WHKT-REPORT Ausgabe 11/2019

Hauptgeschäftsführer Matthias Heidmeier hat Anfang November seine Arbeit im WHKT aufgenommen

Seit Beginn des Monats November arbeitet das Team des WHKT unter der Leitung des neuen Hauptgeschäftsführers. Heidmeier sieht gute Chancen für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Der WHKT spiegele das gesamte nordrhein-westfälische Handwerk wider, weil er für die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gleichermaßen einstehe. Damit könne man gegenüber Politik und Gesellschaft besonders glaubwürdig auftreten. Es sei nicht nur eine große Chance das Gesamthandwerk zu vertreten, sondern auch eine enorme Verpflichtung. »Wir müssen und wollen den Ausgleich beständig suchen«, so Heidmeier.

Das Handwerk habe allen Grund, selbstbewusst zu sein. »Wir sind entscheidende Stütze der Sozialen Marktwirtschaft – mit über 190.000 Betrieben und über 1,1 Million Beschäftigten allein in NRW«, betont HGF Matthias Heidmeier. Er habe beim WHKT ein motiviertes und kompetentes Team vorgefunden. Gemeinsam wolle man ein effizienter Dienstleister für die Mitglieder, die sieben Handwerkskammern in NRW, sein.

Heidmeier kam von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aus Berlin nach Düsseldorf. Er will sich in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand insbesondere dafür einsetzen, dass das Handwerk auch in Zukunft geschlossen auftritt und damit seine volle Stärke zeigen kann. Auch wenn die wirtschaftliche Lage des Handwerks insgesamt immer noch ausgesprochen gut sei, müsse man jetzt entschlossen die Weichen für die Zukunft stellen. »Die digitalen Herausforderungen, die schwierige Lage bei der Nachwuchssuche und die belastende Bürokratie für die Betriebe – es gibt viel zu tun«, so Heidmeier.

Im Gespräch:

Sven Giegold MdEP zu Gast bei der WHKT-Vollversammlung

Am 25.10.2019 war der Europaabgeordnete Sven Giegold zu Gast bei der (181.) WHKT-Herbst-Vollversammlung in Düsseldorf.

Er erläuterte den aktuellen Sachstand zur Ernen- nung der Europäischen Kommission für die Amtszeit 2019–2024. Dabei hob er die besonderen Befugnisse des Europäischen Parlaments im Anhörungsverfahren hervor. Ein vergleichbares Prüfverfahren zur persönlichen und fachlichen Eignung für angehende Ministerinnen und Minister gebe es in Deutschland nicht.

Zum Thema »Brexit« äußerte Giegold, dass es auch nach einem Austritt des Vereinigten Königreichs kaum von der Agenda verschwinden werde. Im nächsten Schritt würde eine Vereinbarung über die künftige Zusammenarbeit verhandelt. Das sei ein absehbar komplexer und langwieriger Prozess. So drohe sich das aktuelle »Theater« zu wiederholen.

Mit Blick auf die europäische Klimapolitik warb Sven Giegold dafür, die Veränderungen als Chance zu sehen, auch wenn klar sei, dass nicht alle gleichermaßen gewinnen werden. Er wies darauf hin, dass die Umweltvorschriften in Deutschland in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts strenger gewesen als im Rest der Welt. Das habe Innovationen beflügelt und in einigen Bereichen zur Weltmarktführerschaft beigetragen. Klar sei, die energetische Gebäudesanierung müsse beschleunigt werden. Nach Ansicht der Grünen müsse Bauen darüber hinaus insgesamt nachhaltiger und ressourcenschonender werden, zum Beispiel durch den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.

Gesprächsthema waren außerdem Finanzthemen wie Basel IV, die europäische Einlagensicherung, AnaCredit-Anforderungen und die europäischen Pläne zur grünen Finanzierung.

Lehrlinge und Studierende gleichstellen:

Mehr Wohnunterkünfte für Auszubildende schaffen

Auf der WHKT-Vollversammlung Ende Oktober haben die Spitzen der Handwerkskammern einstimmig ein WHKT-Positionspapier verabschiedet, das Wohnheime für Auszubildende fordert, da diese genauso wie Studierende keine Wohnmöglichkeiten insbesondere in den Ballungsräumen des Landes finden. Während Wohnen in den Städten immer teurer wird, bleiben Ausbildungsplätze zunehmend unbesetzt. Diese Wohnheime sind ebenso für Jugendliche aus einem schwierigen Lebensumfeld wichtig, um erfolgreich eine Ausbildung absolvieren zu können.

