WHKT-REPORT Ausgabe 06/2020

Vorwort:

Handwerk vor wichtigen Weichenstellungen

Liebe Leserinnen und Leser,

in Nordrhein-Westfalen haben die Schulferien begonnen, doch mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung bleibt kaum Zeit zum Ausruhen. Hat das Handwerk auch in den kommenden Monaten noch genügend Aufträge, um Stabilitätsanker der Wirtschaft zu bleiben? Und finden die Betriebe noch den passenden Nachwuchs, damit freie Ausbildungsplätze gut besetzt werden können?

Die Politik überlegt, wie sie Anreize für Ausbildung schaffen kann. Die Partner im NRW-Ausbildungskonsens sind sich einig, dass Aktionismus uns aktuell nicht weiterhilft. Derzeit geht es vor allem um eine Frage: Wie bringen wir geeignete junge Leute und die Betriebe zusammen? Es gilt, mit aller Macht für die Ausbildung zu trommeln. Die Perspektiven im Handwerk sind für motivierte Jugendliche nach wie vor gut – selbst in der augenblicklichen Situation.

Damit das so bleibt, braucht das Handwerk auch in den kommenden Monaten Aufträge. Zu befürchten ist, dass im Herbst gewerbliche Aufträge weiter einbrechen. Damit dieser Einbruch zumindest ein wenig abgefedert werden kann, sind Aufträge der öffentlichen Hand gefragt. Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen und Deutschland gibt es reichlich. In diesem Sinne begrüßen wir sehr, dass das Land zur Belebung der Konjunktur Rahmenbedingungen bei Förderprogrammen entscheidend verbessert. Bis zu 90 Prozent kann nun die Förderquote betragen. Das hilft den Kommunen als wichtige Auftraggeber für viele Handwerksunternehmen. Wichtig ist, dass aus der Theorie jetzt Praxis wird und dass die Programme nicht nur aufgelegt, sondern vor allem auch genutzt werden.

Das Handwerk hält zusammen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Matthias Heidmeier
Hauptgeschäftsführer

 

Betriebe suchen jetzt Auszubildende wegen bisheriger Kontaktbeschränkungen:

Neues Online-Angebot der Handwerkskammern

Mit der Online-Plattform www.whkt.de/findedeinhandwerk unterstützen die Handwerkskammern in NRW und der Westdeutsche Handwerkskammertag junge Menschen auf dem Weg in die berufliche Ausbildung. Der neue Online-Service bietet passend zur Coronazeit ein sehr einfaches wie effizientes Angebot. Jugendliche, die noch in diesem Jahr eine Anschlussperspektive nach der Schule suchen, melden sich mit Angabe ihres Wunschberufs auf der Website www.whkt.de/findedeinhandwerk und die Handwerkskammer vor Ort vermittelt passende Ausbildungsbetriebe in der Region der bzw. des Ausbildungssuchenden.

Notwendig ist diese Gemeinschaftsaktion der Handwerkskammern, weil aufgrund der Kontaktsperren in den vergangenen Monaten das Matching zwischen Ausbildungsbetrieben und Lehrstellensuchenden nicht funktioniert hat und unzählige Ausbildungsplätze bis heute unbesetzt sind. Die Handwerkskammern wollen mit diesem Angebot sehr niederschwellig und im ersten Schritt rein digital den Weg in betriebliche Ausbildung eröffnen.

Das Interesse des Handwerks besteht darin, interessierte junge Menschen mit passenden Betrieben regional zusammenzubringen. Die Ausbildungsberatung der Kammern kennt sämtliche Karrierewege im Handwerk – vom geprüften Berufsspezialisten, über den Handwerksmeister und Bachelor Professional bis hin zum Master Professionell – und kann so optimal beraten, damit die Bewerbung und damit der Einstieg gelingt.

