WHKT-REPORT Ausgabe 12/2019

Ausblick auf die kommenden Monate: Green Deal und Co.

Am 11. Dezember hat die Europäische Kommission ihren »Green Deal« vorgestellt. Im Zentrum der Strategie steht das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 und der damit verbundene tiefgreifende Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft.

Der »Green Deal« ist bis jetzt »nur« eine Mitteilung der Europäischen Kommission. Diese ist verknüpft mit einem Fahrplan von 47 Maßnahmen, die in den kommenden zwei Jahren angestoßen werden sollen. Dieser Fahrplan hat es in sich – im Sinne des Umfangs und der Qualität der Maßnahmen. Der Umbau in Richtung Klimaneutralität tangiert alle Bereiche. Entsprechend ist auch das Handwerk absehbar vielfältig betroffen.

Da sind zunächst die Gesetzgebungsvorhaben. Wenn in Zukunft die Treibhausgasemissionen stärker verringert werden als das bisher vorgesehen ist, hat das Auswirkungen auf den Instrumentenkasten. Das kann bedeuten, dass Verkehrs- und Gebäudeemissionen mittelfristig dem Emissionshandel unterliegen. Darüber hinaus werden absehbar Maßnahmen verschärft, z. B. die Emissionsstandards für neue leichte Nutzfahrzeuge. Die Energieeffizienzrichtlinie wird voraussichtlich 2021 erneut geöffnet. Hier könnten Diskussionen über Renovierungspflichten für öffentliche Gebäude erneut entflammen und die Frage, inwiefern Energieversorger für Energieeinsparmaßnahmen bei Kunden verantwortlich sein sollen. Die Energiesteuerrichtlinie soll ebenfalls im Jahr 2021 angefasst werden. Das könnte mittelfristig das Dieselprivileg beenden.

Jenseits der Gesetzgebungsverfahren geht es um Anreize und Unterstützung, insbesondere auch für die Gebäudesanierung.

Der »Green Deal« betrifft auch das im Handwerk viel diskutierte Thema Luftqualität, denn diese hat auch Rückwirkungen auf die Treibhausgasemissionen. Im Jahr 2021 wird voraussichtlich ein Vorschlag zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie veröffentlicht werden. Die Luftqualitätsrichtlinie legt Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide fest. Zu vermuten ist, dass vor allem die Feinstaubgrenzwerte verschärft werden. Diese sind im internationalen Vergleich, insbesondere mit Blick auf die WHO-Richtwerte, relativ großzügig. Weil Kommunen und Regionen nur begrenzt Möglichkeiten haben, Schadstoffe zu reduzieren, setzt die Verschärfung sinnvollerweise voraus, dass die Emissionen an der Quelle gesenkt werden. Mögliche Hebel sind z. B. Emissionen von Neufahrzeugen, der Ausbau der Infrastruktur für alternative Antriebe, Mindestanforderungen für die Verbrennung von Festbrennstoffen und darüber hinaus Emissionsminderungen in der Landwirtschaft. Solche Verzahnungen, bei denen das Stellen an einer Schraube weitere Maßnahmen nach sich zieht oder diese voraussetzt, sind im Maßnahmenkatalog verbreitet anzutreffen.

Der »Green Deal« ist eines von vielen Vorhaben. Im ersten Quartal des kommenden Jahres sind auch in anderen Bereichen Vorschläge und Strategien zu erwarten. Noch im Dezember könnte der Startschuss für das nächste Europäische Semester fallen, das heißt die wirtschaftspolitische Koordinierung. Für Januar steht eine Roadmap für ein soziales Europa auf der Tagesordnung, verbunden mit einer Initiative für Mindestlöhne in der EU. Im Februar werden unter anderem Maßnahmen zur künstlichen Intelligenz und zur Entgelttransparenz veröffentlicht werden. Im März folgen eine neue KMU-Strategie, ein absehbar umfangreicher Aktionsplan Kreis­laufwirtschaft, eine Bildungsstrategie und ein Binnenmarktbericht mit Schwerpunkt Binnenmarkthindernisse.  Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission soll am 29. Januar 2020 veröffentlicht werden. Dann wird klar, wie es in den nächsten Quartalen weitergeht.

Gemeinsam mit MWIDE realisiert:

Erstmalig Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vergeben

Ende November wurde erstmalig der »Innovationspreis Handwerk« von Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Pinkwart an Handwerksbetriebe vergeben. Der WHKT hatte den Wettbewerb gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) konzipiert und die Organisation weitgehend übernommen. Besonders hervorzuheben ist die Anzahl von 53 Bewerbungen um den Innovationspreis, den es in zwei Kategorien gibt – bis 10 und über 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.