Das Land investiert jährlich rund 95 Mio. EUR für Studentenwohnheime. Ein vergleichbares Angebot für Auszubildende fehlt. Dies ist längst überfällig, um die politisch propagierte Gleichwertigkeit von akade- mischer und beruflicher Bildung herzustellen.

Das neue WHKT-Positionspapier ist unter folgendem Link zu finden: www.whkt.de/positionen.

Der WHKT hat sich mit dieser Forderung in einem ersten Schritt an die Landesregierung in NRW gewandt und ein Bündnis für Lehrlingswohnen vorgeschlagen. Darüber hinaus bereitet der WHKT weitere Aktivitäten vor, um dieses berechtigte Interesse der beruflichen Bildung durch Land, Bund und Kommunen in eine Realisierung zu führen.

Aktueller Sachstand:

Agenda zur Stärkung der Berufsbildung

Das Vorhaben der Landesregierung, eine Agenda zur Stärkung der Berufsbildung aufzustellen und Maßnahmen dafür umzusetzen, haben im November gleich zwei Gremien aufgegriffen.

So wurde im Landesausschuss für Berufsbildung über den Kommunikationsprozess berichtet, wie Arbeitsund Schulministerium mit nahezu 30 verschiedenen Organisationen in den Dialog gegangen ist, um auf der Basis eines Vorschlags der Ministerien Anregungen für Änderungen und Ergänzungen zu erhalten. Die Bildungsexperten der sieben Handwerkskammern wurden genauso beteiligt wie der Kreis der Geschäftsführer der Fachverbände des Handwerks. Die Hauptthemenfelder Digitalisierung und Globalisierung, Sicherung des Fachkräftenachwuchses, Übergang von der Schule in den Beruf, Ausund Fortbildung der Lehrkräfte an Berufskollegs, regionale Verantwortung der Berufskollegs wurden durchweg begrüßt. Der WHKT und die Handwerksvertreter haben eine ganze Reihe von konkret fehlenden Punkten für den Maßnahmenkatalog eingebracht. Dazu zählen u. a.:

  • Verschiebung des Anmeldezeitpunkts am Berufskolleg um mehrere Monate nach hinten
  • »Steuerung« des Bildungsgangangebots der Berufskollegs, um Konkurrenzen zur dualen Ausbildung bei immer mehr unbesetzten Ausbildungsstellen zu vermeiden
  • Schulträgerübergreifende Schulentwicklungsplanung
  • Beibehaltung der Marken »Schule« für Berufskollegs und »Bildungszentrum« für von der Wirtschaft verantworteten Berufsbildungszentren, auch bei Einführung von Modellversuchen zur Vernetzung von Berufskollegs
  • Stärkung der von der Wirtschaft verantworteten Bildungsinfrastruktur (Hinweis auf Modernisierungspakt) und auch der Höheren Berufsbildung mit Kammerprüfungen

Die Tatsache, dass es eine Agenda geben wird, ist sehr positiv. Der Kommunikationsprozess war sehr offen und beachtenswert aufwändig. Für eine abschließende Beurteilung einer Agenda müssen jedoch die konkreten Maßnahmen feststehen, die anschließend realisiert werden sollen. Der Dialogprozess wird noch im November beendet sein. Danach werden die Ministerien bis zum Frühjahr 2020 die Agenda ausformulieren und planen, danach die Maßnahmen umsetzen zu können.

Der Schulausschuss des Landtags hat sich ebenfalls mit der Stärkung der Berufsbildung auf Basis eines Antrags von SPD und Bündnis90/Die Grünen befasst und auch die Agenda thematisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein parlamentarisches Gremium dafür eingerichtet werden soll. Der WHKT hat an der Anhörung des Schulausschusses teilgenom- men und dazu eine schriftliche Stellungnahme einge- reicht, die zu finden ist unter www.whkt.de/stellungnahmen.

Die Diskussion im Schulausschuss hat gezeigt, dass viele Themen die Vertreter der Berufsbildung und die Abgeordneten interessieren und der Lehrermangel an Berufskollegs eines der zentralen Themen bleibt.

