WHKT-REPORT Ausgabe 01/2020

AUSBLICK AUF EIN WICHTIGES JAHR

2020 wird ein wichtiges Jahr für das nordrhein-westfälische Handwerk. Immer noch ist die konjunkturelle Lage außergewöhnlich gut. Das positive Geschäftsklima in den allermeisten Handwerksbetrieben sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass zentrale Herausforderungen zu meistern sind.

»Fachkräftesicherung«, »Digitalisierung«, »Innovation« und »Nachhaltigkeit« sind nicht nur wohlfeile Überschriften aktueller politischer Debatten, sondern es ergeben sich daraus sehr handfeste Anforderungen an die Betriebe und Organisationen des Handwerks.

Für ihren Weg in die Zukunft brauchen die rund 192.000 Handwerksbetriebe in NRW bestmögliche Rahmenbedingungen. Diese gilt es im Dialog zwischen Wirtschaft und Politik praxisnah zu gestalten: Damit junge Leute den Weg ins Handwerk finden. Damit aus digitalen Herausforderungen echte Chancen für die Betriebe werden. Und weil für die Lösung der Probleme unserer Zeit, wie den Klimaschutz, qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker gebraucht werden.

Konkret arbeitet der WHKT derzeit zum Beispiel an einer Position zum Thema »Künstliche Intelligenz«. Was bedeutet dieses Thema eigentlich fürs Handwerk? Welche Potentiale bietet es und wie lassen sich diese erschließen? Fragen, auf die Antworten gefunden werden müssen. Nur so lassen sich passende Kompetenzen im Handwerk auch frühzeitig ausbilden. Klar ist: KI erreicht alle Branchen – früher oder später.

Ein weiterer Schwerpunkt in 2020 ist die Fortführung der Arbeit an der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Hier konnte zwar in den letzten Jahren bereits viel erreicht werden, am Ziel sind wir allerdings längst nicht. Angesichts des sich verschärfenden Fachkräfte- und Arbeitskräfteengpasses sind Prozesse notwendig, die zu einem Weiterdenken führen und den nachhaltigen Wert handwerklicher Aus- und Weiterbildung in der Gesellschaft stärken.

 

Was 2020 wichtig wird:

Vorhaben der Europäischen Kommission u. a. Klimagesetz und KI
Zu den bis Ende März 2020 geplanten Vorhaben gehört u. a. ein Klimagesetz, welches das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 rechtlich festschreibt und die Rahmenbedingungen des Übergangs formuliert. Außerdem wird die Europäische Kommission im Februar einen europäischen Ansatz für künstliche Intelligenz skizzieren. Es geht um Vertrauen in KI, um Sicherheit, Rechenschaft, Transparenz und die Ziele, für die KI eingesetzt werden soll.

Mit Spannung erwartet: Neue KMU-Strategie
Vom Handwerk mit besonderem Interesse erwartet wird die neue KMU-Strategie. Sie soll am 04.03. veröffentlicht werden, zeitgleich mit einer europäischen Industriestrategie. Das Handwerk erwartet ein sichtbares und operationalisierbares Bekenntnis der Europäischen Kommission zu übergreifenden Themen wie bessere Rechtssetzung und KMU-Definition sowie konkrete mittelstandspolitische Ansätze bei großen Herausforderungen wie Klimaschutz, nachhaltiges Wirtschaften und Digitalisierung.

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission
Nachhaltiges Wirtschaften steht im Zentrum des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft. Brachte der erste Aktionsplan, der Ende 2015 vorgelegt wurde, vor allem eine Überarbeitung des europäischen Abfallrechts, verspricht der zweite insbesondere Neuerungen in der Produktpolitik. Diese bergen teils Potenzial für das Handwerk, teils erhebliche Gefahren. Potenziale könnten sich ergeben, wo Mindestanforderungen an Reparaturfähigkeit und Wiederverwendbarkeit Qualitätsprodukte fördern. Gefahren sind zu befürchten mit Blick auf bürokratische Lasten. Dabei geht es um die Rückverfolgbarkeit einzelner Komponenten, um Informationen in der Lieferkette sowie um Lebenszyklusanalysen, die Verbrauchern verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten geben und damit die Kaufentscheidung erleichtern. Was gut gemeint ist und zielführend klingt, droht das Kind mit dem Bade auszuschütten, weil die Aufwände für Kleinserien und Einzelfertigungen nicht darstellbar sind.