Ausbildungsprämien – Betriebe vor Enttäuschungen schützen

Auf Bundesebene wurden in den letzten Wochen verschiedene Prämien für Ausbildungsbetriebe diskutiert, konzipiert und politisch verkündet. Die Konkretisierungen führen dazu, dass bereits heute klar ist, dass viele Handwerksbetriebe, die im gleichen Umfang wie in den Vorjahren ausbilden, nicht in den Genuss einer Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro kommen werden. Denn weitere Kriterien sind relevant. Eine Mindestzeit von coronabedingter Kurzarbeit in zurückliegenden Monaten oder Umsatzeinbrüche von mindestens 60 Prozent in bestimmten Monaten dieses Jahres werden zusätzlich vorausgesetzt. Auch die Ausbildungsprämie in Höhe von 3.000 Euro für Ausbildungsbetriebe, die mehr als im Schnitt der letzten drei Jahre ausbilden, soll an die erhebliche Coronabetroffenheit mit den gleichen Kriterien geknüpft werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Beratungen und Publikationen Richtung Ausbildungsbetriebe im Handwerk keine Hoffnungen wecken, die später (nach Ende der Probezeit der Auszubildenden) zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt werden. Für die Übernahmezuschüsse gilt das nicht. Wer einen Auszubildenden aus einem coronabedingten Insolvenzbetrieb übernimmt, soll einmalig 3.000 Euro erhalten.

Nach jetzigem Stand sollen alle Ausbildungsprämien über die Arbeitsagenturen beantragt und bewilligt werden. Gleiches gilt für eine Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung. Hier soll ein Großteil der Ausbildungsvergütung erstattet werden, wenn im Betrieb mindestens 50 Prozent Arbeitsausfall zu verzeichnen ist und trotzdem weiter ausgebildet wird. Über die darüber hinaus angekündigte Förderung einer übergangsweisen Auftrags- oder Verbundausbildung wird der WHKT im nächsten Report informieren.

»Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken«:

Projektaufruf für Sonderprogramm auch für Handwerksunternehmen interessant

Viele Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Herausfordernd waren die vergangenen Wochen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bislang noch keine Internetpräsenz haben.

Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf »Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020«, das auch für entsprechende Handwerksunternehmen mit Ladengeschäften interessant ist, will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten.

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger ETN eingereicht werden. Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw.

Ausbildungskonsens NRW:

Ausbildungsmarkt wird landesweit und regional mit gewisser Sorge begleitet

Völlig logisch ist, dass die Corona-Pandemie auch den Ausbildungsmarkt negativ beeinflusst. So sind nicht nur Betriebe und Jugendliche sowie deren Eltern verunsichert, wie man sich bei Kontaktbeschränkungen verhält, sondern auch Maßnahmen der beruflichen Orientierung, Vermittlungsbemühungen und Veranstaltungen zum Matching waren während des Shutdowns völlig lahmgelegt. Das Kennenlernen der Ausbildungsvertragspartner über digitale Kanäle fand in Einzelfällen erfolgreich statt, konnte jedoch das übliche Matching nicht ersetzen.

Die Partner des Ausbildungskonsenses sind sich einig, dass die Entwicklung am Ausbildungsmarkt intensiv beobachtet und analysiert werden müsse, um richtige Schlüsse für die Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen und für die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für Schulabgängerinnen und Schulabgänger zu ziehen. Regelmäßig tauscht sich sowohl die Spitzenebene als auch die Arbeitsebene dazu aus und sieht zunächst Aktivierungs- und Matchingmaßnahmen als besonders zielführend an.

In der letzten Woche vor den Ferien haben alle Koordinatoren für Studien- und Berufswahl konkrete Informationen über freie Ausbildungsplätze in der jeweiligen Region mit der Bitte erhalten, diese an die Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen sowie deren Eltern zu verteilen, um die durch Schulschließung besonders betroffenen Jugendlichen zu Bewerbungen zu motivieren – dies ist eine Gemeinschaftsaktion des Ausbildungskonsenses, die federführend die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung organisiert hat. In der Information wird auch gezielt auf die Ausbildungsbörsen der Handwerkskammern hingewiesen, denn die Kammerorganisationen waren in die Gemeinschaftsaktionen unmittelbar eingebunden.

Im Ausbildungskonsens NRW werden die am 24. Juni vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte für ein Bundesprogramm »Ausbildungsplätze sichern« intensiv bewertet sowie geprüft, welche Maßnahmen zusätzlich im Herbst je nach Ausbildungsmarktlage in den einzelnen Regionen notwendig sind.

Arbeit des Ehrenamtes unterstützen:

WHKT startet Umfrage zu Angeboten der Handwerksorganisationen für Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger

Im Rahmen eines durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts führt der WHKT aktuell eine Online-Befragung unter allen Handwerksorganisationen durch. Im Kern geht es um die Fragestellung, mit welchen speziellen Angeboten der Handwerksorganisationen Ehrenamtliche zur Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erreicht werden und wo ein Entwicklungs- und Ausbaubedarf gesehen wird.