Dabei hatte die Jury große Mühe, sich auf nur einen Preisträger je Kategorie zu beschränken und hatte sich deshalb  entschlossen, für beide Kategorien jeweils zwei Betriebe vorzuschlagen. Das hohe Niveau der vorgeschlagenen Betriebe bewog Minister Prof. Dr. Pinkwart dazu, die Preisgelder zu verdoppeln und in jeder Kategorie nicht nur einen, sondern je zwei Preisträger mit je 10.000 Euro auszuzeichnen und damit seine hohe Wertschätzung gegenüber den Siegerbetrieben und damit dem Handwerk als Ort von Innovationen auszudrücken.

Der Innovationspreis soll alle zwei Jahre vom Wirtschaftsministerium vergeben werden, so dass der nächste Wettbewerb im Jahr 2021 ansteht.

Virtuelle Akademie in Vorbereitung:

WHKT startet Vorhaben, um Ehrenamt noch stärker zu unterstützen

Mit dem vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekt »Ehrenamtsakademie« verbindet der WHKT das Ziel, das Ehrenamt im Handwerk zu stärken und Nachwuchs für das Ehrenamt zu sichern. Es werden die Angebote für ehrenamtlich Tätige in NRW gesichtet, zusammengestellt und für Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger auf einer Plattform transparent gemacht. Zudem sollen zielführende Angebote bereitgestellt und die Durchführung von Workshops mit jungen Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträgern und potentiellen Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträgern erprobt werden, um Inhalte für zu schaffende Weiterbildungsangebote zu ermitteln.

Das Projektvorhaben ist im Dezember 2019 ge­startet und endet im November 2021. Der WHKT wird in absehbarer Zeit auf die Handwerksorganisationen in dieser Sache zugehen.

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz I:

Große Aufwertung der Höheren Berufsbildung

Die Abschlussbezeichnungen »Bachelor Professional« und »Master Professional« ergänzen zukünftig unter anderem den Meistertitel und den Abschluss Betriebswirt (HWO). Dies begrüßt der WHKT ausdrücklich. Denn die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung in Deutschland. Die Höhere Berufsbildung bekommt damit ein klares Profil. Für unzählige, sehr bedeutende Berufsabschlüsse mit ihren branchenspezifischen Qualifikationsbezeichnungen gibt es eine gemeinsame, verständliche Klammer. National wird anerkannt und international transparent gemacht, was die von der Wirtschaft verantwortete Berufsbildung tatsächlich leistet und sich in Prüfungszeugnissen der Aus- und Weiterbildung widerspiegelt.

Der WHKT befasst sich schon lange mit diesem Thema und hatte bereits im Jahr 2005 maßgeblich an dem Beschluss des Landesausschusses für Berufsbildung in NRW »Einführung des »Bachelor Professional« für Berufsabschlüsse der beruflichen Weiterbildung auf hohem Niveau als zusätzliche Bezeichnung mitgewirkt.

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz II:

Zusätzliche Belastungen für Ausbildungsbetriebe in Sicht

Trotz der Aufwertung der Höheren Berufsbildung und den sehr positiven Aspekten des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes muss man feststellen, dass die Ausbildungsbetriebe deutlich mehr belastet werden, so z. B. durch erweiterte Freistellungsverpflichtungen ihrer Auszubildenden im Zusammenhang mit dem Berufsschulunterricht. Jetzt wird es in NRW darauf ankommen, die gesetzliche Regelung, dass der Berufsschultag im Regelfall acht Unterrichtsstunden hat, ernst zu nehmen und flächendeckend umzusetzen. Denn ohne Zustimmung der betroffenen Wirtschaft sollte es nach geltender Rechtslage schon jetzt keine »halben Berufsschultage«, d. h. 4–6 Stunden, geben. In der Anlage A der sog. APO-BK, dem Regelwerk für Berufskollegs heißt es für die Berufsschule: »An einem Tag sind acht Unterrichtsstunden zu erteilen.«

Beitrag zum Klimaschutz:

Energiesparer NRW: Auszeichnung für energieeffiziente Privathaushalte

Sowohl Maßnahmen zur energetischen Modernisierung als auch der Einsatz erneuerbarer Energien und effizienter Technologien leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich daher dafür ein, die Umsetzung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen voranzubringen. Ohne das persönliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist dies jedoch nicht möglich.