Fakten zum Azubiticket:

Nachfrage in zwei Monaten in erheblichem Umfang gestiegen

Noch gibt es keine detaillierten Zahlen zur Nutzung des Azubitickets in NRW. Das Ergebnis einer Umfrage des Verkehrsministeriums unter den Verkehrsverbünden zeigt, dass zwei Monate nach Einführung des Azubitickets die Nachfrage um rund 31 Prozent gestiegen ist. Darüber wurden die Mitglieder des Landesausschusses für Berufsbildung in ihrer letzten Sitzung Anfang November in Düsseldorf informiert. Es sind zusätzlich 31.000 Azubitickets im Abonnement verkauft worden. Zudem sind 6.900 Zusatztickets für 20 EUR im Abonnement verkauft worden, die den Gültigkeitsbereich des Verkehrsverbund-Tickets auf ganz NRW ausweiten. Es ist nicht bekannt, welcher Anteil auf Auszubildende und welcher auf Teilnehmer der Höheren Berufsbildung fällt, auch nicht, inwieweit das auf Nachfrage aus dem Handwerk beruht. Insgesamt ist die Steigerung aber als überaus positiv zu betrachten.

In den nächsten Jahren kommt es darauf an, den Preis für das Azubiticket (ca. 82 EUR) Stück für Stück auf den Preis des Semestertickets für Studierende (ca. 32 EUR) abzusenken.

Verbändeanhörung gem. § 35 Abs. 1 GGO des Landes:

Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Novellierung des E-Government-Gesetzes NRW wird befürwortet

Als eines der zentralen Ziele hat sich die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die vollständige Digitalisierung der Arbeit der gesamten Landesverwaltung bis zum Jahr 2025 gesetzt.

Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) befürwortet daher im Rahmen der Verbändeanhörung die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Novellierung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen, die rechtliche Grundlage zur Förderung der nachhaltigen und beschleunigten Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Bestehende Regelungen sind an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen und immer mehr Lebensbereiche müssen erfasst und rechtlich abgebildet und einbezogen werden.

Der WHKT begrüßt ausdrücklich alle Initiativen, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Standortwettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens führen und die zur effektiven Deregulierung und Entbürokratisierung und dem Abbau der Erschwernisse für Handwerksbetriebe beitragen.

Kleine und mittelständische Unternehmen des Handwerks leiden unter einer viel zu hohen Regelungsdichte und zu langsamen Verwaltungsverfahren. Die administrationsbedingten Leistungen, die Betriebe erbringen müssen, haben in der Vergangenheit kontinuierlich zugenommen. Digitalisierung bedeutet daher für das Handwerk vor allem Entbürokratisierung.

Erforderlich ist ferner, dass der Transformationsprozess innerhalb der Verwaltung beschleunigt und für die Landesverwaltung entsprechend der OZR-Verpflichtung das Jahr 2025 als verbindliches Ziel gesetzt wird. Hier muss auch aus Sicht des Handwerks den steigenden Erwartungen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen Rechnung getragen werden.

Das Handwerk in NRW spricht sich auch für die aktive Bereitstellung von Daten der Behörden des Landes in Anlehnung an die entsprechenden Regelung des Bundes aus. Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns und insbesondere die digitale Teilhabe und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bietet die Möglichkeiten, Bürokratielast abzubauen und nutzerfreundliche und effizientere Verwaltungsdienste auch in elektronischer Form anzubieten.

Die Handwerkskammern versprechen sich von dem Gesetzesvorhaben aber nicht nur positive Effekte für die Handwerksunternehmen in NRW, sondern auch für die Handwerkskammern, als Einrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft, die in vielen Verwaltungsverfahren eingebunden sind. Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig zu gestalten und im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft übertragenen Aufgaben im Internetzeitalter Mitgliedsbetrieben und Beteiligten anbieten zu können, liegt im ureigenen Interesse der Handwerkskammern in NRW und der Handwerksorganisation.

Der WHKT begrüßt zudem die Ankündigung, dass der Gesetzesentwurf nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere auch für die Wirtschaft keine Verpflichtungen mit Kostenfolgen enthält. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Handwerkskammern jedoch dafür aus, die DE-Mail-Verpflichtung nur dann in dem Gesetzesvorhaben aufgenommen wird, wenn sich deren Rahmenbedingungen signifikant verbessern.

Europa:

Dennis Radtke MdEP zu Gast beim WHKT-Arbeitskreis Europa

»Green Deal«, europäischer Mindestlohn, Lohntransparenzmaßnahmen, europäisches KI-Konzept, all dies sind Vorhaben, die die designierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die ersten 100 Tage ihrer Amtszeit angekündigt hat. Eigentlich hätte diese Amtszeit zum 01. November 2019 beginnen sollen. Wann sie tatsächlich startet, ist derzeit unklar.

