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Soforthilfe: Handwerk sieht Nachbesserungsbedarf

Die schnelle Auszahlung der NRW-Soforthilfe an hunderttausende Betriebe war eine wichtige Unterstützung in einer außergewöhnlichen Krise, die längst nicht ausgestanden ist. Ab kommender Woche werden alle Soforthilfeempfänger per Email vom Land NRW angeschrieben. Sie werden aufgefordert, Nachweise zur Verwendung der Soforthilfe einzureichen.

Nach Ansicht des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) gibt es weiterhin offene Fragen. „Wir fordern daher Bund und Land auf, zu handeln, bevor ein Schaden eintritt. Völlig klar ist, dass sich die Soforthilfe an Betriebe richtete, die in wirtschaftlicher Not waren. Insofern sind Rückzahlungen folgerichtig, sollten sich die wirtschaftlichen Probleme im Einzelfall als weniger gravierend herausstellen. Doch gerade in dieser schweren Krise brauchen die vielen Betriebe in Not, die zum Teil einen kompletten Umsatzeinbruch zu verzeichnen hatten, verlässliche Hilfen“, so Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT).

„Die Handwerkskammern haben sich intensiv für die Interessen der Betriebe bei der Soforthilfe eingesetzt. Positiv ist, dass das Nachweisverfahren möglichst unbürokratisch durchgeführt werden soll und lange Fristen in der weiteren Abwicklung bis zum Ende des Jahres gewährt werden“, erläutert Heidmeier.

Für die Handwerkskammern war und ist es selbstverständlich, den Betrieben in diesen Zeiten zur Seite zu stehen. Zehntausende Beratungsgespräche haben die Kammern und die weiteren Handwerksorganisationen durchgeführt. Vielen Unternehmen konnten konkrete Hilfestellungen gegeben werden. „Wir werden diese Beratung weiter fortführen und Betrieben nach Kräften helfen“, so Heidmeier.

Hintergrund: Das nach den Vorgaben des Bundes entwickelte Verfahren zur Feststellung einer etwaigen Überkompensation hebt nur auf die reine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ab und berücksichtigt dabei nicht die Kosten der Unternehmen für den Personaleinsatz, der maßgeblich für die Erwirtschaftung der Einnahmen verantwortlich zeichnet. Das Land hat hier bereits erleichternde Anpassungen vorgenommen. Diese reichen jedoch nicht aus, den prognostizierten Schaden, gerade für diejenigen Handwerksbetriebe, die von behördlicher Schließung betroffen waren, abzuwenden.