842 Innungen, 42 Landesinnungsverbände, 37 Kreishandwerkerschaften und 7 Kammern in NRW sind aufgerufen und herzlich gebeten, sich an der Umfrage zu beteiligen, damit der WHKT die aktuelle Situation möglichst umfassend analysieren kann.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: http://umfrage.handwerk.nrw/s/4ccc186

Projekt ValiKom Transfer:

Erste digitale Bewerterschulung durchgeführt

Berufsexpertinnen und -experten bewerten im Rahmen des Validierungsverfahrens die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmenden. Bisher wurden sie durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) mit einer Präsenzschulung auf ihre Aufgabe als Bewerter/innen vorbereitet. Durch die coronabedingten Einschränkungen konnten in den letzten Monaten jedoch keine Schulungen durchgeführt werden.

Um die Schulung zukunftsorientiert aufzustellen, hat die ZWH die letzten Wochen genutzt und eine digitale Alternative in Form eines Online-Seminars aufgebaut. Damit soll es den Berufsexpertinnen und -experten ermöglicht werden, von zu Hause über Videochat an dem Seminar teilzunehmen. Um das Gelernte zu verfestigen, werden bei der Präsenzschulung Übungen in Kleingruppen eingesetzt. Dass dies auch in Online-Seminarform möglich ist, hat der erste Testlauf im Juni gezeigt. Mit insgesamt 10 Berufsexperten und -expertinnen wurde die digitale Schulung erfolgreich getestet, so dass die Projektkammern zukünftig die Möglichkeit haben, die Schulung entweder als Präsenzschulung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durchzuführen oder in Form eines ortsungebundenen Online-Seminars.

An dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekt »ValiKom Transfer« sind 11 Handwerkskammern, 17 Industrie- und Handelskammern, 2 Landwirtschaftskammern, das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) sowie der WHKT beteiligt.

Weitere Informationen unter www.validierungsverfahren.de.

Vorerst keine Änderungen zu erwarten:

Europäische Kommission legt Bericht zur Datenschutzgrundverordnung vor

Zwei Jahre ist es her, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Damals, im Mai 2018, sorgten die EU-Datenschutzregeln für einen Aufschrei bei Handwerksbetrieben. Fragt man heute Unternehmen nach Bürokratielasten, gehört die DSGVO weiterhin zu den oft genannten Rechtsakten.

Am 24. Juni 2020, zeitnah zum zweiten Jahrestag des Inkrafttretens der Verordnung, hat die Europäische Kommission einen Bericht zur DSGVO vorgelegt. Dessen Ziel sollte es sein, die Umsetzung der Verordnung in den Mitgliedstaaten zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungsbedarfe zu identifizieren.

Das Wichtigste zuerst: Die Kommission schlägt keine Regeländerungen vor. Sie hält dies für verfrüht. Das heißt fürs Erste – voraussichtlich für die kommenden zwei Jahre – bleibt alles beim Alten. Dabei erkennt die Europäische Kommission durchaus an, dass die Umsetzung der DSGVO gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Sie wehrt sich aber ausdrücklich dagegen, kleine Unternehmen durch Ausnahmen von den Anforderungen der Verordnung zu befreien. Ihr Argument: Entscheidend ist nicht die Zahl der Beschäftigten, sondern die Datenschutzrelevanz der betrieblichen Tätigkeit (gefahrenbezogener Ansatz). Kurzfristig stellt die Europäische Kommission deswegen nur in Aussicht, kleine und mittlere Unternehmen mit Handlungshilfen zu unterstützen. Außerdem sollen im Jahr 2020 erneut Fördergelder im Umfang von einer Million Euro bereitgestellt werden. Mittelfristig zieht sie auch legislative Maßnahmen in Betracht. Das betrifft zum Beispiel Vereinfachungen für Verarbeitungsverzeichnisse von KMU mit geringem Datenschutzrisiko.

Den Bericht finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/1_en_act_part1_v6_1.pdf.

Stärkere Stimme im Gesundheitswesen:

Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet

Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen bekommen nun eine stärkere Stimme im Gesundheitswesen. Der Landtag stimmte am 24. Juni 2020 für die Gründung einer Pflegekammer und verabschiedete das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen. Sie soll die Qualität der Pflege sichern, Standards für eine gute Berufsausübung festlegen und überwachen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote entwickeln. Zudem ist vorgesehen, dass die Kammer zukünftig auch die Zuständigkeit für Examen in der Pflegeausbildung bekommen soll.