Während die neuen Vorhaben also noch in der Pipeline stecken, laufen Gesetzgebungsverfahren zu Vorhaben aus der alten Legislaturperiode, die vor der Europawahl nicht abgeschlossen wurden, weiter. Darunter sind erwartungsgemäß auch einige, die für das Handwerk von erheblicher Bedeutung sind. Man denke an die Lenk- und Ruhezeiten, die Straßenmaut, die Dienstleistungskarte oder die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Sozialsysteme. Letztere betreffen unter anderem die A1-Bescheinigung. Sie war Gegenstand eines Gesprächs des WHKT-Arbeitskreises Europa mit dem Europaabgeordneten Dennis Radtke. Radtke ist Mitglied des Beschäftigungsausschusses des Europäischen Parlaments und beschäftigungspolitischer Koordinator der EVP-Fraktion.

Im Rahmen der laufenden Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Sozialsysteme wird unter anderem geprüft, inwiefern eine A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen in einen anderen Mitgliedstaat verzichtbar sein soll. Der Teufel steckt im Detail. Geht es nur um die Teilnahme an Konferenzen und Geschäftsgespräche oder auch um die Erbringung von Dienstleistungen? Meint »kurzfristig« einen Tag, eine Woche oder einen Monat? Diese Fragen werden derzeit in Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission erörtert. Der Europaabgeordnete Radtke erläuterte, er wisse um die Probleme, die die A1-Bescheinigung gerade bei kurzfristig anberaumten Terminen im Ausland für Unternehmen mit sich bringt. Er könne sich Erleichterungen vorstellen, soweit ein Zeitraum von einer Woche nicht überschritten werde.

Weiteres Thema war das Vorhaben zum »europäischen Mindestlohn«. Radtke erläuterte, dass noch unklar sei, wie das europäische Mindestlohnkonzept angelegt werde. Sicher sei, es gehe nicht um einen einheitlichen Mindestlohn für alle Mitgliedstaaten. Das sei angesichts der Lohnspreizung nicht vorstellbar. Eine Idee aus Kreisen der Sozialisten gehe dahin festzulegen, dass die Mindestlöhne überall in Europa mindestens 60 Prozent des jeweiligen nationalen Medianlohns betragen sollten. Das sehe er nicht. Radtke warb stattdessen für eine Stärkung des sozialen Dialogs und für mehr Tarifbindung.

Innovationspreis Handwerk:

Preisverleihung an Handwerksbetriebe am 25. November 2019

Am 25.11.2019 wird der Innovationspreis Handwerk im Rahmen des 11. Ständehausgespräches des Wirtschaftsministeriums NRW im K21 in Düsseldorf verliehen.

Erstmalig gibt es den Innovationspreis Handwerk in Nordrhein-Westfalen, weil die Landesregierung sehr zu schätzen weiß, dass Handwerksbetriebe aus ihrer täglichen Arbeit an Problemlösungen für Kunden unzählige kleine und große Innovationen hervorbringen. In enger Abstimmung haben WHKT und MWIDE den Wettbewerb gemeinsam ausgerichtet. Es haben sich am Innovationspreis bis zum Ende der Bewerbungsfrist über 50 Betriebe beworben und die Jury wählte schließlich die Preisträger für beide Kategorien (bis 10 und über 10 Beschäftigte) aus.

Das Wirtschaftsministerium hat sehr breit zur Veranstaltung am 25.11.2019 eingeladen. Online-Anmeldungen sind noch bis zum 20.11.2019 möglich unter https://veranstaltungen-wirtschaft.nrw.de/csr-staendehausgespraech2019

Ein Jahr »ValiKom Transfer«:

Berufliche Kompetenzen von 187 Teilnehmenden sichtbar gemacht

Seit November 2018 bieten insgesamt 30 Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern bundesweit ein Validierungsverfahren an, mit dem berufliche Kompetenzen im Vergleich zu einem anerkannten Ausbildungsberuf (»Referenzberuf«) zertifiziert werden. Das Verfahren richtet sich an Personen ohne Berufsabschluss sowie Quereinsteiger/innen, die über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und mindestens 25 Jahre alt sind. Berufsexpertinnen und -experten bewerten das Wissen und Können der Teilnehmenden während einer handlungsorientierten Fremdbewertung z. B. durch Arbeitsproben und Fachgespräche.

Bis Ende Oktober 2019 wurden 187 Verfahren abgeschlossen. 87 Personen zeigten, dass sie in einem oder mehreren Bereichen des Referenzberufs über Kompetenzen verfügen. 92 weitere Teilnehmende stellten unter Beweis, dass sie in allen Bereichen des Referenzberufs kompetent sind. Sie alle erhielten ein Zertifikat, das sichtbar macht, in welchen Berufsbereichen Kompetenzen vorhanden sind. Bei 8 Teilnehmenden waren die Kompetenzen hingegen nicht ausreichend, um ein Zertifikat zu erhalten.

