem beruhen die Planungen öffentlicher und privater Haushalte üblicherweise auf der Annahme, dass die bisherige wirtschaftliche Entwicklung sich auch in Zukunft fortsetzt. Wenn die tatsächliche Entwicklung zurückbleibt, steigt die Verschuldung sowohl des Staates als auch vieler privater Haushalte und Unternehmen. Diese Verschuldung wiederum belastet künftiges Wachstum und verhindert damit erforderliche Investitionen in die Zukunft, die zur Anpassung an die klimatischen Veränderungen und zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen dienen.

Öffentliche Aufträge unterliegen dem Vergaberecht: Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung des Bundes im Jahr 2017 wurde die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Damit die Kommunen bei der Vergabe von Aufträgen mehr Flexibilität erhalten, um Aufträge schneller in die Märkte zu bekommen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die mit der Unterschwellenvergabeordnung eröffneten Möglichkeiten genutzt.

Ziel der Reform der Kommunalen Vergabegrundsätze ist es, unseren Kommunen ein praktikables und wirksames Instrument an die Hand zu geben, um mit der Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Ausnahmejahr 2020 und im Jahr 2021 Unternehmen und Beschäftigung sowie die erforderliche Erneuerung der öffentlichen Infrastrukturen voranzutreiben.

Wichtig: Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte sind die europarechtlichen Grundprinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten. Die Auftragsvergabe muss im Einklang mit den Vorschriften und Grundsätzen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfolgen.

Seit dem 4. Juli 2020 sind die reformierten Kommunalen Vergabegrundsätze in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die Kommunalen Vergabegrundsätze sollen am 31. Dezember 2021 außer Kraft treten. Im Verlauf des Jahres 2020 sollen die Kommunalen Vergabegrundsätze überprüft und die mit den neuen Vergabegrundsätzen gemachten Erfahrungen in diese Überprüfung einbezogen werden.



Die Reform hat vier Kernelemente:

1. Direktaufträge:
Direktaufträge für Bauleistungen sowie für Liefer- und Dienstleistungen können bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) direkt vergeben werden; diese Schwelle lag bisher bei 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Direktaufträge für freiberufliche Leistungen mit einem vorab geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro (einschließlich Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer) können direkt vergeben werden.

2. Für die Vergabe von Bauleistungen wird ein gewerkebezogener Ansatz eingeführt:
Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist demnach
a) für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert von 750.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder
b) bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert in Höhe von 1.250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) möglich.

Eine freihändige Vergabe ist zulässig
a) für jedes Gewerk bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert in Höhe von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder
b) bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert in Höhe von 125.000 Euro.


3. Besonderheit für Bauleistungen zu Wohnzwecken: Bis zum 31. Dezember 2021 kann für Bauleistungen zu Wohnzwecken für jedes Gewerk eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert in Höhe von 1.000.000 Euro und für jedes Gewerk eine freihändige Vergabe bis zu einem vorab geschätzten Einzelauftragswert in Höhe von 100.000 Euro erfolgen. Damit wird eine aktuelle Erlasslage der Bundesregierung zum Gegenstand der Kommunalen Vergabegrundsätze in Nordrhein-Westfalen.

Bauleistungen zu Wohnzwecken sind solche, die der Schaffung neuen Wohnraums sowie der Erweiterung, der Aufwertung, der Sanierung oder Instandsetzung bestehenden Wohnraums dienen. Eine Aufwertung, Sanierung oder Instandsetzung von Wohnraum kann zum Beispiel in der Verbesserung der energetischen Qualität oder der Erhöhung des Ausstattungsstandards liegen, auch in der äußerlichen Sanierung beziehungsweise Instandsetzung von Wohngebäuden (zum Beispiel Fassade, Dach). Umfasst sind auch Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit Neubau von Wohnraum oder Aufwertung bestehenden Wohnraums, zum Beispiel Zufahrtsstraßen für Wohngebiete, Ver- und Entsorgungsleitungen oder emissions- beziehungsweise immissionsmindernde Maßnahmen, zum Beispiel zur Reduzierung von Lärm oder Erschütterungen in den Wohnräumen.

Wohnzwecken dienen grundsätzlich auch städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Umfasst sind insbesondere Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder zum Umbau von Kindergärten und -tagesstätten, Schulen und Sportstätten sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

Wohnzwecke müssen nicht der alleinige und auch nicht der Hauptzweck der Bauleistung sein. Es genügt, wenn die Wohnzwecke nicht nur untergeordneter Natur sind.


4. Einbezug von freiberuflichen Leistungen in die Kommunalen Vergabegrundsätze: Erstmals werden die freiberuflichen Leistungen in die Kommunalen Vergabegrundsätze einbezogen. Neben der Regelung über Direktaufträge für freiberufliche Leistungen, sehen die Kommunalen Vergabegrundsätze vor, dass Aufträge für Architekten und Ingenieure im Leistungswettbewerb zu vergeben sind. Unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit können öffentliche Aufträge der Kommunen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 150.000 Euro (einschließlich Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer) nach Verhandlung mit nur einem geeigneten Bewerber vergeben werden. Voraussetzung ist, dass der Aufforderung dieses Bewerbers zur Angebotsabgabe eine Abfrage über die Eignung im Sinne des § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei mindestens drei möglichen Bewerbern vorausgegangen ist.

Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragswertes ist die ortsübliche Vergütung zugrunde zu legen.


Mit der Änderung der Kommunalen Vergabegrundsätze Nordrhein-Westfalen gelingt es, unter weitest möglicher Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens die kommunalen Vergaben derart zu erleichtern, das kommunale Beschaffungen – namentlich auch Planungs- und Bauleistungen – schneller in die Märkte kommen, um Beschäftigung und Unternehmen zu sichern. Los geht’s!