Im Auftrag des Ministeriums koordiniert die EnergieAgentur.NRW das Projekt Energiesparer NRW. Private Haushalte können sich als Energiesparer NRW präsentieren. Auch wenn man Häusern die inneren, energetischen Qualitäten nicht ansieht – wer in die Energieeffizienz investiert, Energie spart oder die Kraft der Sonne nutzt, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Vier unterschiedliche Auszeichnungen werden für besonders niedrigen Heizwärmebedarf, besonders effizienten Einsatz von Energie oder für den Einsatz erneuerbarer Energien, z. B. Photovoltaik oder Solarkollektoren, auf Antrag vergeben.

Weitere Informationen der EnergieAgentur.NRW gibt es unter www.energieagentur.nrw/energiesparer.

Die EnergieAgentur.NRW ist langjähriger Kooperationspartner des nordrhein-westfälischen Handwerks und hat bereits zahlreiche erfolgreiche Maßnahmen mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag und weiteren Handwerksorganisationen in den Bereichen Klimaschutz und erneuerbare Energien realisiert.

Europa:

Brexit

Nach den Wahlen am 12. Dezember 2019 hat die Tory-Partei die absolute Mehrheit im britischen Unterhaus. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Großbritannien geregelt, das heißt auf der Grundlage des von Premierminister Johnson nachverhandelten Austrittsabkommens aus der EU ausscheidet. Voraussichtlicher Austrittstermin ist der 31. Januar 2020. Ein früheres Ausscheiden Großbritanniens ist zwar denkbar, aber unwahrscheinlich, denn das Austrittsabkommen muss sowohl vom britischen als auch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Die nächste Plenartagung des Europäischen Parlaments beginnt am 13. Januar 2020.

Für Handwerksunternehmen bedeutet der geregelte Austritt Großbritanniens, dass der Rechtsrahmen für das kommende Jahr im Wesentlichen unverändert bleibt. Wegen der Verzögerung des Brexits ist die Übergangszeit jedoch kurz. Sie endet zum 31. Dezember 2020. Dann soll die Übergangsphase planmäßig in ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien münden. Absehbar ist jedoch, dass die kommenden 12 Monate nicht ausreichen werden, um ein Abkommen zu verhandeln und zu ratifizieren. Das bedeutet für Handwerksunternehmen: Vorsorgemaßnahmen für einen ungeregelten Brexit sollten vorsorglich aufrechterhalten werden, denn dieser ist weiterhin möglich, sofern die Übergangsfrist nicht verlängert wird.

ValiKom Transfer:

Austausch mit dem BMBF zum aktuellen Stand des Projekts »ValiKom Transfer«

Anfang Dezember hat sich der WHKT mit Vertretern des BMBF zum bisherigen Geschehen im Projekt »ValiKom Transfer« ausgetauscht. Im ersten Projektjahr lag der Fokus auf dem Know-how-Aufbau bei den Kammermitarbeitenden sowie den Berufsexpertinnen und Berufsexperten. So konnten bereits über 300 Experten und Expertinnen geschult werden, die die Kompetenzbewertung während eines Validierungsverfahrens durchführen.

Um über das neue Validierungsangebot zu informieren, haben die Projektkammern außerdem zahlreiche Pressemitteilungen, Social Media-Beiträge sowie Artikel in Zeitungen und Online-Medien veröffentlicht und bei Fernsehbeiträgen mitgewirkt. Außerdem wurden Betriebe, Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsverwaltung, Weiterbildungsträger und sonstige Interessierte zu Informationsveranstaltungen eingeladen oder durch Vorträge auf z. B. Konferenzen oder Netzwerkveranstaltungen über das Projekt informiert.

Zusätzlich zeigt der WHKT auf, wieviele Verfahren bisher abgeschlossen wurden und ermöglichte einen Einblick in die Nachhaltigkeit des Verfahrens: Denn mit dem Validierungsverfahren soll nicht nur vorhandenes berufliches Können sichtbar gemacht, sondern auch die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung eröffnet werden. Allen Teilnehmenden wird eine Anschlussberatung angeboten, um mögliche nächste Schritte aufzuzeigen. Personen, deren Kompetenzen nur mit einzelnen Teilen eines Berufs übereinstimmen, können sich beispielsweise fehlende Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen oder Training on the Job aneignen. Anschließend können sie einen Folgeantrag stellen und ihre neu erworbenen Kompetenzen bewerten lassen. Dieser Folgeprozess wurde im November erstmals erprobt. In der Bewertung konnte der Teilnehmende im Referenzberuf Kaufmann für Bürokommunikation die bisher fehlenden Kompetenzen nachweisen und hat ein Zertifikat erhalten, das zeigt, dass er nun in allen Bereichen des Berufs über Kompetenzen verfügt.