Mit 21 Teilnehmenden wurden im Referenzberuf »Friseur/in« die meisten Verfahren durchgeführt. Gefolgt vom Referenzberuf »Kaufmann/-frau für Büromanagement« mit 20 Teilnahmen, »Fachlagerist/in« mit 18 und »Maschinen- und Anlagenführer/in« mit 13 abgeschlossenen Verfahren. Die Berufe »Elektroni­ker/in«, »Koch/Köchin«, »Maler/in und Lackierer/in« sowie »Metallbauer/in« liegen mit je 12 durchgeführten Verfahren gleichauf.

An dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekt »ValiKom Transfer« sind 11 Handwerkskammern, 17 Industrie- und Handelskammern, 2 Landwirtschaftskammern, das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) sowie der WHKT als Projektleitung beteiligt. Weitere Informationen zum Projekt sind zu finden unter www.validierungsverfahren.de.

Berufsbildungspartnerschaft:

BBP-Projekt in Tansania hat einen durchschlagenden Erfolg

Die im April 2017 gestartete Berufsbildungspartnerschaft des WHKT mit dem tansanischen Berufsbildungsinstitut VETA zeigt mittlerweile sichtbare Ergebnisse. 26 Lehrlinge werden im Bereich Land- und Baumaschinenmechanik am Standort Babati im Rahmen einer dualen Ausbildung geschult. Im Januar 2020 wird ein weiterer Lehrgang in diesem Bildungszentrum starten.

Nicht nur in der Bildungsstätte, sondern auch in den Betrieben wird die Berufsbildungspartnerschaft als großer Erfolg betrachtet. So berichtet ein Betriebsinhaber: »Zuerst hatte ich große Zweifel, weil ich meinen Mitarbeiter regelmäßig für mehrere Wochen zu den Lehrgängen schicken muss. Aber nach schon einem Jahr zählt der Lehrling zu meinen besten Mitarbeitern!«

Betriebe wie auch Auszubildende profitieren spürbar vom Know-how der Ausbilder, die durch deutsche Experten geschult wurden. Auch die Kurzkurse zum Thema »Vermeidung von Nachernteverlusten« sind sehr gefragt. Insbesondere für die örtlichen Farmer stellt das Wissen, das über diese Lehrgänge vermittelt wird, eine enorme Bereicherung dar.

Damit leistet der WHKT in diesem Projekt nach weniger als drei Jahren bereits einen spürbaren Beitrag zum Oberziel des Vorhabens: der Verbesserung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der tansanischen Landwirtschaft. Thomas Rehberg, Langzeitexperte des Projektes, sagt hierzu: »Wir sind hoch erfreut darüber, wie viel wir dank der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Projektpartnern in Tansania, aber auch der breiten Unterstützung der Kooperationspartner in Deutschland, in der ersten Projektphase erreicht haben.«

Die erfolgreiche Entwicklung dieses Projektes ist nicht zuletzt den verschiedenen Handwerksorganisationen wie auch weiteren Sozialpartnern und Unternehmen aus Deutschland zu verdanken. Die Handwerkskammer Düsseldorf spendete sechs Schweißmaschinen, das Bildungszentrum BGE der Handwerkskammer Aachen und die DEULA Warendorf entsendeten Kurzzeitexperten in das Land. Über die Handwerkskammer Münster wurde im Rahmen des Konkreten Friedensdienstes mehrfach jungen Handwerkern die Gelegenheit gegeben, für vier Wochen in der tansanischen Bildungsstätte zu arbeiten. Die Handwerkskammer zu Köln leistete mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Durchführung internationaler Berufsbildungsprojekte ebenso einen wertvollen Beitrag.

Darüber hinaus trugen Sachspenden verschiedener Stellen dazu bei, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglicht werden konnte. So spendete die Christian Albrechts-Universität Kiel 22 Computer, und die Firmen RIELA und Niemeyer aus Riesenbeck sowie Holzmann Hydrotec aus München unterstützten das Projekt mit gebrauchten Pflügen, Motoren und Traktoren, die zu Ausbildungszwecken genutzt werden können.

Vor dem Hintergrund des bisherigen Erfolgs wird nun geklärt, mit welchem Schwerpunkt das durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderte Projekt für weitere drei Jahre fortgesetzt wird.