Umsetzung des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes
Das veränderte Berufsbildungsgesetz bringt Neuerungen mit sich, die für das Verwaltungshandeln der Kammern einige Auswirkungen haben. Viele Fragen sind noch offen, einige Konkretisierungen werden durch Bundesverordnungen und BIBB-Hauptausschussempfehlungen im Laufe dieses Jahres erwartet. Zeugnisse, werden umgestellt, Prüfungsausschüsse zum Teil neu berufen, Ausbildungsverträge anhand der neuen Regelungen auf Eintragungsfähigkeit überprüft etc.

Rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Da man sich rechtlich nicht auf den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Deutschen Qualifikationsrahmen beziehen kann, sollen Wege gefunden werden, wie dieser rechtlich in der Bundesrepublik verankert wird.
    
LABB-Empfehlung zur Verschiebung des Anmeldezeitpunkts für vollzeitschulische Bildungsgänge erwartet
Der Landesausschuss für Berufsbildung (LABB) befasst sich mit der Forderung insbesondere aus der Wirtschaft und von der Arbeitsverwaltung, den Anmeldezeitpunkt für Bildungsgänge an Sekundarstufe II – Schulen zeitlich nach hinten zu schieben, um die duale Erstausbildung zu stärken und mehr offene Ausbildungsplätze besetzen zu können. Derzeit erarbeitet der Unterausschuss »Grundsatzfragen« eine Beschlussempfehlung und erörtert Details unter anderem auf der Grundlage einer Zusammenstellung des Schulministeriums der Anmeldezeitpunkte in allen Bundesländern.

Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung
Viele politische Maßnahmen sind notwendig, um eine Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen. Der WHKT wird im Jahr 2020 seine zwölf Jahre alte Grundsatzposition überarbeiten und aktuelle Vorschläge und Forderungen des Handwerks formulieren.

Attraktivität der beruflichen Bildung erhöhen
Das Thema steht im Ausbildungskonsens NRW hoch oben auf der Agenda. Weitere Ideen werden gesucht und Konzepte erarbeitet, um mittel- und langfristig zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung im Ansehen in der Bevölkerung zu gelangen.
    
Erfolgreiche Ausbildung von Geflüchteten mit integriertem Spracherwerb
Der WHKT plant, im Jahr 2020 eine Initiative anzustoßen, um eine einheitliche Rahmenregelung zwischen Kammern, Schulministerium und Arbeitsministerium zu vereinbaren, um die duale Ausbildung von Geflüchteten mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen für Betriebe erfolgreich gestalten zu können.

Fachkräftesicherung durch Zuwanderung aus Drittstaaten
Die Situation für Handwerksbetriebe auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften bleibt angespannt. Dabei sind es längst nicht nur die Betriebe im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, die Lebensmittelhandwerke sowie die Bereiche Kälteanlagenbau und Sanitär, Heizung, Klima, die die Gewinnung von Fach- und Führungspersonal als große Herausforderung von heute und morgen ansehen. Die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FKEG) verspricht ab März 2020 bei der Anwerbung, beruflichen Anerkennung und Beschäftigung internationaler Fachkräfte aus Drittstaaten ein Paket an Vereinfachungen. Wie diese wirken, welche neuen Strukturen hierfür entstehen und welche Chancen sich daraus insbesondere für die Handwerksbetriebe in NRW ergeben, gilt es gemeinsam mit den zahlreichen Akteuren im Blick zu halten.