 An dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekt »ValiKom Transfer« sind 11 Handwerkskammern, 17 Industrie- und Handelskammern, 2 Landwirtschaftskammern, das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) sowie der WHKT beteiligt.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf www.validierungsverfahren.de.

Ausgezeichnete Handwerksbetriebe:

Die Wirtschaftsmacht von nebenan zeigt, was sie kann

In den letzten Wochen wurden einige Handwerksbetriebe aus Nordrhein-Westfalen in der Öffentlichkeit hervorgehoben, die bemerkenswerte Leistungen erbringen und exemplarisch für die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftssektors Handwerk insgesamt stehen. Die Themen sind die Unternehmensgründung, das Hervorbringen von Innovation und die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen.

Vier herausragende Handwerksunternehmen hat Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Pinkwart mit dem ersten Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2019 ausgezeichnet.

So wie die Firma FORMOTiON GmbH aus Wilnsdorf, die im Rahmen des Umzugs an einen neuen Standort den kompletten Workflow in Prozesse überführte, die automatisierbar sind. Durch die neuen und verbesserten Organisationsmethoden konnten die Geschäftsprozesse neu aufgestellt und verbessert werden. (www.formotion-gmbh.de)

Ebenso wurde die Firma Profi Metall & Technik GmbH aus Stadtlohn für ihr Projekt WERSTEPLift mit dem Innovationspreis bedacht. Der WERSTEPLift erleichtert den Transport von schweren Lasten auf Groß- und Tagesbaustellen des Bau- und Ausbaugewerbes. Der WERSTEPLift ist von einer ungeübten Person in wenigen Minuten aufgebaut und betriebsbereit. Mit dieser technischen Neuerung wird dank der Kippstifte für die Montage kein Werkzeug benötigt. (www.profimetalltechnik.de)

Die dritte mit dem Innovationspreis ausgezeichnete Firma Jüke Systemtechnik GmbH aus Altenberge sticht durch ihr Chronect Quantos hervor. Das automatisierte System dient der Umweltanalytik, Lebensmittelkontrolle, Medikamentenentwicklung, Drogenanalyse sowie dem präzisen Handhaben giftiger oder teurer Substanzen im Labor. Diese technologische Neuheit verbindet eine exakte Dosier- und Wäge-technologie mit einer automatischen Probenvorbereitung und ist über einen drei-dimensional arbeitenden Roboter zu einem autonomen Gesamtsystem verknüpft. Das Produkt ist in Kooperation mit der Axel Semrau GmbH aus Sprockhövel und dem Duisburger Institut für Energie- und Umwelttechnik entstanden. (www.jueke.de)

Vierter Preisträger des Innovationspreises Handwerk in NRW 2019 ist die Firma Ulrich Rotte Anlagenbau und Fördertechnik GmbH aus Salzkotten, die einen flexibler Werkstückträger entwickelte, der sich selbstständig individuellen Produkteigenschaften wie Form, Gewicht und Steifigkeit anpasst und somit Zeit und Kosten einspart. Die Basis ist eine energieeffiziente Kraft-Weg-Regelung, welche die automatische Rekonfiguration ermöglicht. Diese Innovation entwickelte die Firma gemeinsam mit dem Fraunhofer IEM, MSF-VATHAUER Antriebstechnik und der Universität Paderborn. (www.ulrich-rotte.de)

Doch nicht nur beim Innovationspreis schnitt das Handwerk gut ab. So wurde der Fliesenlegerbetrieb StoneTec aus Bocholt mit dem Gründerpreis NRW 2019 ausgezeichnet. StoneTec nutzt Virtual-Reality-Technologie bei der Projektplanung mit seinen Kunden. Gleichzeitig gehen die Gründer Tim Dunkerbeck und Peter Hagdorn neue Wege, was die Bezahlung und Ausstattung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft. Mit Geld- und Sachspenden unterstützt die Firma außerdem örtliche Sportvereine und eine Musikschule. Damit ist das Unternehmen ein hervorragendes Beispiel dafür, wie modernes Handwerk heute in Nordrhein-Westfalen aussehen kann. (www.stonetec-bocholt.de)

Der Betrieb Schindler Orthopädie GmbH & Co. KG in Siegen beschäftigt Carmen Henn, die den VilmA-Preis 2019 des Sozialverbands VdK NRW erhalten hat. Die Fünfunddreißigjährige macht seit dem 01.08.2018 eine betriebliche Umschulung zur Orthopädietechnik-Mechanikerin bei der Schindler Orthopädie GmbH & Co. KG in Siegen. Dabei stellt sie z. B. Orthesen oder Beinprothesen für Patienten her, die von einer Amputation betroffen sind. Gerade im Bereich der Beinprothetik berät Frau Henn die Kunden besonders kompetent und authentisch, denn sie hat eigene Erfahrung. Vor etwa fünf Jahren kam sie infolge einer Krebserkrankung selbst als ratsuchende Patientin zur Schindler Orthopädie GmbH in Siegen – noch nicht ahnend, dass sie damit ihren späteren Arbeitgeber treffen würde. Ihr Chef, der Orthopädietechniker-Meister Heinz-Joachim Schindler, attestiert ihr einen unbändigen Willen, sich diesen anspruchsvollen Handwerksberuf zu erschließen. So viel Ehrgeiz und eine solche Motivation wie im Falle von Frau Henn habe er in 34 Berufsjahren noch nicht erlebt. (www.schindler-ot.de)

IQ Netzwerk NRW:

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Berufen des dualen Systems

Das Teilprojekt »Anpassungs- und Nachqualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes« beim Westdeutschen Handwerkskammertag begleitet im Rahmen des Netzwerks Integration durch Qualifizierung seit Anfang des Jahres Teilnehmende, deren ausländischer Berufsabschluss in Deutschland nur teilweise anerkannt wird.

In Abstimmung mit den zuständigen Stellen bei den Handwerkskammern und der IHK FOSA konzipiert der WHKT in diesem Zusammenhang individuelle Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einer vollen Gleichwertigkeit dieser Berufsabschlüsse mit den Abschlüssen im dualen System führen, sodass die Teilnehmenden anschließend dem Arbeitsmarkt als qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Im laufenden Jahr konnten auf diese Weise bereits 25 Personen die volle Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf erwerben. Darüber hinaus betreut das Teilprojekt weitere 140 Personen, die entweder in Kürze ihre Einzelqualifizierungsmaßnahmen erfolgreich mit der vollen Gleichwertigkeit beenden oder eine derartige Maßnahme beginnen werden. Am häufigsten betroffen sind die Berufe Elektroniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Zahntechniker, Mechatroniker für Kältetechnik sowie Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

Neben einem Bescheid der zuständigen Stelle über die teilweise Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) benötigen Teilnehmende vor Eintritt in die Einzelqualifizierung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Bei der Durchführung der Einzelqualifizierungen arbeitet das Netzwerk eng mit verschiedensten Bildungsträgern insbesondere der Handwerksorganisationen zusammen.

Teilnehmende, die einen Bescheid der zuständigen Stelle erhalten haben, werden zumeist direkt von den Handwerkskammern zunächst an das Teilprojekt verwiesen. Dieses erstellt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle einen Qualifizierungsplan. Soweit möglich, erwerben die Teilnehmenden ihre fehlenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anschließend durch die Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.

Weitere Informationen zum Teilprojekt Anpassungs- und Nachqualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes telefonisch unter 0211/3007-707 oder per E-Mail unter peter.dohmen(at)iq-netzwerk-nrw.de .

Neben dem WHKT ist auch die Handwerkskammer zu Köln Partner im Netzwerk Integration durch Qualifizierung. Das Förderprogramm »Integration durch Qualifizierung (IQ)« zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

DesignTalente Handwerk NRW 2020:

Jetzt anmelden und Designkarriere starten

2020 können junge Handwerkerinnen und Handwerker wieder ihre Designkarriere starten und Preisgelder und Auszeichnungen abräumen. Im Wettbewerb DesignTalente 2020 können sie gestalterisch hochwertige Arbeiten zu den sachnahen Themenbereichen MÖBEL, SKULPTUREN, SCHMUCK, KLEIDUNG, MEDIEN, WOHNEN einreichen und damit die Chance auf einen Sieg und auf ein Preisgeld von 3.000 EUR wahrnehmen.  