Projekt ValiKom im Bundestag:

WHKT-Bildungsexperte in der Enquete-Kommission »Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt«

Am 13. Januar widmete sich die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages dem Thema »Neue Wege in neue Berufe? – Chancen und Risiken neuer Bildungswege«. Der Bildungsexperte und Geschäftsführer des WHKT, Andreas Oehme, wurde als einer von drei Sachverständigen zu der öffentlichen Anhörung eingeladen. Im Mittelpunkt standen die Fragen, welche Instrumente sinnvoll sind, um atypische Bildungs- und Berufswege und die dabei erworbenen Kompetenzen besser anzuerkennen, ob und wie Eingriffe in den freien Weiterbildungsmarkt im Kontext der geordneten und damit formalen Aus- und Weiterbildung gerechtfertigt seien und welche Konsequenzen eine abschlussbezogene Validierung im Berufsbildungssystem und am Arbeitsmarkt haben könnte.

In seinem Impulsvortrag stellte Herr Oehme als Projektleitung das von Kammern entwickelte und erprobte Validierungsverfahren aus den BMBF-geförderten Projekten ValiKom und ValiKom Transfer vor und beantwortete anschließend die vielfältigen Fragen der Kommissionsmitglieder zu Fragestellungen rund und die formale Bildung und die Validierung von informell und nicht formal erworbener Kompetenzen. Er zeigte auf, dass dieses Validierungsverfahren zwar einen neuen Weg eröffnet, sich aber in das Bildungssystem sehr passend einfüge und eine identifizierte Lücke schließe. Anhand von Fallbeispielen machte er deutlich, wie das Verfahren sogar dazu beitragen kann, die Teilnehmenden an die berufliche Bildung heranzuführen bzw. ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Andreas Oehme gab außerdem einen Überblick über bisherige Projektergebnisse, indem er unter anderem die Anzahl und den Erfolg der durchgeführten Verfahren, die häufigsten Berufe und Informationen zu den Teilnehmenden vorstellte. Auch betonte er, dass es nicht für alle dualen Berufe nachgefragt bzw. notwendig sei und die Sozialpartner eine wichtige Rolle in dem Zusammenhang spielen. Auf die konkrete Frage, wann sich das Projekt gelohnt habe, brachte er auf den Punkt, dass dies in der Schaffung einer rechtlichen Verankerung im Berufsbildungssystem liegt, um für zuständige Stellen auf der einen Seite und für Antragstellende auf der anderen Seite eine echte Verlässlichkeit zu schaffen.  

Die Stellungnahmen und Präsentationen der externen Sachverständigen sowie das Protokoll der Sitzung werden auf der Webseite der Enquete-Kommission veröffentlicht (https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_bb#). Ebenfalls ist die Anhörung vom 13.01.2020 im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestags als Video abrufbar unter https://dbtg.tv/cvid/7412085.

Mehr Informationen zu dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekt »ValiKom Transfer« unter www.validierungsverfahren.de.

Zukunftsthema:

Krisenkommunikation

Rezo, Dieselskandal, Kundenbeschwerde: Krisenkommunikation kennt viele Themen und Formen. Sie betrifft Politik ebenso wie Unternehmen. Anlässlich des traditionellen Dreikönigsforums von Handwerk.NRW erläuterte der Hauptgeschäftsführer des WHKT, Matthias Heidmeier, dass Handwerksbetriebe zunehmend Bedarf sehen, systematisch Krisenpotenziale aufzuspüren, um diesen im Ernstfall professionell zu begegnen. Anlässe für Krisenkommunikation sind vielfältig. Soziale Netzwerke spielen hier eine Rolle. Doch der Umgang mit Bewertungen, mit Kundenkritik ist nicht alles. Die Risikoanalyse ist ebenso relevant für das Management innerbetrieblicher Veränderungsprozesse, so Heidmeier. Wenn ein Handwerksbetrieb die Digitalisierung seiner Prozesse vorantreibt oder eine Unternehmensnachfolge ansteht, kann das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichern. Proaktive Krisenkommunikation bedeutet in dieser Situation, sich von Beginn an neben den »harten« Zahlen, auch mit der Beziehungsebene zu befassen, so Heidmeier, denn beim Handwerk steht der Mensch im Mittelpunkt. Die Jahrestagung der LGH, die sich an Betriebsberaterinnen und -berater richtet, wird sich im Mai 2020 dem Thema Krisenkommunikation widmen.