Teilnehmen können alle Gesellinnen und Gesellen in einem Handwerksberuf in NRW, die erst nach dem 01. Juni 2020 ihren 31. Geburtstag haben. Die Möglichkeit zur Vormerkung bzw. Anmeldung ist unter www.designtalente-handwerk-nrw.de online gestellt. Es sind lediglich Fotos der Wettbewerbsarbeit einzusenden. Anmeldeschluss ist der 01. Juni 2020.

Die Siegerinnen und Sieger in Sachen »Design im Handwerk« werden am 11.10.2020 in den Räumen der Handwerkskammer Düsseldorf zu Ehren kommen, wenn dort die Preisverleihung zum Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW 2020« stattfindet. Zeitgleich wird die Ausstellung mit Objekten des Wettbewerbes in der Zeit vom 05. bis zum 25. Oktober 2020 zu sehen sein.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sind zu finden unter www.designtalente-handwerk-nrw.de.

NetQA:

Sonderfonds Qualifikationsanalysen – In 2019 Förderanfragen in Höhe von insgesamt 41.510 Euro eingegangen

Bis Anfang Dezember diesen Jahres wurden insgesamt 35 Anträge zur Förderung einer Qualifikationsanalyse gemäß § 14 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) von den Zuständigen Stellen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beim WHKT gestellt. Die Mittel des Sonderfonds Qualifikationsanalysen werden im Rahmen des Verbund-Projekts »NetQA – Netzwerke für Qualifikationsanalysen« noch bis Ende 2021 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren und somit auch für die Kompetenzfeststellung mittels Qualifikationsanalyse bei fehlenden schriftlichen Belegen sind in der Regel von den Antragstellenden selbst zu tragen. Der Sonderfonds Qualifikationsanalysen soll Personen eine Teilnahme an dem »sonstigen Verfahren« ermöglichen, die dieses Verfahren aus eigenen finanziellen Mitteln nicht bestreiten können und die Arbeitsverwaltung die Kosten nicht übernimmt. Diese Personen hätten sonst keine Chance auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Förderanzeigen wurden im Jahr 2019 fast ausschließlich für Erwerbstätige mit geringem Einkommen gestellt. Die meisten Antragstellenden stammen aus Syrien, den Balkanstaaten oder dem Iran. Die Top 3 Berufsgruppen sind Elektroniker/in, KFZ-Mechatroniker/in und Berufe aus den Bereichen Metall sowie Maschinen- und Anlagentechnik. Eine durchschnittliche, über den Sonderfonds geförderte, Qualifikationsanalyse findet an 1–2 Tagen als Arbeitsprobe mit Fachgesprächen in einem Berufsbildungszentrum statt.

Die Mittel zur Finanzierung von Qualifikationsanalysen können von allen zuständigen Stellen, die Berufsanerkennungen nach dem BQFG Bund oder den entsprechenden Landes-Gesetzen durchführen, beim WHKT beantragt werden.

Weitere Informationen zum Sonderfonds Qualifikationsanalysen und zum Projekt »NetQA« unter www.whkt.de/netqa.

Personalia

Im Rahmen der Vollversammlung der HWK Münster wurde Hans Hund für weitere fünf Jahre als Präsident an der ehrenamtlichen Spitze der Handwerkskammer bestätigt. Zum neuen Arbeitgeber-Vizepräsidenten wurde Jürgen Kroos und zum Arbeitnehmer-Vizepräsidenten Bernhard Blanke gewählt.

Die Vollversammlung der HWK Südwestfalen wählte Jochen Renfordt zum neuen Präsidenten der Handwerkskammer, der damit dem langjährigen Kammerpräsidenten Willy Hesse folgt. Neuer Vizepräsident für die Arbeitnehmerseite ist Michael Neuhaus aus Arnsberg, Reiner Gerhard wurde als Arbeitgeber-Vizepräsident für eine weitere Amtsperiode bestätigt.

Im Rahmen der Vollversammlung der HWK Dortmund ist Berthold Schröder als Präsident mit großer Mehrheit wiedergewählt worden und steht damit für weitere fünf Jahre an der Kammerspitze. Marc Giering folgt als Arbeitnehmer-Vizepräsident auf Klaus Feuler, Kerstin Feix wurde als Arbeitgeber-Vizepräsidentin im Amt bestätigt.  

Hans Peter Wollseifer ist von den Delegierten der Handwerksorganisationen in Wiesbaden mit überwältigender Mehrheit für eine dritte Amtszeit als Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) bestätigt worden.

Neu in das Präsidium des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) wurde Berthold Schröder, Präsident der HWK Dortmund, gewählt.