Jetzt mitmachen:

Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW 2020 unter Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin Laschet

Mit dem Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW 2020 bietet der Westdeutsche Handwerkskammertag jungen Handwerkerinnen und Handwerkern in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, ihre Kreativität und ihr gestalterisches Können zu entfalten und ihre hochwertigen Produkte einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren – und Preisgelder in Höhe von je 3.000 Euro je Themenkategorie zu gewinnen.  

Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Armin Laschet. Für die Feierstunde und Preisverleihung am 11.10.2020 in der Handwerkskammer Düsseldorf hat bereits NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart zugesagt, die Ehrung der Preisträgerinnen und Preisträger sowie aller Teilnehmenden des Wettbewerbes DesignTalente Handwerk NRW 2020 vorzunehmen. Begleitet wird der Wettbewerb von einer Ausstellung, in der vom 05. bis zum 25.10.2020 die nominierten Objekte sowie die Siegerobjekte zu sehen sind.

Zum  Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW 2020 können gestalterisch hochwertige Produkte in den Themenbereichen MÖBEL, SKULPTUREN, SCHMUCK, KLEIDUNG, MEDIEN, WOHNEN von den jungen Handwerkerinnen und Handwerkern ab sofort unter www.designtalente-handwerk-nrw.de eingereicht werden.

Teilnehmen am Landeswettbewerb können alle  Gesellinnen und Gesellen in einem Handwerksberuf in NRW, die nach dem 01. Juni 2020 ihren 31. Geburtstag haben. Die Unterlagen zur Vormerkung bzw. Anmeldung sind wieder unter www.designtalente-handwerk-nrw.de online gestellt. Es sind lediglich Fotos der Wettbewerbsarbeit einzusenden. Anmeldeschluss ist der 01. Juni 2020.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie zur Anmeldung finden Sie unter www.designtalente-handwerk-nrw.de.

Neu erschienen:

Broschüre »Das handwerkliche Sachverständigenwesen« in aktualisierter Fassung 2019 verfügbar

Der Westdeutsche Handwerkskammertag hat die Broschüre »Das handwerkliche Sachverständigenwesen« überarbeitet und die aktualisierte Fassung 2019 als Download unter www.whkt.de -> Downloads -> Publikationen -> Publikationen der WHKT/LGH Schriftenreihe online gestellt.

Die Broschüre mit allem Wissenswertem rund um das handwerkliche Sachverständigenwesen trägt nun an zahlreichen Stellen der geänderten Gesetzeslage Rechnung und wurde um neue Musterverträge ergänzt. Insbesondere das Thema »Widerrufsrecht« des privaten Auftraggebers, soweit dieser als Verbraucher bei der Beauftragung des öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks anzusehen ist, und die Differenzierung, unter welchen Voraussetzungen der öffentlich bestellte Sachverständige des Handwerks überhaupt nach der Rechtslage verpflichtet ist, auf diese Widerrufsmöglichkeit hinzuweisen, sind nun in dem Abschnitt »Besonderheiten des Privatgutachtens« erläutert.

Verschiedene Muster einer Widerrufsbelehrung, eines Widerrufsformulars und einer Erklärung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts sind als Anlage in der Broschüre für den öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks beigefügt. Zudem wurden auch die Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks aufgegriffen und ein Muster zur Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgenommen.  

Die Broschüre bietet einen guten Überblick über das handwerkliche Sachverständigenwesen und richtet sich als Handreichung an alle, die sich mit dem Gedanken tragen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer tätig zu sein.

Personalia:

WHKT-Ehrenpräsident Willy Hesse zum Ehrenbürger der Stadt Arnsberg ernannt

Dem langjährigen WHKT-Präsidenten und Ehrenpräsidenten der Handwerkskammer Südwestfalen Willy Hesse wurde mit dem Ehrenbürgerrecht die höchste Auszeichnung der Stadt Arnsberg im Rahmen des Neujahrsempfangs verliehen. Damit würdigte der Rat der Stadt mit seinem einstimmigen Votum die besonderen Verdienste, die sich Willy Hesse in den vergangenen Jahrzehnten erworben hat.

Willy Hesse, von 1999 bis 2019 Kammerpräsident der Handwerkskammer Südwestfalen sowie von 2010 bis 2016 Präsident des WHKT, wurde damit für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.